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mathe

Vorsicht: Fahrschule...

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achwas... das nächste mal machst es einfach auf tux-art.... :-P

 

steigst lässig aus, gehst langsam vor, trittst die rücklichter kaputt, rufst die polizei und zeigst ihn an...

 

dem einzigen zeugen (dem fahrschüler) schaust vorher tief in die augen und sagst ihm, dein onkel sei bei der russenmafia... 8-) :-D

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Ist so eine Vollbremsung eigentlich schon Nötigung?

 

 


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2003-2006: smart city-coupé&passion (2000) - mehr... | 2006-2008: smart forfour BRABUS xclusive (2006) - mehr... | 2010-2012: smart fortwo coupé passion 52kw (Modelljahr 2011) - mehr... | 2012-2015: Skoda Octavia RS Combi TDI DSG (2012) | 2015: Skoda Superb Combi TDI DSG (2014)

 

Aktuell: seit 2008: Mercedes-Benz SLK 350 (2004) - mehr... | seit 2015: Skoda Octavia RS Combi TDI DSG (2015)

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Nötigung ist es vor allen Dingen, dass er dich erst vollsülzt und eine etwaige Antwort bzw Reaktion von dir mit "kein Kommentar" abbügelt... *grrrrrrrr* *zähnefletsch* :roll: :roll:

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Gruß aus Berlin

Rossi

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Da fällt ein nichts mehr ein.

 

Das mit dem Hupen war echt ok (aber nicht erlaubt, nur so nebenbei).

 

So ein Pe**er der FL!!!! :-x

 

Da vergisst man echt alles, hast dich aber richtig verhalten, bloß nicht ausfallend werden und lieber so den Ärger abschreiben! TOPP!


3 smarts auf zwei Fahrspuren! sesame14.gif147599_3.png

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Wieso soll das Verboten sein?

 

Nach § 16, Abs. 1 StVO darf Schallzeichen innerorts nur geben, „wer sich oder andere gefährdet sieht“.

 

Das ist hier durchaus erfüllt.


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unverschämt...

 

Nächste mal wenn so einer zu dir kommt, sag zu ihm : "Wir sehen uns Donnerstag bei der Prüfung" :-D

 

 

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X7007.COM Websolutions

[ Diese Nachricht wurde editiert von undercoversmart am 27.07.2007 um 21:39 Uhr ]

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Ich empfinde das als gefährlichen Eingriff in den fließenden Verkehr. Ich hätt ja auch grad pennen können oder am CD-Player rumnippeln. Dann wäre meine Reaktion nicht beim Aufleuchten der Rücklichter, sondern erst beim Hören des Quietschens der Reifen, daß der so auf der Bremse steht.

Dann hätte das FS-Auto womöglich 2 Achsen mehr!

 

Nun das davor und danach:

 

Das Ding ist ja dieses: der Fahrschüler war ja einer der zaghaften Sorte.

Ich wollte zuvor nämlich von einer Hoffläche in die Straße einfahren, als von links das FSAuto kommt. Also warte ich, lass es vorbei.

Als es vorbei ist, fahre ich in die Straße ein und muß sofort wieder bremsen, weil :-x das FSAuto schon 5 m nach mir seine 1. Vollbremsung ausprobiert hat, war aber wohl nicht so toll, hat zu wenig gequietscht.

 

*Warscheinlich* sagte der FL seinem FS: "Guck ein smart. Stell dir vor, der fährt einfach raus. Brems sobald ich dirs sage!"

Wenn das so gewesen wäre, dann würde er ja mit mir spielen - das wäre schon vorsätzliche Nötigung.

 

Aber daß er dann später direkt den Verkehr mit seiner Büchse stoppt, aussteigt und blöd anmacht - das stellt m.E. den Strafbestand einer Nötigung dar!

 

So. Am liebsten hätte ich ihn angezeigt. Aber sowas löst nur eine Lawine aus. Lieber still heben (und ihn hintenrum madig machen).

 

Witzigerweise :-? danach, als ich doch etwas sehr geladen war (und da fährt man ja auch entsprechend), zuckelt er vor mir her, ich setze zum überholen an (Blinker links, Gas geben), beschleunigt sein Schüler auch, setzt auch den Blinker links und zieht auch leicht nach links, obwohl vor ihm kein Hindernis war!!!!!!

