Jump to content
Melde dich an, um diesem Inhalt zu folgen  
hisdudeness

darf ich nur Contis montieren? so steht es im Fahrzeugschein!

Empfohlene Beiträge

Tach,

 

hab mir jetzt nen f2 2001'er zugelegt.

Der TüV Mensch hat mir empfohlen die Reifen vorne

zu wechsel (sind abgefahren) und Spureinstellung machen zu lassen.

 

Laut Fahrzeugschein steht.

... zu 15.1./15.2: nur Continental Conti Eco Contract EP...

 

Ich wollte die Originalfelgen (Stahl) mit den im Schein stehenden 145/65R15 72T besohlen lassen.

 

Der freundliche Reifenhändler von nebenan sagte mir aber das die "Reifenbindung" nicht mehr vorgeschrieben ist.

 

Stimmt das? wenn ja brauch man doch bestimmt eine zusätzliche Bescheinigung vom SC oder?

 

Ist übrigens ein tolles Forum, hab mir schon einige Tipps zusammengesammelt. ;-)

 

danke schonmal für die vielen Antworten

hisdudeness


for2 MC1 2001 Benziner

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Moin, also das mit den Reifen liegt auch daran was für einen Smart Du hast. Es gibt ja die CDIs die 3 Liter verbrauchen und bei denen verlierst Du die "günstigere" Steuereinteilung wenn Du andere als die Vorgeschriebenen Reifen fährst.

-----------------

so long take care - limited one -

 

 

banner.jpg

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Die Bindung an einen bestimmten Reifenhersteller- oder Typ ist schon seit Jahren aufgehoben. Der Eintrag in Deinen Papieren hat keine Gültigkeit mehr!

Du kannst also unbesorgt Reifen Deiner Wahl aufziehen lassen.

 

-----------------

Bis dann, Stefan

 

spritmonitor.de

smartcoupeblack.gif

 


Bis dann, Stefan

 

spritmonitor.de

Leider aktuell kein smart vorhanden (smart&pure, Bj. 11/99, 33 kW/45 PS, jackblack)

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Hallo,

& danke für die schnellen Antworten.

 

Ist ein Benziner, das Dieselproblem habe ich wohl dann nicht.

 

Aber wenn das jetzt aufgehoben wurde müsste das doch aus dem Schein rausgenommen worden sein, oder?

 

Hab erst vor ein paar tagen den kleinen zugelassen.

 

Brauche ich dafür wirklich keine zusätzliche Bescheinigung, was diesen Eintrag aufhebt?

 

Und was für Reifen könnt Ihr empfehlen.

 

danke

hisdudeness


for2 MC1 2001 Benziner

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Erstmal "Herzlich Wilkommen" im Forum..

:-P :-P :-P

Spare nicht an den Reifen. Gerade beim Fahrverhalten des Smarts sollte man die 30 Euro mehr schon investieren.

Ich habe die Contis auch auf meinem gehabt und die waren gut. Kann die nur empfehlen.

Jetzt (Foto) habe ich Yokohama drauf. Die sind auch klasse

-----------------

Der Rumrömerer

 

SQ31N.jpg

 

 

Alle Autos dieser Welt hintereinander geparkt, würden eine weltumspannende Kette ergeben.

 

Trotzdem gäbe es dann immer noch einen Idioten, der da noch zum Überholen ansetzen würde.

 

 

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Quote:

Am 17.06.2007 um 11:42 Uhr hat limited-one geschrieben:
Moin, also das mit den Reifen liegt auch daran was für einen Smart Du hast. Es gibt ja die CDIs die 3 Liter verbrauchen und bei denen verlierst Du die "günstigere" Steuereinteilung wenn Du andere als die Vorgeschriebenen Reifen fährst.

 

Beim cdi war es früher mal möglich, die 3L-einstufung und damit die Steuerbefreiung zu verlieren, wenn man 195er rundum gefahren ist.

Da diese Steuerbefreiung GRUNDSÄTZLICH aber am 31.12.2005 ausgelaufen ist, hat es überhaupt keine Konsequenzen mehr, andere Reifengroßen draufzuziehen.

 

Ansonsten wie Steiff schon sagte: Die Reifenfabrikatsbindung wurde grundsätzlich abgeschafft, ist also NICHTIG... daher muss man auch nix "umtragen" lassen oder so...

 

Viele Grüsse

Matze

-----------------

userbar414797hc1.gif

Unser Reisebericht USA2005 online auf www.janaundmatze.de

 

Banner_468x60.jpg

Hifi-Music.de - der kompetente CarHifi-Shop mit allem rund um den SMART

 


Banner_468x60.jpg

Hifi-Music.de - der kompetente CarHifi-Shop mit allem rund um den SMART

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Da muss ich Euch leider geringfügig berichtigen: Die Reifenfabrikatsbindung ist nicht grundsätzlich aufgehoben. Bei Zweirädern ist sie sogar weiterhin in vollem Umfang gültig, ebenso für Reifen, die nicht der EWG-Richtlinie 92/23 oder den ECE-Regelungen Nr. 30 oder 54 entsprechen.

 

Richtig ist: Der Eintrag hat jetzt Empfehlungscharakter. Er ist dadurch aber keineswegs nichtig!

 

Wenn derartige Vorgaben und Beschränkungen ausgewiesen wurden, hatte dies nicht immer nur den Grund, den Wettbewerbb zu beschneiden und gewisse Reifenhersteller zu pushen, sondern auch, um den Fz-Halter auf latente Gefahren, insbesondere vor dem Hintergrund einer möglichen Produktionsstreuung (bis zu 104 % der Nennbreite sind möglich), hinzuweisen.

 

Bei rundum identischer Reifengröße mag die Behauptung mit dem Wegfall der Fabrikats- und Typenbindung ja noch weit gehend zutreffend sein, doch bei sog. Mischbereifung sieht das schon anders aus. Hier kommen bekanntlich zwei unterschiedliche Reifengrößen auf VA und HA zum Einsatz. Der Hersteller ist nicht gebunden, bei der eine Dimension an die obere Toleranzgrenze zu gehen, bei der anderen hingegen an die untere.

Da elektronische Stabilitätssysteme (hier: ABS/Trust/ESP) bereits bei 1 % Umfangsdifferenz zwischen VA und HA-Berreifung "Bauchschmerzen" bekommen können, kann sich jeder selbst ausmalen, warum die Fabrikatsempfehlung bei Mischbereifung schon Relevanz besitzt.

 

Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Bereifung liegt gerade dann beim Fahrer/Halter des Fahrzeugs, wenn eine von der Empfehlung abweichende Bereifung aufgezogen wird und genau deshalb steht sie im Fz-Schein/Zulassungsbescheinigung Teil I auch auch noch drin! Zu beachten sind insbesondere die gesetzlich verankerte Forderung nach ausreichender Freigängigkeit der Räder und die Geeignetheit der Reifenkombination für das jeweilige Fahrzeug mit seinen elektronischen Regelsystemen. Letzteres lässt sich über eine sog. Freigabebescheinigung des Reifenherstellers lösen. Die Freigängigkeit wird von diesem jedoch in aller Regel nicht bescheinigt. Hier fährt man zum TÜV/Dekra etc., wenn man die Räder mit der abweichenden Bereifung selbst auf den Smart montiert hat und nicht selbst zu einer fachgerechten Beurteilung der Freigängigkeit in der Lage ist oder die Verantwortung nicht selbst übernehmen möchte.

 

Habe das übrigens mal exakt und abschließend (durch KBA und BMV) klären lassen, als bei meinem alten Benz bei der TÜV-Eintragung der neuen Felgen mit Mischbereifung auch eine Fabrikatsbindung mit eingetragen wurde, obgleich diese nach den straßenrechtlichen Vorschriften schon seit August 1997 unzulässig bzw. unverbindlich ist.


Smart me up!
Smartling aus dem wWw
Lieber V8 als Hartz 4!

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden
Melde dich an, um diesem Inhalt zu folgen  

  • Der letzte Post

    • Gib dir den! Der sieht noch original aus und ….. ist ein echter Wolf im Schafspelz 😉   Hau drauf!   Oder den mit 314 Pferdchen auf der Rolle.   Klick mich! Auch nicht von schlechten Eltern!   Klick mich!   Die sehen alle noch original aus aber haben es in sich!  
  • Forenstatistik

    • Themen insgesamt
      151.818
    • Beiträge insgesamt
      1.589.672
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Wir haben Cookies auf Ihrem Gerät platziert, um die Bedinung dieser Website zu verbessern. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Sie damit einverstanden sind.