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Bauernliese

Inspektion eine abzocke??? Was macht Ihr???

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Hallo,,

 

Ich habe bei meinem Smart vor einer Woche eine A-Inspktion machen lassen, habe 192€ bezahlt und es wurde auch gar nicht viel gemacht. Ölwechsel + Ölfilter, und die kleinen üblichen kontrollen. Die nächste B-Inspecktion soll 350€ kosten und bei meinem Modell habe ich eine Intervalle von 10000km, bei meiner Fahrleistung im Jahr von 25000 im Jahr wird man da ganz schön viel Geld los.

Jetzt wollte ich euch mal fragen was oder wie Ihr das so macht, lasst Ihr alle Inspektionen machen oder macht Ihr auch mal was selbst??? Ist mir sowieso ein großes Rätzel wieso die B-Inspektion 350€ kostet???

MFG


MfG Bauernliese

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Freie Werkstätten die sich mit Smart auskennen gibt es mittlerweile einige. ;-)

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spritmonitor.de

 


Der der gesagt hat ich mach nichts mehr an meinem Smart!:-D

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Am 27.05.2007 um 22:05 Uhr hat Bauernliese geschrieben:
da hast du recht aber behält man denn da noch die Werksgarantie ???

 

Natürlich nicht. Ich weiß, das ist jetzt keine Hilfe - aber vielleicht ein (schwacher) Trost: Inspektionen bei anderen Fabrikaten kosten auch viel Geld. Da ist der smart eher noch günstig - z.B. weil viel weniger Öl in den Motor passt als bei "normalen" Autos. Der Wartungsintervall ist bei deinem cdi natürlich nicht so doll... Dafür sparst du halt an der Tankstelle. :)

 

Da muss man einfach durch, das gehört zu den laufenden Kosten wie Kraftstoff und Versicherung. :(


Gruß fortwo

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Hallo,

 

also im Bezug auf eine Anschlussgarantie gibt es schon freie Werkstätten. die selber auch eine Anschlussgarantie anbieten. Wie es generell dann mit der Werksgarantie ist, kann ich nicht sagen aber die Aussage im folgenden Beitrag bezieht sich auf die selbe Garantieversicherung, die auch smart selber bei Anschlussgarantien abschließt.

 

Anbei der entsprechende Beitrag hierzu im Forum:

 

Neuwagengarantie und Anschlussgarantie

 

Also wenn eine freie Smart-Werkstatt in Deiner Nähe ist, dann frage mal bei dieser nach ob auch so eine Leistung angeboten werden darf und wenn ja, ob denn dadurch die Werksgarantie auch nicht verfällt. Fragen kostet bekanntlicherweise nichts.

 

Ich selber führe die Öl- und Ölfilterwechsel selbst durch an meinem cdi inkl. weiterer kleineren Servicedienstleistungen.

 

Viele Grüße,

funny_flagie

[ Diese Nachricht wurde editiert von funny_flagie am 28.05.2007 um 08:38 Uhr ]


Adda,

Martin

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Am 28.05.2007 um 01:01 Uhr hat smartfortwo geschrieben:
Quote:


Am 27.05.2007 um 22:05 Uhr hat Bauernliese geschrieben:

da hast du recht aber behält man denn da noch die Werksgarantie ???


 

 

 

Natürlich nicht. Ich weiß, das ist jetzt keine Hilfe - aber vielleicht ein (schwacher) Trost: Inspektionen bei anderen Fabrikaten kosten auch viel Geld. Da ist der smart eher noch günstig - z.B. weil viel weniger Öl in den Motor passt als bei "normalen" Autos. Der Wartungsintervall ist bei deinem cdi natürlich nicht so doll... Dafür sparst du halt an der Tankstelle. :)

 

 

 

Da muss man einfach durch, das gehört zu den laufenden Kosten wie Kraftstoff und Versicherung. :(

 

 


 

 

Ich habe das jetzt einfach mal ungekürzt übernommen, denn diese Aussage ist absolut falsch und sorgt nur für weitere Verunsicherungen. Vor einigen Jahren wurde aufgrund der Gruppenfreistellungsverordung der rechtliche Raum dafür geschaffen, daß alle Neufahrzeuge während der gesetzlichen Garantiezeit, i.d.R. die ersten 2 Jahre, auch in allen freien Werkstätten gewartet werden dürfen.

