smartling Geschrieben am 8. August 2007 Äh-äh, nix da Notwehr! Kleiner Exkurs: Tiere können aus eigener Absicht keine rechtswidrigen Angriffe begehen, sondern allenfalls für solche (von Menschen) missbraucht werden. Somit also keine Notwehrlage, in welcher durch menschliches Verhalten eine Verletzung geschützter Rechtsgüter droht. :-P Die "Tat" ist und bleibt mithin rechtswidrig, nur wird sie aufgrund eines sog. entschuldigenden Notstandes nicht bzw. gemildert bestraft. :-D Smart me up! Smartling aus dem wWw Lieber V8 als Hartz 4! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Pulsedriver Geschrieben am 9. August 2007 Quote:Am 08.08.2007 um 21:22 Uhr hat smartling geschrieben:Äh-äh, nix da Notwehr! Kleiner Exkurs: Tiere können aus eigener Absicht keine rechtswidrigen Angriffe begehen, sondern allenfalls für solche (von Menschen) missbraucht werden. Somit also keine Notwehrlage, in welcher durch menschliches Verhalten eine Verletzung geschützter Rechtsgüter droht. :-PDie "Tat" ist und bleibt mithin rechtswidrig, nur wird sie aufgrund eines sog. entschuldigenden Notstandes nicht bzw. gemildert bestraft. :-D ohweh... *lach* :lol: :roll: Zum Glück haben die blöden Viecher keinen direkten eigenen Rechtsverdreher! ;-) mfG Ralph | 2001er cdi Verbrauch (seit 11/2001 | ~140.000 km | ~95% Stadt | digitaler Gasfuß) ca. Ich komme aus Ironien. Das liegt an der sarkastischen Grenze... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen