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cabowabo

Was man bei einem Re-Import bedenken sollte

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Natürlich habe ich bei so einem Auto 2 Jahre Europagarantie, und die Leistungen erfüllt dann der Vertragspartner des Hersteller.

 

Ist ein Mangel einmal nicht einfach zu beheben, sondern geht auf einen Sachmangel zurück, so ist der Ersatz im Kaufland zu beantragen. :-x

 

Da gehts dann los...das "Autohaus", welches mir den Re-Import verkauft hat ist dafür nicht mehr zuständig, sondern man muß sich selber an das Smart-Center wenden aus dem Land importiert wurde. Unter Umständen muß der Wagen dann dorthin gebracht werden !!

Da kommt schnell ein großer Aufwand zusammen :o

 

Der Wagen hat erzielt natürlich beim Wiederverkauf nicht den selben Preis wie ein Fahrzeug aus Deutschland.

 

Ich finde man muß dies alles bedenken und nicht nur die nackte Zahl des Nachlaß sehen.

 

Cabo

 


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Passion - Bj.2007 - 84 Pferde

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Hallo,

 

Du kennst den Unterschied zwischen einem EU-Importeur und einem Vermittler?

 

Wenn ja, warum gehst Du bei Deiner Aufstellung an Nachteilen nicht auf den Unterschied ein?

 

Grüsse

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Na, hat es mal wieder ein Verkäufer geschafft einen Kunden vom "schlechten" Re-Import zu überzeugen? ;-)

 

Wenn ein Händler ein Fahrzeug verkauft hat so muß er auch die gesetzliche Gewährleistung dafür geben. Also muß er auch das Fahrzeug innerhalb der Gewährleistungsfrist wandeln. Nur bei einem Vermittler (er schreibt aber keine Rechnung über das gesamte Fahrzeug sondern nur über eine Provision) muß man sich an den ausliefernden (unter Umständen im Ausland sitzenden) Händler wenden.

 

Und zum Wertverlust beim Wiederverkauf kann ich nur meine Meinung dazu wiedergeben:

 

Wenn ich (nehmen wir doch einen Smart Coupe Pure 45kw) beim Import ca. 1.100,- Euro spare dann werden mir beim Verkauf (nach offizieller Rechtssprechung) ca. 4-5% Wertminderung abgezogen. Nehmen wir mal einen eigentlichen (deutschen) Verkaufspreis von 6.000,- Euro nach vier Jahren, macht dann 300,- Euro. Schon nachgedacht? Und jetzt kommt das Wahrscheinlichste, in vier Jahren wird das Angebot und die Nachfrage den Preis bestimmen, wie schon immer im Geschäftsalltag. Nennt sich Marktwirtschaft! Alle "deutschen" Smart stehen für 5.990,- bis 6.450,- Euro als Angebot im Internet. Jetzt komme ich mit meinem Importwagen und verlange 5.900,- auf die Schnelle. Wer wird mehr Anfragen haben, verkauft nun sein Auto schneller (Zinsen) und hat jetzt noch wieviel Verlust gemacht? :o

 

Sorry, ich verkaufe seit vielen Jahren Importfahrzeuge, da fand ich die alten Erzählungen der Verkäufer mit dem dünnen Blech noch lustiger! :lol:

 

Hoffi

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Entspannt Euch,denn es gibt sowieso KEINEN Reimport smart...und anderen Marken interessieren uns doch ohnehin nicht!!!

 

eurocars4you


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:-D

War mir klar, das die Zunft der EU Fahrzeugeverkäufer sich mächtig ins Zeug legen wird.

 

Hab noch was gefunden:

 

Wichtig ist, dass bereits zu dem Zeitpunkt, an dem der Wagen von dem ausländischen Vertragshändler erstmals zugelassen oder an Importeur übergebenübergeben wird, die Garantie beginnt - also nicht erst mit der Übergabe an den Käufer in Deutschland!

 

Nach Ablauf der Garantiefrist werden bei Reimporten meistens keine freiwilligen Kulanzleistungen des Herstellers gewährt.

 

Ging meinem Vater bei Opel so. Er war 3 Tage über die Garantie und die Aussage bei Opel war.

Da es ein Fahrzeug aus Holland ist, kann er in Deutschland keinen Kulanzantrag stellen.

 

@ hoffigr

 

Nein mich muß kein Verkäufer überzeugen.

Ich hab meine eigene Meinung und mir gibt es einfach zu viele schwarze Schafe bei den EU Fahrzeughändlern(nein Du und andere hier im Board anwesende sind nicht gemeint !!)

 

Was hat die offizielle Rechtssprechung mit der von Dir genannten Marktwirtschaft zu tun?

Meine Erfahrung ist, das die Preise für ein EU Fahrzeug beim Wiederverkauf deutlich geringer sind als bei einem Deutschen Fahrzeug.

Nur so nebenbei, ich denke nicht das Du für einen Pure nach 4 Jahren noch 6000 Euro bekommst. :o

 

Jeder Verkäufer hat so seine Argumente, die EU-Wagenverkäufer und die anderen.

 

@Karl_aus_München

 

 

ja die sind mir bekannt.

 

 

 

 

 

 

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von cabowabo am 04.07.2007 um 11:45 Uhr ]

[ Diese Nachricht wurde editiert von cabowabo am 04.07.2007 um 11:45 Uhr ]


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Quote:

Am 04.07.2007 um 11:44 Uhr hat cabowabo geschrieben:

Wichtig ist, dass bereits zu dem Zeitpunkt, an dem der Wagen von dem ausländischen Vertragshändler erstmals zugelassen oder an Importeur übergebenübergeben wird, die Garantie beginnt - also nicht erst mit der Übergabe an den Käufer in Deutschland!

So wie ich es kenne wird bei einer Tageszulassung der Wagen nicht im Ausland zugelassen, sondern hier in De - und das unmittelbar vor der Übergabe an den Endkunden; also kein Grund zur Aufregung.

 

Was beim Wiederverkauf zu Buche schlagen könnte ist der Zweitbesitz - aber dieser schlägt weit weniger zu Buche, als die Ersparnis beim Kauf - und das auch nur dann, wenn du nicht in der Lage bist dem Käufer zu erklären, dass nur du (also nur ein Besitzer) den Wagen gefahren hat.

 

ciao

Dieter


Spritmonitor.de cdi 451

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