Bei den Garantiereparaturen selbst, kann der Hersteller dann natürlich verlangen, daß diese in einer seiner Vertragswerkstätten ausgeführt wird.

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Viele Grüsse

Gerhard

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Viele Grüsse

Gerhard

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Natürlich nicht. Ich weiß, das ist jetzt keine Hilfe - aber vielleicht ein (schwacher) Trost: Inspektionen bei anderen Fabrikaten kosten auch viel Geld.

 

Andere Fabrikate sicherlich, aber nicht andere Kleinstwagen...da langt Smart verdammt hin, nur weil Smart zur Mercedes Car Group gehört.


3 Liter Hubraum oder 3 Liter Verbrauch

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Am 28.05.2007 um 10:26 Uhr hat der-smarte-service geschrieben:
daß alle Neufahrzeuge während der gesetzlichen Garantiezeit, i.d.R. die ersten 2 Jahre, auch in allen freien Werkstätten gewartet werden dürfen.

 

Die Frage ist, wer hier für Verunsicherung sorgt...

Es gibt keine gesetzliche Garantiezeit von 2 Jahren.

2 Jahre beträgt die gesetzliche Gewährleistungsfrist, was ein großer Unterschied ist. Die gesetzliche Garantiedauer beträgt 6 Monate.

Wenn ein Hersteller darüber hinaus freiwillig zwei Jahre Garantie gewährt, dann darf er das zu seinen Bedingungen anbieten - so ist mein Kenntnisstand.

Kannst du zu deiner Behauptung mal eine stichhaltige Quelle benennen?

 

Und wie sieht es nach der gesetzlichen oder freiwilligen Garantie mit Kulanzleistungen des Herstellers aus, wenn man zuvor in freien Werkstätten zur Wartung war?

[ Diese Nachricht wurde editiert von smartfortwo am 28.05.2007 um 13:29 Uhr ]


Gruß fortwo

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Und wie sieht es nach der gesetzlichen oder freiwilligen Garantie mit Kulanzleistungen des Herstellers aus, wenn man zuvor in freien Werkstätten zur Wartung war

 

Genau das ist, wie die Hersteller immer noch die extrem hohen Preise verlangen können. Mann nuss es sich mal vorstellen...fast 100,-€ für eine Std. Arbeit am Fzg. Woanders sparen wir jeden Cent oder versuchen es, beim Fzg. ist es ok... :roll:

 

Bei einem Mercedes ist es imho verständlich, für einen Kleinstwagen sind die Inspektionskosten deutlich zu hoch. Immerhin ist es nun ja nicht mehr so oft nötig.


3 Liter Hubraum oder 3 Liter Verbrauch

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Am 28.05.2007 um 14:04 Uhr hat Sam88 geschrieben:
fast 100,-€ für eine Std. Arbeit am Fzg.

 

Hast du schonmal einen Fliesenleger bezahlen müssen? Einen Dachdecker? Weißt du was die für die Stunde nehmen? Und die sind wesentlich länger beschäftigt als die Leute in der Werkstatt mit dem kleinen Wartungsumfang.

Ich weiß ja nicht was du beruflich machst, aber was zahlen Kunden deines Arbeitgebers denn in der Stunde für dich?

So ein smart Center muss sich ja auch irgendwie finanzieren, samt seinen Mitarbeitern. Von den kleinen Margen beim Neuwagenverkauf ist das sicher nicht möglich.


Gruß fortwo

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Am 28.05.2007 um 14:12 Uhr hat Karl_aus_Muenchen geschrieben:
Hallo smartfortwo,



Du schaffst nur noch mehr Verunsicherung und Verwirrung...!

 

Na jetzt bin ich aber wirklich verwirrt. Ich war der Meinung, es gibt eine gesetzliche Garantie von 6 Monaten ab Kaufdatum. Habe ich das geträumt?

 

In dieser Zeit sind Handel und Industrie beweispflichtig, daß der Mangel nicht bereits beim Kauf vorlag. In den verbleibenden 18 Monaten muss dagegen der Käufer nachweisen, daß der Mangel bereits bei Lieferung bestand.

 

Ich dachte, die Beweislast unterscheidet die Garantie von der Gewährleistung.

 

Aber ich lasse mich gerne eines besseren belehren.

 

Wenn es also gar keine gesetzliche Garantie gibt, und diese vollständig und freiwillig vom Hersteller unter dessen Bedingungen angeboten wird, kann man die Frage von Bauernliese "behält man da noch die Werksgarantie" mit einem klaren "Nein" beantworten. Richtig?

