Das wäre ja relativ einfach vom Besitzer mit dem Meterstab ermittelbar!
Selbst dann würde es mit einem 190 cm langen bzw. in montierter Position breiten Rad noch hinhauen!
Das relevantere Kriterium ist aber hier mit Sicherheit die Teilabdeckung des Kennzeichens und der Rückleuchten!
Da würde ich mir mehr Gedanken machen als wegen des Breite!
Denn ich kann mir nicht vorstellen, damit bei den Schweizern durchzukommen!
Ich gehe mal davon aus, daß hier auf jeden Fall eine separate Kennzeichenhalterung und Rückleuchten erforderlich sind, wie das bei vielen Fahrradheckträgern in der Zwischenzeit Standard ist, so auch beim Serienträger für den 451er! 🙂
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