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Gerichtsurteil: Quer gestellt

Empfohlene Beiträge

Gerade hab ich die neue "TV Direkt" in der Hand und lese unter AKTUELLE URTEILE folgenden Beitrag:

 

Quote:
Quer gestellt

Ein Autofahrer stellte seinen Smart quer an den Fahrbahnrand. Den folgenden Bußgeldbescheid wollte er nicht hinnehmen.
Amtsgericht Viechtach: Wenn die Straße ausreichend breit ist, der Verkehr nicht behindert und der Parkraum ideal ausgenutzt wird, kann man sich gegen den Bußgeldbescheid wehren. (AZ: 7 II OWi 605/05)

 

:-D ;-)

 

Gruß Hape

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von HDHome am 02.12.2006 um 14:00 Uhr ]

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Ist schon 500. mal gemeldet worden!

 

Aber Achtung, diese Urteile sind einzelfallbezgoen!

 

Parkt man quer zur Fahrbahn an einer unbeleuchteten Stelle oder über den Gehweg hinaus, dann zahlt man.

 

Rolf

 

 


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auja, lasst uns das querparken nochmal von vorne diskutieren, gibt ja erst 3,7quadrimilliarden treads hier dazu parallel....

könnte man da auch direkt dazu schreiben :)

-----------------

sig.jpg

 


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