 

 

:-?


Gruß fortwo

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und schlußendlich ist es doch wortglauberei.....

Es heißt tatsächlich nicht was weiß ich Garantie, sondern gesetzliche Gewährleistung, und diese beträgt für Neuwagen 2 Jahre nach Übergabe des Fahrzeugs. Die schriftliche Regelung der Gruppenfreistellungsverordnung kann man unter anderem auf dieser Seite

nachlesen. Wegen Kulanzregelungen nach der Garantiezeit(pardon gesetzlichen Gewährleistungsfrist) sollten vielleicht mal die Erfahrungen von Personen gehört werden, die ein lückenlos von einer Vertragswerkstatt geführtes Scheckheft haben. Es soll sogar Vertragswerkstätten geben, die berechnen den Kunden sogar vom Werk vorgegebene Kundendienstmaßnahmen.

Nix gegen Vertragswerkstätten, aber ich bin froh, frei und ungebunden zu sein. Somit muss ich auch keinen Glaspalast finanzieren, und mir vom Hersteller immer wieder neue Auflagen machen lassen.

Sicherlich gibt es auch sehr gute Vertragswerkstätten, auch dafür werden ja immer mal wieder Tips gegeben. Wir selbst arbeiten mit dem ein paar Smartcentern sehr eng und sehr gut zusammen.

Es soll jeder für sich entscheiden wo er hingehen will, aber einen Zwang kann es nur geben, wenn man einen Vertrag abschließt, der auf Freiwilligkeit beruht. Die Garantieverlängerungen(eigentlich müsste es freiwillige Garantie nach der gesetzlichen Gewährleistungsfrist heißen...) von Smart werden auch nur über die Cargarantie abgeschlossen.

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Viele Grüsse

Gerhard

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Viele Grüsse

Gerhard

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Nur kurz und keinesfalls abschließend: Es ist nur dann Wortglauberei, wenn der Hersteller vorbehaltlos auf die Einrede der Beweislastumkehr verzichtet hat. Dies ist bei Smart m.W. nicht der Fall. Smart als Herseller gewährt, neben der gesetzlich grundsätzlich vorausgesetzten Mängelfreiheit bei Übergabe, eine Garantie. Bei der umgangssprachlichen "Gewährleistung" handelt es sich faktisch um eine im BGB legaldefinierte Verjährungsfrist, nach Ablauf derer Ansprüche aus einer Mangelhaftigkeit der Kaufsache im Zeitpunkt der Übergabe (!) nicht mehr geltend gemacht werden können. Ansprüche des Käufers (hier: Verbraucher) aus Gewährleistung bestehen zunächst nur gegenüber dem (hier: gewerblichen) Verkäufer des Fahrzeuges, nicht jedoch gegenüber dem Hersteller! Gegenüber diesem bestehen ggf. lediglich Ansprüche aus der zugesicherten Garantie sowie aus der Produkthaftung (für Schäden die durch Lieferung einer fehlerhaften Kaufsache an anderen Rechtsgütern entstehen). Der Verkäufer/Händler kann sich jedoch im Innenverhältnis, soweit mit diesem entsprechend vereinbart, vom Hersteller entschädigen lassen.

 

Der Ablauf der Verjährungsfrist kann ferner durch Nachbesserung gehemmt (Frist verlängert sich entsprechend) bzw. durch Nacherfüllung unterbrochen (Fristlauf beginnt von Neuem) werden. Die Sachmängelhaftung bedeutet jedoch nicht etwa, wie häufig fälschlicherweise wiedergegeben, dass die Sache eine entsprechende Haltbarkeit aufweisen muss. Und gemeiner Verschleiß ist ebenso wie Vorsatz von der Haftung ausgenommen. Allerdings spricht der Beweis des ersten Anscheins innerhalb der ersten sechs Monate nach Gefahrübergang dafür, dass die Sache bereits bei Übergabe mangelhaft war. Der (gewerbliche) Verkäufer trägt in dieser Zeit für eine gegenteilige Behauptung die Beweislast.

