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pxl

Vorfahrtfrage / ??

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Naja, meine Führerscheinprüfung ist nun auch schon wieder einige Jährchen her, aber im Großen & Ganzen denke ich...bin ich eigentlich ganz fit , was Vorfahrtsregeln betrifft.

 

Aber vielleicht irre ich mich auch!

 

Folgende Situation...

 

Ich stelle hier mal zwei Bilder rein (als Thumbnail)

 

02og7.th.jpg+03ov9.th.jpg

 

Das Bild zeigt zwei Großparkplätze in der Goerzalle / Berlin Lichterfelde (Obi & Roller).

 

In der Mitte ist nur die Zu/Abfahrt und keine Hauptstrasse (mit entsprechendem Schild).

 

Die weißen Striche vorne besagen nur das in die ersten 3 Parkplätze nicht reingefahren werden darf, wohl aber rausgefahren (durchgezogene Linie Strassenseite/gestrichelte Linie Parkplatzseite).

 

Nun (gegenüber von diesem Parkplatz ist mein Sportstudio, von wo aus ich jeden Tag den Wahnsinn betrachten kann 8-) )

 

9 von 10 Autos kacheln wie die Besengten diese Zufahrt entlang ohne auch nur auf Andere zu achten die vielleicht gerade im Begriff sind den Parkplatz zu verlassen.

Beim Ausfahren genau das selbe :-?

 

Da steht kein Hauptstrassenschild / keine abgesenkte Bordsteinkante / nur am Anfang ein Schild ..."Hier gilt die StvO!"

(Ok ist wahrscheinlich Privatland und kein öffentlicher Verkehrsraum!?, aber das Schild besagt doch eindeutig, was hier Sache ist, oder ?)

 

Das Komische aber, ...Die Autos die den Parkplatz verlassen (also die einbiegen wollen in diese Mittelstrasse) --> warten :-? und gewähren die Vorfahrt!

 

(Ich selbst hab mir schon einige Male die Vorfahrt "erzwungen" dort, möchte es aber nun mit den Smart lieber nicht testen )

 

Auf ähnlichen Großparkplätzen in Berlin (IKEA zB) herrscht dagegen strikte Ordnung (Rechts vor Links)! :-?

 

Wer ist nun im Recht??

Was passiert im Schadensfall auf so einem Parkplatz?

 

Die Autos auf der Ein&Ausfahrt die geradeausfahren , oder die "Parkplatzverlasser" die einbiegen wollen?? :-?

 

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bild28np7ha.jpgiefirefox5aq.gif

 

 

 

 

 

 

 

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von pxl am 19.09.2006 um 19:46 Uhr ]


bild28np7ha.jpgiefirefox5aq.gif

 

 

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Hmmm,

 

was ich nicht kapiere, die Goertzallee führt durch die Parkplatzanlage (lt. GoogleEarth-Beschriftung)?!

 

ich hab da zwar auch schon geparkt, aber hab nicht so drauf geachtet....

 

Wenn das in der Mitte eine Strasse im eigentlichem Sinne ist, würde ich sagen, dort fährt man bevorrechtigt: das andere sind ja nix anderes wie Ein-und Ausfahrten - nur halt zu Parkplätzen...

 

Insofern ist kein Vorfahrtschild nötig: Strasse hat immer vor Nichtstrasse Vorfahrt....oder?

 

Wenn das gesamte Areal privat ist, würde ich sagen, es gilt die StVO....

 

Sonst, was sowieso immer gilt: §1 StVO !!!

 

:)

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Grüße aus dem smarten Berlin

STAHLRATTE

 

Spritmonitor.de 42 Brabus (Modell 2006)

 


Grüße aus dem smarten Berlin

STAHLRATTE

42 Brabus Xclusive

signatur3qb3.jpg

 

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:-? Ja ja Google Earth stimmt nicht immer 100Pro!

 

Also die Strasse endet an der Ampel zur Goerzallee.

 

Also ich vergleich das mal mit dem Groß-Parkplatz von Höffner in Berlin-Marzahn(oder Waltersdorf ). Da geht auch ne Strasse quer durch, ..rechts und links sind die Parkplätze...trotzdem achtet da jeder akribisch auf ausfahrende Autos und gewährt die Vorfahrt!

 

04pw0.th.jpg

Eigentlich sind solche Parkplätze immer gleich aufgebaut....

