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Public

"Sie wurden angezeigt".. Was kann mir passieren???

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Am 18.01.2007 um 13:58 Uhr hat Public geschrieben:
... Dann wirde ich mich mit dem mal auseinandersetzen. ...

und was versprichst du dir davon ?

-----------------

smarte grüsse

 

:-) jrr

smart cdi, was sonst ?

 

...wehr rechtschraibfeeler phindet, darf Sie behalthen ;-)

 


smarte grüsse

 

:-) jrr

smart cdi, was sonst ?

 

...wehr rechtschraibfeeler phindet, darf Sie behalthen ;-)

 

cdi EZ 08/00

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also, ich wurde mal von einem passanten (an einer ampel) mit handy am ohr, unangeschnallt abgelichtet...er hatte mir auch gedroht mich anzuzeigen... nie was gekommen... nur bleuf

 

aber wenn er dich auch abglichtet hat mit kennzeichen und dem schild er feuerwehrzufahrt und oder vor der tiefgarageneinfahrt... könnte es eng werden... wenn das so eine hobbypolitesse ist die es erst meint... weiß aber nicht was das kostet... aber feuerwehreinfahrt könnte teuer werden--- :o


smartsig.gif

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Am 18.01.2007 um 00:26 Uhr hat funny_flagie geschrieben:
@Triking:



6m Abstand gegenüber einer Grundstückausfahrt? :o Ist nicht Dein Ernst, oder?



Würde ja bedeuten, dass alle gegenüber parkende Autos unserer Stellplätze (2 hintereinander einer Grundstücksausfahrt) immer falsch parken würden. Von wo aus werden denn die 6m gemessen? Ab Gründstücksausfahrt inkl. Bürgersteig oder ab Bürgersteigkante? Bei uns ist die Einfahrt gerade mal so breit wie eine Autobreite und wenn gegenüber geparkt wird, dann ist es nicht mehr mit 2 Korrekturzügen getan.



Erzähl mal mehr darüber wie genau dies bemessen wird. Am Besten vielleicht per PN, mir geht die "Gurkerei" manchmal tierisch auf den Senkel.



 

Die 6 m werden ab der Stelle berechnet, wo das Fahrzeug aus der Garage o.ä. ausgefahren ist und das Lenkrad für den 1. Korrekturzug eingeschlagen werden kann.

 

Ist die Garage also zurückgebaut und hat eine Freifläche davor, zählt diese Fläche als Wendefläche mit.

 

Also wichtig bei der Bemessung ist der Punkt, an dem ich die Fahrtrichtung des Wagens ändern kann, um vor den parkenden Fahrzeugen wegzuziehen.

 

Per Urteil wurde ebenso festgelegt, dass wenn ein Kraftfahrer unter nomalen Bedingungen mehr als 2 Korrekturzüge braucht, um aus der Garage oder Grundstücksausfahrt zu kommen, dann steht der Wagen gegenüber automatisch im Halteverbot. Bei Behinderung sind dann EUR 15,00 fällig.

 

Gruß, Rolf

 

 


db_image.php?image_id=1054&user_id=385&width=217?no_cache=1180106691

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@Rolf:

 

also Beamtendeutsch ist ja wirklich schwierig.

 

Verstehe ich Dich richtig:

 

An der Grundstückausfahrt können genau bis dahin links und rechts ein parkendes Auto stehen. Somit muss ich also soweit vorfahren bis dass ich an den seitlich parkenden Autos dann erst unsere Grundstückausfahrt "auslenke" sprich das Lenkrad einschlage um dann auf die Straße zu gelangen?

 

Ist doch ein Witz, oder verstehe ich Dich nun falsch. Denn wir müssen immer um 90° einschlagen um auf unsere Stellplätze zu kommen und zweimal korrigieren wenn genau links und rechts bis an die Einfahrt ran geparkt wurde und gegenüber einer ebenso parkt. Ich fahre meistens, wenn keiner gegenüber parkt an der Einfahrt vorbei und schlage auf die gegenüberliegende Fahrbahnseite ein. Dann kann ich mit Gegenlenken und Rückwärtsgang in einem Zug in unsere Einfahrt rein. Steht gegenüber ein Auto dann wird es mit dem vorbeifahren und Gegenseite zum Einlenken nichts. Da fängt dann die berühmte "Gurkerei" an, weil meistens links und rechts neben der Einfahrt geparkt wird.