 

Icvh habe mir ja schon so einiges überlegt, aber war so aufgeregt, statt schön cool in anzulächeln und zu sagen: "Warum ich hupe? Hm. Ich wollte einfach mal meine Hupe testen. Sie haben ja auch Ihre Bremsen testen lassen. Was dagegen?" :roll:

 

Tatsächlich hupe ich gerne :-D speziell dann, wenn ich mich von anderen bedroht fühle ("Komm meinem Smart nicht so nah!"). Dummerweise hat man im Kreisverkehr den Daumen nicht immer da, wo durch den Lenkeinschlag die Hupe ist...

 

Danke für Eure Lustigen und Listigen Kommentare, da fühl ich mich jetzt schon besser und kann nun auch wieder über den Vorfall schmunzeln :lol:

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meine fahrlehrerin hat deshalb immer in den rückspiegel geschaut bevor sie das go zum bremsen gab ;-)

 

 


How hard can it be?

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Also es ist mir eh unverständlich, wieso Vollbrems-Übungen auf ner Verkehrsstrasse gemacht werden - sowas macht man eigentlich irgendwo auf nem leeren Parkplatz oder so...

 

Übrigens, ein Spruch der auch öfters wirkt:"Ich habe kein Problem, Ihres Verhaltens wegen eine Anzeige zu machen - die schreibe ich sogar selbst..."

 

Oder der Klassiker:"Wollen Sie Ihre Fahrerlaubnis behalten - oder soll ich sie Ihnen persönlich wegschliessen?!"

 

Als Amtsanmaßung kann man solche Aussagen nicht werten - dazu sind sie zu inhaltslos...

 

:-D

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Grüße aus dem smarten Berlin

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Jaaa,

 

manchmal wünschte ich mir, Polizeistreife in zivil zu sein :-P

 

In diesem Fall hätte ich dem FL gesagt: "Hätten Sie auch ein Polizeiauto ausgebremst? Ja? Ihre Papiere bitte! Personen- und Fahrzeugkontrolle" :o


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ich versteh nicht, was du dich aufregst. also ich erlebe das jeden tag zigmal, ui, da ist ein parkplatz, kein blinker, nur ne vollbremsung, oder man wendet auf der strasse, ist doch alltag.

deine aussage, was wäre gewesen wenn du gepennt hättest, oder am cd spieler rumgemacht hättest ist ja erschreckend.

schon vergessen, immer so viel abstand halten, dass auch bei einer gefahrenbremsung des fahrzeugs vor dir genug platz und zeit zum halten ist. fährst du ihm rein, zahlst du.

 

und ausserdem hast du nicht zu hupen, es gab keine gefahr. wenn mich einer anhupt von hinten steig ich auch aus und hau ihm paar auf die fresse :-D

 

(der letzte absatz warn scherz)

 

aber ansonsten, ich vote für den fahrleherer :-D

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@iidollarii

 

Passt Dein Heiligenschein eigentlich noch mit in den Smart oder hast du Dir deswegen ein Cabrio gekauft? ;-)

 

Auch wenn es Dir täglich passiert, daß manche Zeitgenossen aus Unachtsamkeit oder Gedankenlosigkeit beim Wenden oder der Parkplatzsuche Vollbremsungen durchführen und damit andere in Schwierigkeiten bringen, würde ich doch bei einem ausgebildeten Fahrlehrer andere Maßstäbe anlegen wollen.

Da es sich bei einer Vollbremsung nicht um ein normales Fahrmanöver handelt, mit dem man als Nachfolgender auf freier Strecke rechnen muß, auch nicht bei einer Fahrschule, würde ich diese Situation unabhängig von der rechtlichen Sachlage zumindest als fragwürdige Aktion bezeichnen.

Ich hoffe für Dich, daß Du nicht durch eine ähnliche Situation einmal in eine prekäre Lage gerätst. Da würden sich Deine Kommentare vermutlich etwas anders anhören!

Das Gelaber mit dem immer richtigen Sicherheitsabstand und der Möglichkeit, sein Fahrzeug allzeit rechtzeitig zum Stehen zu bringen, gepaart mit stetiger hundertprozentiger Aufmerksamkeit beim Fahren ist doch wohl eher theoretischer Natur.