 

Im Falle einer (freiwilligen) Garantie des Herstellers kommt es auf die Ausgestaltung derselben an. Soweit wettbewerbsrechtlich vereinbar, kann der Hersteller die Garantiezusage von Bedingungen abhängig machen. Wartungsdienste nur bei Vertragswerkstätten oder Stützpunkten des Herstellers durchführen zu lassen, ist meist eine davon, wenn auch nur eingeschränkt zulässig. In aller Regel gehen Garantieansprüche dann verloren, wenn die durch eine unabhängige Werkstatt durchgeführten Arbeiten fehlerhaft oder unvollständig waren. In heutiger Zeit kann dies schnell der Fall sein, da ein Informationsfluss (Rundschreiben, Schulungen etc.) zwischen Hersteller und unabhängiger Werkstatt meist nur erheblich verzögert oder praktisch gar nicht stattfindet und fehlerhaftes Arbeiten bereits allein dadurch entstehen kann.


Smart me up!
Smartling aus dem wWw
Lieber V8 als Hartz 4!

 

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Die (zu hohen) Wartungskosten sind mit ein Grund, dass ich ein Neuwagen mit SSI (smart swissintegral) gekauft habe.

 

smart swissintegral:

 

Gratis-Service während 10 Jahren od. 100'000 km. Darin enthalten sind alle Service-Arbeiten, Abgastests und die dazu benötigten Originalteile. Ausgenommen sind Flüssigkeiten und Reifen.

 

Gratis-Reparaturen während 3 Jahren od. 100'000 km. Darin enthalten sind anfallende Reparaturen und Ersatz von Verschleissteilen.

 

Gruss

Marion (Smart-is)


 

Smart Cabrio Passion

62kW (84PS)

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inspektionskosten beim selbermachen.

 

meine fahrzeuge haben lediglich die ersten 24 monate ein geführtes scheckheft, alles andere halte ich für überflüssig !

bis jetzt wurde auch ohne scheckheft für mängel kulanz gewährt. (lichtschalter,federn etc.) selbst bei vw habe ich nach 4 jahren einen kulanzantrag für ein getriebe erfolgreich bestritten!

für die kugel bezahle ich:

3 liter divinol syntholigt 5w/40 12,72 eu.

(fahre ich seit 1998 in jeder kugel)

 

6 kerzen bkr6eke 22,32 eu.

 

1 luftfilter 8,33 eu.

 

1 p.-filter 22,67 eu.

 

1 ölfilter 2,93 eu.

 

1 liter b.-flüssigkeit 10,46 eu.

--------

79,43 eu.

=======

 

die derzeitige kugel hat 131000 km runter,

ohne motor oder turboschaden!!!!!!!!!!!!!!!!

 

lg steffi & holger

 

kosten von 317,72 bei 40 000 km im jahr ist doch nicht der rede wert. ;-)

.....habe noch 23 cent für die kupferdichtung der ablaßschraube vergessen..... :-D

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@Steffi_Holger:

Selbermachen ist aber eine Ausnahme und für die, die es können, natürlich ideal. Der "normale" Smart-Fahrer muss bei jeder Wartung heftig in die Tasche greifen.

 

Mein Mann fährt einen Audi und wir haben auch noch einen Nissan. Bei beiden Fahrzeugen ist der Service günstiger als beim Smart. Bei Audi sogar nur alle 30'000km.

 

Gruss

Marion (Smart-is)


 

Smart Cabrio Passion

62kW (84PS)

187019.png" alt="Spritmonitor.de" border="0

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@ smat-is

 

da hast du natürlich vollkommen recht. es ist nur traurig wie verschieden in den sc´s das preisnivau gestaffelt ist. selbst bei kulanzanträgen gibt es ja die größte abweichung. in einem sc nein und im nächsten ist alles kein problem !

 

lg steffi ;-)

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Quote:

Am 29.05.2007 um 09:36 Uhr hat Steffi_Holger geschrieben:
selbst bei kulanzanträgen gibt es ja die größte abweichung. in einem sc nein und im nächsten ist alles kein problem !

 

Da die Kulanz aber nicht vom smart Center sondern vom Hersteller gewährt (oder eben auch nicht gewährt) wird, sollte der Umfang allerdings für alle smart Center gleich sein.

 


Gruß fortwo

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Kurz nochmal zu Garantie und Gewährl.:

 

Gewährl. ist die Sache des Verkäufers (also des Händlers), Garantie die Sache des Herstellers, nicht nur bei Fzg.