 

Also wer um Gottes Willen hat denn bei links und rechts parkenden Autos neben einer Einfahrt noch eine 6m breite Fahrbahn? Wahrscheinlich doch nur gut ausgebaute Hauptverkehrsstraßen wo sowieso der Gegenverkehr nichts zulässt. Bei uns ist die Straße so schmal, dass wenn links und rechts der Straße entlang geparkt wird, auch nur ein Auto durchfahren kann und der Gegenverkehr muss ausweichen.

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von funny_flagie am 18.01.2007 um 22:50 Uhr ]


Adda,

Martin

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Mir hate auch mal so ein Idiot ´nen Zettel an die Scheibe gelegt.

 

Ich habe mir nur im Stillen gedacht, was das für ein Spinner ist. Der konnte nur nicht mit seinem Porsche richtig einparken.

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Mich hat ein Bauer mal direkt via Anruf bei der Polizei verpfiffen. Weil ich in einem Wirtschaftsweg durchgefahren bin. Der hat voll die Wellen gemacht, mittlerweile weis ich ja das der Typ ne Vollspritze hat, und er hier im Ort sehr beliebt ist. Sein Weingut liegt ausenhalb des Ortes direkt an einer Straße. Kommisch immer wenn ich bei dem Vorbeifahre gehen Nachts immer die Aufblendlichter an, dann hupt der Smart auch noch. Komisch, na mein Smart wird schon wissen was er macht. :-D

Als ich Zuhause ankam hat auch glatt die Polizei bei mir angerufen, habe alles gleich zugegeben, naja der Typ ist bei ihnen bekannt das er alle gleich verpetzt und steht bei der Polizei auf Platz 1 als Nervensäge. Da sie halt allen Hinweisen nachgehen müssen. Auch das gerade diese Leute die Arbeit der Polizei enorm behindern.

Muste allerdings nichts bezahlen.

Wir hatten bei einem Feuerwehreinsatz mal einen PKW mit dem Löschfahrzeug weggeschoben weil der PKW auf einem Hydrant geparkt hat. Er stand im Halteverbot, ich denke nicht das er Kohle für den Schaden bekommen hat.

Zum Thema Feuerwehrzufahrt nur eines, so eine Drehleiter brauch mit ihren Stützen ziemlich Platz.

 

Gruß Gery

 

 

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smtv.jpg

 


Viele Grüße aus der Pfalz

Gery

 

Smartfernsehen, das Technikforum

 

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booooaaaaaaaaaa!!!!!

Wie ich solche Oberlehrer hasse.

Vor 3 wochen hat bei mir auch so ein Rentner, nachbar mit dem zettel gewunken und gerufen. Ich zeige Sie an.

 

Bin dann zu ihm hin und habe mal meine erziehung vergessen.

Sinngemäss: Droh doch nicht immer nur hol doch mal den schw... raus und zeig das du einen Ar... in der hose hast du feigling.

Ich kann der Führerscheinstelle ja mal mitteilen welche krankheiten sie haben

(seine frau ist sehr redselig) dann ist die fleppe weg.

 

Und seitdem friede auf erden.

Ein primitives A... zu sein ist nicht schön hilft aber manchmal.

-----------------

Interpunktion und Orthographie dieses Beitrages ist frei erfunden.

Eine Übereinstimmung mit aktuellen Rechtschreibregeln etc. wäre rein zufällig und ist nicht beabsichtigt.

 

 


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Eine Übereinstimmung mit aktuellen Rechtschreibregeln etc. wäre rein zufällig und ist nicht beabsichtigt.

 

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Am 18.01.2007 um 22:47 Uhr hat funny_flagie geschrieben:
@Rolf:



also Beamtendeutsch ist ja wirklich schwierig.



Verstehe ich Dich richtig:



An der Grundstückausfahrt können genau bis dahin links und rechts ein parkendes Auto stehen. Somit muss ich also soweit vorfahren bis dass ich an den seitlich parkenden Autos dann erst unsere Grundstückausfahrt "auslenke" sprich das Lenkrad einschlage um dann auf die Straße zu gelangen?



