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schaefca

Diesen Winter wird es ernst: Pseudo-Winterreifenpflicht

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Tach!

 

Eigentlich haben wir ja keine Winterreifenpflicht (WRP) - aber eigentlich haben wir sie doch. Denn im Endeffekt bedeutet ein kleiner "Bümms" mit Sommerschlufen dank der vorgesehenen Bußgelder in der Pseudo-WRP u.U. € 40, 1 Point in Flensburch und übelst Ärger mit der Versicherungsmafia. Ach ja, und pflegt auch Eure Scheibenwaschanlage - selbst da droht Ungemach...;-)

 

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[ Diese Nachricht wurde editiert von schaefca am 15.10.2006 um 19:10 Uhr ]


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Sagen wir lieber: Diesen Winter werden Tausende von Autofahrern zur Vernunft genötigt. ;-)

 

 


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Mir gehen die absolut am Gesit, die im Winter mit Sommerreifen Staus und Unfälle verursachen. Wer keine WR kaufen will, soll seinen Karren in der Garage lassen oder abmelden.

 

ALexander


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Ich weiß gar nicht, was alle haben: In Vierzigsten Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften

vom 22. Dezember 2005, durch welche mit Wirkung vom 1. Mai 2006 die StVO entsprechend geändert wurde, steht kein Wort von Winterreifen, von Winterreifenpflicht oder von Winter überhaupt! Insoweit erwartet einen auch nicht grundsätzlich ein Bußgeld, wenn man im Winter im Geltungsbereich der StVO mit Sommerreifen unterwegs ist. Diese können bei bestimmten Wetterlagen auch im Winter durchaus geignet(er) sein (als Winterreifen).

 

Das geschieht also alles im Wege der Auslegung und situationsabhängig. Die Bürger rufen doch nach immer weniger Staat. Hier traut man dem Bürger selbst etwas mehr zu, nämlich, dass er selbst beurteilen kann, welche Bereifung für die jeweilige Witterung geeignet ist und welche, wann eher nicht. Und schon wieder ist es einigen nicht recht... 8-)

 

§ 2 Abs. 3a StVZO wurde wie folgt gefasst:

„(3a) Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage. Wer ein kennzeichnungspflichtiges Fahrzeug mit gefährlichen Gütern führt, muss bei einer Sichtweite unter 50 m, bei Schneeglätte oder Glatteis jede Gefährdung anderer ausschließen und wenn nötig den nächsten geeigneten Platz zum Parken aufsuchen."

 

Steht übrigens im gleichen Paragraphen, der besagt, dass Radfahrer (sofern dies zumutbar ist) den Radweg benutzen müssen. Und wen interessiert das? Genau, keine S**! ;-)

 

PS. Nicht dass mir jemand auf den Gedanken kommt, ich würde mich nun auf die Seite dieser ganzen Billigbumser stellen, die bei Schneefall sogar ganze Autobahnen blockieren. Im Gegenteil! Ich versehe meine Fahrzeuge stets sämtlich mit WR, und sei es nur deshalb, damit sich im Winter die wertvollen Sommerpuschen nicht "platt stehen". :-D[/b]

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von smartling am 16.10.2006 um 10:28 Uhr ]


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@ smartling:

 

Tolles Gesetz, wo der Einzellfall u.U. nur durch Gerichte und Gutachter zu klären ist. Das nennst Du "weniger Staat"? Ich nenne das Fehlgeburt - Rechtssicherheit ist etwas anderes. Unsere eh schon überlasteten Gerichte werden sich freuen. Überhaupt: Soll ich etwa - wie im Text von 3Sat beschrieben - tatsächlich je nach Wetterlage auf die geeignetere Bereifung wechseln? Bin ich in der Formel 1? :roll:

 

Dann lieber gleich eine echte WRP.

 

 

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[ Diese Nachricht wurde editiert von schaefca am 16.10.2006 um 15:08 Uhr ]


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Quote:
Überhaupt: Soll ich etwa - wie im Text von 3Sat beschrieben - tatsächlich je nach Wetterlage auf die geeignetere Bereifung wechseln?