3 Liter Hubraum oder 3 Liter Verbrauch

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Anträge werden aber vom jeweiligen SC gestellt und entweder befürwortet oder auch "weniger" befürwortet... ;-)

 

Ich erledige die Wartungsdienste sowie die gängigen Reparaturen bei unserem Smart natürlich auch selbst, will aber den Smart nicht veräußern, bevor der TÜV uns scheidet. Das dürfte heutzutage neben der Garantie der Hauptbeweggrund für ein lückenloses Scheckheft sein.


Smart me up!
Smartling aus dem wWw
Lieber V8 als Hartz 4!

 

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@Sam

Das hatte ich oben so bereits beschrieben!

 

Aber auch ein Händler ist nicht gehindert, selbst eine (über die des Herstellers hinausgehende) Garantie zu gewähren. Abgesehen davon hat der Käufer ein Wahlrecht, wem gegenüber er Ansprüche aus einer Herstellergarantie geltend macht (ggüb. einem autorisierten Vertragshändler/-werkstatt oder einer Werks-Niederlassung).


Smart me up!
Smartling aus dem wWw
Lieber V8 als Hartz 4!

 

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[ Diese Nachricht wurde editiert von Taube am 26.11.2008 um 19:43 Uhr ]


Smart cdi & passion

05/2003

spritmonitor.de

Smart Roadster 82PS

04/2004

spritmonitor.de

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Quote:
@Sam
Das hatte ich oben so bereits beschrieben!

 

Ja klar, ich wollte es nur nochmal kurz und einfach beschreiben... :-D


3 Liter Hubraum oder 3 Liter Verbrauch

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Garantie ist das Zauberwort, mit dem die Käufer von Neuwagen gezwungen werden, viel Geld für unnötige Inspektionen auszugeben.

Ich habe mir meinen 2001er cdi vor 2 1/2 Jahren gebraucht mit 21tkm gekauft. Vom Händeler mit 6 Monaten Gewährleistung + 18 Monaten Gewährleistung bei umgedrehter Beweislast. Also im Klartesxt 6 Monate Gewährleistung ohne wenn und aber.

In diesen 6 Monaten wurde mir zunächst kostenlos die Uhr ausgetauscht (man konnte zusehen, wie sie Zeit verlor). Als nächstes (kostenlos) wurde der Ansaugschlauch zwischen Luftfilterkasten und Turbolader erneuert, weil dort Öl abtropfte. Der Schlauch war durch das Öl so "wabbelig" geworden, dass sich die Schellen nicht mehr festziehen ließen. Das war ein großes Glück. Weil man mir in der Werkstatt nämlich die Frage, was dort Öl zu suchen hat, nicht beantworten konnte (oder wollte), habe ich etwas im Internet nachgeforscht und dann den Ansaugbereich von der Motorentlüftung getrennt. Damit dürfte ein großes Problem beim Smart aus der Welt sein.

Auf "Kulanz" (wobei das Beheben von Murks eigentlich nichts mit Kulanz zu tun hat) wurden im Laufe der Zeit dann der Lichtschalter und jüngst die vorderen Federn gewechselt.

An Wartung hat mein Smart während der bisher gefahrenen rund 24tkm nur zwei Ölwechsel gesehen. Außerdem mußte ich ein Traggelenk wechseln. Das verwundert aber nicht, wenn man sich die Gelenke ansieht. Es ist Baugleich mit den Spurstangenköpfen (meine Hochachtung den Unerschrockenen, die an der Vorderachse fette Räder fahren!).

Beim Traggelenkwechsel hat man wegen der wirklich gelungenen Konstruktion die Gelegenheit, auch die vorder Bremse komplett sowie die Radnabe mit Lager zu demontieren.

Dabei fiel mir dann auf, dass die Bremsbelege noch 6 von 8 mm Belag hatten, die Bremsscheiben aber fast ihre offizielle Verschleißgrenze erreicht haben. Dieses Kunststück erreicht man beim Smart dadurch, dass man die nutzbare Scheibendicke auf 1 mm begrenzt. Bei anderen Fahrzeugen hat man 2 mm. Ein Schelm wer böses dabei denkt!

Aber sonst bin ich mit Smarti sehr zufrieden. 3,5 l Diesel auf 100 km! Aber wenn ich richtig informiert bin, kann man von diesen Verbrauchswerten beim neuen cdi mit Partikelfilter nur noch träumen.

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von Addi am 31.05.2007 um 18:36 Uhr ]


Gruß

 

Addi

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