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djfoxi

Rennleitung mag keine Smarts :-(

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Da ich in der Großstadt, in einer schmalen Straße wohne, parke ich Smart immer so, das 2 Räder auf dem Randstein stehen(nicht Gehsteig,Kinderwagen Rollstuhlfahrer kaönnen locker vorbeifahren) , da sonst es zu eng wird, da auf der gegenüberliegenden Straßenseite auch Autos parken...

Wie gehabt gestern abend abgestellt, alle anderen parken einfach komplett auf dem Gehsteig, oder sogar komplett Gehsteig + falsche Straßenseite.

 

Jedenfalls heute morgen parkten sie alle immer noch so, mit dem Unterschied das ich der einzige war mit einem Knöllchen mit dem Vermerk :"Parken mit 2 Rädern auf Gehweg". :(

 

Ich finde es eine Frechheit, das keine der anderen 12 Fahrzeuge einen bekommen hat, oder haben sie sich da nicht getraut da es größere (z.B. BMW) Autos waren... naja sind ja bloß 15€ ... :roll:

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spritmonitor.de CDI

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450 CDI

Baujahr 2001

 

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Da solltest du dir einfach mal die Mühe machen und Einspruch einlegen, sobald der bescheid kommt.

Am besten mit genau dem Hinweis (versuchen kann man es ja zumindest).

 

Ich wurde hier vor der Tür (ebenfalls 30er Zone-Wohngebiet, wo man ja bekanntlich Platzsparend parken soll) vor ein paar Wochen auch als einziger notiert (die meisten parken hier auch wie die 'Hottentotten').

Vorwurf: Sie parkten auf dem Gehweg. (Und ich parkte definitiv nicht auf dem Gehweg, da ich mich bei anderen auch darüber aufregen würde.)

Und habe letzte Woche gerade den Einspruch zurückgeschickt. Mal gucken was da kommt. :(


mfG Ralph | 2001er cdi

Verbrauch (seit 11/2001 | ~140.000 km | ~95% Stadt | digitaler Gasfuß) ca. spritmonitor.de

Ich komme aus Ironien. Das liegt an der sarkastischen Grenze...

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naja aber bei mir standen nunmal 2 Räder auf dem Randstein des Gehweges...

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Die Rennleitung mag nicht nur keine Smart`s

 

Bei uns hier in der Strasse sind vor den meisten Häusern Parkstreifen auf dem Bürgersteig damit mit einer Fahrzeugseite auf dem Bürgersteig geparkt werden kann. Nur vor unserem Haus nicht obwohl der Bürgersteig genauso breit ist. Egal haben wir uns gedacht und unser Twingo stand täglich dort. Bis es ein kleines penetrantes Beamtenar....... intressiert hat. Das ganze hieß dann parken mit Behinderung. Für parken auf dem Bürgersteig wird ganz gern mal kassiert auch wenn es keine Sau stört und es nur ein paar Zentimeter sind.


"....und solange man in chinesischen Flüssen seine Fotos entwickeln kann , ist es nicht sehr sinnvoll , den autobedingten CO 2 Ausstoss mit unfassbarem Aufwand um 0,02 % zu senken. Ich glaube, wir Deutschen haben da dringendere Probleme zu lösen..."

 

( Zitat Bodo Buschmann, Geschäftsführer Brabus GmbH )

 

 

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Gibt da glaube ich eine Regel, wie breit der Bürgersteig an der engsten Stelle sein muss...

 

Vielleicht weiss da ja jemand mehr drüber...

 

Auf jeden Fall Foto machen, am Besten mit Zollstock am Boden um den Platz entsprechend zu dokumentieren, dann Beschwerde einlegen...

 

Viel Erfolg!!!!

 

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Schönen Gruß

Tuxxi

 

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Die schönste Verbindung zwischen 2 Punkten ist eine Kurve  ICQ-Online

Rechtschreibfehler sind definitiv durch die elektronische Datenübertragung verursacht und vom Autor nicht beabsichtigt...

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von ittux am 30.07.2006 um 10:16 Uhr ]

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In einer Großstadt gilt für Politessen noch immer die Quotenregelung. Sie müssen so viel "anschaffen" um ihren Job zu rechtfertigen.

 

Das ist sehr traurig, aber wahr!

 

Vom Grundsatz her, wurde Dir das Verwarnungsgeld zu Recht erteilt. Der Gehweg ist - wenn das Parken dort nicht durch Beschilderung ausdrücklich erlaubt ist - nur Fußgängern und radfahrenden Kindern vorbehalten. Und zwar in der vollen Breite.

