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EvilRon

Rechtsfrage - Starfzettel wegen Falschparken

Empfohlene Beiträge

Hallo an alle Rechtsexperten,

 

ich habe vor kurzem einen Strafzettel bekommen wegen zu nahem Parken an der Mittelinie - 10,00€ um die es mir gar nicht geht sondern ums Prinzip.

 

Als der Kollege Polizist das alles aufnahm kam ich dazu weil ich es von der Stehpizerria in der ich war beobachtet habe, er schrieb natürlich ignorant weiter und so erhielt ich ein Schreiben mit dem Vorwurf: Sie parkten von 21:36-21:39 am...obwohl ein Abstand von weniger als 3 Metern zwischen Ihrem Fahrzeug und der Fahrstreifenbegrenzung verblieb.

 

Soweit so gut. Nun bin ich aber für Gerechtigkeit und Informierte mich, heraus kam folgendes:

 

Urteil des OLG Düsseldorf VM 79 7 = StVE 13, OLG Celle VRS 72 80, OLG Oldenburg NZV 93 491 „Parken wird dem "ruhenden Verkehr" zugeordnet. Sein Fahrzeug verlässt nicht, wer es nach dem Aussteigen so im Auge behält, dass er nötigenfalls sofort damit wegfahren kann, auch nicht, wer das Steuer einer anderen fahrbereiten Person übergibt, OLG Celle VRS 72 80. Aussteigen auf weniger als 3 Minuten bei sofortiger Wegfahrbereitschaft macht das Halten nicht zum Parken, BayOLG VRS 51 459.

 

Zumal die Polizisten auch keine 3 Minuten da waren. Dies teilte ich nun dem Ordnungsamt mit und benannte auch einen Zeugen, also das ich nur gehalten habe und nicht geparkt wie es der Vorwurf ist, inklusive Gerichtsurteile und setzte eine Frist von einer Woche (wenn das überhaupt sinnvoll war).

 

Die Antwort war nun das meine Gründe keine Rücknahme der Verwarnung rechtferigen.

 

Was sagt ihr dazu, ich habe erstmal noch gar nicht reagiert. Was sind eure Tips? Oder hat jemand schon einmal konkrete Erfahrungen gemacht?

 

Danke für Antworten!

 

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----MEMBER OF SMARTMELODIE----

 

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Zahl die 10€ und hake es ab, alles andere könnte nur noch teurer werden.

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Der der gesagt hat ich mach nichts mehr an meinem Smart!:-D

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DemTimomalRechtgeb :)

 

Zahl die Zehn Öcken. Hatte auch mal wegen einer ähnlichen Sache Einspruch erhoben und am Ende war es ne Bußgeldsache mit 4 fachem Preis und 1 Punkt. Hat sich also nicht gelohnt :-x


Byebye vom Mischungsmicha

sig.png

Ausführliche Sig? Klick aufs Bild!

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Oder bezieht es sich mehr auf die weniger wie 3m Rettungsweg ?

 

Arnd

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naja das mit dem Rettungsweg schön und gut aber ich habe ja nicht geparkt und somit ist dieser Vowurf haltlos. Habe ja nur gehalten und hätte wegfahren können, hatte mein Auto ja echt im Blick!!!

 

@Timo: Was könnte denn dann noch teurer werden, den zweiten Brief habe ich ja noch gar nicht erhalten *zwinker* war ja kein Einschreiben persönlich *grins* keine Ahnung was die Post da gemacht hat! und ausserdem kann man ja nicht immer 10,00€ zahlen wo kämen wir denn da hin wenn das auch nur bei 1% dre Knöllchen klappt?

 

 

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von EvilRon am 27.10.2006 um 15:56 Uhr ]

[ Diese Nachricht wurde editiert von EvilRon am 27.10.2006 um 15:58 Uhr ]

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Ich denke da an knapp 25,xx€ Verwaltungskosten + was denen dazu noch einfällt wenn der Einspruch abgelehnt wird. :-D

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Der der gesagt hat ich mach nichts mehr an meinem Smart!:-D

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....editiert!

 

Ihr habt Recht! :(

 

Man hat keine Chance gegen diese Art "Ordnungshüter"!!!

Ob man sich nun aufregt oder in China fällt ein sack Reis um....

