@Funman
Du hast sehr gut die Haftung des Unternehmers ausrecherchiert. 👍
Trifft aber nicht den Punkt mit der "Doppelversicherung".
Folge ich nun deiner und der Internet-Rechtsauffassung, so hätte man in o.a. Fall die DEKRA verklagen können.
Sie hätte dann aus eigener Tasche zahlen müssen.
Ich spule zurück, es wäre dann genau so wie damals mit Pferd und Reiterin. Mein Ra hat sich mein Geld von der Person, dem Besitzer des Pferdes geholt, (dem "Unternehmer" - Pferd Verleiher/Besitzer) da beide Versicherungen verweigert haben.
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