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Feensmart

Brauche Euren Rat!

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ich danke euch!!!!!!!!

 

also mittwoch abend gibts dann neues :)

 

die rechtschutzversicherung hat übrigens gleich zugesagt, dass ich dies über sie abrechnen lassen kann :)

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sodele...

ich war heute beim anwalt! er rechnet gute chancen aus, sofern er den schuldner ermitteln kann.

 

der anwalt fordert nun erstmal die polizeiakte an, da ich ja gar kein AZ habe oder sonstiges, nur den blöden anruf von dem schuldner.

 

bin gespannt, wie es weiter geht....

 

lg

nadine

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soooo, ich hab ja versprochen, euch auf dem laufenden zu halten.....

 

mein anwalt hat nun die polizeiakte angefordert und die versicherung des fahrers angeschrieben... ganz komisch ist, dass die versicherung sagt, der fahrer hat seit 2006 die versicherung ruhen lassen

 

oh man... das dauert ja jahre, bis das erledigt ist, wenn ich überhaupt mal kohle von dem sehe

 

hoffe nur, dass meine rechtsschutz den fall übernimmt, bisher hat sie noch nicht zugestimmt

 

lg und bis bald, wenns news gibt

nadine

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Das wird ja immer doller!!!

Ich kenne mich zwar versicherungstechnisch nicht so aus, aber geht das denn so einfach, die Versicherung ruhen zu lassen?

In dem Falle müssten doch dann auch die Kennzeichen entstempelt werden, oder? :-?

Sonst würden ja viele ihre Versicherung ruhen lassen, um Geld zu sparen und das Fahrzeug trotzdem weiter benutzen, auch wenn das bar jeglicher Logik ist. Das wäre ja dann nicht mal ersichtlich.

Auf jeden Fall hätte das Fahrzeug dann ja gar nicht benutzt werden dürfen.

Deshalb dreht der Typ vielleicht auch so am Rad, weil er realisiert, daß es deswegen auffliegt.

 

Aber eines kann ich Dir sagen, da muß man ja schon selten doof sein, wenn man ein Auto widerrechtlich benutzt, damit einen Schaden anrichtet, quasi Fahrerflucht begeht, indem man den Schaden nicht meldet, anschliessend auf Tauchstation geht und sich die Dinge dadurch so entwickeln wie sie sich jetzt entwickeln.

 

Normalerweise besteht auch eine bestimmte Versicherung für das Fahrzeug, wenn die Versicherung ruht, zumindest für eine bestimmte Frist, aber auch das weiss ich nicht genau und bin ahnungslos wie mein Nick ja auch verrät, aber es gibt bestimmt Spezialisten hier im Forum, die Dir darüber Auskunft geben können.

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du, es gibt derzeit schon versicherungen, die versicherungsschutz anbieten, wenn der gegner nicht versichert ist. total crass!

immer mehr leute werden wegen nicht zahlung des versicherungsschutzes belangt, sehe ich täglich in den akten bei mir auf der arbeit.

 

der typ wollte wohl deshalb alles ohne vers machen und war nun so blöd, ne falsche adresse anzugeben. er is da wohl noch gemeldet aber die post kommt zurück. ganz merkwürdig.

mein anwalt findet es auch spannend.

 

der typ is oft auf montage in STG usw... somit hatte er wohl glück, dass die das auto noch nicht gefunden hatten und er so weiter fahren konnte.

 

hoffentlich greift dir RSV!! sonst sehe ich ziemlich alt aus.

 

er bekommt ja nun mehrere anzeigen, ein fahrverbot auf jeden fall. wenn er nun noch mehr in der akte hat, darf er zur MPU, meine visitenkarte hat er ja *g*

 

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Hallo Feensmart,

 

wir haben unseren Audi auch Anfang des Jahres abgemeldet, da wir durch einen Mechaniker einer Fachwerkstatt jetzt einen Motorschaden haben (ist Ihm auf der Probefahrt passiert). Der Wagen ist trotz der Abmeldung noch 1 Jahr über die Versicherung ruheversichert, darf aber nicht bewegt werden, da er ja abgemeldet ist.

Hoffe für Dich, daß das schnell über die Bühne geht und er richtig einen drüber bekommt. Leider ist aber Recht haben und Recht bekommen zweierlei. Ich wünsche Dir viel Glück und falls Du es brauchst, einen langen Atem.

 

Gruß Tanja

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danke tanja!

 

ich werd auf jeden fall berichten und mit dem einem jahr haste mir schon mut gemacht!

 

liebe grüsse

nadine

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Deine Versicherung übernimmt auf jeden Fall die Schadenssumme und holt sich diese vom Verursacher wieder. Das ist normal. Auch im Falle, daß der andere nicht versichert war bekommst Du Dein Geld. Keine Panik! 8-) 8-)

 

 

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Das kann doch aber nicht so einfach sein, seine Versicherung ruhen zu lassen, ohne daß die Kennzeichen entstempelt werden, oder?