Ist doch ein Witz, oder verstehe ich Dich nun falsch. Denn wir müssen immer um 90° einschlagen um auf unsere Stellplätze zu kommen und zweimal korrigieren wenn genau links und rechts bis an die Einfahrt ran geparkt wurde und gegenüber einer ebenso parkt. Ich fahre meistens, wenn keiner gegenüber parkt an der Einfahrt vorbei und schlage auf die gegenüberliegende Fahrbahnseite ein. Dann kann ich mit Gegenlenken und Rückwärtsgang in einem Zug in unsere Einfahrt rein. Steht gegenüber ein Auto dann wird es mit dem vorbeifahren und Gegenseite zum Einlenken nichts. Da fängt dann die berühmte "Gurkerei" an, weil meistens links und rechts neben der Einfahrt geparkt wird.



Also wer um Gottes Willen hat denn bei links und rechts parkenden Autos neben einer Einfahrt noch eine 6m breite Fahrbahn? Wahrscheinlich doch nur gut ausgebaute Hauptverkehrsstraßen wo sowieso der Gegenverkehr nichts zulässt. Bei uns ist die Straße so schmal, dass wenn links und rechts der Straße entlang geparkt wird, auch nur ein Auto durchfahren kann und der Gegenverkehr muss ausweichen.





[ Diese Nachricht wurde editiert von funny_flagie am 18.01.2007 um 22:50 Uhr ]


 

Hallo, sorry wenn ich erst jetzt antworte.

 

Wenn die Grundstückszufahrt bis die Einfahrtbreite zugeparkt ist, dann darf auf der gegenüberliegenden Seite nicht geparkt werden, wenn man nicht mehr aus- oder einfahren kann. Muss ich mehr als 2x vor und zurück um mein Grundstück zu verlassen, stehen die Wagen ebenfalls falsch. Auch wenn keine 6 m zwischen den parkenden Fahrzeugen beider Straßenseiten nicht zur Verfügung steht. Wie soll man sonst auch mit einem 4,5 m langen Wagen ausfahren?

 

Ich wurde schon häufiger zu solchen Situationen gerufen und musste mir die eine oder andere Lösung einfallen lassen.

 

Wenn immer die gleichen Wagen die Zufahrt zuparken, dann sollte man mit den Kraftfahrern mal reden, sie u. U. ermahnen. Sind sie uneinsichtig und irgnorieren die Belange einer Grundstücksausfahrt, dann muss auch mal ein Verwarnungsgeld erteilt werden. Das ist nur immer schlecht für das Nachbarschaftsverhältnis.

 

Sind immer fremde Fahrzeuge in der Straße abgestellt, dann würde ich gegenüber der Einfahrt eine ca. 2,50m breite Grenzmarkierung für Halt- und Parkverbote aufbringen lassen. Also die Zickzacklinie!

 

2,50 m reichen auch in der Regel, so kann der ausfahrende Kraftfahrer bis zum gegenüberliegenden Straßenrand ausfahren und dann seitlich .....

 

 

Wird die Grenzmarkierung ebenfalls missachtet, helfen nur noch Verwarngelder und in manchen Städten wird dann auch abgeschleppt :o .

 

Bei 2,50 m Grenzmarkierung geht auch nur 1/2 Parkplatz "flöten". Ich rechne aber anders. Wenn Grundstückseigentümer ihre Fahrezeuge nicht auf ihr Grundstück bringen können, dann stehen die ja auch im öffentlichen Verkehrsbereich. Dort fehlen dann noch mehr Parkplätze. Die 2,50 m sind also das kleinere Übel.

 

Gruß, Rolf

 

 


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@Triking:

 

Du redest mir und meiner Freundin aus der Seele. Bei meinem smart geht es noch aber beim vorherigen Auto meiner Freundin, Fiat Brava, war dies unmöglich gewesen. Da wurde mehr als zweimal vor und zurück geschoben. Beim jetzigen Golf II, der etwas kürzer ist, geht es wieder einigermaßen.