 

(3x abgezockt zu werden in nur einer Woche...naja :( )

[ Diese Nachricht wurde editiert von pxl am 27.10.2006 um 21:21 Uhr ]


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Quote:

Am 27.10.2006 um 15:55 Uhr hat EvilRon geschrieben:
@Timo: Was könnte denn dann noch teurer werden, den zweiten Brief habe ich ja noch gar nicht erhalten *zwinker* war ja kein Einschreiben persönlich *grins* keine Ahnung was die Post da gemacht hat! und ausserdem kann man ja nicht immer 10,00€ zahlen wo kämen wir denn da hin wenn das auch nur bei 1% dre Knöllchen klappt?

 

dann mach halt nichts und lass uns wissen,

was draus geworden ist -meine persönliche

vermutung: 30€ wg. parken mit behinderung / gefärdung

+25€ gebühren (je nach bundesland verschieden)

 


signatur.gif

...Die Zeit ist das Feuer, in dem wir alle verbrennen...

 

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Quote:

Am 27.10.2006 um 17:25 Uhr hat Stroker geschrieben:
Quote:


Am 27.10.2006 um 15:55 Uhr hat EvilRon geschrieben:

@Timo: Was könnte denn dann noch teurer werden, den zweiten Brief habe ich ja noch gar nicht erhalten *zwinker* war ja kein Einschreiben persönlich *grins* keine Ahnung was die Post da gemacht hat! und ausserdem kann man ja nicht immer 10,00€ zahlen wo kämen wir denn da hin wenn das auch nur bei 1% dre Knöllchen klappt?


 

 

 

dann mach halt nichts und lass uns wissen,

 

was draus geworden ist -meine persönliche

 

vermutung: 30€ wg. parken mit behinderung / gefärdung

 

+25€ gebühren (je nach bundesland verschieden)

 

 

 

 


 

Das ist was ich oben geschrieben habe.

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@ pxl: Ruhe Bewahren und erst überlegen, was Du da schreibst. Da der Wagen von EvilRon weniger als 3 m von einer durchzogenen Linie geparkt war, werden vorbeifahrende Verkehrsteilnehmer gezwungen, diese Linie zu überfahren.

 

@alle

 

Damit werden die anderen Verkehrsteilnehmer genötigt, ebenfalls eine Ordnungswidrigkeit zu begehen.

 

Aber warum wurde die durchzogene Linie aufgebracht? Vermutlich weil die es sich um eine unübersichtliche, gefährliche Engstelle handelt, wo solcher Begegnungsverkehr zu schlimmen Frontalunfällen führen kann und die Leichtigkeit des fließenden Verkehrs beeinträchtigt wird. Auf deutsch: Die Karre behindert den Verkehr!

 

Durch die Aufgebrachte Mittellinie sollen Fahrzeugführer sicher um diese Gefahrenstelle geführt werden, ohne in den Gegenverkehr zu kommen oder abbiegen zu dürfen. Die Straßenverkehrsbehörde hat sich dabei sicher etwas gedacht.

 

Wenn EvilRon in die Pizzeria gegangen ist, kann er auf sein Fahrzeug nicht mehr einwirken. Kein Gericht wird ihm das abnehmen. Das angegebene Grundsatzurteil greift dort nicht. Ihr könnt es nur für Parken im eingeschränkten Halteverbot anwenden. Sonst nicht!!!

 

Das Verwarnungsgeld wurde zu Recht erteilt ich empfehle die fristgerechte Zahlung.

 

Wenn mir der Wagen von EvilRon aufgefallen wäre, dann hätte ich in der Pizzeria nachgefragt und ihn gebeten, den Wagen wegzusetzen, weil es einfach zu gefährlich ist.

 

Hätte er den Wagen dann unverzüglich weggefahren, dann hätte sich die Sache für mich erledigt. Mein Grundsatz ist: Ermahnen geht vor Verwarnen.

 

Hätte EvilRon den Wagen nicht weggefahren, hätte ich wegen Vorsatz das Verwarnungsgeld angehoben und die Ersatzvornahme (abschleppen) angedroht. Ab dann kommt der richtig teuere Teil der Geschichte.

 

Aber so weit ist es noch nie gekommen. Jeder Kraftfahrer, dem ich eine solch gefährliche Situation beschrieben habe, zeigte sich einsichtig. Wie man in den Wald hinenruft, so schallte es heraus.

