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Dracon

Was denn nu ?

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Hallo zusammen,

also, so langsam verstehe ich die Welt nicht mehr.

Ich möchte mir gerne für meinen Smart Cdi Cabrio die Alu's von ATU zulegen. Ich also hin zu ATU, Kostenvoranschlag geholt und da meint er: Ja, aber Sie verlieren Ihre Steuerbefreiung...

Ich mich an das Smart-Forum erinnert und mit einem Gutachten aufgetrumpft, daß ich meinte hier schon mal gelesen zu haben, welches besagt, daß eben genau diese Umschlüsselung nicht erfolgen muß...

Kann mir hier jetzt einer sagen, ob oder ob ich nicht meine Steuerbefreiung für die Kugel behalte ???? :-?

Danke !

Dracon

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Das habe ich auch durchgemacht. Bei ATU in Bremen habe ich das Gutachten hier aus dem Forum vorgelegt. Darauf hin hat er das aktuelle Gutachten ausgedruckt und da steht wieder der wegfall der Steuerbefreiung drin :-x
Ich bin jedenfalls erst mal durch mit breiten Reifen, schade drum :cry:


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Gruß Peter
HB-P 556 cdi numeric blue/ bung. red
zx-12r@gmx.de


Gruß Peter

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Hallo zusammen,

tja, da hat ATU wohl nachgelegt. Vielleicht sind die auch erst durch das Forum drauf gekommen. Mitlesen tun die hier auf alle Fälle.

Das mit dem Wegfall der 3L-Einstufung ist auf alle Fälle korrekt. Jede andere Bereifung außer der Serienbereifung (135/175) führt zu einem Wegfall der Steuerbefreiung. Nur steht dies in den meisten Fällen nicht in den Teilegutachten. D.h. es erfolgt keine Umschlüsselung.
ATU hats wohl gemerkt und das Gutachten entsprechend ändern lassen.

@ Dracon:
Herzlich Willkommen und viel Spaß im Forum :)

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Smarte Grüße

Elmar

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Hi Elmar,

da hast Du ganz Recht! Aber weiß der TÜV das es 2 Gutachten gibt? Alle mit Sicherheit nicht! Dort kann man bestimmt auch mit dem alten Gutachten auftauchen ,

bzw. die Zulassungsstelle das auch, dass man mit allen anderen Reifenkombis die Steuerbefreiung verliert? Ich kann es mir nicht vorstellen!

Gruß
Volker
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...und tschüss
Volker


...und tschüss

Volker

 

 

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Mal ne blöde Frage:
Wenn ich im Winter die Winterreifen auf Stahlfelgen und im Sommer die 195er auf Alus fahre, muß ich dann meinen Smart 2x im Jahr umschlüsseln lassen? :o


Gruß aus Frankfurt am Main

smart1k.JPG

Carstenwww.carsten-ffm.dewww.smartronik.com

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Moin,

sacht mal, ich hab zwar keinen Heizölferrari, aber nur mal so neugierdehalber: wie hoch iss'n die Steuer für den Diesel nach der Umschlüssellung? So viel kann das bei 800 ccm doch gar nicht sein. Ich glaube nicht, dass ich wg. der paar Märker/Jahr auf die breiten Schlappen und damit auf den Sicherheits- und Spaßgewinn verzichten würde.

Klaus
(derauch195eraufseinembluemotionhatundimmernochkeineSteuernzahlt)

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Klaus (smartwhv)
Perschis Page mit Oldieserver, Infos u.v.m.

Tuningfirmen sind Läden, in denen wir Geld ausgeben, welches wir nicht haben, um Dinge zu kaufen, die wir nicht brauchen um damit Leuten zu imponieren, die wir nicht kennen!


Klaus

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Hi Klaus,

der Selbstzünder kostet ohne Steuerbefreiung 216DM/a (bis 31.12.2003) bzw. 241,60 DM/a (ab 1.1.2004).

-----------------
Smarte Grüße

Elmar

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Uuups, ist ja doch 'n bischen mehr, als ich dachte. Naja, ich würde es dennoch machen; ist doch ne Menge mehr Spaß mit den breiten Schlappen unten dran - und sicherer isses m.E. auch noch. Ich wußte gar nicht, dass der Diesel sooo viel teurer in der Steuer ist als die Benziner. Bei diesem wären es so ca. 60,00DM/Jahr, glaube ich jedenfalls.