 

Es ist auch nicht immer, nur dann wenn mal wieder vorne am Hotel (wie jedes Wochenende) eine Veranstaltung ist und die Gäste die Straße hinterzu zuparken. Obwohl das Hotel einen eigenen Parkplatz hat, aber wohl nicht ausreichend ist. Da gegenüber Feldrand ist, stört es die wenigsten einigermaßen "gesittet" zu parken. Ich warte noch auf den Tag, wo die Feuerwehr nicht mehr durchkommt.

 

Es ist leider so, aber ich denke auf der Gemeindeverwaltung interessiert es die wenigsten Bediensteten, da ja das Hotel eine ideale Gewerbesteuerquelle ist.


Adda,

Martin

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@funny_flagie

einfach einschreiben an die Stadt(Kreis) verwaltung abt. FEUERWEHR VORBEUGENDER BRANDSCHUTZ

dU MACHST DIR SORGEN UM DIE SICHERHEIT DER BÜRGER/HOTELGÄSTE.

DAS WIRKT

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Interpunktion und Orthographie dieses Beitrages ist frei erfunden.

Eine Übereinstimmung mit aktuellen Rechtschreibregeln etc. wäre rein zufällig und ist nicht beabsichtigt.

 

 


Interpunktion und Orthographie dieses Beitrages ist frei erfunden.

Eine Übereinstimmung mit aktuellen Rechtschreibregeln etc. wäre rein zufällig und ist nicht beabsichtigt.

 

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also, ich wurde mal von einem passanten (an einer ampel) mit handy am ohr, unangeschnallt abgelichtet...er hatte mir auch gedroht mich anzuzeigen... nie was gekommen... nur bleuf

aber wenn er dich auch abglichtet hat mit kennzeichen und dem schild er feuerwehrzufahrt und oder vor der tiefgarageneinfahrt... könnte es eng werden... wenn das so eine hobbypolitesse ist die es erst meint... weiß aber nicht was das kostet... aber feuerwehreinfahrt könnte teuer werden

 

Es gibt hier aber kein Schild das auf eine Feuerwehrzufahrt hinweist.

 

Achja. Ist jetzt schon ne Weile her mit dem Zettel und ich muss sagen, dass ich bisher von der Polizei noich nicht benachrichtigt wurde. Rechne auch ehrlichgesagt nichtmehr damit..


Verbrauch: 224893.png

 

Spritmonitor.de

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warte mal so 6-8 Wochen, erst dann kannst du sicherer sein, dass nichts mehr kommt.

-----------------

Gruss

Stefanie

Mein Smartie

Benziner: spritmonitor.de

 