 

Wenn Du gegen das Verwarnungsgeld Einspruch erhebst, kann die Verwaltung Dir gleich einen Bußgeldbescheid schicken. Der Spaß kostet dann 25,10 EUR zusätzlich zu den EUR 15,00 für das Falschparken auf dem Gehweg.

Wenn Du einen ordentlichen Sachbearbeiter findest, wird er Dich anschreiben, Dir mitteilen, was ich oben geschrieben habe und um Zahlung der EUR 15,00 bitten. Zurücknehmen wird er es nicht!

 

Diese Regelung finde ich sehr kleinlich, aber das Geld ist der Verwaltung schon sicher. Evtl. dann sogar noch das Bußgeld.

 

Meine beiden Außendienstkollegen, die nur an bestimmten Schwerpunken den ruhenden Verkehr überwachen, würden Dich in einem sochen Fall nicht aufschreiben. Und ich auch nicht. Du würdest aber eine freundliche Ermahnungskarte an Deinem smart finden, mit welcher Du gebeten wirst, zukünftig gemäß der StVO zu parken. Eine gute Fahrt würde Dir auch gewünscht.

 

Eine solche Karte habe ich seinerzeit entworfen und sie hat großen Anklang gefunden. Ermahnen geht vor verwarnen und die Menge der Verwarnungsgelder ist bei uns vollkommen unerheblich. Bei uns geht es nicht um "Kohle machen" sonder nur darum, die Straßen sicher und befahrbar zu halten.

 

Es hat niemand etwas davon, wenn ständig in einer gefährlichen Kurve geparkt wird und es zu unfallträchtigen Situationen kommt. Auch Rettungszufahrten, Behindertenparkplätze (ohne Berechtigung) und in Fahrtrichung links ist für mich tabu. Da hat kein Wagen parkend zu stehen. Die Fahrzeugführer zahlen dann auch bei mir.

 

Aber mit zwei Rädern ein Stück auf dem Gehweg? Das ist für mich kein Verwarngrund.

 

Es wurde oben noch nach der zu erhaltenen Restbreite des Gehwegs gefragt:

 

Der ganze Gehweg ist freizuhalten aber bei Unterschreitung von 80 cm Restbreite kommt "mit Behinderung" hinzu. Also zu den EUR 15,00 kommen noch EUR 10,00. Steht der Wagen länger als 1 Stunde sind dann EUR 35,00 fällig.

 

In großen Städten wird dann aber schon der Wagen abgeschleppt sein.

 

Mein Tipp: Zahl die EUR 15,00 und vergiss die Sache ganz schnell. Nur bitte den Gehwegrand zukünftig meiden. Na ja, ich würde in jedem Fall ein Auge zudrücken. Aber ich darf ja nicht für andere Städte entscheiden. Schade!

 

Rolf

 


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Hi Rolf...

 

das nenn ich mal eine Aussage!!!!

 

Nur schade, das Deine Kollegen in vielen Städten nicht so "normal" sind...

 

Wünsch Dir auf jeden Fall wenig Ärger in Job, denke mal, selbst wenn Du so liberal bist, wirst noch oft genug angemotzt...

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Schönen Gruß

Tuxxi

 

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Rechtschreibfehler sind definitiv durch die elektronische Datenübertragung verursacht und vom Autor nicht beabsichtigt...

 

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"Mein Tipp: Zahl die EUR 15,00 und vergiss die Sache ganz schnell. Nur bitte den Gehwegrand zukünftig meiden. Na ja, ich würde in jedem Fall ein Auge zudrücken. Aber ich darf ja nicht für andere Städte entscheiden. Schade! "

 

...läßt sich leider nicht vermeiden, außer ich riskiere nen abgerissenen Außenspiegel, oder das ich dann ein Knöllchen kassiere, da die minimale Straßenbreite durch die breite des Smarts unterschritten wird, da dieser die Straße zu stark einengt...

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Wir haben alle den Führerschein gemacht und damit die StVO anerkannt.

Wer dennoch dagegen verstößt und das mit voller Absicht, sollte ein Zeitchen mit den öffentlichen Verkehrsmitteln fahren und ggf. nochmal eine Nachprüfung machen.

Vielleicht klappt es beim 2. Mal !

 

8-)


In der Ruhe liegt die Kraft.

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Du bist 12 Jahre hinterher :roll:

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Es geht nichts über Blumen

 


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Es geht nichts über 2 Smart

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Ach wenn es nur 12 Jahre wären bei dem :-D

 

 


 

Echte Autos haben den Motor hinten...

...nur Kutschen werden gezogen

 

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