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Tuning bei Leasing-Fahrzeug

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Hallo !!

Mitte November ist es bei mir soweit: ich darf mich dann stolzer Fahrer eines SMART Pulse Cabrio nennen.

jetzt die frage: was sollte man (sofern man es vor hat) beim tunen von Leasingfahrzeugen beachten bzw. "darf" man das überhaupt ??
hat da schon jemand Erfahrungen damit??
Aufgrund möglicher anderer Gesetzeslage hier in Österreich wäre ich über Infos von "daheim" sehr dankbar.
;-)

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A SMART everyday keeps the Doctor away.


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Hallo!
Keine Ahnung, wie es in Österrreich gehandhabt wird, aber solange alles rückrüstbar ist, sollte kein Problem bestehen.

Also Lenkrad, Schaltpaddels, Tuning, Felgen, Handy und Navi, das sollte alles möglich sein.

Ich würde dann allerdings ein Tuning über Diagnosestecker bevorzugen (SW) und keinen eingelöteten Chip!!

Grüße, Ingo


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Von www.fahnenversand.de:

 

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Beschreibung:

Regenbogenfahne

 

Material: Polyester

Größe: ca. 150x90cm (BxH)

 

Die Flagge ist an der kurzen Seite mit 2 Ösen versehen

und kann auch an einem Stock oder action-smiley-075.gifÄhnlichem action-smiley-081.gif befestigt werden.

 

 

 

 

 

 

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Schau mal in die Leasingvertragsbedingungen, dort steht meistens was zu "Veränderungen" am Fahrzeug drin - wenn nicht, dann einfach mal bei der Leasinggesellschaft anfragen.


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Allzeit gute Fahrt
Guido Russ

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Das 50.000km-Projekt!


Smarte GrüsseGuido

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Mann Trueblue, Du mit Deinen rechtlichen Tipps. Wieder eine Anleitung, wie man erforderlichenfalls vertragliche Bestimmungen umgehen kann (Diagnosestecker), ohne ein Wort darüber zu verlieren, was denn so auf einen zukommen könnte, wenn doch jemand drauf kommt.......
Guido ist zuzustimmen. Eigentümer des Fahrzeugs ist der Leasinggeber. Der bestimmt darüber, welche Veränderungen an dem Fahrzeug vorgenommen werden dürfen und welche nicht. Das ist hier nicht anders als in Österreich. Leistungssteigerungen am Motor sind in der Regel nach den Vertragsgbedingungen nur nach Zustimmung zulässig, wenn nicht gar ganz untersagt. Verletzt man diese Bestimmungen, so drohen Schadensersatzforderungen. Nimmt man das Tuning kurz vor Rückgabe des Fahrzeugs bei Vertragsende heraus und verschweigt das, drohen ebenfalls Schadensersatzforderungen (denn ein Fahrzeug, welches über längere Zeit mit einem leistungsgesteigerten Motor gefahren wurde, hat in der Regel einen deutlich geringen Marktwert, als eines, welches mit Serienmotor gefahren wurde).
Auch das dürfte in Austria nicht anders sein als hier.
Kein Problem bestehen bei Zubehörteilen, die "rückstandslos" entfernt werden können, also z.B. ein Radio.
Grüße, Jonny


Viele Grüße, Jonny

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@ Jonny

Hallo!
Ich gebe keine rechlichen Tips sondern sage nur, dass es rückrüstbares Tuning gibt.

Außerdem können die Bedingungen eines Leasingvertrages sehr unterschiedlich sein.

Und wenn ich wissentlich gegen die Bedingungen des Vertragen verstoße, muss ich selbstredend auch das Risiko in Kauf nehmen, dass sich Nachteile daraus ergeben könnten.

Wobei es allerdings durchaus meine Meinung ist, dass das Risiko hier eher gering einzuschätzen ist.
Aber das soll bitte jeder selbst entscheiden.

Jeder, der berechtigt und befähigt ist, einen Leasingvertrag zu unterschreiben, sollte Ihn auch Lesen und einhalten können bzw. die Nicht-Einhaltung verantworten können!

Ok??