 

Nö, auch von einem "Hin- und Herwechsel" ist ebensowenig die Rede, außer in diesem zum Teil unsinnigen 3-Sat-Bericht. Niemand verlangt und könnte aufgrund der gewählten Formulierung verlangen, die jeweils "geeignetsten" Reifen zu benützen. Wo sollte das den enden? Keine Champiros mehr, nur noch Bridgestone und Michelin? :roll: Nee, nee, im Gesetz wird ausschließlich auf die Geeignetheit per se abgehoben. (sonst würde dort geschrieben stehen: die jeweils bestgeeigneten...) Könntest also - sofern du das möchtest - durchaus auch im Sommer mit Winterreifen fahren, so lange nicht wissenschaftlich festgestellt ist, dass WR zur Benutzung im Sommer ungeeignet sind. Dass die allerdings ggf. schneller verschleißen, ist ja dann dein Problem.

 

Vorsicht geboten ist allerdings bei dem Terminus "Wetterverhältnisse". Denn hier unterscheidet man (hauptsächlich in zeitlicher Hinsicht) sehr wohl Begriffe wie Klima, Wetter(-lage) und Witterung.

 

Fakt ist, dass auf deinem Auto Reifen mit M+S-Kennzeichnung dann montiert sein müssen, willst Du damit auf verschneiten oder vereisten Straßen fahren bzw. die "Wetterlage" eine solche Straßensituation erwarten lässt.

 

 


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So gummiartig finde ich den § 2 IIIa StVO gar nicht. Das Bedeutet nichts anderes, als "wenn Schnee, dann Winterreifen - wenn kein Schnee dann nicht unbedingt Winterreifen".

Im Gegenteil, ich finde die Formulierung gar nicht mal so dumm. Angenommen es gäbe eine generelle Winterreifenpflicht wirft das doch folgende Probleme auf:

 

1. Auf welchen Zeitraum sollte sich die WR-Pflicht erstrecken? Auf den kalendarischen Winter, also also vom 21.12. bis 21.3.? Man braucht wohl nicht zu erwähnen dass dies völliger Unsinn wäre.

2002 hatte es bei uns im September schon Schnee. Ebenso gibt es fast jährlich noch im April einzelne Schneetage.

 

2. Was ist an Wintertagen, an denen es deutliche Plusgrade hat und zudem trocken ist? Solche Tage gibt es jeden Winter genug. Hier wären Sommerreifen eindeutig besser geeignet als WR. Eine WR-Pflicht würde bewirken, dass jemand mit Sommereifen an solchen Tagen völlig unsinnigerweise mit Geldbuße belegt werden könnte. Hier sehe ich schon eine Welle von Verfassungsbeschwerden auf das BVerfG zurollen. Und die Erfolgsaussichten wären mE nicht mal schlecht.

 

Abgesehen davon finde ich es im Winter selbstverständlich dass man Winterreifen aufzieht, oder eben bei Schnee und Eis sein Sommerbereiftes Auto stehen lässt. Und nichts anderes sagt ja dieser vielgescholtene Paragraph.

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Quote:

Am 16.10.2006 um 15:51 Uhr hat smartling geschrieben:

[...]


Fakt ist, dass auf deinem Auto Reifen mit M+S-Kennzeichnung dann montiert sein müssen, willst Du damit auf verschneiten oder vereisten Straßen fahren bzw. die "Wetterlage" eine solche Straßensituation erwarten lässt.

 

Sorry, ich will Dir ja keine Haarspalterei unterstellen, aber welche "Wettererwartung" hat man denn in der kalten Jahreszeit? Also, ich muss mit Frost, Schnee oder Eis rechnen, daher "zwingt" mich die Verordnung zum Winterreifen, da ich nicht täglich neu anpassen kann. Nebenbei finde ich den 3Sat-Beitrag korrekt, da er genau auf diese Spitzfindigkeit abzielt. ;-)

 

 

 

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[ Diese Nachricht wurde editiert von schaefca am 16.10.2006 um 16:55 Uhr ]


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Quote:
Nebenbei finde ich den 3Sat-Beitrag korrekt, da er genau auf diese Spitzfindigkeit abzielt.

 

Naja, der 3Sat-Beitrag hat mE diese Spitzfindigkeit eher provoziert, so wie es in den Medien eben üblich ist, ;-)

 

Man könnte es auch andersrum sehen: Der Gesetzgeber hat dem Autofahrer die Möglichkeit gegeben, ausnahmsweise im Winter mit Sommereifen zu fahren, wenn es die Witterung zulässt.