Sonst würde ja jeder, der nix in der Birne und zuwenig Geld hat, seine Versicherung abmelden und ohne Rücksicht auf die zu erwartenden Folgen weiterhin rumfahren.

Normalerweise werden doch erst die Kennzeichen entstempelt und dann ruht der Versicherungsvertrag.

Sonst hätte man doch gar keine Überprüfungsmöglichkeit mehr, ob ein Fahrzeug ordnungsgemäss angemeldet und auch versichert ist!

[ Diese Nachricht wurde editiert von Ahnungslos am 01.10.2007 um 20:16 Uhr ]

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@ Ahnungslos

 

richtig, wir mussten die Kennzeichen auch entstempeln und mit der Abmeldebescheinigung zur Versicherung.

Aber es gibt auch bei der Zulassungsstelle so helle Köpfe wie ich mal einen hatte, der die normalen Nummerenschilder nicht entstempelte als ich es auf Saisonkennzeichen gewechselt hatte. Somit hatte ich Saisonkennzeichen und normale.

 

Gruß Tanja

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von sitz42 am 01.10.2007 um 20:37 Uhr ]

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Quote:

Am 01.10.2007 um 21:21 Uhr hat Feensmart geschrieben:
und zum entstempeln musste das fahrzeug erstmal finden :(



 

Was willst Du denn damit sagen?

Normalerweise ist es doch so, daß die Zulassungsstelle erst die Abmeldung und damit die Entstempelung vornimmt und erst dann die Versicherung den Vertrag auf ruhend stellen darf, nachdem sie von der Zulassungsstelle den Bescheid über die Bestätigung der Entstempelung der Kennzeichen bekommen hat. Dann brauch ich das Fahrzeug auch zum Entstempeln nicht finden.

 

Oder bin ich jetzt schon von vorgestern und nicht nur von gestern? :)

 

Irgendwas stimmt doch da net!

[ Diese Nachricht wurde editiert von Ahnungslos am 01.10.2007 um 21:55 Uhr ]

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Habe im Moment leider keine Zeit, (noch) ausführlicher darauf einzugehen. Aber es ist selbstverständlich möglich, eine Versicherung zu kündigen und dann ruhen zu lassen. Dass seitens des Halters/VN eine Pflicht zur Versicherung und zur Mitteilung über eine Änderung der Deckung an die Verkehrsbehörde besteht, steht auf einem anderen Blatt.

 

Die Möglichkeit der Zwangsstillegung/Enstempelung ist insoweit leider nur eine Kann-Bestimmung im Gesetz über die Pflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter, da sie in erster Linie zum Schutze der Versicherer gedacht und vorgesehen worden ist! Die Versicherung ist nicht verpflichtet, den Umstand der Kündigung der Zulassungsstelle mitzuteilen (s.u.). Die sog. Die Nachhaftungsfrist beträgt lediglich 6 Wochen! Versicherter (Fahrer) und VN (meist Halter) haften gesamtschuldnerisch, nur wo halt nix is... :roll: Die (gekündigte) Versicherung muss nicht länger (als oben beschrieben) haften. Im Grunde ist es nichts Anderes als ein Schaden mit einem abgemeldeten Fzg. Soweit Nadines Smart Kasko-Schutz genießt, wird ihre Versicherung (vor-)leisten, ist klar, doch zu Lasten ihres SF-Rabatts.

 

Kenne einen (höchstrichterlich entschiedenen) Fall, bei dem ein Kraftfahrer einer Spedition bei einem Schaden im März zur Haftung (und zwar in voller Höhe!!!) herangezogen wurde, weil der VN (Speditionsbetrieb) alle Versicherungen der LKW-Flotte zum voran gegangenen Jahresende gekündigt hatte. Der Fahrer (als Versicherter) ist nämlich regelmäßig mitverantwortlich für die Prüfung, ob für das von ihm gelenkte Fahrzeug Versicherungsschutz besteht. Klasse, gelle? :evil: Er konnte sich nicht darauf berufen, dass die Verkehrsbehörde doch die betreffenden Fahrzeuge hätte entempeln müssen. Der Versicherer musste die erfolgte Kündigung auch nicht der zuständigen Behörde melden.

 

Das Ganze ist aus strafrechtlicher Sicht nach der vorliegenden Beschreibung jetzt auf jeden Fall ein Fall für den Staatsanwalt. Es wird hier auch nicht bei einem Fahrverbot bleiben, sondern das wird ein klassischer FE-Entzug.

 

Eine Ruhe-HP-Versicherung für ein außerhalb des öffentlichen Verkehrsraums befindliches Fahrzeug ist sicher für einen gewissen Zeitraum - vielleicht bei manchen Versicheren auch kostenfrei - möglich, doch ist die Haftpflichtversicherung für den Betrieb des Fahrzeugs auf öff. Straßen dann sogleich gekündigt. Die "Ruheversicherung" hält die SF-Klasse aufrecht oder führt sie meinetwegen - je nach Vereinbarung - auch fort. Sie haftet aber nur für Schäden Dritter, die durch das vorschriftsmäßig abgestellte Fahrzeug entstehen (bspw. Wegrollen in den öff. Verkehrsraum oder Brandübergriff auf ein benachbartes Gebäude). Also bitte nicht zwei Sachverhalte durcheinander bringen. Eine Nachhaftung von 1 Jahr ist im vorliegenden Fall jedenfalls nicht gegeben!