 

Gruß, Rolf (Ordnungsamt :lol: )

 

 

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von Triking am 27.10.2006 um 20:35 Uhr ]

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von Triking am 27.10.2006 um 20:36 Uhr ]

[ Diese Nachricht wurde editiert von Triking am 27.10.2006 um 20:38 Uhr ]


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Quote:

Am 27.10.2006 um 17:16 Uhr hat pxl geschrieben:
Die Ordnungsamt-Bordsteinschwalben sind wieder vermehrt auf Beutezug wie ich selber festsstellen mußte :-x . Schließlich geht es aufs Jahresende zu und die Weihnachtsfeier muß auch noch finanziert werden :roll: ..

(Warum fahren die eigentlich ne nageleneue A-Klasse und keinen Billig-VW-Fox, wenn unser Staat so pleite ist ?)


 

Sach mal - findest Du nicht dass Du da ein bißchen zu weit gehst? Den Spruch finde ich echt unterste Kanonenschublade! Wenn jeder so denken (und wahrscheinlich handeln) würde wie DU - wo würden wir denn dann leben???

Anstatt sich über sowas aufzuregen (keine Ahnung, was Dich dazu bewegt?!) solltest Du dir mal überlegen, ob DU nicht vielleicht etwas falsch gemacht hast (etwas was nunmal NICHT regelkonform ist - obs einem passt oder nicht)...

Bei solchen Sprüchen wie von DIR geht nämlich mir die Galle - aber echt!!!

 

so - und nun Back to Topic - grundsätzlich hätte ich gesagt - erkundige Dich bei nem Anwalt über die Rechtslage - aber bei einem Einwamd von 10 Euro solltest Du das wirklich überlegen... Einsprüche (zumindestens unbegründete) kosten Geld und ob es den Aufwand lohnt solltest Du wie erwähnt erst erfragen! Ansonsten - blechen und beim nächsten Mal ne lange Nase zeigen weil Du dann ja richtig geparkt hast :-D...

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www.nebelig.de

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www.smarttreff-bremen.de

 


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Um ein tadelloses Mitglied einer Schafherde sein zu können, muss man vor allem ein Schaf sein.

-Albert Einstein-

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8-) Richtig!

Ich hab mal den Erfahrungsbericht da oben editiert um womöglichen zivilrechtlichen Klagen dieser Spezies aus dem Weg zu gehen :-P

 

Ich hab wie gesagt NICHTS übrig für dieses gewissenlose Abzocken von autofahrenden Staatsbürgern!

Die kassieren da ab wo´s einfach ist (bei parkenden Auto die wirklich niemanden behindern und kein Besitzer zu sehen ist), aber wenn mal Nachbars Lumpi auf den Gehweg "Stuhlgang" hat gucken die großzügig weg...

 

Da muß man sich ja eventuell auf ne Diskussion einlassen und wenn dann die Argumente fehlen.... :lol: :lol:

 

Den Rest erspare ich mir jetzt :-x

 


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@Triking: Ja da habe ich ja auch nichts dagegen das dies möglicherweise so war, aber ich hab ja prinizpiell nicht geparkt sonder gehalten und der Vorwurf lautet parken und das tat ich eben nicht, wenn die das jetzt ändern würden und mir neu zur Last legen mit Halten dann müsste ich zahlen. Och menno wieso gewinnen die immer :-?

 

Zweite Frage dazu: Ein bkannter von mir zahlt Straftzettel immer 1,00€ weise monatlich um die zu ärgern, kann man deswegen Ärger bekommen ??? :-D :-? :-D

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An alle, die sich über Strafzettel aufregen und Ordnungshüter an den Galgen wünschen:

Dass hier in Deutschland zu viele Verkehrsschilder aufgestellt werden, ist Fakt und bewiesen - aber das kann doch nicht ausschließen, sich auch daran zu halten!

 

Niemand kassiert ein Knöllchen, wenn er sich an die Regeln hält, und jeder, der "mal eben kurz im Halteverbot parkt", weiß doch, was im ungünstigsten Fall dabei herauskommt. Aber nein, wenn man für die Missachtung des Verbots bestraft werden soll, ist man natürlich der Unschuldsengel und die Politesse die "Schlampe".

 

Ich bin vorletzte Woche zum ersten Mal in meinem Leben geblitzt worden - ich fuhr 71 km/h, wo nur 60 erlaubt waren. Ergebnis: 20 Euro. Natürlich ärgere ich mich darüber - vor allem über mich selbst. Denn es ist doch so: Wer sich lauthals echauffiert und Berufsgruppen verunglimpft, weil er bei etwas Verbotenem erwischt worden ist, sollte sich zuerst mal an die eigene Nase fassen. Strafen lassen sich einfach dadurch vermeiden, indem man sich an die StVO hält, basta.

