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Haft für Hehlerei mit Smart-Autos

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Haft für Hehlerei mit Smart-Autos

 

Kassel. Ein halbes Jahr lang war das Verschwinden dreier Smarts aus einem Kasseler Autohaus unentdeckt geblieben – so smart waren die Täter vorgegangen. Sie löschten sogar teilweise die Fahrzeugdaten aus der EDV des Smart-Centers. Erst bei einer Inventur Anfang 2005 wurde das Fehlen der Kleinwagen bemerkt. Jetzt verurteilte das Amtsgericht Kassel zwei Männer wegen gemeinschaftlicher Hehlerei zu Freiheitsstrafen.

 

Nur einer der insgesamt drei Beschuldigten, ein 36-Jähriger aus Kassel, legte vor Gericht ein umfassendes Geständnis ab. Danach hatte er von einem früheren Mitarbeiter des Autohauses die drei Pkw für jeweils 2000 Euro bekommen und sie gemeinsam mit seinem Kompagnon, mit dem er damals in Fuldatal eine Tankstelle betrieb, weiterverkauft. Für je 10 000 Euro, also 3000 Euro unter Marktwert.

 

"Wahrscheinlich ist es genau so gewesen", sagte die Vorsitzende Richterin Berkenkopf, nachdem sie das Urteil verlesen hatte: 14 Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung für den 36-Jährigen, 20 Monate ohne Bewährung für seinen 49-jährigen Kompagnon. Diese Strafen hatte auch Staatsanwalt Setzkorn gefordert.

 

Nur in einem Punkt hatten die Richter "Bauchschmerzen", wie Berkenkopf betonte. Das betraf die Tatbeteiligung des Autohausmitarbeiters. Denn der sei ausschließlich durch die Aussagen der beiden anderen Angeklagten belastet worden. Für ihn hatte die Staatsanwaltschaft 16 Monate auf Bewährung wegen Diebstahls beantragt.

 

Das Gericht jedoch sprach ihn mangels Beweisen frei. "Objektive Anhaltspunkte für seine Mittäterschaft gibt es nicht", erklärte die Richterin. Letztlich hätte auch ein anderer Angestellter des Smart-Centers die Autos entwendet haben können, so die Überzeugung der Richter. Der Verteidiger des 48-Jährigen, Knuth Pfeiffer, hatte zuvor von einem Komplott gegen seinen Mandanten gesprochen, an dem möglicherweise auch der frühere Geschäftsführer des Autohauses beteiligt sei.

 

Während sich Benno Schniedermeyer, Anwalt des geständigen 36-Jährigen, dem Antrag des Staatsanwaltes anschloss, plädierte Miriam Amenda, Anwältin des 49-jährigen Kompagnons, auf Freispruch. Ihr Mandant sei damals davon ausgegangen, dass die Smarts das Autohaus auf legalem Weg verlassen hätten. Nur so sei zu erklären, dass er die Autos an Bekannte weiterverkaufte.

 

"Freunde würde man doch in eine solche Geschichte nicht hineinziehen", erklärte sie. Auch hätte der Angeklagte, wenn er um die illegale Herkunft gewusst hätte, die Fahrzeuge ins Ausland geschafft, statt sie im Inland anzubieten, so Amenda.

 

Die beiden Schuldsprüche sind bereits rechtskräftig. Im Falle des freigesprochenen 48-Jährigen will die Staatsanwaltschaft prüfen, ob sie Rechtsmittel einlegt.

 

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Für GV ohne Horst S.!*

 

*GV = Grevenbroich • Horst S. = Horst Schlimm, Schlamm, Schlämmer

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