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Wuschl

Bullenfänger noch erlaubt?!

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Ich war gerade beim TüV und habe meine Felgen eintragen lassen und hab auch gleich wegen der Verbindung zwischen alten Brabusspoiler und nem Bullefänger gefragt und der TüV Chefe hat gemeint, dass die B.Fänger trotz ABE net mehr zugelassen seien, stimmt des?! :( :( :(

Ich hoff ihr koennt mir helfen!! ;-)


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Liest Du am besten HIER

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Grüße

Stefan

 


Grüße

Stefan

 

 

Die Horizonte der Menschen sind verschieden.

Bei manchen ist das Sichtfeld so eingeengt, dass es sich auf einen einzigen Punkt beschränkt.

Den nennen sie dann Standpunkt.

 

 

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Danke!!

Dann kann ich ja nächste Woch mit gutem Gefühl dort hin gehen!!

;-)


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Hallo miteinander,

habe meinen Smart im Mai gekauft und der hatte so eine "Hasenramme" dran. Bei den Papieren lag die ABE. Eingetragen ist die "Hasenramme" nicht. Muß ich das süße Teil nun abschrauben. Der Infolink liest sich nach meinem Verständnis so, dass nur Geländewagen davon betroffen sind :-? Was ist wenn ich jetzt zum TÜV muß? So ein bischen ratlos bin ich schon. Habt ihr eine Idee wie ich es richtig mache???

Grüße aus S.-H.

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Da ist ja wieder mein Lieblingsthema :-D

 

TÜV oder DKRA; fünf Sachverständige und achtzig Meinungen.

 

Also, ich habe einen Bügel im April noch "Eintragen" lassen. Der Prüfer (DEKRA) sagte bei mir, dass "alte" Bügel mit einer ABE weiterhin angebaut werden dürfen. "Neue" Bügel würden vom KBA aber keine ABE mehr erhalten und man bekommt so einen dann auch nicht mehr per Einzelabnahme durchgedrückt ;-)

 

 

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Nur das Drehmoment zählt!

SMARTom

 

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image_112609_1.png ICQ: 267104474 online.gif?icq=267104474&img=21

 

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von SMARTom am 15.10.2006 um 14:43 Uhr ]

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Ach, wenn man ne ABE dabei hat, koennen die einem doch nix, oder?!

Woher soll man denn des neue Gesetz kennen?!

:-?


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Also soweit ich weiß sind die ABE´s gültig laut der am Ausstellungsdatum vorliegenden gesetze, wenn sich die Gesetze ändern, kann es passieren dass die ABE´s ihre gültigkeit verlieren, ebenso wie eintragungen von dingen die nicht der Stvo entsprechen !

 

Und kuhfänger sind nur die erlaubt die Vor einem gewissen datum in die papiere eingetragen wurden alle anderen nicht mehr !!

 

So hat uns dass Die rennleitung bei dem cherokee meines schwiegervaters erklärt und der tüv das selbe !!


Wer später Bremst bleibt länger schnell.

 

Wohin führt diese treppe???

sie führt nach oben ?!!??!

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Quote:

Am 15.10.2006 um 15:04 Uhr hat Wuschl geschrieben:


Woher soll man denn des neue Gesetz kennen?!

:-?



Gefährliche Fragestellung! Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. :(

 

Grüße

 

Peter

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Manche kennen mich. Die anderen können mich...

 

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Klar, des stimmt, aber wenn jeder die anderster auslegt.

:(

Die DEKRA lässts durch gehen und der TüV net.

Ich weiß auch net.


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auf jeden Fall ist eines streng verboten: Kühe, Bullen oder Hasen damit zu fangen :-D

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Dann muss ich ihn ja garnet mehr montieren.

Hab gehofft, dass ich dann mein Gewehr bissl enlasten kann.

:(

So an bissl wildjagen macht ja schonmal Spaß. 8-)

 


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Also ich war vor wenigen Tagen beim TÜV und der "freundliche" :lol: Beamte hat nicht mal die ABE sehen wollen.

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cu *ragie#

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ja, die beim TÜV, das sind auch nur Menschen. Ich dachte ich seh nicht recht als meine Nachbarin neulich mit Mini aufs Motorrad stieg. Sag ich, was hast Du denn vor? Meint sie: ich muss mit dem Bock zum TÜV :-D

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Sowas solls geben!!

:lol: :lol: :lol: :lol:

Ich hoffe nur für sie, dass es ein nicht zualter Mann war.;-)


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    • Moin, sehr geehrter Augin10 !   Ich habe das so verstanden: Die technische Kontrolle (TÜV o.ä.) bemängelte NUR den Unterschied der Bremskraft (rechts zu links, außerhalb der "Toleranz"), NICHT jedoch die Bremsleistung an sich.   Die "Diagnose Hydraulikblock defekt" bzw. "Bremsleistung/Druck zu gering" wurde erst durch die zu Rate gezogenen "Werkstätten" gestellt.   Wie die Vorredner schon andeuteten, hätte auch ich da Zweifel (insbesondere hinsichtlich doch "teurer" Reparaturvorschläge evtl. "Teiletauscherei").   Ich bin hier (2 Stück 450er CDI, beide deutlich über 200k KM, beide als Jahreswagen angeschafft, beide "gefühlt" den 3. oder 4. Bremsensatz (Klötze, Scheiben), IMMER selbst geschraubt, bisher nie Mecker von der technischen Kontrolle an den Bremsen) "modular" vorgegangen: Wenn länger nichts an den Bremsen vorne gemacht wurde, können die Klötze/Beläge in den Schächten der Bremssättel schwergängig werden/"festgehen". Das ist recht einfach festzustellen und zu beheben, ohne die Bremshydraulik zu öffnen (selbst neue Verschleißteile (Scheiben/Beläge) sind im Versandhandel doch eher preiswert). Die "nächste" Stufe wäre dann die Schwergängigkeit der Kolben in den Bremssätteln. Kann man auch ohne Öffnen der Hydraulik "vorsichtig/mit Gefühl" wieder gangbar bekommen, (für den TÜV könnte es reichen ) ist hier bei den Smarts vorne (noch) nicht vorgekommen. Hinten an den RBZ der Trommelbremsen sehr wohl. Besser (und langfristiger) ist das "Überholen/Austauschen", aber das wäre ein Sonderthema (gibt es auch hier im Forum schon reichlich was zu). Tja, die letzte (und teure) Stufe ist dann doch ein Fehler in der sonstigen Bremshydraulik, den ich aber für eher unwahrscheinlich halte...   ABER ACHTUNG: Korrekt funktionierende Bremsen sind relativ wichtig (finde ich zumindest). Wer daran schraubt sollte wissen was er tut. DARUM: JEDER SCHARUBE HIER AUF EIGENE GEFAHR UND VERANTWORTUNG (wer sich das nicht zutraut oder Zweifel hat, sein lassen).   (Die o.g. Tipps sind nur "unverbindliche Menüvorschläge" eines kfz-technischen Laien ohne schriftliche Qualifizierungsnachweise. Daher im Zweifel NICHT NACHMACHEN !!!)   Viel Erfolg wünscht /mit gebremsten äh. freundlichen Grüßen verbleibt     hedwig
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