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Smartie87

Darf Frontbügel noch montiert und eingetragen werden?

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Hallo!

 

Ich habe mal ne Frage!

 

Ich habe gehört, dass ab 2006 die Frontbügel wohl nicht mehr vom TÜV eingetragen werden sollen?

 

Könnt ihr mich mal aufklären!?

 

Danke!

 

Gruß,

Sebi


08 / 05 - 11 / 07 ForTwo Pure Coupé 54PS dunkelblau [110.000 KM]

11 / 07 - 05 / 11 ForTwo Pulse Coupé 71PS mhd schwarz [60.000 KM]

05/11 - .... ForTwo Pulse Coupé 84PS grün matt

 

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I never go out, without my SMART!

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Soweit ich das weiß, gilt dieses Verbot nur für 06er Neuwagen. Bei "älteren" Fahrzeugen dürfen Frontbügel mit TÜV/ABE noch nachgerüstet und dzf. auch eingetragen werden. Sicher bin ich mir aber wie gesagt nicht.

 

Mehr zum Thema:

 

Link1

 

Link2

 

---

 

Bei eBay werden die Dinger mit ABE weiterhin verkauft und zwar mit dem Hinweis "wird mit ABE des Kraftfahrtbundesamtes sowie Typenzeichen geliefert. (Frontbügel und andere Teile mit ABE dürfen ohne Eintragung montiert werden, auch im Jahr 2006!".

 

z.B. hier! (ganz unten)

 

---

 

Denk aber vor dem Kauf mal drüber nach, ob es nicht Gründe für einen freiwilligen Verzicht gibt. Damit kanntest Du Fußgängern bei nem Crash ne schöne Treppe ins Schienbein oder sonstnoch wohin. :(

 

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laecheln.gif

Liebe Grüße, Olli.

[ Diese Nachricht wurde editiert von alterfuchs am 31.07.2006 um 08:55 Uhr ]


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Liebe Grüße, Olli.

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Seit dem 1.1.2006 werden generell keine Frontbügel mehr eingetragen. So auch die Auskunft von Hr. Pfeifer. Da hilft es auch nicht weiter wenn im Gutachten "Kennzeichenträger" steht statt "Kuhfänger" oder was auch immer.

Deswegen sind die ja so schön billig eben.

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Byebye vom Mischungsmicha

 

rms.gif

sig.jpg

 

 


Byebye vom Mischungsmicha

sig.png

Ausführliche Sig? Klick aufs Bild!

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das heisst also, die darf man offziell gar nicht mehr anbauen!?

 

Gruß,

Sebi


08 / 05 - 11 / 07 ForTwo Pure Coupé 54PS dunkelblau [110.000 KM]

11 / 07 - 05 / 11 ForTwo Pulse Coupé 71PS mhd schwarz [60.000 KM]

05/11 - .... ForTwo Pulse Coupé 84PS grün matt

 

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Würde ich nicht sagen. Wenn Du nen Kuhfänger mit ABE hast und den Kuhfänger an einem Auto Bj. 2005 oder älter anbaust, dann sollte die ABE gültig sein. Sowas hat doch auch Bestandsschutz. Will heißen: Wenn Du so'n Teil mit ABE noch kriegst, dann darfste damit auch fahren. Drauf festnageln laß ich mich nicht, weder auf die Gültigkeit meiner Aussage noch auf den Kuhfänger. ;-)

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Liebe Grüße, Olli.

 


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Liebe Grüße, Olli.

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Hey,

 

also ich habe diese Info:

Für alle Frontbügel mit TÜV-Teilegutachten, erlaubt die entsprechende Richtlinie des europ. Parlaments die Eintragung der starren Frontschutzbügel bis zum 25. August 2006 + 3-monatiger Übergangsfrist.