 

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oh mann, ich bin doch nun wirklich lang genug im forum und hab schon genug blödsinn geschrieben, warum werd ich denn immer noch ernst genommen :)

natürlich hätte ich dem arsch von fahrlehrer wie oben schon tuxi geschrieben hatte, die rücklichter zertreten, ich wollte ihm nur nich recht geben, grins.

ich hatte meinen führerschein noch keine woche, da war ich schon das erste mal auf der wache, weil ein typ den ich arschloch genannt hatte mir vor wut ins auto getreten hatte und die ganze sache dann etwas, ähm, also, ich sach ma "eskalierte" 8-)

 

aber wie sagt man so schön, ich war jung und brauchte das geld.... ;-)

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Was dieser Fahrschulkasper da abgezogen hat, war natürlich nicht in Ordnung. Die StVO gilt auch für solche Fahrzeuge uneingeschränkt. Und nicht ohne Grund müssen sich diese Fahrzeuge haftungsrechtlich eine erhöhte Betriebsgefahr zurechnen lassen. Weder die Tatsache, dass es sich um ein Fahrschulfahrzeug handelt, noch das offenbar häufig reinigungsbedürftige Schild begründen Sonderrechte. Problem ist die Beweislast. Falls Du keinen glaubwürdigen Zeugen beibringen kannst, geht quasi gar nix. So hätte der Dich sogar locker und ungehindert auch noch als 4r5c|-||_o[|-| bezeichnen können.

 

Da ist es unter Umständen schon besser, wenn Du gleich zu geeigneten Abwehrmaßnahmen greifst, wenn Dich jemand abrupt zum Anhalten zwingt und sich dann auch noch bedrohlich Deinem Auto nähert. ;-) So trifft ihn dann - neben der Ohrfeige natürlich, die sich ihm mit hoher Geschwindigkeit von links nähert - ggf. auch die Beweislast. :-D

 

Ich hab' die letzten beiden Tage eh irgendwie den Eindruck gewonnen, als seien mindestens 90 Prozent der anderen Verkehrsteilnehmer Fahrschulfahrzeuge gewesen. :evil:

 

Leitsatz Landesarbeitsgericht Düsseldorf:

Der Tritt ins Gesäß einer unterstellten Mitarbeiterin gehört auch dann nicht zur betrieblichen Tätigkeit eines Vorgesetzten, wenn er mit der Absicht der Leistungsförderung oder Disziplinierung geschieht. :-D


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Nächste "Straftat" íst übrigens das erhöhen der Geschwindigkeit während du ihn überholen wolltest. Wer überholt wird darf seine Geschwindigkeit nicht erhöhen (§5 Abs. 6 StVO).

 

Hätte übrigens zum Überholen die Hupe als Warnzeichen verwendet :lol: ;-) (ist aber nur Außerorts erlaubt).

 

 

Ich würde einfach Anzeige erstatten, klar passiert da nix, aber das erstatten von Anzeigen ist doch heutzutage fast überall schon online möglich :) Nachgehen müssen sie dem aufjeden Fall... Wieder mal den Amtsschimmel in Bewegung gesetzt :-D


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@RPGamer: wegen der Hupe versteh ich das so, dass man nur hupen darf, solange die Gefährdung besteht. Danach eben nicht. Aber ich wollt jetzt nicht darauf rumreiten... 8-)

 

 


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Quote:

Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

I. Allgemeine Verkehrsregeln

§16 Warnzeichen

(1) Schall- und Leuchtzeichen darf nur geben,
- wer außerhalb geschlossener Ortschaften überholt (§ 5 Abs. 5) oder
- wer sich oder andere gefährdet sieht.


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Man sollte also am besten (zur Beweissicherung) immer ein Diktiergerät dabei haben, das beim Absenken der Seitenscheibe automatisch die Audioaufnahme startet. Das weiß der Angreifer (Fahrlehrer, Polizist, ...) natürlich nicht.

 

 


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Hi....

 

Ich hatte heute ein ähnlich ärgerliches Erlebnis mit nem ÖPNV-Bus:

 

Ich fahre mit knappen 55km/h auf der Vorfahrtstrasse mit hellem Tagfahrlicht - vorne eine Kreuzung mit ner kleinen Querstrasse...