Grüße, Ingo


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Nein Ingo, es ist nicht o.k.
Du tust so, als hättest Du mehrere Leasingverträge geprüft und dabei unterschiedliche Bedingungen zum Theam Tuning herausgearbeitet. Willst Du wirklich andeuten, Du hättest einen Vertrag gefunden, der eine Leistungssteigerung des Motors ohne Zustimmung des Leasinggebers zuläßt?
Sorry, aber Deine Postings zur Steuermoral sprechen eine eindeutige Sprache. Aber lassen wir es dabei, es bringt nichts.
Grüße, Jonny


Viele Grüße, Jonny

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@ jonny und (trueblue)

Keiner hier im Forum gibt Aussagen mit Garantie. Gerade die unterschiedlichen Auffassungen und Ansichten macht es doch so interessant.
Ob sich jemand der fragt, von den Einem oder Anderen beeinflussen lässt oder nicht ist doch seine Sache.
Nur eines macht uns gleich... wir haben einen Führerschein Klasse 3 und sind deshalb mindestens 18. :)

Also, teykt it easy!
Gruß Michael

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Ja, Jonny,
Du hast vollkommen Recht, von dieser Scheiß-Regierung fühle ich mich nicht repräsentiert und den von dieser Regierung auferlegten Steuern auch nicht sonderlich verbunden.

Dennoch bin ich Demokrat, ordne mich also der Mehrheit unter, bin jedoch nicht bereit, widerstandslos diesen höchtsoffiziellen Schwachsinn mitzutragen und zu finanzieren!

Meine Steuermoral betreff Steuern wie die "Öko"-Steuer etc. und sonstige Autofahrer-Melke hat doch nichts mit dem Einhalten von Leasingverträgen zu tun!!

Es gibt bei anderen Herstellern auch Chiptunings, die vom Hersteller unterstützt werden und die beim Händler (in diesem Falle BMW an einem 750i ) eingebaut werden, bei einem Leasingfahrzeug der BMW-Leasing!
Die Leistungsmessung des Fahrzeuges ergab 367 PS anstatt der 326 serienmäßigen PS.
Mit Garantie, Eintragung, voller BMW Werksgarantie und Wissen der BMW-Leasing GmbH.

Also, nicht alles muss so sein, wie man vermutet, weder in Leasingverträgen noch bei Versprechen von an Gittern (leider die falschen Gitter) rüttelnden Politikern!!

Ingo


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Mahlzeit Männer,

ein Demokrat aktzeptiert aber die Gesetze die beschlossen worden sind, egel welche Regierung die beschließt. Von unserem Kaiser Wilhelm haben wir noch die Sektsteuer zur finanzierung....etc. Aber das gehört nicht hierher.

Es geht doch im Endefekt darum daß du Tipps gibst wie man alles haben kann und andere die Zeche zahlen sollen :roll:
Wenn das dann alle machen gute Nacht Deutschland.

Jetzt habe ich zu dem Thema echt zum letzten mal meinen Senf dazugegeben, da habe ich keine Lust mehr.......

Mahlzeit, Ro :(

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@trueblue:

Quote:
Es gibt bei anderen Herstellern auch Chiptunings, die vom Hersteller unterstützt werden und die beim Händler (in diesem Falle BMW an einem 750i ) eingebaut werden, bei einem Leasingfahrzeug der BMW-Leasing!



Es ist aber ein Unterschied, ob eine Leasing-Firma ein Tuning-Fahrzeug verleast oder ein Serien-Fahrzeug.

Die Nachforderungen bis hin zu Schadenersatzforderungen bei Vertragsverletzungen können schnell in die Tausende gehen - daher ist es eigentlich nur im eigenen Interesse, die Vertragsbedingungen zu berücksichtigen bzw. sich bei dem Vertragspartner das OK für solche Änderungen einzuholen, wenn sie nicht im Vertrag explizit geklärt sind. Ein Leasing-Fahrzeug gehört der Leasing-Gesellschaft und ist damit kein Eigentum des Nutzers - und Fremdeigentum vertragsbrüchig zu verändern, kann (wie gesagt) sehr sehr teuer werden.