 

Gruß

Steffen


Gruß

Steffen

 

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Habe gerade mal zum Thema KFZ-Steuer bei Wohnmobilen gegoogelt und dabei zufällig das hier gefunden:

 

Quote:
03.01.2006 Frontschutzbügel - Häufig ist in der Presse von einem Verbot für Frontbügel die Rede. Dies sind Fehlmeldungen. Um den Schutz von Fußgängern bei Unfällen mit niedriger Geschwindigkeit zu verbessern treten ab 2006 neue Regeln für die Prüfung von Frontschutzbügeln - auch Rammschutz genannt - in Kraft. Alle alten TÜV-Gutachten behalten aber in einer Übergangsfrist bis zum 25.05.2007 ihre Gültigkeit. D.h. Sie müssen einen bei uns erworbenen Bügel mit einem alten Gutachten bis zu diesem Termin beim TÜV eingetragen haben. Sie dürfen den Bügel danach auch weiterhin am Fahrzeug belassen und müssen ihn nicht abschrauben (Bestandsschutz). Alle neuen Bügel werden nach den neuern Regel der EU geprüft und damit wird es auch weiterhin Frontbügel für neue Offroader geben. Viele Gutachten, die in 2005 erstellt wurden, sind bereits nach den neuen Regeln geprüft worden. Mehr Informationen finden Sie auch hier kunden-info-012006.pdf . Für ältere Fahrzeuge beginnt jedoch der Endspurt, denn es ist nicht zu erwarten, dass die Hersteller Frontschutzbügel für ältere Fahrzeuge wie etwa den Jeep Wrangler YJ oder den Toyota RAV4 bis Baujahr 2000 nach den neuen Regeln prüfen lassen werden. Wer ein solches Fahrzeug fährt und einen Frontschutzbügel wünscht, muss diesen vor dem 25 Mai 2007 erworben und eingetragen haben. Frontbügel für ihr Fahrzeug finden Sie hier: http://www.automotive-direct.de/tuning.html .

 

Quelle steht im Zitat.

 

Lieben Gruß,

 

Olli

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Liebe Grüße, Olli.

 


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Liebe Grüße, Olli.

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    • Moin, sehr geehrter Augin10 !   Ich habe das so verstanden: Die technische Kontrolle (TÜV o.ä.) bemängelte NUR den Unterschied der Bremskraft (rechts zu links, außerhalb der "Toleranz"), NICHT jedoch die Bremsleistung an sich.   Die "Diagnose Hydraulikblock defekt" bzw. "Bremsleistung/Druck zu gering" wurde erst durch die zu Rate gezogenen "Werkstätten" gestellt.   Wie die Vorredner schon andeuteten, hätte auch ich da Zweifel (insbesondere hinsichtlich doch "teurer" Reparaturvorschläge evtl. "Teiletauscherei").   Ich bin hier (2 Stück 450er CDI, beide deutlich über 200k KM, beide als Jahreswagen angeschafft, beide "gefühlt" den 3. oder 4. Bremsensatz (Klötze, Scheiben), IMMER selbst geschraubt, bisher nie Mecker von der technischen Kontrolle an den Bremsen) "modular" vorgegangen: Wenn länger nichts an den Bremsen vorne gemacht wurde, können die Klötze/Beläge in den Schächten der Bremssättel schwergängig werden/"festgehen". Das ist recht einfach festzustellen und zu beheben, ohne die Bremshydraulik zu öffnen (selbst neue Verschleißteile (Scheiben/Beläge) sind im Versandhandel doch eher preiswert). Die "nächste" Stufe wäre dann die Schwergängigkeit der Kolben in den Bremssätteln. Kann man auch ohne Öffnen der Hydraulik "vorsichtig/mit Gefühl" wieder gangbar bekommen, (für den TÜV könnte es reichen ) ist hier bei den Smarts vorne (noch) nicht vorgekommen. Hinten an den RBZ der Trommelbremsen sehr wohl. Besser (und langfristiger) ist das "Überholen/Austauschen", aber das wäre ein Sonderthema (gibt es auch hier im Forum schon reichlich was zu). Tja, die letzte (und teure) Stufe ist dann doch ein Fehler in der sonstigen Bremshydraulik, den ich aber für eher unwahrscheinlich halte...   ABER ACHTUNG: Korrekt funktionierende Bremsen sind relativ wichtig (finde ich zumindest). Wer daran schraubt sollte wissen was er tut. DARUM: JEDER SCHARUBE HIER AUF EIGENE GEFAHR UND VERANTWORTUNG (wer sich das nicht zutraut oder Zweifel hat, sein lassen).   (Die o.g. Tipps sind nur "unverbindliche Menüvorschläge" eines kfz-technischen Laien ohne schriftliche Qualifizierungsnachweise. Daher im Zweifel NICHT NACHMACHEN !!!)   Viel Erfolg wünscht /mit gebremsten äh. freundlichen Grüßen verbleibt     hedwig
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