 

PS: Damit spreche ich keinen hier persönlich an; der Kommentar soll bitte allgemein verstanden werden.

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*madmikezustimm*

 

Jeder weiß genau, wo er legal parken darf und wo nicht. Halte ich mich nicht dran, muss ich mir gegen das eigene Schienbein treten.

 

Die Politessen (die verunglimpfenden und respektlosen anderen hier verwendeten Begriffe find ich zum Kotzen) machen übrigens nur ihren Job. Die haben keine Entscheidungsgewalt, ob sie das machen möchten oder nicht. Die müssen auch nicht treudoof in die Gegend gucken, ob der Halter eines widerrechtlich abgestellten Fahrzeuges an 'ner Pommesbude gegenüberstehen könnte oder nicht.

 

Klar, ärgere ich mich auch, wenn ich doch "nur" 10 Minuten nach Ablauf meines Parkscheines zurückkomme und ein Knöllchen habe, oder wie MadMike kurz nach Einfahrt in eine Ortschaft geblitzt werde. Aber: Schuld eigene!

 

Am Ende noch back to topic: Dumm gelaufen EvilRon, Euronen blechen, Mund abputzen und weiter...

 

Gruß

Rossi :-D

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8-) Ja ja trotz eigener Doofheit ...(hab heute schon wieder illegal geparkt!! :-x )

 

Fakt ist: Die Vetreter dieser Berufsgruppe gucken wirklich treudoof in der Gegend rum und sind dermaßen beschäftigt mit der Peilung von Falschparkern die die Kasse sofort klingeln lassen und übersehen dabei großzügigerweise den Betrunkenen der an den nächsten Gartenzaum .....oder Oma Erna´s Köter, der mal wieder auf den Gehweg ka..t... :roll:

 

Das sind keine Beleidigungen!

Das ist so in Berlin!

 

 


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Und was haben Politessen, die den ruhenden Verkehr überwachen, mit dem Haufen-setzenden Köter zu tun???

 

Verstehst du´s nicht oder WILLST du es nicht verstehen? Sicherlich macht auch mir so manche Regel keinen Spaß - nichtsdestotrotz haben wir diese Dinger nunmal und daran ist sich zu halten - oder leben wir seit Neuestem in einer Anarchie???


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Um ein tadelloses Mitglied einer Schafherde sein zu können, muss man vor allem ein Schaf sein.

-Albert Einstein-

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Ich weiß das wenn ich falsch parke ich nen Zettel bekommen kann, aber dort war es nicht ersichtlich oder messt ihr nach ob noch 3 m zur Mittellinie sind?

 

Wieso Mund abputzen habe doch nichts schlimmes gesagt und ausserdem bin ich ja zu dem Beamten in grün-weiß gegangen und habe ihn darauf aufmerksam gemacht, d.h. er musste mich nicht suchen - ich hatte ich schon gefunden.

 

PS: Habe den Fall einem bekannten Polizisten von mir geschildert, er hätte gesagt fahr dein Auto weg und gut ist, aber es gibt auch immer welche die Dienst nach Vorschrift unbedingt durchziehen müssen, naja armes Deutschland.

 

-Thread Closed-

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Zweite Frage dazu: Ein bkannter von mir zahlt Straftzettel immer 1,00€ weise monatlich um die zu ärgern, kann man deswegen Ärger bekommen ???

 

Deine o.a. Frage will ich Dir schnell noch beantworten. Wenn Du so mit dem Verwarngeld verfahren willst, könnte es mächtig teuer werden.

 

Dir wurde ein Verwarngeld in der Höhe von EUR 10,00 erteilt. Wenn Du nun auf das Kassenzeichen nur einen Teilbetrag einzahlst, gilt das Verwarngeld als nicht bezahlt und die Verwarnung von Dir nicht anerkannt :o

 

Als Folge bekommst Du spätestens einen Monat nach Fälligkeit der Verwarnung einen Bußgeldbescheid über EUR 34,10 (9,00 Restverwarngeld, 20,00 Bußgeld und ca. 5,10 für die Postzustellungsurkunde). Der Betrag für die Postzustellungsurkunde ist aber im Centbereich unterschiedlich. Kommt auf die Konditionen bei der Post an.