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Allzeit gute Fahrt
Guido Russ

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[ Diese Nachricht wurde editiert von Guido_Russ am 31.08.2001 um 12:32 Uhr ]


Smarte GrüsseGuido

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Hi Ingo,
jetzt kommen wir der Sache etwas näher. Die Steuergeschichte kommentiere ich nicht mehr, dazu ist alles gesagt. Zum Leasingvertrag:
Es ist zu unterscheiden, ob das Auto vor Abschluß des Vertrags getunt wurde oder danach. Wurde es vorher getunt und stehen im Brief die neuen Leistungsdaten, wird ein getuntes Auto geleast. Das ist völlig in Ordnung. Wird aber ein bereits geleastes Auto vom Nutzer nachträglich getunt, dann muss nach allen von mir geprüften Verträgen das Einverständnis des Leasinggebers eingeholt werden. Selbst wenn das Tuning in einer Vertragswerkstätte durchgeführt und die Werksgarantie erhalten bliebe, würde das keine Kenntnis und Zustimmung des Leasinggebers ersetzen. Denn die BMW Leasing GmbH ist ein anderes Unternehmen als die BMW AG oder einer ihrer Vertragspartner. Kenntnis der Werkstätte ist nicht automatisch Kenntnis der Leasing GmbH. Interessant wird es, wenn der Leasinggeber zwar dem Tuning nicht zugestimmt (weil vielleicht gar nciht gefragt), aber davon Kenntnis erlangt und nicht widersprochen hat. Die Prüfung der Frage, ob hier dann mögliche Ansprüche ausscheiden oder gemindert werden, würde hier zu weit führen.
Ich denke, die Eingangsfrage von Vienna-Smart ist hinreichend beantwortet.
Grüße, Jonny


Viele Grüße, Jonny

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Hallo!

Auch wenn Du diese Diskussion gerne abwürgen möchtest, will ich noch mal klarstellen:

Besagter BMW war nicht neu, sondern einige Monate alt.

Geleast bei der BMW-Leasing GmbH.
Eingebaut von der BMW Niederlassung Bremen wurden Chip, Auspuff, Tieferlegung um 30 mm VA/HA und Umprogrammierung des Automatikprogramms sowie Übersetzungsänderung der Hinterachse incl. Vmax-Aufhebung.
Diese Modifikationen waren das maximal Machbare ohne Verlust der BMW-Werksgarantie, in Absprache mit BMW, versteht sich.

Der Brief, in den das Alles eingetragen wurde, ist von der BMW-Leasing angefordert worden und wurde mit allen Eintragungen zurückgeschickt.
Eine Kenntnisnahme kann hier ja wohl vorausgesetzt werden, hm??!!??

Das wars, das gute Stück läuft Tacho 295 und braucht alle 10.000 KM neue Bremsscheiben, weil die Serienbremse den hohen Belastungen nur wenig entgegen zu setzten hat.

Trotz der Vmax-Aufhebung waren alle bisher erfolgten Bremsscheibenwechsel (5!!) auf Garantie.

Und die BMW-Leasing weiß Alles und sagt kein Wort!

Macht Euch doch nicht so verrückt!!

Grüße, Ingo


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Hallo Ingo,
es ist besser sich vor einem Handeln Gedanken zu machen (oder "sich verrückt" zu machen) als nachher, wenn man die Schwierigkeiten am Hals hat. Die will vienna-smart ja vermeiden und fragt vorsichtshalber nach. Ich glaube nicht, dass er wissen wollte, wie er vertragliche Verbote am besten umgehen kann (über Diagnosestecker rückrüstbares Tuning), sondern ob und ggf. wie er tunen und sich trotzdem vertragsgerecht verhalten kann.