Klaus

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Klaus (smartwhv)
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Klaus

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Hi Elmar,
ich denke nicht, dass der Hinweis von Rondell (= Hersteller der Felgen, die u.a. auch A.T.U. vertreibt) wegen der Beiträge im Forum erfolgte. Ich nehme eher an,. dass die vom Finanzamt eine Rüge bekommen haben oder eine solche fürchteten. Denn wie mehrfach zu den vielzähligen ATU-Threads (Suche-Funktion benutzen!) gepostet, ist zwischen der zulassungsrechtlichen und der steuerrechtlichen Seite zu unterscheiden. Zulassungsrechtlich muß die Abnahme nach 19 III StVZO nicht zwingend sofort eingetragen werden, somit unterbleibt die Umschlüsselung, falls der TÜV-Gutachter die Daten nicht weitergibt (was er in der Regel nicht macht, wenn das Gutachten keinen Umschlüsselungsvermerk enthält). Steuerrechtlich erlischt nach Umrüstung auf breitere Reifen die Steuerbefreiung. Sobald die Anbauabnahme eingetragen wird, muss - auch rückwirkend - die Kfz-Steuer bezahlt werden. Es bringt also gar nichts, die Eintragung so lange wie möglich hinauszuschieben. Auch die Serienbereifung im Winter hilft nichts, denn es kommt nur darauf an, welche Bereifung in den Papieren eingetragen ist. Sobald dort auch breitere Reifen genehmigt sind, fällt die Steuerbefreiung weg. Freilich kann man je nach Bereifung umschlüsseln lassen. Nur bringt das nichts, denn die Gutachterkosten und die Gebühren der Zulassungstelle werden, zweimal pro Jahr gerechnet, höher oder gleich hoch sein, wie die Kfz-Steuer.
Grüße, Jonny


Viele Grüße, Jonny

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Hallo!
Und wieder einmal:
Wenn ich die Felgen eintragen lasse, bekomme ich ein Beilageblatt, welches es mitzuführen gilt.

Eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere ist i.d.R. nicht vorgeschrieben, manchmal bei Berichtigung der Papiere bei der nächsten Befassung der Staßenverkehrsamtes.
Das kann eine Umkennzeichnung, der Verkauf oder eine andere Eintragung sein.
TÜV und AU jedoch nicht.

WENN ich die Berichtigung der Papiere unterlasse, was bis zur Besagten "Befassung" vollkommen LEGAL ist, erfährt kein Finanzamt etwas vom Wegfall der Befreiung.

Eventuell begehe ich damit allerdings eine "Steuerverkürzung", wie ein Mitglied neulich hier so interessant bemerkte... :-D .

Viele Grüße (und Erfolg beim Verkürzen ), Ingo

[ Diese Nachricht wurde editiert von trueblue am 20.08.2001 um 22:03 Uhr ]


thumb.giftrueblue wird von 42 Mitgliedern ignoriert thumb.gif

 

 

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Von www.fahnenversand.de:

 

152.jpg

 

Beschreibung:

Regenbogenfahne

 

Material: Polyester

Größe: ca. 150x90cm (BxH)

 

Die Flagge ist an der kurzen Seite mit 2 Ösen versehen

und kann auch an einem Stock oder action-smiley-075.gifÄhnlichem action-smiley-081.gif befestigt werden.

 

 

 

 

 

 

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Das würde also heißen (die Abnahme muß nicht gleich in die Papiere eingetragen werden, erst wenn sich die Zulassungsstelle das nächste Mal mit den Papieren befasst), ich fahre mein Autochen nehmen wir mal an 10 Jahre (was vorkommen soll), ich fahre mit dem Auto aber schon nach einem halben Jahr zum TÜV und lasse (für die Räder) eine Anbauabnahme durchführen.
Dann bekomme ich das Beiblatt, was ich ja nur mitführen muß, da ich es ja nicht zwingend in die Papiere eintragen lassen muß.
Nach 10 Jahren, oder sagen wir mal auch nur nach 6 Jahren befasst sich nun die Zulassungsstelle das erste Mal mit meinen Papieren, weil ich das Auto (wegen z.B.: Verkauf) abmelden will.

Nach ein paar Wochen werde ich dann vom Finanzamt gebeten die nicht gezahlten Steuern nachzuzahlen?

Ich weiß nicht, ich finde das doch recht weit hergeholt (meine Meinung)!
-----------------
...und tschüss
Volker


...und tschüss

Volker

 

 

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Servus!
Und wo liegt das Problem? Wer sagt denn, daß beim abmelden die Räder noch drauf sind? Die kannst Du doch auch einzeln verkaufen! Und somit ist die Serienbereifung drauf und die Sache hat sich in Luft aufgelöst, oder??