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Am 16.10.2006 um 17:07 Uhr hat quattroporte geschrieben:
Quote:
Nebenbei finde ich den 3Sat-Beitrag korrekt, da er genau auf diese Spitzfindigkeit abzielt.

 

 

 

Naja, der 3Sat-Beitrag hat mE diese Spitzfindigkeit eher provoziert, so wie es in den Medien eben üblich ist, ;-)

 

 

 

Man könnte es auch andersrum sehen: Der Gesetzgeber hat dem Autofahrer die Möglichkeit gegeben, ausnahmsweise im Winter mit Sommereifen zu fahren, wenn es die Witterung zulässt.


 

Dann wären ja zwei Autos prima - einer mit und einer ohne WR. Warum spreche ich in der Fred-Überschrift wohl von der "Pseudo"-Winterreifenpflicht? Nutzt Du Deinen Wagen nur bei Sonnenschein? :roll:

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Nutzt Du Deinen Wagen nur bei Sonnenschein?

 

Nein, ich nutze meine Kugel bei jedem Wetter, denn schließlich habe ich Winterreifen (die ich übrigens aus Überzeugung nach zwei Winter autausche).

Aber wenn ich keine Winterreifen hätte, dann würde ich mein Auto in der Tat nur bei Sonnenschein benutzen. ;-)

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Sorry, ich will Dir ja keine Haarspalterei unterstellen, aber welche "Wettererwartung" hat man denn in der kalten Jahreszeit? Also, ich muss mit Frost, Schnee oder Eis rechnen, daher "zwingt" mich die Verordnung zum Winterreifen, da ich nicht täglich neu anpassen kann. Nebenbei finde ich den 3Sat-Beitrag korrekt, da er genau auf diese Spitzfindigkeit abzielt.

 

Tja, daran erkenne ich, dass du ganz überwiegend nicht verstanden hast, was ich geschrieben habe. Macht (mir) aber auch nichts. Lesen und das Gelesene richtig zu deuten ist meist zweierlei, gerade bei Gesetzes- und Verordnungstexten. Weitere Kommentierungen spare ich mir daher zu diesem Thema.


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Am 16.10.2006 um 21:30 Uhr hat smartling geschrieben:
Quote:
Sorry, ich will Dir ja keine Haarspalterei unterstellen, aber welche "Wettererwartung" hat man denn in der kalten Jahreszeit? Also, ich muss mit Frost, Schnee oder Eis rechnen, daher "zwingt" mich die Verordnung zum Winterreifen, da ich nicht täglich neu anpassen kann. Nebenbei finde ich den 3Sat-Beitrag korrekt, da er genau auf diese Spitzfindigkeit abzielt.

 

 

 

Tja, daran erkenne ich, dass du ganz überwiegend nicht verstanden hast, was ich geschrieben habe. Macht (mir) aber auch nichts. Lesen und das Gelesene richtig zu deuten ist meist zweierlei, gerade bei Gesetzes- und Verordnungstexten. Weitere Kommentierungen spare ich mir daher zu diesem Thema.


 

Ich darf ja mal herzlich lachen. Du verbreitest hier Auslegungsweisheiten und begeisterst Dich für die für die Entscheidungsfreiheit, die Vater Staat den Bürgern überlässt. Defacto bist du aber im Fall des Falles der Angeschmierte, wenn du mit Sommerreifen im Winter einen Unfall baust. Soviel zu Gesetzestexten und Realität. Vielleicht hättest Du mal die Fred-Überschrift lesen (und verstehen) sollen, ich schreibe "Pseudo-Winterreifenpflicht".

 

Wie heißt es so schön bei fahrtipps.de:

[...] Wieder einmal viel bürokratischer Lärm, aber wenig verwertbare Ergebnisse. :roll:

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Eigentlich ist jeder Kommentar dazu überflüssig. Wie bereits gesagt, das Lesen scheint nicht deine Stärke zu sein. Auch nicht der Gebrauch von Fremdwörten, denn wie sonst, außer wenn du die Bedeutung nicht kennst, hättest du in diesem Zusammenhang den Begriff "pseudo" verwendet?

 

Nun ja, jeder blamiert sich halt so gut er kann. ;-)


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PSEUDO?

 

da fallen mir meine Fischlein ein, die ich mal hatte :-D

 

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Quote:
Defacto bist du aber im Fall des Falles der Angeschmierte, wenn du mit Sommerreifen im Winter einen Unfall baust.