Der von Dir beschrieben Fall ist der, den ich am Schluss meines Postings ansprach. Hier wird es dann richtig interessant. Im Gegensatz zu Dir möchte ich, ohne das genau geprüft zu haben, keine Prognose abgeben, ob diese Art Kenntnis reicht oder nicht. Es spricht sicher einiges dafür, aber es ist immer problematisch, wenn Schweigen die Zustimmung ersetzen soll. Ich denke aber, dass das hier zu weit führt. Denn es ginge nun in die Tiefen des Vertragsrechts, was hier im Forum meiner Meinung nach nicht angebracht ist. Ich entnehme Deinen Postings, dass Du kein Jurist bist, weshalb die Sache einseitig werden würde. Deshalb klinke ich mich aus diesem Thread definfitv aus.
Schönes Wochenende, Jonny


Viele Grüße, Jonny

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Nee, Du, ich bin gottlob kein Jurist, und ich glaube nicht, dass das mich jetzt abwertet... :) , naja, auch Dir und allen Anderen ein schönes Wochenende!!

Gruß, Ingo


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Moin,

wie siehst denn aus, wenn nach Ablauf der Leasingzeit das Auto sowieso behalten wird? (3+Leasing). Dann dürfte es der Leasinggesellschaft doch egal sein, ob getunt oder nicht. Daß das Risiko bzgl. Schäden durch das Tuning beim Leasingnehmer liegt, ist m.E. klar, aber das ist doch bei einem gekauften Fahrzeug genau so, oder? Schlimmstenfalls wird die Leasinggesellschaft darauf im Schadenfall darauf bestehen, dass das Fahrzeug sofort übernommen wird (selbstverständlich einschl. Zahlung des Restwertes). Schadenersatz muß dann m.E. nur für entgangene Leasingzinsen geleistet werden.

hmmm,

Klaus

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Klaus (smartwhv)
Perschis Page mit Oldieserver, Infos u.v.m.

Tuningfirmen sind Läden, in denen wir Geld ausgeben, welches wir nicht haben, um Dinge zu kaufen, die wir nicht brauchen um damit Leuten zu imponieren, die wir nicht kennen!


Klaus

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All,

danke für die interessanten Wortspenden und gleichzeitig sorry für meine längere Forumsabwesenheit. Ich bin nun ziemlich im Bilde welche Aspekte man bezüglich meiner Frage beachten muß. Ich denke, ich werde nochmals mit meinem "Freund" dem SMART-Verkäufer reden und mich endgültig "verwirren" lassen. (nur ein scherzerl)
Mitte November werde ich meinen SMART Pulse Cabrio hoffentlich bekommen haben und ihn mal dem Alltagstest unterziehen. Dann werde ich ja sowieso sehen ob ein Tuning für meine Ansprüche überhaupt in Frage kommt.

Jedenfalls nochmals Danke für die vielen Hinweise !!

Achja, und kommt euch doch nicht gleich virtuell in die Haare wegen einer solchen Kleinigkeit 8-)


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Hallo Klaus,
ich kenne das von Dir angesprochene 3+ -Leasing nicht. Wenn ein echter Leasingvertrag abgeschlossen wird, dann scheidet eine Übernahme durch den Leasingnehmer aus. Zwar kann vereinbart werden, dass eine vom Leasinggeber zu benennende Person das Auto zum Restwert übernehmen kann, jedoch muß das nicht geschehen. In diesen Fällen muß beim Tuning die Zustimmung eingeholt werden. Denn der Leasinggebr ist Eigentümer des Fahrzeugs. Der Leasingnehmer hat nur das Recht zur Nutzung. Es gibt aber Mischformen, die kein richtiges Leasing, sondern eher eine Finanzierung sind (Mietkauf, etc.). Hier müßte man wirklich den Vertrag genau ansehen. Es kann schon sein, dass in den Fällen keine Zustimmung erfoderlich ist. Vienna-Smart hat aber bzgl. Leasing gefragt.
Grüße, Jonny



Viele Grüße, Jonny

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hi Jonny
Was ist ein "echter Leasingvertrag ".Ich hab einen Leasingvertrag von SC und kann meinen Smart nach 3 Jahren für denn Restwert kaufen oder dort im SC abstellen,und das wahrs dann.
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Tschüssi
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also bei mir im Vertrag steht nichts über Tuning.
Es gibt hier nur einen Satz über Veränderungen:
"Nachträgliche Änderungen,zusätzliche Einbauten sowie Lackierungen und Beschriftungen an dem Fahrzeug sind nur zulässig,wenn der Leasing-Geber vorher zugestimmt hat."

