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amarige

Bunte Standlichter

Empfohlene Beiträge

Hallo Leute,
weiß jemand von euch, ob es erlaubt ist, sich bunte Standlichtbirnchen (z. B. blau oder rot)vorne einzubauen??
:-?

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Grüßle QQ 44 + 55

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Hi,

die Birnen müssen eine E-Zulassung haben. Dann sind sie erlaubt.



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Smarte Grüße

Elmar


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Danke Elmar du kleiner "Smartiegott"
Hast du auch Erfahrung mit anderen Abblendbirnen, z. B. Allwetter oder wie auch immer die heißen?
:o
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Grüßle QQ 44 + 55

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Hi,

"Smartiegott", wieder was für meine Sammlung :-D

Ich persönlich hab die Vision Plus von Phillips drin. Bringen bei den H4-Scheinwerfern messtechnisch ca. 10% mehr Licht. Man kanns aber auch deutlich erkennen.
Von solchen Pseudo-Xenon-Licht würde ich die Finger lassen. Bringen weniger Licht und gehen sehr schnell kaputt.

Mehr Infos gibt es hier.

Allwetterlampen bringen speziell bei Regen Vorteile. Das Licht hat einen höheren Gelbanteil.

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Smarte Grüße

Elmar


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[ Diese Nachricht wurde editiert von Elmar am 28.08.2001 um 21:15 Uhr ]

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Nach vorne ist nur weißes Licht erlaubt. Wie da die "Allwether" Lampen reinpassen, weiß ich auch nicht.Es soll lt. Zulassungsordnung eben weiß sein.
Bunte Birnen sind also tabu, aber das kann man aushalten, wenn man angehalten wird. Dann muß man schlimmsten Falls zum TÜV und das Auto vorführen (kostet !!) . Manchmal braucht man es nur bei der Polizei vorzuführen (ist meist umsonst, wie der erhobene Zeigefinger).
Also trau dich, oder eben nicht.

TS

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...da kenn ich auch nette Story :

Hatte in meinem alten Fiesta orangene Standlichter (Seitenblinker-Birnchen). Hat 20 DM gekostet aber nur weil ich dazu die Nebelscheinwerfer anhatte !
:)
-----------------
Christian Unger
KLE-CU112


Christian Unger

smart pure cdi

 

Mein Smart

 

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Quote:

Am 29.08.2001 um 16:50 Uhr hat Smart-Chris geschrieben:
Hat 20 DM gekostet aber nur weil ich dazu die Nebelscheinwerfer anhatte !



Das hat mit Sicherheit nicht 20 Märker gekostet weil Du die Nebelscheinwerfer dazu anhattest, sondern weil Du mit Standlicht gefahren bist. NSW dürften nur zusammen mit dem Ablendelicht benutzt werden :)

@amarige:
Achtet auf die E-Zulassung und um mehr braucht Ihr euch keine Gedanken zu machen.

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Smarte Grüße

Elmar


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@Elmar: Sorry - aber da muss ich Dich berichtigen!
Nebelscheinwerfer dürfen auch in Verbindung mit Standlicht verwendet werden wenn die Nebelscheinwerfer nicht weiter als - ich glaube 30 - Zentimeter von den Aussenkanten des Fahrzeugs angebracht sind. Da das beim Smart der Fall ist, sind die NSW auch so geschaltet.
Daher dürfen Nebelscheinwerfer - im Gegensatz zu Zusatz-Fernscheinwerfern - nicht abgedeckt werden, da sonst u.U. nur mit Standlicht gefahren werden könnte.
Das mit der Sichtbehinderung möchte ich jetzt nicht extra diskutieren. Deswegen hat SmartChris wohl das Ticket bekommen.
Wer's nicht glaubt sll mir eine Mail schicken, er kriegt dann den entsprechenden Teil der STVO zugemailt.
Hatte nämlich auch schon das Problem dass mir Cop's die Story von wegen verboten reindrücken wollten und seitdem das Papier in meinen Fahrzeugunterlagen.