 

Falsch. Du bist der angeschmierte wenn Du im Winter einen Unfall verursachst und ZUSÄTZLICH strassenverhältnisse herrschen, die winterreifen erfordern. und das meiner meinung nach völlig zu recht.

 

leider wird von den medien immer (fast) alles einseitig und falsch dargestellt.

 

 

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von quattroporte am 17.10.2006 um 15:55 Uhr ]

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Am 17.10.2006 um 12:03 Uhr hat smartling geschrieben:
Eigentlich ist jeder Kommentar dazu überflüssig. Wie bereits gesagt, das Lesen scheint nicht deine Stärke zu sein. Auch nicht der Gebrauch von Fremdwörten, denn wie sonst, außer wenn du die Bedeutung nicht kennst, hättest du in diesem Zusammenhang den Begriff "pseudo" verwendet?



Nun ja, jeder blamiert sich halt so gut er kann. ;-)

 

Oh, ich denke, wir kommentieren nicht mehr?

 

Was hat der Herr denn am Wörtchen "Pseudo" auszusetzen? Das Präfix pseudo bedeutet "unecht, vorgetäuscht". Jetzt bin ich aber mal gespannt....

 

Deine persönliche Anmache kannst Du Dir aber ruhig sparen. ;-)

 

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[ Diese Nachricht wurde editiert von schaefca am 17.10.2006 um 17:54 Uhr ]


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Am 17.10.2006 um 15:54 Uhr hat quattroporte geschrieben:
Quote:
Defacto bist du aber im Fall des Falles der Angeschmierte, wenn du mit Sommerreifen im Winter einen Unfall baust.

 

 

 

Falsch. Du bist der angeschmierte wenn Du im Winter einen Unfall verursachst und ZUSÄTZLICH strassenverhältnisse herrschen, die winterreifen erfordern. und das meiner meinung nach völlig zu recht.

 

 

 

leider wird von den medien immer (fast) alles einseitig und falsch dargestellt.

 


 

Du hast es erfasst. Deswegen heißt es ja in meinem ersten Text: "u.U. ", das steht für "unter Umständen" - und damit sind die Strassenverhältnisse gemeint.

 

Mediendarstellung ist die eine Seite, Mediennutzung die andere. Wer sich nur auf eine Quelle verläßt, ist meist verlassen. Da aber verschiedene Quellen auf § 2 Abs. 3a StVZO eingehen und in dem Zusammenhang den Einsatz von WR als die "sicherere Seite" darlegen, sehe ich keine echte Einseitigkeit.

 

 

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@quattroporte

D'accord! Ich sehe, es gibt doch noch Leute, die's verstanden haben und nicht blindlings Panik verbreiten. Die neue Vorschrift (tatsächlich ist sie gar nicht so neu, denn die Rechtsprechung hatte auch bisher schon bis zu 20% Mitverschulden durch die erhöhte Betriebsgefahr unterstellt, wenn die Verwendung von Sommerreifen im Winter für einen gegnerischen Schaden ursächlich war) ist liberal gehalten und setzt mehr auf Eigenverantwortung, gibt aber dennoch für bestimmte, besonders gefahrgeneigte Situationen (Schnee- und Eisglätte) verbindliche Standards vor.

 

Sie eröffnet ganz nebenbei bspw. denjenigen, die ein Fahrzeug nicht bei Schnee und Eis fahren wollen, die Möglichkeit, dies - ohne dafür extra WR aufziehen zu müssen - auch im Winter hin und wieder zu bewegen, wenn sich das Wetter dementsprechend darstellt.

 


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@schaefca

 

Hab' soeben mal dein Profil aufgerufen. Dachte schon, dort Lehrer o.Ä. vorzufinden, aber O.K., "Journalist" das entschuldigt natürlich ebenfalls vieles! Fachwissen und Journalismus sind ja zwei Begriffe, die häufig in etwa so zusammengehen wie bspw. weiß und Rappen oder Nord- und Südkorea.

 

Vielleicht solltest du zunächst einmal mit dir selbst einig werden. Offenbar schreibt dein Pseudonym hier auch kräftig mit. ;-) Denn einmal (z.Bsp. im Titel) stellst du den Sachverhalt so dar, als gäbe es nur scheinbar - also nicht wirklich - eine Winterreifenpflicht ("pseudo"). Ist zwar dicht dran, trifft es aber nicht.