 

Der Schwenk-Bus kommt aus der Nebenstrasse - hält kurz an am Stopschild - und fährt einfach los in meine Richtung...er macht nen großen Bogen und biegt in meine (ihm entegengesetzte Fahrspur ein) - sonst kommt er nicht rum...

 

Ich mußte eine Vollbremsung machen und kam so 2m vor der Busfront zum Stehen (welche auf meiner Spur mir entgegengesetzt steht !!) : der Busfahrer glotzt mich abwertend an, entschuldigt sich in keiner Weise ... und sitzt arrogant wartend, bis ich resignierte und Rückwärts fuhr, damit der Bus in die Hauptstrasse einbiegen konnte...

 

Das hat mich im nachhinein so aufgeregt, dass ich nochmal hinterhergefahren bin, um mir das Kennzeichen zu notieren - der ist gefahren wie ein Henker...

 

Als er mich dann nochmal sah, hat er allerdings etwas irritiert geguckt - zu Recht: ich schreibe kurz ne Dienstaufsichtsbeschwerde an die BVG....

 

Der hat mich definitv vorher gesehen... :evil:

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Grüße aus dem smarten Berlin

STAHLRATTE

!!! ZU VERKAUFEN: 42 Brabus (01/06, 19tkm) !!!

kommt im Oktober: 42 Brabus Xclusive

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@Stahlratte: Er hatte einfach den längeren... :lol:

 

Sorry, musste sein!

 

Ansonsten, ich bewundere deinen langen Atem.


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Quote:
Ansonsten, ich bewundere deinen langen Atem.

 

Nee, hat sich erledigt - ist mir zu mühsam mit dem Rumgeschreibe eigentlich...

 

Beim letzten Beitrag war der Ärger noch frisch, hehehe...

:-D

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STAHLRATTE

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[ Diese Nachricht wurde editiert von Stahlratte am 29.07.2007 um 11:58 Uhr ]


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ich würd an deiner stelle einfach mal zur polizei gehen und den vorfall melden

 

 


Citroen DS3 THP

www.ds3.eu

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Wie Stahlratte den Vorfall beschreibt, hat er den Bus rechtzeitig ausfahren sehen, wahrscheinlich auch schon, als er sich der Einmündung näherte. Wird ihm das nachgewiesen (Gutachten, Zeugen) muss er sich u.U. zurechnen lassen, dass er die sich abzeichnde Situation (Benutzung der Gegenfahrbahn durch den Bus aufgrund bauartbedingten Ausscherens) erkennen konnte oder musste.

 

§ 2 StVO indiziert in solchen Fällen (für den eigentlich Vorfahrtberechtigten) eine Pflicht zum Ausweichen, notfalls sogar auf den Gehweg. Ggf. muss auch angehalten werden.

 

Wie gesagt, wenn der Nachweis gelingt, würde ich hier im Schadenfall auf eine Haftungsverteilung von 50 : 50 tippen zuzüglich einer erhöhten Betriebsgefahr zu Lasten des Busses, ergo etwa 1/3 (Stahlratte) zu 2/3 (Bus).

 

Mithin kämst Du mit einer Anzeige (Vorwurf?) sicher nicht allzu weit.


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Quote:
ich würd an deiner stelle einfach mal zur polizei gehen und den vorfall melden

 

Das würde nicht viel bringen und kann, wie schon oben erwähnt, sich zu meinen Ungunsten auswirken. Abgesehen vom imensen Aufwand...

 

Der Tip mit der Dienstaufsichtsbeschwerde stammt von einem bekannten, welcher bei den "Grünen" ist!

 

Eine Dienstaufsichtsbeschwerde wiegt schwerer: nach deren Eingang muß sich der Busfahrer intern dazu bei seinem Vorgesetzten äußern - die Beschwerde wird auch in seiner Personalakte vermerkt...sollte der Busfahrer durch sein Fahrverhalten vermehrt in dieser Art auffällig werden und andere Beschwerden eingehen....dann hat er richtig Stress ...

 

Ich mache da nix mehr - keine Lust... :)

 

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[ Diese Nachricht wurde editiert von Stahlratte am 29.07.2007 um 17:50 Uhr ]


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