 

Einen Monat später bekommst Du eine Mahnung über EUR 38,10 (Mahnkosten 6,00 minus Deinem gezahlten zweiten EURO)

 

Spätestens einen Monat später kommt dann die Vollstreckung, die komplett so um die EUR 80,00 kosten wird.

 

Was Dir Dein Freund erzählt hat, funktioniert leider nicht. Böse Falle! :o

 

Ein Satz am Rande:

 

Sicher ist es ärgerlich ein Verwarnungs- oder Bußgeld zu bekommen. Wenn dieses zu Unrecht erteilt wurde, dann sollte ich auch die Möglichkeit nutzen, dagegen vorzugehen.

 

Wenn es zu Recht erteilt wurde, dann erkenne ich meinen Fehler an und lerne daraus. Zum Vergleich schaut Euch mal die Preise in den anderen EU-Ländern an. Das nenn ich heftig!

 

Die Straßenverkehrsordnung und das Straßenverkehrsgesetzt sind Gesetze, die uns mehr dienen als einschränken.

 

Was würde geschehen, wenn diese Gesetze außer Kraft gesetzt würden? :o

 

Fußgänger würden zum Freiwild und Smartfahrer zur Golfkugel aller größeren Kfz erklärt.

 

- Und das will keiner von uns!

 

Gruß, Rolf

 

 


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Fakt ist, das die Städte alle hochverschuldet sind und so parkende Autos eine willkommene Einnahmequelle sind.

Denn wann parkt man den schon zu 100% korrekt, es sei denn man ist bei Aldi oder in der eigenen Garage.

Parkt man in Städten vorschriftsmäßig, kommt oft kein Auto mehr durch, da die Straßen zu schmal sind. Bisher wurde es deshalb geduldet wenn man leicht(!) auf dem Gesteig stand. Die Zeiten sind allerdings, bei uns zumindest vorbei...habe ein Knöllchen in Höhe von 25€ bekommen, da der Fußweg (welcher 1m breit ist) durch meinen Smart auf 93cm breite eingeschränkt worden ist und so laut Polizei,Fußgänger etc. behindert werden, obwohl jahrelang Rollstuhlfahrer, Kinderwägen locker vorbei kamen.... :roll:

 

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spritmonitor.de CDI

Tacho.jpg

 

 

 

 

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von djfoxi am 30.10.2006 um 12:46 Uhr ]


spritmonitor.de CDI

smartexternal.gif

450 CDI

Baujahr 2001

 

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Bei 93 cm Restbreite sind EUR 25,00 ganz schön heftig. Frühestens ab 80 cm würde ich "mit Behinderung" anmerken.

 

Wenn zwei Reifen mal eben auf dem Gehweg stehen, ist mir das vollkommen egal. Das beißt niemanden!

 

Vorschrift und Grundsttzurteil sagt zwar "Gehweg in voller Breite", aber so eng sehe ich das wirklich nicht.

 

Nur Fußgänger und Radfahrer als schwächere Verkehrsteilnehemer dürfen nicht behindert werden.

 

Den die sind ja so arm dran, die haben nicht einmal einen Bart ähhh, Smart (Otto) :lol:

 

Rolf


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püh, wie müssig. Wenn ich einen Strafzettel bekomme schmeiss ich den immer weg. Und immer schicken sie ihn mir dann per Post zu. Und dann zahl ich ihn. Aber eines Tages, da werden sie einmal vergessen, mir einen der weggeschmissenen Zettel zu zu schicken, wenigstens einmal........... die Hoffnung stirbt zu letzt 8-)

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sig.jpg

 


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Mir hat kürzlich jemand erzählt, wenn er einen Strafzettel bekommt, dann hängt er diesen immer ans Auto nebenan. Denn das Kennzeichen würde angeblich fast niemand kontrollieren. In den meisten Fällen hört er niewieder was.

Damit mich keiner falsch versteht, ich heiße dies in keinster Weise gut, und würde so eine Gemeinheit niemals machen. Ist natürlich Betrug, aber den nachzuweisen dürfte schwer werden, wenn es nicht gerade jemand beobachtet hat.

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@quattroporte: Also wenn du den schon ander Windschutzscheibe hast ist dien kennzeichen schon festgehalten und das "umhängen" macht keinen Sinn, ist wie wenn du den Brief beim Nachbar in den Briefkasten steckst :-D ich denke da hat dir dein Bekannter Mist erzählt oder immer Glück gehabt!

 

 

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