Jump to content
Melde dich an, um diesem Inhalt zu folgen  
gastohh

Ummeldung bei smartkauf

Empfohlene Beiträge

erstmal hallo zusammen,

 

wie es aussieht werde ich bald ein stolzer smart besitzer sein..

 

habe eine frage zur ummeldung und versicherung während der fahrzeugüberführung, sry wenn sie nicht ganz ins forum passen, wäre aber dankbar dür jede hilfe

 

nehmen wir an ich kaufe ein auto mit münchener kennzeichen, wohne aber selber in hamburg und will das auto selber überführen.

 

auf was sollte ich achten bezüglich ummeldung und versicherung???

 

vielen dank im voraus

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Hi,

 

wenn du von Privat kaufst kannst du den Smart wenn es der Verkäufer erlaubt mit seinen Kennzeichen nach Hause fahren und dann ummelden!

 

Werden aber nur die wenigsten machen. Wenn das Auto abgemeldet ist brauchst du Kurzzeitkennzeichen!

Dazu mußt du bei deiner Versicherung ne entsprechende Versicherungsanzeige besorgen.Damit gehste zu Zulassungsstelle. Dort bekommste dann Nummernschilder mit Ablaufdatum(ich glaub 5 Tage) Damit kannst dann so lange fahren!

 

Zum ummelden auf dich brauchst du dann die Fahrzeugpapiere,evtl. Tüv und AU Zettel,Abmeldebestätigung,wieder nen Versicherungsschein und Personalausweiß.

 

Das sollte es eigentlich gewesen sein!?

 

Gruß Tobias


img.aspx?txt=&uid=5a9955fb-f3f4-4552-9809-557d7be45782

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

ich würde ja nie und nimmer jemanden mit meinen kennzeichen/anmeldung auto fahren lassen!!!

 

1.) wenn der vermutliche käufer in seinen verwandten reinfährt bist du als halter voll haftbar mit deiner versicherung!!

 

2.) wenn der vermutliche käufer das auto nicht abmeldet und wochen lang mit der versicherung des verkäufers fährt hat der auch ziemliche probleme,

 

das einfachste ist einfach kurzzeitkennzeichen oder du hast nen guten draht zu jemand der rote kennzeichen hat

 

gruß chris


 

mein motto:

 

Ich lebe über meinem Verhältnis aber unter meinem Niveau!

 

sowie

 

Ich bremse auch für Heteros!

 

Brabus xclusiv Roadster, Passat CC sowie ECO UP

 

 

http://www.clipfish.de/videoplayer.swf?videoid=Mjk1MHw4OA==&r=1

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Das Risiko, jemanden mit den "alten" Kennzeichen nach Hause fahren zu lassen, ist bei richtiger Handhabung nicht ganz so groß, wie oben geschildert.

 

Unverzichtbar ist allerdings, sich die Veräußerung und die Übergabe des Fahrzeugs mit Datum UND UHRZEIT ! ! ! schriftlich bestätigen zu lassen und die Identität des Erwerbers sicher festzustellen (Kopie des Personalausweises anfertigen).

 

Nach § 69 Abs.1 des Versicherungsvertragsgesetzes geht die Versicherung mit der Veräußerung auf den Erwerber über. Also keine Rückstufung im Schadensfall für den Veräußerer.

Notwendig ist auch, der Zulassungsstelle und der Versicherung die Veräußerung unter Beifügung einer Kopie des Vertrages und der Übergabebestätigung unverzüglich anzuzeigen, damit die Steuerpflicht und die Prämienpflicht erlischt.

 

Als Erwerber kann man den Veräußerer mit diesen Hinweisen vielleicht dazu bewegen, dass man doch noch mit den Kennzeichen fahren darf.

 

Auf der ganz sicheren Seite ist man als Veräußerer natürlich, wenn man das Fahrzeug vorher abmeldet.

 

Recht haben und Recht bekommen ist bekanntermaßen nicht immer identisch.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Also ich habe jetzt schon 2 mal ein Fahrzeug mit den "alten" Kennzeichen übernommen. (1 PKW und 1 Anhänger)

 

Mit etwas Vertrauen ist das sicherlich möglich - man muss ja nicht immer gleich den Teufel an die Wand malen!

 

Ist es nicht auch eine Option, die Ummeldung vorab zu erledigen?

Also Geld überweisen, Kennzeichen und Fahrzeugbrief schicken lassen, dann zur Versicherung und Zulassungsstelle und komplett umgemeldet mit den neuen Kennzeichen und Papieren zum Verkäufer?

 

OK - ist etwas kompliziert. Ich habe ungefähr so mal meine jetzige Kugel als ehemaligen Firmenwagen aus dem Leasing übernommen. Nur dass ich die Kugel incl. der alten Kennzeichen ja quasi schon hatte...

[ Diese Nachricht wurde editiert von ChristianW am 13.07.2007 um 11:27 Uhr ]

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

danke für die ausführlichen antworten...sogar mit § :)

 

weiss jetzt bescheid... habe mehrmals mit dem veräußerer gesprochen und er wird mich auf vertrauensbasis mit "seinen" nummernschildern nach hh fahren lassen..

 

dann werde ich ihn hier auf mich ummelden

 

mi ist es dann so weit !!!

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Ich hab mir beim ADAC nen Kaufvertrag runtergeladen. Dabei war auch ein Schriebs, den man ausfüllt, wenn das Kfz mit dem alten Kennzeichen überführt wird. Such mal danach.

-----------------

tweetysig.gif

 

userbar413669su2.gif

 


userbar413669su2.gif

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden
Melde dich an, um diesem Inhalt zu folgen  

  • Aktuell beliebt

  • Der letzte Post

    • Die letzten Jahre waren die Brabus Zusatzinstrumente komischerweise immer billiger als die normalen! Das habe ich hier in ein paar Beitägen immer geschrieben, z.B. in diesem hier. Während die normalen Zusatzinstrumente schon über 200.- € kosteten, wurden die mit den Brabus Zifferblättern immer um die 169.- € für Neuteile verkauft. Und das war über längere Zeit so, da hatte ich mich immer drüber gewundert!
  • Forenstatistik

    • Themen insgesamt
      151.737
    • Beiträge insgesamt
      1.588.407
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Wir haben Cookies auf Ihrem Gerät platziert, um die Bedinung dieser Website zu verbessern. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Sie damit einverstanden sind.