 

Dann wieder schreibst du wiederholt - ohne dabei die notwendige Differenzierung vorzunehmen - dass man künftig stets "der Angeschmierte" sein wird, wenn man im Winter mit SR in einen Unfall verwickelt wird. Diese Aussage ist unzutreffend, denn sie würde eine generelle Winterreifenpflicht (WRP) bedeuten und für diese deine Auffassung zu umschreiben hättest du im Titel die Formulierung "Quasi-Winterreifenpflicht" wählen sollen.

 

Du willst mit diesem Thread auf nun durch die Neuerung im Bußgeldkatalog zu erwartende Streitigkeiten mit Versicherern hinweisen. Wenn du den 3-sat-Bericht aufmerksam liest und dabei auf das Erscheinungsdatum blickst, stellst du fest, dass in versicherungsrechtlicher Hinsicht sich mit In-Kraft-Treten des § 2 Abs. 3a StVZO eh so gut wie nichts ändert. Der Bericht von 3-sat ist übrigens gar nicht schlecht geschrieben, nur interpretierst du selbigen in weiten Teilen falsch und betreibst unnötige Schwarzmalerei. Der Wortlaut ist liberal und weitest gehend bürgerfreundlich. Er ist hinsichtlich seiner Bewehrung sogar nochmals gestuft nach fiktiver und konkreter Behinderung, aber er gibt exakt denjenigen eins auf den Sack, die's wohl unstreitig schon lange verdient haben.

 

Hinsichtlich der Mithaftung und auch für die Regressfrage (partielle Leistungsfreiheit) ist zum einen die Einhaltung der Obliegenheitspflichten durch den Versicherten maßgebend. Zum anderen ist zu unterscheiden zwischen Kasko- und Haftplichtschäden. Bei beiden Versicherungsgattungen entscheidet der Grad des Verschuldens des Versicherten (leichte, normale, grobe Fahrlässigkeit, Vorsatz) über eine ggf. eintretende Leistungsfreiheit des Versicherers. In der Kaskoversicherung liegt die Messlatte hierfür bekanntlich erheblich niedriger. Aber das ist ein alter Hut, denn an alledem hat die hier in Rede stehende Änderung der StVZO ja, wie gesagt, nichts geändert.

 

Und was sagst du bloß zu diesem Fall?

****************************

Während einer Fahrt ohne gültige Fahrerlaubnis (!) wird ein PKW-Fahrer verletzt und die Frontscheibe seines PKW beschädigt, und zwar durch einen herausgeschleuderten Stein, der zuvor in der Zwillingsbereifung der Hinterachse eines voraus fahrenden LKWs geklemmt hatte, die dessen Fahrer vor Fahrtantritt schuldhaft nicht kontrolliert hatte. Hier war der Versicherer des LKW zur Regulierung des Schadens verpflichtet, weil das Fehlen der Fahrerlaubnis des PKW-Lenkers keinen Einfluss auf den Schaden hatte.

 

Urteilsbegründung (Leitsatz):

Das Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis ist eine Obliegenheitsverletzung nach § 2 b (1) c AKB und kann die Leistungspflicht des Versicherers einschränken, d h., der Versicherer ist bis 5.000 EUR leistungsfrei. (Grenze aus § 5 Abs. 3 KfzPflVV)

 

Allerdings kann sich der Versicherer auf die vereinbarte Leistungsfreiheit nur berufen, wenn die Verletzung der Führerscheinklausel einen Einfluss auf den Eintritt des Versicherungsfalls hatte. Die Beweislast liegt jedoch beim Fahrer.

*************************

 

Nach deiner Auffassung wäre der PKW-Fahrer, soweit es die Schadensregulierung angeht, wohl sicher der "Angeschmierte" gewesen, was? ;-) Nochmals: Das Bußgeld ist nicht ausschlaggebend! Das Eine ist OWi-Recht, das Andere Zivilrecht.

 

Nur nebenbei: Ich, für meinen Teil, hätte durchaus auch mit einer klaren und generellen WRP leben können, nehme aber etwas mehr Freiheit ebenfalls gerne an.

 

Wer im Winter ("von O bis O") mit Winterreifen unterwegs ist, hat nichts zu befürchten, schon gar nicht, dass er vor Fahrtantritt zu einer Günstigerprüfung zwischen SR und WR genötigt wird.