 

Deswegen wundere ich mich ja auch, daß es hier anders zu sein scheint! :(

 

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bild28np7ha.jpgiefirefox5aq.gif

 

 

 

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von pxl am 19.09.2006 um 21:32 Uhr ]


bild28np7ha.jpgiefirefox5aq.gif

 

 

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Hallo,

 

ich habe folgendes in der StVO gefunden:

 

§8 Vorfahrt:

(1) An Kreuzungen und Einmündungen hat die Vorfahrt, wer von rechts kommt. Das gilt nicht,

1.wenn die Vorfahrt durch Verkehrszeichen besonders geregelt ist (Zeichen 205, 206, 301, 306) oder

2.für Fahrzeuge, die aus einem Feld- oder Waldweg auf eine andere Straße kommen.

(2) Wer die Vorfahrt zu beachten hat, muß rechtzeitig durch sein Fahrverhalten, insbesondere durch mäßige Geschwindigkeit, erkennen lassen, daß er warten wird. Er darf nur weiterfahren, wenn er übersehen kann, daß er den, der die Vorfahrt hat, weder gefährdet noch wesentlich behindert. Kann er das nicht übersehen, weil die Straßenstelle unübersichtlich ist, so darf er sich vorsichtig in die Kreuzung oder Einmündung hineintasten, bis er die Übersicht hat. Auch wenn der, der die Vorfahrt hat, in die andere Straße abbiegt, darf ihn der Wartepflichtige nicht wesentlich behindern.

 

§10 Einfahren und Anfahren

Wer aus einem Grundstück, aus einem Fußgängerbereich (Zeichen 242 und 243), aus einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325/326) auf die Straße oder von anderen Straßenteilen oder über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren oder vom Fahrbahnrand anfahren will, hat sich dabei so zu verhalten, daß eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls hat er sich einweisen zu lassen. Er hat seine Absicht rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen. Dort, wo eine Klarstellung notwendig ist, kann Zeichen 205 stehen.

 

Hier gilt wohl § 10 StVO, § 8 StVO ist dann irrelevant. Entweder handelt es sich um eine Zufahrt von einem Privatparkplatz, oder es ist ein öffentlicher Parkplatz. In beiden Fällen fährt aber jemand aus einem Grundstück aus. Ein Parkplatz ist keine Straße. Damit hat der Verkehr auf der durchgehenden Straße in jedem Fall Vorrang; der Verkehr aus dem Parkplatz ist wartepflichtig. Und dass ein Parkplatz keine Straße im verkehrsrechtlichen Sinn ist, erkennt man am Zeichen 314 StVO Parkplatz.

 

Ich bin zwar kein Fachmann und daher nicht 100 Prozent sicher, aber ich würde nicht empfehlen, hier aus dem Parkplatz kommend eine Vorfahrt zu erzwingen ...

 

Viele Grüße

 

Norbert

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von Catweazle am 20.09.2006 um 00:37 Uhr ]


Viele Grüße

 

Norbert

365932.jpg?stamp=1279054324

Spritmonitor.de

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:-? :-?

Parkplätze waren für mich eigentlich nur die grauen Flächen! Dort wo man steht!

 

Die einzelnen Strassen davor (zu diesen Flächen) sind ja auch wieder Strassen und keine Sackgassen oder Zufahrten!?

 

Wieso ist dann auf dem meisten ähnlichen Parkplätzen eine Vorfahrtsregelung zu beobachten, hier bei diesem Beispiel aber nicht ???

§10 scheint hier nicht zu funktionieren ?

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bild28np7ha.jpgiefirefox5aq.gif

 

 

 


bild28np7ha.jpgiefirefox5aq.gif

 

 

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hallo,

 

ich weiß zwar nicht das aktenzeichen, ein gericht hat festgestellt, das selbst wenn ein schild "auf dem parkplatz gilt die stvo" steht, das nur ein freundlicher hinweis auf §1stvo ist. laut begründung ist mit parkverkehr zu rechnen, das bedeutet, auf der parkfläche gilt nicht wirklich rehcts vor link, man muß in "einbahnstraßen" mit gegenverkehr rechnen und grundsätzlich mit dem unvermögen anderer autofahrer. und wenn ein auto rückwärts aus einer parktasche auf einem parkplatz fährt, hat nicht automatisch der ausparkende schuld, denn siehe oben: es ist mit parkverkher zu rechnen, also haben beide schuld...

 


alles wird gut, holzauto

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Ich würde sagen, da weder eine Beschilderung, noch irgendwelche anderen vorfahrtsregelnden Bezeichnungen vorhanden sind, gilt grundsätzlich rechts vor links. Aber hierbei sollte beachtet werden das, wie mein Vorgänger schon erwähnt hat, mit der Dummheit und Unachtsamkeit anderer Verkehrsteilnehmer immer gerechnet werden muss und man bei einem möglichen "Zusammenstoß" zumindest Teilschuld ist.