Gruss

Stefanie

Mein Smartiermslogo.gifBenziner: spritmonitor.de

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    • Moin, sehr geehrter W124-Cabrio, sehr geehrte Forengemeinde !   Ich setze mal vorraus, daß der Dieselkraftstoff (als solcher), die Filter und die Batterie "i.O." sind !   Zu "meiner Startprozedur" an den zwei hier vorhandenen 450er cdi (1x 2005, 1x 2006): Fußbremse treten, Schlüssel auf Position "1", Wählhebel auf "N". Dann "lauschen" und "schauen".   "Lauschen" auf das typische leise Surren der Dieselkraftstoffvorförderpumpe (im Tank im Zwischenboden unter dem Beifahrersitz), bis dieses eben wieder "aus" ist. Ich gehe dann davon aus, daß sich der erforderliche Vorförderdruck für die Hochduckpumpe(HDP) aufgebaut hat und auch an der HDP zur Verfügung steht.   "Schauen" (gleichzeitig zum lauschen) ins "Cockpit" zu den Kontroll-Lämpchen. Hier zu den üblichen, die angehen zum "Selbst-Test" (ABS/ESP/Airbag) und insbesondere zur "Vorglühkontrollleuchte". Wenn die dann ausgehen, Schlüssel weiterdrehen auf Position "2". Sich freuen, daß der Motor nach wenigen KW-Umdrehungen willig seine Arbeit aufnimmt. So ähnlich steht es auch in der Bedienungsanleitung. Bei mäßigem oder strengem Frost lasse ich auch schon mal 2x Vorglühen zum ersten Startversuch.   So, bis hier habe ich eigene Erfahrungen. Hat auf beiden Fahrzeugen so problemlos funktioniert, ganzjährig seit 16/17 Jahren und bei beiden deutlich über 200k KM. Dieselmotoren sind m.M.n. für häufigen Gebrauch und Langstrecken (Motor sollte warm werden/Betriebstemperatur, auch über längere Zeit) eher geeignet.   "Abgasrückführsystem" / AGR. Aus Gründen der Schadstoffverringerung bekommt der Motor einen Teil seiner eigenen Abgase (Exkremente) über das im Ansaugtrakt befindliche AGR-Ventil wieder zugeführt. Wie man sich das schon vorstellen kann, ist das (auch der Technik) nicht besonders "lecker" und kann in Verbindung mit ebenfalls aus der Kurbelgehäueentlüftung stammenden Öldämpfen, die auch auf der Ansaugseite zugeführt werden zu "Übelständen" führen. Dann verdreckt/verölt der Ansaugtrakt und im AGR werden dem dann noch Rußpartikel zugegeben, was das AGR und den Ansaug- bzw. Drucktrakt "vollschmoddert"/verkokt. Reinigung: Ich baue das AGR dazu aus und zerlege es vollständig, reinige es vollständig und baue es wieder ein. (Einfach nur den "Stecker" ziehen bringt wohl nix, weil das Motormangementsystem merkt das und geht in den Notlauf). Es gibt elektronische Simulatoren und Verschlußmöglichkeiten (funktionieren auch wohl...), die sind aber "Illegal" und die Betriebserlaubnis erlischt, weil die Abgasklasse nicht mehr stimmt.....   Zum Testen, ob die Startunwilligkeit an eben dem AGR liegt, kann man den Schlauch zwischen AGR und Ansaugbrücke lösen und zur Seite drehen (das meinte wohl Funman).     Beim Startvorgang (und dem Anliegen des Vorförderdruckes) bringt die Hochdruckpumpe (HDP) den Druck im Rail auf den erforderlichen Wert, daß über die Steuerung dann über die Injektoren der Dieselkraftstoff zum richtigen Zeitpunkt in die einzelnen Zylinder mit hohem Druck/feinstzerstäubt eingespritzt wird. Dieser erforderliche Druck liegt meiner Kenntnis nach bei mehreren 100 bar. Dazu wird dem Motorsteuergerät über einen Raildrucksensor mitgeteilt, wie hoch der Druck ist. Erst bei entsprechender Drucklage wird überhaupt eingespritzt. Nun gibt es aber mehrere Möglichkeiten, daß die HDP den erforderlichen "Hochdruck" (bei den KW-Umdrehungszahlen, die der elektrische Anlasser erreichen kann) nicht erreicht: Undichtigkeiten an/in der HDP: Wenn äußerlich, das tropft oder gar "pieselt" es. Einer oder mehrere Injektoren können (innerlich) so weit verschlissen oder sonstwie beschädigt sein, dass die Dieselleckölmenge/Rücklaufmenge in Relation zu den geringen Volumina, die die HDP verdichtet, zu groß ist und deshalb der erforderliche Druck zum Einspritzen nicht erreicht wird. Dazu kann man die Rücklaufmengen an den Injektoren messen. (Wenn stark ungleich /z.B. 1 "Ausreißer" , könnte/dürfte hier der Fehler liegen). (Das meinte wohl auch Funman).   Das der Motor unter Zugabe von "Starthilfespray" startet und funktioniert, kann in diese Richtungen deuten.   Beide Prüfmöglichkeiten sind ja nun nicht sooo aufwendig. Es dürfte zur Rücklaufmengenmessung auch einiges im Forum und im www stehen (auch mit Bildern, Filmchen und Anleitungen). Es gibt auch spezialisierte Firmen, die ältere Injektoren prüfen/aufarbeiten können /wenn es denn an denen liegt.   Ich hatte diese "Herausforderungen" so (noch) nicht. AGR-Reinigung sehr wohl.   So, ich hoffe, daß ich nicht zu ausführlich war und wünsche viel Erfolg und verbleibe mit freundlichen Grüßen     hedwig  
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