 

Aber Vorsicht: Verfügen die verwendeten WR nur noch bspw. 1,7 mm Restprofiltiefe kann auch das im Schadensfalle schon wieder Ärger mit dem Versicherer geben, sofern es sich um einen Kaskoschaden handelt und die Profiltiefe den Schadensereignis ausgelöst oder negativ beeinflusst hat. Weniger als 4 mm (=Stand der Technik) Profil werden in der Judikatur teils schon als grobe Fahrlässigkeit angesehen.

 

Never ending story...

 


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Am 18.10.2006 um 02:13 Uhr hat smartling geschrieben:
@schaefca
Hab' soeben mal dein Profil aufgerufen. Dachte schon, dort Lehrer o.Ä. vorzufinden, aber O.K., "Journalist" das entschuldigt natürlich ebenfalls vieles! Fachwissen und Journalismus sind ja zwei Begriffe, die häufig in etwa so zusammengehen wie bspw. weiß und Rappen oder Nord- und Südkorea.



Vielleicht solltest du zunächst einmal mit dir selbst einig werden. Offenbar schreibt dein Pseudonym hier auch kräftig mit. ;-) Denn einmal (z.Bsp. im Titel) stellst du den Sachverhalt so dar, als gäbe es nur scheinbar - also nicht wirklich - eine Winterreifenpflicht ("pseudo"). Ist zwar dicht dran, trifft es aber nicht.



Dann wieder schreibst du wiederholt - ohne dabei die notwendige Differenzierung vorzunehmen - dass man künftig stets "der Angeschmierte" sein wird, wenn man im Winter mit SR in einen Unfall verwickelt wird. Diese Aussage ist unzutreffend, denn sie würde eine generelle Winterreifenpflicht (WRP) bedeuten und für diese deine Auffassung zu umschreiben hättest du im Titel die Formulierung "Quasi-Winterreifenpflicht" wählen sollen. [...]

 

Ach, sind das Deine Argumente?

 

1.: Der schaefca ist sowieso unfähig, weil ich ihn qua Berufsbezeichnung einsortiere?

 

2.: Statt "Pseudo" hätte er "Quasi" schreiben müssen?

 

Das ist 1. unterste Schublade der Diskussionsführung über ein Thema (gehen mir die Argumente aus, werde ich persönlich) und 2. besagte Haarspalterei. ;-)

 

Ich habe auch schon Quattroporte darauf hingewiesen, dass ich im ersten Text "u.U." geschrieben habe - das ist die Ausgangssituation. Sommerreifen auf Schnee oder Eis = Ärger. Das ist keine Verbreitung von Panik, sondern der Hinweis auf die momentane, seit dem 01.05.2006 durch den Gesetzgeber vorgegebene Situation.

 

Ich interpretiere den 3Sat-Text nicht falsch, sondern in der gleichen Richtung, in die die juristische Abteilung des ADAC zielt:

 

Gesetzliche Pflicht zur Verwendung von Winterreifen?

Seit 01.05.2006 schreibt der Gesetzgeber vor, dass die Ausrüstung der Kraftfahrzeuge an die Witterungsverhältnisse anzupassen ist.

 

 

Nach § 2 Abs. 3a Satz 2 der StVO gehört hierzu „ insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage“. Bei extremen Witterungsverhältnissen können zusätzlich Schneeketten erforderlich sein.

 

Damit hat sich der Gesetzgeber gegen eine generelle Winterreifenpflicht nach dem Kalender ausgesprochen. Vielmehr muss jeder Autofahrer für sich selbst entscheiden, ob er auch bei winterlichen Verkehrsverhältnissen sein Fahrzeug benutzen möchte. Diese persönliche Entscheidung richtet sich zum einen nach den eigenen Mobilitätsbedürfnissen, also ob das Fahrzeug täglich eingesetzt oder nur gelegentlich genutzt wird. Viele Verkehrsteilnehmer haben die Möglichkeit und sind bereit, bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen auf öffentliche Verkehrsmittel umzusteigen.

 

Zum anderen sind die klimatischen Bedingungen der Region entscheidend. Während in einigen Regionen Deutschlands wochenlang mit eis- und schneebedeckten Strassen zu rechnen ist, gibt es in anderen Bereichen nur an wenigen Tagen winterliche Fahrbahnverhältnisse.