SmartMaikel


bis zum 30.05.03 mit einem passion ... und bekannt von Burg Rabenstein und Smart-IN Meet...

smartmaikel@web.de

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Aber wahr, True-Blue-Silver. Leider.

Mal ein Tipp am Rande:

Die neuen Räder (Felgen+Reifen) nicht bei A.T.U eintragen lassen sondern selber zum TÜV fahren (und welches Gutachten hat man dann dabei? Hm? Na? Wer kommt drauf?) ;-) ;-)

-----------------
Allzeit gute Fahrt
Guido Russ

www.smart-fahrtenbuch.de signa_smilie.gif
Das 50.000km-Projekt!


[ Diese Nachricht wurde editiert von Guido_Russ am 21.08.2001 um 13:54 Uhr ]


Smarte GrüsseGuido

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hi zusammen,
ich will ja keine wertende aussage treffen, bin auch nicht der moralapostel, aber ein wenig komisch finde ich diesen thread schon.
ein gedigener umgangston wird hier verlangt, leute mit ziergitter am smart werden als potentiele serienkiller enttarnt, menschen, die sich die smart- und rttm-philosopie nicht verinnerlicht haben, gelten quasi als verräter.
und dann werden hier offen tips und ratschläge zum steuerbetrug, sprich betrug an der allgemeinheit, verteilt bzw. dazu indirekt aufgefordert.
ich muss mich doch sehr wundern
:-? :roll: :lol:

cya
adam und seine pc


 

 

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Weisst Du, Adam, die Steuerpolitik und Abmelke der Autofahrer in diesem Land unter dieser "Regierung" ist in meinen Augen Rechtfertigung genug, dass ich Interessierte hier über diese Möglichkeit des Umgehens mit einem Belageblatt aufkläre.
Was mit dem erworbenen Wissen angestellt wird, ist mir schnuppe (sehr schnuppe, sogar ) und liegt in der Verantwortung jedes Einzelnen.
Letztendlich habe ich nur Fakten aufgzählt.

Natürlich ist es Pflicht, dem Finanzamt die geänderte Schlüsselnummer mitzuteilen, auch wenn man nur das Beilageblatt spazierenfährt! :-D :-D :-D

Macht doch was ihr wollt!!!

Grüße, Ingo

[ Diese Nachricht wurde editiert von trueblue am 21.08.2001 um 12:54 Uhr ]


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Also, nun noch mal meinen Senf dazu:

Ich habe in der "Sache" nochmal genauer recherchiert und siehe da: Es gibt ein funkelniegelnagelneues Gutachten vom TÜV vom Juli diesen Jahres. In diesem Gutachten wurde die Kennziffer F03L (oder so ähnlich :roll: ) ergänzend zu dem hier kreisenden Gutachten aufgenommen. Diese Ziffer besagt, na was wohl ? Wer weiß es ? 8-) RICHTIG ! "Für Fahrzeuge mit einstufung 3L nicht zugelassen"

Und der TÜV akzeptiert, IMHO, keine ausgedruckten Blättchen aus dem I-Net sondern nur Original-Gutachten. (Jedenfalls der TÜV hier im Westfalenlande ...) Damit gibt es keine *legale und ges. korrekte* Möglichkeit einen 3L Smart mit "dicken Schlappen" zu fahren ohne die Steuerbefreiung zu verlieren.

Aber eines fällt mir dann doch noch ein:

Wie machen die das im SC ? Dort stehen jede Menge CDi' s rum mit den sündhaft teuren Orig. Smart-Walzen, und die sind wiederum Steuerbefreit... (hab' ich heute extra für euch (uns) vor Ort nachgefragt... *amkopfkratz*

so long

Dracon

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Hi Dracon,

Quote:

Am 21.08.2001 um 18:01 Uhr hat Dracon geschrieben:
Wie machen die das im SC ? Dort stehen jede Menge CDi' s rum mit den sündhaft teuren Orig. Smart-Walzen, und die sind wiederum Steuerbefreit... (hab' ich heute extra für euch (uns) vor Ort nachgefragt... *amkopfkratz*



Naja, 135erBereifung an derVA würde ich ja nicht gerade als "Walzen" bezeichnen. Oder meinst Du was anderes? :-?

-----------------
Smarte Grüße

Elmar

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Hallo Männer,
ich habe mein smart einhorn (neu) jetzt seit vier wochen. Vor zwei wochen habe ich mir die felgen direkt bei rondell bestellt (ATU felge). Es wurde ein neues gutachten mitgeschickt, das gegenüber dem alten gutachten (im netz) um folgenden passus erweitert wurde:

N3L:
Bei Fahrzeugausführungen, die unter Ziffer 1, Zeile 2 im Fahrzeugbrief/Schein als verbrauchslimitiert z.B. ("3 Liter") beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, ist die Verwendung der Rad- Reifenkombination nicht zulässig.