 

EDIT

Für die "Nachwelt" muss ich noch mal kurz hier rein. Hatte das nur mal eben aus der freien Erinnerung heraus geschrieben:

 

Die gesetzliche Nachhaftung des (ursprünglichen) Versicherers beträgt sogar nur 1 Monat! Der oben beschriebene Schaden (Kraftfahrer/Spedition) ereignete sich sechs Wochen nach Beendigung der Versicherung, also im Februar. Das spielt zwar jetzt hier keine entscheidende Rolle - da Verursacherfahrzeug seit 2006 nicht versichert - aber die beiden Zeiträume hatte ich nicht mehr so genau im Kopf und daher verwechselt. Man wird halt alt... :-D

[ Diese Nachricht wurde editiert von smartling am 02.10.2007 um 23:25 Uhr ]


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die neverending story geht weiter!

 

endlich bekennt sich eine versicherung als versicherer von herrn sch. ! meine ma musste nun so ein zeugenformular ausfüllen und die versicherung wird ihn dann wohl anschreiben.

 

hab meinem anwalt nun gesagt, wenn die vers. bereit is, den netto betrag des läng abgelaufenen kostenvoranschlags zu zahlen, nehm ich das und lass den schaden halt woander *g* reparieren ;-)

 

mal schauen, wie es weiter geht!

 

wünsch euch noch nen schönen sonntag!

 

lg

nadine

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Wenn da auf der Gegenseite wirklich noch (versicherungstechnisches) Leben sein sollte, dann würd' ich ein Gutachten anfertigen lassen und danach abrechnen. Dabei natürlich den Nutzungsausfall nicht vegessen und ggf. die merkantile Wertminderung (sofern Dein Smartie noch nicht zu betagt ist). Unter Umständen ist dem Verursacher aus strafrechtlichen Gründen jetzt sehr daran gelegen, dass bis zu seinem Prozess zumindest der Schaden wiedergutgemacht ist. Das verbessert seine Chancen auf ein entschärftes Urteil.

 

 


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Hallo Nadine!

 

Bin zur Zeit nicht so regelmäßig im Forum. Wenn Du das mit dem Gutachter (siehe smartlings Beitragüber dem hier) machen möchtest, nimm Dir auf jeden Fall selber einen. Den zahlt die Versicherung des Unfallverursachers und Du hast die freie Wahl. Für den Auftrag bedanken die sich meistens - im Rahmen ihrer Möglichkeiten.

 

Ich drück Dir die Daumen, dass diese oiepqhgeövaögeqorpjg-Geschichte ein gutes Ende nimmt.

 

Grüße von der sonnigen neckar-Alb, Micha

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danke roger und micha! so viel tipps auf einmal, supi!

 

bisher hab ich noch nix weiteres gehört ... achja und meine kugel war bisher unfallfrei :)

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also bisher gibts nix neues zu berichten..will nur mal bescheid geben... ich bleib dran... ähm.. mein anwalt ;-)

 

 

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mein anwalt hat sich seit 2 wochen nicht mehr gemeldet und dieser depp hat wieder angerufen..aber aufgelegt aufm AB und mich net mehr beschimpft...da scheint was im gange zu sein ..

 

 

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Juhuuu, es ist geschafft! Endlich hat sich eine gegnerische Versicherung bereit erklärt, den Schaden zu bezahlen :)

 

Hab mir den Netto-Betrag nun auszahlen lassen und freue mich, wenn ich dann....wie schreibt mein Anwalt so schön: "..ihr Fahrzeug privat instand setzen lassen" :)

 

mich würde ja interessieren, ob der Schuldner noch bissi Ärger wegen der Fahrerflucht usw erhalten hat, aber das werd ich wohl nie erfahren.

 

Freu mich, dass Mucki bald gesund gemacht werden kann :) und wünsch Euch viel Glück, falls ihr mal in ähnlicher Sitution seid. Geduld Geduld is dabei dann halt wichti!

 

lg

nadine

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Hallo Nadine,

 

herzlichen Glückwünsch zum guten Ausgang der Geschichte!

Freut mich für Dich! :)

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Schön! Freut mich auch. Noch mal gutgegangen. :)

 

Von der strafrechtlichen Sache kann dennoch sein dass Du noch etwas hörst, nämlich als Zeuge bei einer Verhandlung. Denn dieses Verfahren läuft von der zivilrechtlichen Sache getrennt. Dass Dein Schaden reguliert wurde, nimmt aber ggf. Einfluss auf das Strafmaß Deines Gegners. Unter Umständen wird dann auch gar nicht mehr groß verhandelt bzw. auf eine umfangreiche Beweisaufnahme verzichtet.


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glückwunsch alles ist gut

 

 


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