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snopysbuero

Tuning

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Hallo,

 

hab mal eine Frage muss das Softwaretuning eigentlich eingetragen werden oder nicht??

 

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MfG Snopysbüro

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ja, muß eingetragen werden. ;-)

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Smarter Gruß. Der Michi.

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Der jetzt nur noch den Top Motor vom Smartprofi verbaut.

 


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Wenn du kritisiert wirst, dann musst du irgendetwas richtig machen. Denn man greift nur denjenigen an, der den Ball hat.

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Kann ich das dann bei jedem TÜV eintragen lassen oder wie läuft das dann ab??

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MfG Snopysbüro

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Spritmonitor.de

 

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Wenn der Tacho umgebaut worden ist und du ein Gutachten dafür hast Ja!

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timobanner.jpg

    spritmonitor.de

 


Der der gesagt hat ich mach nichts mehr an meinem Smart!:-D

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Muss ich den Tacho umbauen lassen??

Hab doch ein Navi was mir anzeigt wie schnell ich bin.

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MfG Snopysbüro

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Spritmonitor.de

 

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den Tacho musst du bei deinem Tuner (woher die Software kommt) umbauen und neu einstellen lassen. Dann kannst du das Tuning auch in die Papiere eintragen ohne Tacho keine Eintragung. Auf jedenfall solltest du deiner Versicherung ebenfalls mitteilen dass das Auto jetzt mehr PS hat, der Versicherungsbeitrag "kann" dann auch höher sein.

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Gruss

Stefanie

Mein Smartie

Benziner: spritmonitor.de

 


Gruss

Stefanie

Mein Smartiermslogo.gifBenziner: spritmonitor.de

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Habe auch Tuning drauf und mein schönes Plasmatacho bis 140kmh! Lasse das Tuning bestimmt nicht eintragen!

Als mein Auto stillgelegt wurde, hat dieser dum.. Tüv mann es auch nicht gemerkt das dort Tuning drauf ist! Haha der Pfosten!

:lol:

 

Also muss jeder selbst wissen ob man es Eintragen lässt oder nicht!!!

 

SmarteGrüße: Tim

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blass lieber mal nicht so laut ins horn, man könnte dir bei deinem obigen text auch übel

mitspielen. ;-)

 

wenn du schon sone meinung dazu hast, wäre es unter angabe bestimmter fahrzeug relevanter daten, besser den mund zu halten.


rms2.gif

 

 

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Zu Deiner Frage: Tuning muß immer vom TÜV (...oder ähnlichen Instititionen) abgenommen sein, sonst erlischt die Betriebserlaubnis.

Hierfür muß das Fhzg. mit einem TÜV-Gutachten, welches du von deinem Tuner bekommst, beim TÜV vorgeführt werden. Wenn die Höchstgeschwindigkeit über 140 Km/h liegt, muß zwangsläufig auch der Tacho angepaßt sein.

Der TÜV schaut sich kurz die Unterlagen an und erstellt ein s. g. Einbaugutachten. Damit ist die Änderung vom TÜV für Dein spezielles Auto abgesegnet. Und jetzt kommt es drauf an, was der Prüfer da reingeschrieben hat. Manche verlangen, das die Änderung sofort in die Papiere eingetragen wird, andere verlangen nur, das du diese Einbaugutachten im Fhzg. mitführst.

 

Ich war beim TÜV in Calw, die sehen das erfreulicherweise ganz kulant.

Deren Originaltext:

- Die Bestätigung ist stets mit den Fahrzeugpapieren mitzuführen

- Die Übernahme der geänderten Daten in die Fahrzeugpapiere ist nicht erforderlich, kann jedoch auf Wunsch bei Ihrer Zulassungsstelle erfolgen.

- Änderungen zu den Angaben in den Fahrzeugpapieren sind der zuständigen Zulassungsbehörde bei deren nächsten Befassung mit den Papieren zu melden (...also erst, wenn ich sowieso da bin wg. Abmeldung, Verkauf etc.)

 

Klasse, da fahre ich natürlich gerne das neue Gutachten spazieren und verzichte auf die Eintragung in die Papiere.

 

Die Mehrleistung mußt Du unbedingt Deiner Versicherung mitteilen. Dies führt aber i. d. Regel nicht zu einer Prämienerhöhung.

 

Gruß, Frank

 

 

 

 

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„Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“

(Albert Einstein)

 

 

 


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so sind sie halt die Jungs. :-D :lol: :lol: :lol: :lol: ;-)

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das ist mittlerweile normal, dass du nur umschreiben musst, wenn eh ein neuer schein ausgestellt wird

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bei mir war es im juli 06 so dass auf dem gutachten stand dass ich es unverzüglich eintragen muss...

 

habs bis jetzt aber noch nicht machen lassen und fahre das gutachten mit mir rum. Selbst wenn was passiert werden die mir schon nicht ans bein pinkeln.


~~all in all it´s just another brick in the wall~~

 

sigtw1.jpg

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Die Versicherung schon. ;-)

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    • Moin, sehr geehrter omni4477, sehr geehrter maxpower 879, sehr geehrte Forengemeinde !   Erst einmal ein herzliches Willkommen im Forum !   Von der technischen Einschätzung bin ich voll bei maxpower 879.   Von der Überschrift her: Wenn man denn einen Prüfberechtigten hat, der diesen Ist-Zustand nicht als relevant erachtet, warum denn nicht bei DEM prüfen lassen (sog. "Erbsenzähler" gibt es, es gibt aber auch Prüfberechtigte mit einem "klaren Blick" für das wesentliche...) ?   Und von der "Relevanz" einer technischen Kontrolle (TÜV): Nach allgemeiner Anschauung sagt eine bestandene Prüfung doch "nur" aus, daß an dem vorgeführten Fahrzeug (genau) zu dem Zeitpunkt der Prüfung bei zerlegungsfreier Prüfung und Inaugenscheinnahme sowie einiger maschinengestützter Untersuchungen (Bremsleistung, Lichteinstellung, AU, u.ä.m.) keine erheblichen Mängel festgestellt wurden (natürlich können diese doch vorhanden sein, wurden aber nicht erkannt...). DAS kann schon kurze Zeit später (z.B. kurz nach Verlassen des Betriebgrundstückes der Prüfstelle) ganz anders sein (z.B. Verkehrsunfall).   Und genau DESHALB ist eine bestandene technische Kontrolle (TÜV) für mich KEIN Qualitätskriterium. Sehr wohl verkaufsförderlich....   mit prüfenden äh. freundlichen Grüßen verbleibt     hedwig  
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