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tobsim

Datum der EZ nicht identisch mit Kaufvertrag ! Betrug ?!

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Tach Leutz!

 

Wollte mit dem 44 meiner Frau zur Werkstatt zwecks einiger Garantiearbeiten.

 

Laut Kaufvertrag ist der Wagen im Mai 2005 zugelassen.

Also hätte er noch theoretisch bis Mai 2007 die Werksgarantie.

 

Nun hab ich mal in den Schein - und Brief geschaut...

EZ: J A N U A R 2005 !!

 

Also wurde man wohl vom Gebrauchtwagenhändler beschissen.

Oder was meint Ihr ??

 

Laut dem Kaufvertrag besteht nur die Werksgarantie..

Ist ein Gebrauchtwagen-Händler nicht gesetzlich dazu verpflichtet pauschal ein Garantie zu geben ?

 

Wenn nein dann muss ich wohl meinen Rechtsanwalt mal anrufen :-x !

Dann wurde uns ein Auto als knapp vier Monate jünger verkauft als es wirklich ist...

Der Hammer...

Jaja, die guten "freien" Händler...

 

Was sagt Ihr zu der Geschichte ?

 

Greetz,

Tobias


Arm sein ist keine Schande, wenn man nur genug Geld hat.

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Evtl. war es mal eine Tageszulassung mit 0Km und wurde dann später wieder zugelassen. :-?

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timobanner8hi.jpg

spritmonitor.de

 


Der der gesagt hat ich mach nichts mehr an meinem Smart!:-D

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Quote:

Am 27.02.2007 um 11:25 Uhr hat tobsim geschrieben:



Laut dem Kaufvertrag besteht nur die Werksgarantie..

Ist ein Gebrauchtwagen-Händler nicht gesetzlich dazu verpflichtet pauschal ein Garantie zu geben ?

 

Hallo,

 

wird leider viel zu oft verwechselt und deshalb nochmal ein Versuch von mir das zu erklären.

 

Der Hersteller (smart gmbh) gibt dir eine Garantie. Dazu ist der Hersteller nicht verpflichtet, er tut es freiwillig bzw. aus betriebswirtschaftlichem Kalkül ("weil andere Hersteller auch Garantie geben").

 

Diese Garantie hat bestimmte Bedingungen (z.B. sind bei einigen Herstellern Batterien ausgeschlossen o.ä.).

 

Der Händler wiederum ist nicht verpflichtet, Garantien zu geben, da diese, wie bereits erwähnt, freiwillig sind. Er MUSS jedoch eine Gewährleistung geben, die IMMER zwischen Käufer und Verkäufer zustanden kommt (ist BGB-Recht). Diese Gewährleistung kann bei Privatverkäufen (zwischen Privatpersonen) ganz ausgeschlossen werden, bei Kauf von Gebrauchtfahrzeugen zwischen Händler und Privatpersonen KANN sie auf 12 Monate begrenzt werden, sonst beträgt sie 24 Monate (Vorsicht: Beweislastumkehr nach 6 Monaten). Ein völliger Ausschluss der Gewährleistung zwischen Händler und Privatperson ist NICHTIG (auch durch "Bastlerauto"-Klauseln, "Gekauft wie gesehen") etc.

 

In deinem Fall ist jedoch ein ganz anderes Problem. Dir ist ein Fahrzeug mit Eigenschaften ("Alter: 1 Jahr") verkauft worden, welche es offensichtlich nicht erfüllt.

In diesem Fall ist der Händler der Ansprechpartner deiner Wahl. Hier gilt es zu klären, wie er gedenkt, den Mangel zu beseitigen, evtl. durch Minderung (also eine Geldzahlung an dich). Wenn der Händler auf "Stur" stellt, hilft dir nur der Gang zum RA.

 

Gruß.

 

 

 

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...und laß mich raten, der händler hat den wagen nur "im auftrag" von privat verkauft - ? dann bist eh angeschissen, sprich darfst das thema "falsche angaben" mit dem vorbesitzer ausmachen, der dafür auch nix kann.

 

immer spannend sowas...


Alles wird gut!

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Ich möchte jetzt mal ganz bewußt eine recht provokante Frage stellen...

 

Wie kann man so blöd sein und nicht in die Papiere gucken, wenn man ein Auto kauft??

 

Unglaublich sowas...die Augen nicht auf und wundert sich dass er beschissen wird.

 

So einen Kunden werden viele Händler lieben...

 

 

-----------------

In diesem Sinne...

 

Smartlose Grüße aus Oer-Erkenschwick

 

LuckyMan

 


In diesem Sinne...Smartlose Grüße aus Oer-Erkenschwick

LuckyMan

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Also ich unterstelle dem Händler jetzt einfach mal dass er sich im Kaufvertrag verschrieben hat, denn kein Verkäufer wird so blöd sein und ein anderes Datum angeben, zumal es ja verdammt einfach ist nachzukontrollieren.

 

Einen Anspruch auf Minderung hast Du dennoch, da ja eine Nachbesserung unmöglich ist.

Ob Du die Kosten für die entgangenen Garantiearbeiten als Schadensersatz verlangen kannst, kann ich jetzt auf die Schnelle ohne Literatur nicht sagen, aber denkbar wäre es schon.

 

Quote:
...und laß mich raten, der händler hat den wagen nur "im auftrag" von privat verkauft - ? dann bist eh angeschissen, sprich darfst das thema "falsche angaben" mit dem vorbesitzer ausmachen, der dafür auch nix kann.

Diese Praxis funktioniert nicht mehr so ohne weiteres. Die Gerichte schauen bei solchen Konstruktionen mittlerweile ganz genau hin. meistens liegt hier ein unerlaubtes Umgehen der Gewährleistung vor, was zur Folge hat dass der Händler für Mängel trotzdem einzustehen hat.

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Komisch - das was Lucky da schreibt ist mir auch zuerst durch den Kopf geschossen ...

Irgendwo ist das zum Teil auch selbst verschuldet jetzt!

Der Händler wird sich mit Sicherheit darauf berufen, dass er sich (wie quattro schon schrieb) im KV verschrieben hat - darüberhinaus sind die Fahrzeugdokumente die ausschlaggebenen Garantieunterlagen - und für meinen Geschmack wandert dort mal wirklich der ALLERERSTE Blick hin ;-)... Und dann auf die TÜV-Plakette ;-) (sofern es kein Ex-Mieter ist)...

 

Nichtsdestotrotz wünsche ich Dir viel Glück beim Anwalt.


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Um ein tadelloses Mitglied einer Schafherde sein zu können, muss man vor allem ein Schaf sein.

-Albert Einstein-

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@cadiostro: Trotzdem erkenne ich bei der TÜV-Plakette aber immerhin noch den Monat...also hätte man etwas ahnen können.

 

Aber so ganz ohne Blick in die Papiere?

 

Da kann ich nur sagen: "Selbst schuld"

-----------------

In diesem Sinne...

 

Smartlose Grüße aus Oer-Erkenschwick

 

LuckyMan

 


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LuckyMan

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@Lucky - nicht unbedingt...

Wenn man (wie ich) einen Ex-Mieter fährt, der TÜV noch bis April gegangen WÄRE, ich aber schon im Januar zum TÜV gefahren BIN, dann hat sich was mit "den Monat kann man aber schon noch ablesen" :-P :-D...


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Um ein tadelloses Mitglied einer Schafherde sein zu können, muss man vor allem ein Schaf sein.

-Albert Einstein-

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