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mario2605

Ich verabschiede mich von meinem Smart

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Hallo,

ich habe mich zwar nicht oft zu Wort gemeldet, aber bin ein regelmäßiger Leser dieses Forums.

Jetzt ist es soweit - ich muss meinen Smart Cabrio cdi hergeben.

Warum: ich hatte einen Hagelschaden. Ich dachte nicht so schlimm, denn ich bin ja teilkaskoversichert. Die Versicherung schickte mir einen Gutachter, der den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs (ohne Schaden) auf 5000 EUR schätzte und den Schaden auf 3000 EUR. Nun stellte mich die Versicherung vor die Wahl. Entweder ich lasse das Fahrzeug reparieren oder ich verkaufe es an einen Restwerthändler, welcher für das Fahrzeug 4100 EUR geboten hatte. Eigentlich wollte ich ja die 3000 EUR Schaden ersetzt bekommen, d.h. her mit der Kohle. Den Smart hätte ich dann in Eigenregie repariert - ist schließlich meine Kiste. ABER: Versicherung sagt nix da - entweder reparieren lassen oder verkaufen. Ich also zum Anwalt. Der sagt, für 3000 EUR bekommen Sie das Auto nie repariert. Allein das zerdepperte Cabriodach kostet schon 2000 EUR. Das Gutachten ist falsch und ist bei DEKRA-Gutachten auch die Regel - laut meinem Anwalt. Er konnte dies auch mit mehreren anderen Fällen belegen. Also wäre ein Weg gewesen, ein Gegengutachten machen zu lassen. Ist aber ungünstig, da das Auto bei höheren Reparaturkosten ein Totalschaden gewesen wäre und die Versicherung somit wieder anhand des Restwertes abgerechnet hätte. Also war die einzige Möglichkeit den Schaden gering zu halten, das Auto an den Restwertheini zu verkaufen. Die Versicherung zahlte die Differenz minus Selbstbeteiligung - also 700 EUR.

Ich finde das eine bodenlose Frechheit:

1. ich wurde gezwungen, das Fahrzeug zu verkaufen. Reparatur wäre teurer gekommen als was die Versicherung kalkuliert hatte.

2. ich bekomme keinen Smart cabrio cdi mit 159'tkm mit Leder,Navi usw. als Ersatz für die 5000 EUR. Ich muss mir somit ein teureres Auto kaufen.

 

WO BLEIBT DA DIE GERECHTIGKEIT?????????

Als ich dies dem Versicherungsverbrecher am Telefon fragte, sagte der nur: "was wollen Sie denn, Sie sind doch entschädigt worden. Ihr kaputtes Auto ist doch noch 4100 EUR wert".

Ich hatte mein Fahrzeug mal bei SC vor einem Jahr und 40'km weniger zur Anzahlung schätzen lassen. Die hätten gerade mal 3500 EUR bezahlt - und das OHNE Schaden.

Meiner Meinung nach bin ich nicht entschädigt worden, denn ich kann mir kein Gleichwertiges Fahrzeug kaufen und kann das kaputte Auto nicht für 3000 EUR reparieren lassen.

Ich könnte heulen.

 

:cry:

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Hallo,

ähm, was hast Du denn für eine Versicherung? Und vor allem, was hast Du für einen Anwalt? Die Versicherung kann Dich weder zwingen den Wagen zu verkaufen noch ihn reparieren zu lassen. Lass Dich da ja zu nichts drängen. Es ist absolut üblich, dass man sich bei Hagelschäden den Schaden ausbezahlen lässt und selbst repariert oder es eben sein lässt denn es ist Dein gutes Recht. Anders liegt der Fall wenn es sich um einen Totalschaden handelt, dann bekommst Du den Restwert ausbezahlt, wie Du selbst zutreffend gesagt hast.

Frag doch mal im SC nach wieviel die für die Instandsetzung haben wollen, vielleicht ist es für die genannten 3000 EUR ja doch möglich, und vielleicht bleibt ja sogar noch etwas übrig. Ich kann mir kaum vorstellen dass Dein Anwalt den tatsächlichen Reparaturaufwand einschätzen kann. Und vor allem würde ich mir überlegen den Anwalt zu wechseln. Viel Glück.

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Irgendwie will Dich Deine Versicherung ganz nett über den Tisch ziehen.

 

Dein Auto hat einen Schaden von EUR 3000,00 erlitten, der gutachterlich festgestellt wurde.

 

Der Wiederbeschaffungswert wurde auf EUR 5.000,00 geschätzt.

 

EUR 4.100,00 will Dir ein Unfallwagenhändler geben. (Wenn dieser überhaupt existiert und nicht von der Versicherung angewiesen ist, Dir dieses Angebot zu machen. Wenn Du ausbezahlt und abgefunden bist, widerruft er sein Angebot. )

 

Den Differrenzbetrag (abzüglich Selbstbeteiligung) in Höhe von EUR 700,00 möchte Dir die Versicherung "großzügigerweise" ausbezahlen.

 

Geht es die Versicherung eigentlich etwas an, was Du mit dem beschädigten Wagen machst? Ich glaube nicht.

 

Entschuldigung, aber Dein Wagen hat doch einen Schaden erlitten. Ein Schaden, der in seiner Höhe (abzüglich Selbstbeteiligung) doch wieder gutzumachen ist.