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Hi Mc_Chaos,
wenn Du eine eigene Erwerbsmöglichkeit (also durch Dritte) schriftlich im Vertrag stehen hast, dann liegt kein echter Leasingvertrag, sondern eher ein Mietkauf-Vertrag vor (sog. finanzieter Abzahlungskauf). Bei privaten Verträgen wird dies aber lockerer gehandhabt als bei gewerblichem Leasing.
Schön, dass du die Passage aus Deinem Vertrag gepostet hast. Das ist genau der Punkt, den ich angesprochen habe. Du wirst vermutlich im Vertrag keine Einschränkung finden, wonach die Zustimmung nicht eingeholt werden muss, falls vereinbart ist, dass der Leasingnehmer das Fahrzeug nach Ablauf des Vertrags übernimmt. Denn solange der Vertrag keine Verpflichtung des Leasingnehmers zur Übernahem des Fahrzeugs beinhaltet, bleibt der Leasinggesellschaft (nicht dem SC) das Verwertungsrisiko. Dieses wiederum wird natürlich davon beeinflußt, ob das Auto getunt ist/war oder nicht.
Grüße, Jonny


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Mal ein Auszug aus einem Muster-Leasingvertrag für KFZs:

"(3) Nachträgliche Änderungen, zusätzliche Einbauten und Beschriftungen an dem Leasing-Fahrzeug bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Leasinggebers. Der Leasinggeber ist berechtigt, zum Vertragsende vom Leasingnehmer die Wiederherstellung des ursprünglichen bzw. eines verkaufsfähigen Zustands auf dessen Kosten zu verlangen. Einbauten gehen, soweit sie nicht bereits wesentliche Bestandteile des Fahrzeugs geworden sind, bei Rückgabe des Leasing-Fahrzeuges in das Eigentum des Leasinggebers über. Änderungen und Einbauten begründen nur dann einen Entschädigungsanspruch gegen den Leasinggeber, wenn dieser schriftlich zugestimmt hat und durch die Veränderung eine Wersteigerung des Fahrzeugs eingetreten ist."

Quelle: http://www.anwalt-suchservice.de


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Hi Guido,
so oder so ähnlich lauten die entsprechenden Passagen in allen Kfz-Leasingverträgen. Es geht also um 2 Elemente: 1. Zustimmung erforderlich (schriftlich)
2. Beseitigung der Veränderungen bzw. Wertersatz für nicht zu beseitigende Veränderungen zum Vertragsende.
Element 1 stellt klar, dass ein bloßes Kennen oder Kennenmüssen von einer Tuningmaßnahme nicht ausreicht (Versenden des Kfz-Briefs zur Zulassungsstelle zur Vornahme verschiedener Eintragungen und Entgegennahme des so geänderten Briefs).
Einem Chiptuning wird ein Leasinggeber grundsätzlich widersprechen, wenn nicht besondere Umstände vorliegen. Umso kritischer ist es, diese Vertragsklausel zu umgehen, indem das Tuning verschwiegen und bei Vertragsende mittels Diagnosestecker wieder entfernt wird.
Ich denke, insoweit besteht Einigkeit.
Viele Grüße, Jonny


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Hm, Ihr habt natürlich alle Recht...
Nur eines ändert sich nicht:
Das befolgen dieser Vorschriften gehört zum Vetragsumfang, aber wozu waren Verträge noch mal da??

Nein, im Ernst:
Selten klaffen Anspruch und Wirklichkeit so weit auseinander wie hier.
Es muss ja nicht unbedingt ein Tuning sein, auch ein GPS mit Radsensor, eine Handykonsole mit einer Mini-Bohrung, CS-Tieferlegungsfedern oder, oder, oder, fallen unter obige Bestimmungen.

Im Übrigen glaube ich nicht, dass es bei besagtem 750i eine (finanzielle) Rolle spielt, was die BMW-Leasing so von sich gibt! :-D

Naja, jetzt ist wohl tatsächlich alles gesagt, was es dazu zu sagen gibt!

Viele Grüße, Ingo


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