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Multimania

Winterreifen

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Hallo,

 

ich habe mir in der letzten Woche einen neuen Smart bestellt, da dierser aber nun erst im Winter kommen wird benötige ich noch Winterreifen. Kann mir jemand sagen ob die Winterreifen von dem alten Modell auch auf das neue passen? Oder wo finde ich infos darüber welche Reifengrößen ich fahren darf?

 

Ist ein CDI Cabrio.

 

Danke.

 

MfG

André


Ab 03/08

Smart Fortwo Cabrio Passion CDI in Blau/Silber

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155/60 15 vorne und 175/55 15 hinten.

optional kannst du auch vorne 145/65 15 fahren. aber die alten felgen passen leider nicht mehr. aber wieso bestellst du den smart nicht gleich mit winterreifen???


Spritmonitor.de

 

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Habt ihr eine gute Adresse für Winterreifen auf Stahlfelge inder o.g. Größe ?

 

Bald ist unser Smart ja auch da .

 

Gruß

 

 

 

 

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Audi TTRQ Nimbusgrau overclocked by DR

[ Diese Nachricht wurde editiert von cabrio79 am 29.07.2007 um 12:27 Uhr ]


_____________________

 

Zur Zeit mit Winteruraltgolf unterwegs.....

 

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Ist das Amtlich mit den Reifen??? Das würde ja heißen, dass ich mir nicht einen komplett neuen Satz kaufen müsste, sondern nur neue Felgen... Das kann ja dann nicht die Welt kosten...

 

Gruß

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smart4xv3.jpg

 

 


 

 

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Hallo,

 

dann muss ich mir ja Sommerreifen kaufen und das kommt dann aufs geleiche raus. Sind die neuen Felgen nicht mehr 3 Loch? oder Passt der Lochkreis nicht? Welche ET müssen die Felgen haben bzw. welche Größe?

 

Wieso kann ich als winterreifen nicht auch 175/195 fahren? gibts doch auch als Sommerreifen für den Smart.

 

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von Multimania am 29.07.2007 um 13:28 Uhr ]


Ab 03/08

Smart Fortwo Cabrio Passion CDI in Blau/Silber

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Ich könnte ja auch noch auf Winterreifen umbestellen und mir neue Alus mit Sommerreifen kaufen, gibts da denn schon für den neuen eine Auswahl?

 

 


Ab 03/08

Smart Fortwo Cabrio Passion CDI in Blau/Silber

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meines wissens stimmt die et nicht mehr.

ab werk gibts für den smart 16 zoll im angebot, leider erst ab 4. quartal dieses jahres, solltest du den smart aber mit winterreifen ausliefern lassen hast du ja genug zeit bis im frühling :)

dann gibts aber auch noch 17 zoll von cs, von schmidt, von lorinser usw.

 


Spritmonitor.de

 

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Aber 17 " wird den Vortrieb drastisch bremsen, durch Verlagerung der Masse nach außen.

Dann lieber bei 15 " bleiben.

 

 

Gruß

 

 


_____________________

 

Zur Zeit mit Winteruraltgolf unterwegs.....

 

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Das glaube ich auch, wenn höchstens 16" aber 15" mit 175/195 sollte ausreichen, ist doch nur der CDI und der hat ja nicht so viel vortrieb und das muss ja nicht noch weniger werden.

 

Hat jemand erfahrungen mit 16" und 195? im vergleich zu 175/195 15" sollte sich ja auch bestimmt im verbrauch niederschlagen oder?

 


Ab 03/08

Smart Fortwo Cabrio Passion CDI in Blau/Silber

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    • Moin, sehr geehrte Forengemeinde !   Zum H-Kennzeichen: Es gibt die z.Zt. allgemein gültigen (gesetzlichen) Definitionen. Die individuellen Sichtweisen sind eher sehr unterschiedlich....   Zur Relevanz für die Smart Baureihen: Ich nenne mal 450, 451,452: Bei den Benzinern wohl nicht relevant, da alle den geregelten Kat haben dürften, die grüne Plakette und freie Fahrt überall in diesem Land. Bei den älteren Dieseln könnte man mit den H-Kennzeichen das Fahrverbot in Umweltzonen "umgehen". Ob das im Sinne des H-Kennzeichens im ursprünglichen Sinne wäre/ist (zur Pflege/Erhalt kulturhistorisch wertvoll erscheinender Fahrzeuge...) oder eher eine Form des "Mißbrauches", mag jeder für sich mal überdenken..... Jedenfalls bei der z.Zt. geltenden Besteuerung (Diesel: 123.-Euro jährlich) liegen auch hier die Kosten noch deutlich unter denen des H-Kennzeichens.   Aber mal grundsätzlich zu den derzeitigen Praktiken der Grundlagen der Kfz-Besteuerung (und auch Versicherung):   Ist das überhaupt noch "zeitgemäß" (von "Gerechtigkeit" mal gaaanz abgesehen) ?   Die Steuer sollte doch nach dem Grad der Straßenbelastung/Abnutzung und der Umweltbelastung erhoben werden: Wäre es da nicht angebracht, unter Berücksichtigung der Fahrzeugemissionen, des Fahrzeuggewichtes, des "Platzbedarfes", der Geschwindigkeit die gefahrenen KM zu erfassen und "abzurechnen". Das müsste doch mit den heutigen elektronischen Möglichkeiten möglich sein (z.B. ein "OBU"/ On-Board-Unit). (Meine Meinung zum Datenschutz: Ohne Nennung/Erhebung der Daten des Kfz-Lenkers würden m.M.n. KEINE "personenbezogenen" Daten erhoben).   Selbiges könnte man auch bei der Berechnung der Versicherungsgebühr anwenden. So weit ich weiß, wird das auch schon angedacht / angeboten. (Hier ist die Versicherung des Schadensrisikos/der Schadenshäufigkeit wohl hauptsächlich relevant.....).   Meine Meinung: Reform der jetzigen Regelungen der Kfz-Besteuerung und Versicherung erscheint geboten.   (Es muß ja nicht gleich so weit gehen, daß man die jeweils höchstzulässige Geschwindigkeit mit der Fahrzeugelektronik koppelt (ausgenommen Sonderrechtsfahrzeuge). Obwohl: Eine der Hauptunfallursachen (nicht angepasste zu hohe Geschwindigkeit) würde damit weitgehend vermieden. Zum "Austoben" könnte man ja auf abgesperrte Rennstrecken abseits des öffentlichen Verkehrs.   Und nun: Meinungsfreiheit, "Feuer frei" !     mit gespannten äh. freundlichen Grüßen verbleibt     hedwig    
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