 

Mein Tipp:

 

1. Zum SC Deines Vertrauens und einen Kostenvoranschlag für die Instandsetzung anfertigen lassen. Vermutlich wird das SC den Schaden für den genannten Betrag nicht reparieren können.

 

Mit diesem Kostenvoranschlag und der Drohung auf ein weiteres Gutachten solltes Du bei Deiner Versicherung vorstellig werden.

 

2. Fristsetzung 14 Tage für die Ausbezahlung der Schadenssumme an die Versicherung.

 

3. Ob Dein Wagen instandgesetzt oder veräußert wird, entscheidest Du. Und nur Du.

 

4. Sollte nach 14 Tagen die Zahlung der Versicherung nicht da sein, würde ich einen RA einschalten.

 

 

Das Prozedere hat allerdings nur einen Sinn, wenn Du genug "Luft" hast, eine Klage durchzustehen. Zeitlich wie geldlich.

 

Viel Glück bei Deinem einsamen Kampf gegen die einschüchternde Versichung.

 

Rolf

 

PS:

 

Es gibt doch genug eingehende Rechtsprechung über diese Fälle, die jeden Tag auftauchen. Hol Dir doch mal eine Fachberatung bei einem Rechtsbeistand.

 

 


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Beim Anwalt war ich ja und der hat mir mehrere Fälle vorgelegt, die genauso ausgingen. Der Anwalt ist meiner Meinung nach sehr kompetent. Er geht regelmäßig gegen DEKRA-Gutachter vor, die falsche Stundensätze veranschlagen. Ich habe auch mal eine Reportage gesehen, PLUSMINUS oder so, die haben herausgefunden, dass die DEKRA eine Provision bekommt wenn sie das Gutachten zugunsten der Versicherung erstellen. Zur Entscheidung, ob die Versicherung auszahlt oder nicht, hängt von der AGB des Versicherers ab. Es gibt Versicherungen, die haben sogar im Kleingedruckten stehen, dass im Kaskoschadensfall das Fahrzeug in den Besitz der Versicherung geht. (habe selbst einen Arbeitskollegen bei dem das so ist). Ausserdem sind die gesetzlichen Regelungen bei Haftpflicht und Kasko betreffend Restwertregelung unterschiedlich. Also alles nicht so einfach und schon gar nicht mit normalen Gerechtigkeitsempfinden zu erklären. Die Foren/Internet sind voll mit diesen Fällen und alle gingen so aus wie bei mir.

Die Versicherung um die es sich handelt ist die HUK Coburg. Ist bekannt in Anwaltskreisen und bescheisst regelmässig.

Ich habe das Auto jetzt an den Import/Export-Vladimir verkauft. Das Angebot war 14 Tage verbindlich. Ich habe einfach die Schnauze voll von langwierigen Gerichtsgeschichten. Meine Freundin hat erst letztes Jahr Probleme beim Autokauf gehabt. Der Verkäufer hatte zum 3. Mal ein verunfalltes Auto mit gedrehtem Tacho als ordentliches Auto verkauft. Na ja, anderes Thema - aber die Kfz-Branche ist einfach nur kriminell.

 

:-x

 

Gruss

Mario

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ja, die branche ist übel, aber nur weil es die leutchen ihr auch zu leicht machen. die meisten haben -wie du- keinen bock auf lange anwaltsgeschichten und strecken an der ersten hürde die flügel. und davon leben die lumpen ganz gut, egal ob versicherungen oder fähnchenhändler am stadtrand.

 

 

meinen hagelschaden an meinem mx5 hat mir die WGV anstandslos und großzügigst ausbezahlt ohne reparatur etc, nur die märchensteuer wird in diesem fall (berechtigterweise) abgezogen wenn man dann doch nicht repariert.

 

such dir nen besseren anwalt!


Alles wird gut!

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Hallo Mario!

 

Mir tut es sehr leid, daß Du so übel behandelt worden bist. Ich würde den Sachbearbeiter sonst was heißen bei so einer elenden Geschichte. Aber eines mußt Du (beim hoffentlich nie entretenden nächsten Mal) wissen: Wenn Du Dir selber einen freien Gutachter nimmst (Dein gutes Recht), revanchiert der sich für den Auftrag. Und das für Dich günstigere Gutachten muß als Grundlage der Abrechnung verwendet werden. Bitte frag mich nicht nach den Aktenzeichen, aber das ist Stand der Rechtssprechung. Nicht so schnell in Bockshorn jagen lassen.

 

Viel Erfolg bei der Suche nach nem nette Auto, liebe Grüße voon der Neckar-Alb, Micha

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Einen EIGENEN Gutachter kann man nur bei Haftpflichtschäden nehmen. Bei Kasko entscheidet die Versicherung wer das Gutachten macht.

Ausschnitt aus der Seite vom AvD:

Im Rahmen der Kaskoversicherung bestimmt der Versicherer das Verfahren. Er kann also den eigenen Gutachter schicken. Beauftragen Sie oder Ihre Werkstatt ohne Rücksprache mit der Kasko selbst einen Gutachter, laufen Sie in Gefahr, diese Kosten nicht erstattet zu bekommen.

 

Ich habe nicht nur keine Lust auf ein Gerichtsverfahren, sonder habe auch keine Chance. Das belegt allein schon meine Recherge im Internet.

 

Aber ich werde mir jetzt erst mal einen neuen Smarti suchen.

 

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