 

 

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:( Das Beste ist noch....

Am anfang dieses Großparkplatzes, also dort wo das "Hier gilt die STvO"-Schild steht, ist noch ein zweites Schild

8-)

 

Verkehrsschild_Zulaessige_Hoechstgeschwindigkeit_10_km_h_336753_g.gif

 

Nicht einer hält sich daran!

 

Die Schuldfrage dürfte somit immer komplizierter werden :(

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bild28np7ha.jpgiefirefox5aq.gif

 

 

 


bild28np7ha.jpgiefirefox5aq.gif

 

 

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Achja diese Sachen immer... bei uns is auch ein Parkhaus, da fährt jeder wie er will, obwohl es so einfach wäre. Da hätte es paar mal schon fast gekracht. (Hats auch schon oft, aber ich war nie dabei :) )

Zu der eigentlichen Frage würde ich auch ganz klar sagen: keine Vorfahrt, weil wie schon gesagt Parkplatzausfahrt und Ausfahrt hat nix zu melden.

-----------------

Gruß aus Bayerns Hauptstadt!

 

smart4uj.th.jpgdavidimsmart8kd.jpg

ICQ: 340981890 man freut sich immer über neue Leute ;)

 

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wie auch immer... wenn es kracht, geh einfach davon aus, das du auf jedenfall eine mitschuld bekommst...

 

ist dann wohl eine sache der anwälte und des richters, in welcher höhe das ausfällt...

 

also mir wär der ganze ärger den stress nicht wert.. lieber nachgeben, warten und ne heile kugel haben ;-)

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roadiesig.gif

 

ICQ 330812333 online.gif?icq=330812333&img=2Verbrauch vom Roadie

 

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Die StVO gilt überall dort, wo a) Deutschland ist und b) jeder hinfahren kann. Wenn ein Privatgrundstück (z.B. Supermarkt-Parkplatz) nicht eindeutig abgeschrankt ist, darf dort nichts anderes stehen. Das gilt dann z. B. auch für Fahrschüler, die dort das Einparken üben wollen. Oder auf dem Gelände von Lkw-Werkstätten, wo der Azubi mal eben den Laster aus der Halle fahren soll. Das ist Fahren ohne Führerschein. Streng genommen, denn wo kein Kläger, da kein Richter.

 

Zum Thema Parken: Auf einem Parkplatz ist vermehrt mit ein- und ausparkenden Fahrzeugen zu rechnen. Deshalb wird jemand, der zügig zwischen den Parkplätzen unterwegs ist, einen erheblichen Anteil an der Schuld bekommen. Das nennt man unangemessenes Verhalten. Und damit wären wir wieder bei §1 StVO "Gegenseitige Rücksichtnahme". Außerdem ist es eben ein Parkplatz und kein Ras-Platz.

 

Bitte verzichtet darauf, eine Gesetzes-Eingabe zu machen. Ich finde, wir haben weiß Gott genug Regeln.

 

Ausreichend reglementierte Grüße von der Neckar-Alb, Micha

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Ich bin wegen so einer Sache durch die Fahrschulprüfung gefallen... :-D Ich wußte das damals einfach nicht, meine Straße war die vermeintlich größere "Hauptstraße" - übrigens in Berlin Lichtenberg.

 

Also, auf Parkplätzen gilt immer rechts vor links.

 

Auf dem Bild kann man nicht erkennen, dass es sich bei der mittleren Straße um eine Hauptstraße handelt und es ist nicht so ausgeschildert.

 

Die weißen Linien zu Beginn würde ich eher als Stop-Linien betrachten. Also dass man zwar reinfahren darf, aber rausfahren nur nach vorherigem Stoppen.

 

Das stoppen klärt dann auch deutlich die Vorfahrtsregel an den Ausfahrmöglichkeiten.

 

So seh ich das zumindest von oben :-D, in der Realität weiß ich nicht genau, wie ich da handeln würde, aber gehe definitiv von rechts vor links aus.

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Irrtum! Die weißen Linien verbieten auf den ersten 3 Parkplätzen die Einfahrt! Durchgezogen auf Strassenseite / gestrichelt auf Parkplatzseite / rausfahren darf man also!

 

Da hält sich aber auch Keiner drann!

 

Die vermeintliche Hauptstrasse ist zwar breit und lädt zum rasen ein... hat aber kein 4eckiges gelb/weißes Schild!!!

Die einzelnen Ein/Ausfahrten sind nicht baulich getrennt von dieser Strasse (keine Absenkung oder Kennzeichnung)

 

:-? müßte eigntlich viel öfter krachen....


bild28np7ha.jpgiefirefox5aq.gif

 

 

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