 

Der Gesetzgeber hat nicht definiert, welche Bereifung „geeignet“ im Sinne des § 2 Abs. 3 a StVO ist. Jedoch besteht Einigkeit darüber, dass alle Reifenarten außer Sommerreifen als geeignet anzusehen sind, also neben Winterreifen auch Ganzjahresreifen.

 

Wer trotz Schnee oder Eis nur Sommerreifen auf seinem Fahrzeug hat, muss es stehen lassen. Anderenfalls droht ihm ein Verwarnungsgeld von € 20,--, bei konkreter Verkehrsbehinderung ein Bußgeld von € 40,-- sowie ein Punkt im Verkehrszentralregister.

 

Darüber hinaus ist zu beachten, dass mit dem gesetzlichen Gebot der geeigneten Bereifung bei einem Unfall rechtliche Nachteile drohen. Kann der Geschädigte nicht nachweisen, dass der Unfall für ihn auch bei Verwendung von Winter- oder Ganzjahresreifen unabwendbar war, ist von einer Mithaftung auszugehen.

 

Die Kaskoversicherung kann die Leistung wegen grober Fahrlässigkeit sogar vollständig verweigern, wenn sie beweisen kann, dass ein selbstverschuldeter Unfall auf ungeeignete Bereifung zurückzuführen ist.

 

ADAC, Juristische Zentrale

 

Wichtiger Kernabschnitt:

 

[...] Wer trotz Schnee oder Eis nur Sommerreifen auf seinem Fahrzeug hat, muss es stehen lassen. Anderenfalls droht ihm ein Verwarnungsgeld von € 20,--, bei konkreter Verkehrsbehinderung ein Bußgeld von € 40,-- sowie ein Punkt im Verkehrszentralregister.

 

Darüber hinaus ist zu beachten, dass mit dem gesetzlichen Gebot der geeigneten Bereifung bei einem Unfall rechtliche Nachteile drohen. Kann der Geschädigte nicht nachweisen, dass der Unfall für ihn auch bei Verwendung von Winter- oder Ganzjahresreifen unabwendbar war, ist von einer Mithaftung auszugehen. [...]

 

Siehe da: Sommerreifennutzung auf Schnee und Eis = Ärger. Wie schön, dass ich als Büger die Freiheit habe, keine WR aufzuziehen zu müssen - bei der entsprechenden Witterung muss ich es aber doch, wenn ich fahren will. Es geht doch ums Fahren, oder? :roll:

 

 

 

 

 

 

 

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Du kannst noch 150 Berichte anführen. Überall steht es zutreffend beschrieben. Nur du konstruierst hier verallgemeinernd irgendwelche Pflichten heraus, die so nicht existieren.

 

Ich glaube auch erkannt zu haben, was die Ursache dafür ist. Du gehst wohl davon aus, dass jeder sein Auto tagtäglich braucht und somit unabhängig von der jeweiligen Wetterlage damit fahren muss. O.K., für speziell denjenigen wird wohl kein Weg um die Anschaffung von WR herumführen. Aber selbt er muss nicht wechseln. Er kann, wenn ihm die Wechselei im Herbst auf die Eier geht, sein Auto vom Werk mit WR bestellen und fährt fortan ausschließlich diese Art Bereifung.

 

Du schriebst:

Also, ich muss mit Frost, Schnee oder Eis rechnen, daher "zwingt" mich die Verordnung zum Winterreifen, da ich nicht täglich neu anpassen kann.

 

Das ist eben nicht so! Erstens muss ich, wie auch erneut in diesem ADAC-Bericht beschrieben, maximal einmal und nur in eine Richtung "anpassen", namentlich Winterreifen aufziehen und zweitens ist der letzte Halbsatz nur dann zutreffend, wenn du davon ausgehst, was ja auch bei vielleicht den meisten Autobesitzern so sein mag, dass man sein Auto jeden Tag bewegen muss oder zumindest die Benutzung nicht nach der jeweiligen Wetterlage ausrichten kann. Aber bei der überwiegenden Zahl der Hausfrauen/-männer, Rentner, ALGs, Großstädter mit ÖPNV-Alternative usw. ist das eben nicht so. Die können ihre Karre stehen lassen, wenn das Wetter für SR nicht passt.