Das heißt nicht nur die 3L diesel auch mein 5L benziner ist davon betroffen. Ich also mit dem alten gutachten zum TÜV. Sie brummelten zwar etwas von 5L auto, trugen dann aber 175/55 und 195/50 ohne besonderes zucken ein. Auf beipackzettel, ohne brief.
D.h. einfach mit altem gutachten versuchen, weil es sich bestimmt irgendwann rumgesprochen hat.

alex

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Hallo TRUEBLUE,

was ich noch vergessen habe: Du bekommst einen Beipackzettel, wenn Du eine Rad-/Reifenkombination eintragen lässt. Sobald eine Ümschlüsselung oder Leistungssteigerung abgenommen wird ist "OVER" mit Beipackzettel. Diese Eintragungen erfolgen immer im Brief. Oder Du bekommst einen Zettel, wo draufsteht: Die Fahrzeugpapiere sind umgehend zu berichtigen!
Das bedeutet auch Straßenverkehrsamt.
Ich mache diese Tuning***** schon seit Jahren. Hat mich schon viel Nerven gekostet.

alex

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Hallo Alex & Co.

Ist ja auch eigentlich logisch, es kann ja nicht angehen, dass eine Umschlüsselung unentdeckt bliebe...

Dennoch ist das Vorgehen von TÜV zu TÜV bzw. Ürüfstelle zu Prüfstelle unterschiedlich, denn auch hier waqr zu lesen, dass eineige Prüfer die Umschlüsselung trotz beinhalten dieser im Gutachten nicht vorgenommen haben.

Ein kleines Vorab-Gespräch mit dem Gutachten in der Hand kann Wunder wirken, denke ich!

Meistens ist es besser, private Prüfstellen aufzusuchen, die auch gerne den Umsatz hätten, aber genauso Abnahmeberechtigt sind wie ein TÜV, solange es ein Gutachten gibt.

Nur Einzelabnahmen müssen beim TÜV gemacht werden (Ich glaube, im Osten bei der Dekra, die haben sich das aufgeteilt, habe ich mal gehört! ).

Nicht verzagen, wo ein Wille, da ein Weg, oder glaubt Ihr, ein Toyota WRC mit Kölner Nummer käme je durch den TÜV?????????????
Eingetragen ist dennoch alles, vom Sitz über Gurt über Fahrwerk über Motorleistung über 103 db Lautstärke über Ralleyreifen über Löschanlage über Batterie-Hauptschalter über Belüftungsluken im Dach über 10-fache Scheinwerferbatterie, über ... :-D :-D :-D
Alles im Brief und Schein eingetragen , da von FIA und DMSB vorgeschrieben, wenn Transportetappen über öffentliche Straßen stattfinden, und das tun sie i.d.R.!!

Also einfach bohren...

Grüße, Ingo


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Hi trueblue,

mit dem Vorabgespräch ist sicherlich der richtige Weg. Werde ich auch so machen!

Und das mit den Gutachten (das die aus dem Netz nicht akzeptiert werden) habe ich in NRW noch nie so erlebt.
Es sind ja schließlich genau die gleichen Daten drauf.
Meine Abnahmen haben immer reibungslos geklappt, auch mit Gutachten aus dem Netz!
-----------------
...und tschüss
Volker


...und tschüss

Volker

 

 

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Quote:

Am 21.08.2001 um 18:36 Uhr hat Elmar geschrieben:
Hi Dracon,

Naja, 135erBereifung an derVA würde ich ja nicht gerade als "Walzen" bezeichnen. Oder meinst Du was anderes? :-?

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Smarte Grüße
Elmar

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Hi Elmar,

:lol: Nee, 135er würde ich auch nicht gerade als Walzen bezeichnen...

Nein, im SC MS haben die einige Wägelchen mit breiten Reifen & Felgen bestückt. Felgen sind halt orig. Smart (steht zumindest auf dem Emblem der Radnabe) Dimension: 195/Rnochwas

Wie gesagt: CDi's und Steuerbefreit mit der o.g. Bereifung...

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Hi Dracon,

das sind mit Sicherheit Brabus-Alus mit einer Nabenabdeckung mit smart-Logo. Ist also kein Originalfelge.
Hmm, in den Gutachten der Brabus-Alus steht mit Sicherheit drin, dass eine Umschlüsselung erfolgen muss. :-?

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Smarte Grüße

Elmar


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