Greetings
-----------------
---SMART - Einfach mehr Spass pro Kilometer---
SMART NR.33
SmartV12


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Sig1_640.jpg

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N-CC_194.jpgN-CC_196.jpgN-IE_451.jpgSpritmonitor.de

http://www.mobileaudiosolutions.de

 

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das mit den Nebelscheinwerfern und und der Aussenkante ist richtig, da hab auch schon mal ein Problem mit den Cop's gehabt und konnte denen das entsprechend beweisen. Also Standlicht und Nebel ist OK.

TS

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Hi SmartV12,

man lernt ja nie aus :)
Dank Dir für die Infos. Bislang war ich der Meinung, dass man NSW nur in Verbindung mit dem Abblendlicht verwenden darf.

Dank Dir für die Infos

-----------------
Smarte Grüße

Elmar


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Hi Elmar !

Ihr habt recht ! NSW darf zusammen mit dem zusammen mit dem StL einschalten. (Logisch NSW sollen den Nebel aufgrund ihrer geringeren Anbauhöhe den Nebel unterstrahlen und nicht wie das FL/AbL eine weiße Wand produizieren.) Problem damals war eher das ich entgegenkommende Autofahrer vor einer Radarfalle gewarnt habe

O-Ton :

P : "Warum haben Sie denn eben Fernlicht
angemacht ?"
C : "Hab ich doch gar nicht ?"
P : "Na sie haben doch eben Lichtgehupt ?"
C : "Ich kannte den der mir da entgegen
kam !"
P : " Ach alle sieben (!!!!!!!) hintereinander ?"
C : "Jepp !"
P : " Okay ! Dann mal zu den
Standlichtbirnchen ! Was haben sie sich
denn da zurechtgebastelt ....
.....

alles weiter siehe oben !!!!
-----------------
Christian Unger
KLE-CU112


Christian Unger

smart pure cdi

 

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Hallo!

Bis zum Abstand von max. 400mm von Außenkante Fahrzeug zu Außenkante NSW ist es bei erheblicher Sichtbehinderung durch Nebel, Schneefall oder Regen zulässig diese entweder zusammen mit dem Begrenzungslicht ODER mit dem Abblendlicht oder mit dem Fernlicht zu betreiben. Die Nebel-Scheinwerfer dürfen im Gegensatz zu den ZusatzFERNscheinwerfern nur paarweise und nicht höher als die Abblendscheinwerfer montiert sein. Das Licht der NSW darf weiß oder hellgelb sein.

Bei den sog. Allwetterlampen fehlt ein bestimmter Anteil des Lichtspektrums. Es erscheint daher etwas gelblicher, da bekanntlich in der Physik nur sämtliche Spektralfarben zusammen reines Weißlicht ergeben. Die Färbung bei Allwetterlampen dürfte jedoch derart gering sein, dass dieses gemäß der StVZO bzw.EG-Richtlinien noch immer als Weißlicht gilt.



-----------------

Gruß vom Smartling aus dem wWw. (windigen Westerwald) :)


Smart me up!
Smartling aus dem wWw
Lieber V8 als Hartz 4!

 

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Hallo!

Bis zum Abstand von max. 400mm von Außenkante Fahrzeug zu Außenkante NSW ist es bei erheblicher Sichtbehinderung durch Nebel, Schneefall oder Regen zulässig diese entweder zusammen mit dem Begrenzungslicht ODER mit dem Abblendlicht oder mit dem Fernlicht zu betreiben. Die Nebel-Scheinwerfer dürfen im Gegensatz zu den ZusatzFERNscheinwerfern nur paarweise und nicht höher als die Abblendscheinwerfer montiert sein. Das Licht der NSW darf weiß oder hellgelb sein.

Bei den sog. Allwetterlampen fehlt ein bestimmter Anteil des Lichtspektrums. Es erscheint daher etwas gelblicher, da bekanntlich in der Physik nur sämtliche Spektralfarben zusammen reines Weißlicht ergeben. Die Färbung bei Allwetterlampen dürfte jedoch derart gering sein, dass dieses gemäß der StVZO bzw.EG-Richtlinien noch immer als Weißlicht gilt.



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