 

Überdies ist von der Witterung her auch nicht überall Westerwald, Rothaargebirge, Allgäu oder Vogelsberg, sondern bspw. im Stadtgebiet Frankfurt/Main kannst du im Zehnjahreskalender die Tage mit Schnee und Eis auf der Fahrbahn fast rot anstreichen. Wir haben selbst auch hier im wWw vor Weihnachten schon oft genug Temperaturen von 17/18 Grad mehr gehabt. Die Temperaturen in Mainhatten und an der Bergstraße oder im Rheingau liegen meist noch um bis zu 6 Grad C. höher. Im Februar war es oft schon regelrecht frühlingshaft. Vor zwei, drei Jahren war das sogar im Januar so. Da muss ich nicht erwarten, dass plötzlich Schnee- oder Eisglätte herrscht und brauche dann auch keine WR. Schließlich wurde im Gesetz mit Absicht nicht die Terminologie "Klima" verwendet, sondern nur "Wetter", die Beurteilung ergo zeitlich auf sehr kurze Sicht ausgerichtet.

 

Aber nochmals: Ich gebe dir Recht: Für den, der durchgehend auf sein Auto angewiesen ist, für den stellt die neue Vorschrift durchaus eine faktische Pflicht zur WR-Ausrüstung dar. Ist ja auch in Ordnung so, finde ich. Warum sollte man auf Eis und Schnee mit SR umher eiern dürfen. Diese bekloppte Situation - besser gesagt, die Situation mit diesen Bekloppten - hatten wir nun doch wirklich lange genug in unserem Land!

 

Wenn ich schreibe "Bürger", so meine ich damit den Bürger im Allgemeinen, nicht einen bestimmten. Ich denke, das sollte eigentlich auch so zu verstehen gewesen sein. Dass nicht allen der liberale Teil der Vorschrift zugute kommt, liegt in der Natur der Sache, wie bei anderen Gesetzen halt eben auch.

 

Ich bin nach wie vor der Ansicht, die Vorschrift ist, vergleicht man sie mit anderen, weitest gehend klar gefasst. Allein bezüglich der StVO gibt es unzählige Auslegungen - beginnend gleich im § 1. Oder schon mal das Thema Wegesicherungspflicht in all seinen "Spielvarianten" beleuchtet, oder die Trinkwasserverordnung, das Hygienerecht oder die Sozialvorschriften im Straßenverkehr? Nein? Dann würdest du froh sein, wieder etwas so Klares wie den § 2 Abs. 3a StVZO vor dir zu haben.

[ Diese Nachricht wurde editiert von smartling am 18.10.2006 um 20:12 Uhr ]


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Ich für meinen Fall werde mir einen Dachträger montieren und dort drauf 4 gut profilierte Winterreifen (ohne Felgen) festzurren... somit kann mir keiner sagen, ich hätte keine für irgendwelche erdenkliche Witterung passende Bereifung auf dem Wagen :-D

 

q.e.d. :-P

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DER BÖSE icon24_supergrin_ani.gif

smartsigux3.jpg

 

Das ist ja der ganze Jammer - Die Dummen sind so sicher und die Gescheiten so voller Zweifel.

(Helmut Schmidt)

 

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Udo, der Gesetzgeber hat ganz offensichtlich schon erwartet, dass du damit kommst und gleich mit derselben Änderungsverordnung vorgesorgt :) :

 

§ 22 Abs. 1 wird wie folgt gefasst: "(1) Die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können. Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten."

 

@schaefca: Da ist doch glatt schon wieder was für dich zum Interpretieren dabei... :lol:


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Hmm, es ist ja immer eine Sache ob man nur sich gefährdet oder auch andere dabei, wenn man keine Winterreifen drauf hat. Solltest du nur dich gefährden, ist mir das herzlich egal. Wenn ich oder einer aus meiner Familie gefährdet wird, weil keine Winterreifen drauf sind, ist das nicht mehr in Ordnung!!!

 

Ich fahre mit Winterreifen, weil ich weder mich noch andere mehr als unnötig gefährden will. Wir haben die Mittel und Möglichkeiten den Straßenverkehr weniger gefährlich zu machen, dann sollten wir sie auch nutzen. Ich denke da gibts sicher nen Gesetz oder eine Verordnung, die vorsieht, dass man niemanden mutwillig gefährdet!

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