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radarin

Frontbügel und Seitenschweller

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Im Smart Center hat man mir Anfang dieses Jahrtausend einen Frontbügel und 2 Seitenschweller verkauft und montiert.

 

Wie sind Eure Erfahrungen wenn es ums Vorführen geht? Sind die Dinger nun erlaubt oder hat man mir was 'illegales' vertickt? Die Garage die das Vorführen übernimmt hat da Bedenken und empfiehlt mir die Dinger für den kantonalen Termin abzumontieren...

 

Gruss René


René A. Da Rin
CH-9000 St.Gallen

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Es gibt momentan keinerlei Verbote für solch bereits montierten Teile. Also wenn die Papiere vorhanden sind, kein Problem.

 

Gruß

Steffen


Gruß

Steffen

 

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ABE kennt man in der Schweiz nicht. Papiere dafür hab ich nicht bekommen. Solche hab ich nur für Felgen und Auspuff.

 

 


René A. Da Rin
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HI ,

 

dann schau dir die Schweller oder den Frontbügel mal an ,die sollten einen Aufkleber haben woraus eine KBA Nummer oder wenigstens der Hersteller hervorgeht dann könnten dir eventuell die Leuts aus`m Forum helfen...

 

 

Grüsse

 

Pegasusxl

 

-----------------

wmsig7sp.jpg

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von Pegasusxl am 15.05.2007 um 11:57 Uhr ]


wmsig7sp.jpg

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aufkleber sind auch keine vorhanden. hersteller dürfte aber 'cobra' sein.

den frontbügel hab ich ja schon des öftern abmontiert wenn ich vorne unter der 'haube' was zu schrauben hatte. die seitenschweller sind aber echt stabil montiert. hab mal den unterboden gelöst. so wie es ausschaut müssen die sitze raus um an die schrauben zu kommen...

 

Nach%20dem%20Unfall.jpg

Nach%20dem%20Unfall%203.jpg

Valbremalufelgen.jpg

Vor%20dem%20Unfall%201.jpg

 

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von radarin am 20.05.2007 um 23:45 Uhr ]


René A. Da Rin
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Hi radarin,

 

so wie es bei dir aussieht denke ich hast du die gleichen wie ich...Bionic bzw. Igefa GmbH da gab es eine Abe dazu.Die Sitze müssen nicht raus es reicht wenn der Unterboden ab ist und der Sitz etwas verschoben wird

 

Hier zum Vergleich ein Bild :

cimg05111lo0.jpg


wmsig7sp.jpg

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@radarin

zeig mal deine Kugel bei Nacht mit den Scheinwerfern.

;-)


wuschl1.gif

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Bei%20Nacht.jpg

lichteffekte2.jpg

 

Die Zusatzbeleuchtung ist so leider auch nicht legal. die scheinwerfer in der mitte haben grundsätzlich keine CH-zulassung und sind mittlerweile abgekebt, und die äusseren tagesfahrlichter sind zwar zugelassen, aber zu weit in der mitte montiert. weiter aussen auf den kotflügel sieht *scheisse* aus und vorstehende anbauten sind bestimmt auch nicht erlaubt. aber da die kugel vorne vor dem reifen kein platz mehr haben müssen die auch temporär runter. mal sehen, vielleicht finde ich dafür eine andere lösung. eine lösung an stelle der nebellampen im kühlergrill wäre ok, aber nicht zum SC-preis.

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von radarin am 21.05.2007 um 19:51 Uhr ]


René A. Da Rin
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die klingonen sind im anflug

 

 


René A. Da Rin
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