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Mitendrius

Brauche Rat - Vom Porsche gerammt worden & Fahrerflucht -> Versicherung zahlt nicht

Empfohlene Beiträge

Hi Leute

 

Brauch mal kurz euren Rat. Vor 3 Monaten wurde ich von einem Porsche Fahrer bei der Parkplatzsuche absichtlich gerammt, weil ich ihm anscheinend zu langsam gefahren bin. Der Porschefahrer hat daraufhin auch noch Fahrerflucht begangen.

 

Kennzeichen natürlich gemerkt, einen Zeugen hab ich auch und Anzeige gleich gemacht.

 

So das Problem ist jetzt, der Porsche ist ein Firmenfahrzeug und die Anwaltskanzlei der Firma gibt natürlich nicht heraus wer den Porsche an dem Tag gefahren ist. Daher will die Versicherung des Fahrzeuges auch nicht zahlen, da:

 

"die Schuldfrage noch nicht geklärt ist, da unser Versicherungsnehmer keine Angaben zum Schadenshergang machen kann, da das hier verischerte Fahrzeug zum Unfallzeitpunkt jemand anders geführt haben soll"

 

Da ich jetzt echt die Schnauze voll habe würd ich gern einen Anwalt einschalten.

Die Frage: Lohnt sich das bei einem Schaden von nur 300€ (ist nur das linke Frontpanel futch)

 

Für euren Rat wäre ich sehr dankbar.


umbau052.jpg

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Naja, einen Awalt gegen eine Anwaltskanzlei zu besorgen, ist irgendwie scheiße teuer, würde ich mal sagen...

 

Den Schaden, wenn du ihn unbedingt beheben willst, kannst du ihn beseitigen lassen erstmal auf deine Kosten und di Rechnung im Notfall zu Händen der Kanzlei schicken...

 

Und sonst abwarten halt einfach, doch ein Anwalt zu besorgen, wird mitsciherheit sehr teuer zudem du gegen eine Kanzlei klagst....


heikorunningsmartklein.gif
sos.jpg

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bei unfallflucht und verzögerungstatik und nicht herausgabe der personendaten die das fahrzeug geführt habe würde ich sofort nach so langer zeit nen anwalt einschalten. wenn du zeugen hast solltre das auch kein problem vor gericht sein, wobei ich vermute sobald ein schreiben vom anwalt in der firma auftaucht das das auch bewegung in die sache kommt. egal ob der schaden nur 300 euro beträgt. die anwalts und gerichtskosten sollten nicht zu deinen lasten sondern zu lasten des unfallverursachers gehn.

rufe bei nem anwalt an, schildere den sachverhalt und lasse dich unverbindlich beraten.

 

 

gruß

holger


Nur die Harten kommen in den Garten

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Wenn ich das richtig verstanden habe, ist der Unfallgegner keine Kanzlei sondern nur irgendeine Firma, die eine Kanzlei beauftragt hat. Wenn weder Du noch Dein Zeuge zur Aufklärung der Frage, WER das Fahrzeug gefahren hat beitragen könnt, habt Ihr nach meiner Auffassung schlechte Karten. Da es ein Bagatellschaden ist, wäre die Firma evetuell zu einem aussergerichtlichen Vergleich bereit (so nach dem Motto: Ihr gebt mir die 300 und dafür vergessen wir das mit der Fahrerflucht) aber dafür dürfte es spätestens seit der Anzeige zu spät sein.

 

JB

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hier würde ich es auch mit der "gebt mir cash

und wir vergessen es"-methode versuchen.

fahrerflucht gewichtet sehr schwer, da kann ich

den juristischen winkelzug des unfallgegners

sehr gut verstehen. hat die staatsanwaltschaft

schon was verlauten lassen, oder die sache

schon nach §17.2 eingestellt?

 

nochwas ... wer sich die -unter- 100 euro im

jahr für eine verkehrsrechtschutz spart, ist

eigentlich schon gestraft genug, so das

ich mir hier das lästern spare ... meine

verfahren kosten jedes mal ab 500 €

aufwärts, so das ich die kosten für die rechtsschutz

schon zig mal raus habe... wohlbemerkt

die sachen, die außergerichtlich geklärt wurden...

 

 

raus h

 


signatur.gif

...Die Zeit ist das Feuer, in dem wir alle verbrennen...

 

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Hallo,

 

habe so etwas vor kurzem selbst erlebt.

 

Sollte es sich bei der Firma um eine GmbH handeln und der Fahrer läßt sich nicht ermitteln, oder wird nicht preisgegeben, wird der Geschäftsführer der GmbH für den Schaden haftbar gemacht. Ich vermute mal, daß es bei anderen Gesellschaftsformen ähnlich aussieht.

Kaum ein Chef wird in einem solchen Fall für seine Mitarbeiter die Rübe hinhalten, es sei denn er ist selbst gefahren. Also, ab zum Anwalt.

 

silent

 


geiz ist alles andere als geil

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Hi...

 

Da es sich um ein Firmenfahrzeug handelt, würde ich über einen Anwalt einen Beschluss zur Firmendurchsuchung (Auffinden des Fahrtenbuches) erwirken lassen...

 

Neben der Fahrerflucht des Fahrzeugführers des Porsche liegt übrigens auch eine Aggressionsstraftat im Strassenverkehr vor - da ist dann wohl der "Lappen" des Täters für längere Zeit...

 

Genaues kann Dir aber wirklich nur ein Anwalt dazu sagen...

-----------------

Grüße aus dem smarten Berlin

STAHLRATTE

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kommt im Oktober: 42 Brabus Xclusive

signatur3tv1.jpg

 


Grüße aus dem smarten Berlin

STAHLRATTE

42 Brabus Xclusive

signatur3qb3.jpg

 

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In der Tat: Stichwort Halterhaftung nach § 7 StVG. Derjenige, der Halter des Wagens ist, wird zur Kasse gebeten, und zwar ohne, dass er selbst am Steuer saß oder nicht. Rechnung zur Versicherung hinschicken (ist wahrscheinlich schon geschehen), Frist setzen, wenn nichts passiert: Anwalt. Mit dem Zeugen an Bord sollte das eigentlich glatt gehen.

-----------------

Viele Grüße

 

schmarterix

 


Viele Grüße

 

schmarterix

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Bei der ganzen Sache frag ich mich, was sagt denn eigentlich die Polizei dazu?

Hast du denn den Schaden damals eigentlich zur Anzeige gebracht?

 

Welche Frage sich mir aber auch stellt, wieso hast du sooooo lange damit gewartet :-?


Anfang:

Opel Kadett C,Renault Fuego,Renault 5 GT Turbo,Renault 5 GT Turbo,Renault 20,Renault Fuego,VW 181,Opel Kadett D,BMW 1602,Opel Rekord A,VW Golf 1 GTI,Opel Commodore B Coupe,Opel Senator,VW 181,BMW 635 CSI,VW 181,Golf 2,Alfa Romeo 33 Sportwagon,Mercedes W124 250D,Alfa Romeo 145 Quadrifoglio, Smart 450 CDI, Smart 452 Roadster, Mercedes S124 E320...

 

Jetzt: VW 181, Smart 451 CDI Cabrio

 

Spritmonitor.de

 

a>

 

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Puh, ganz so einfach ist das mit der Halterhaftung nicht. Solche Verstöße müssen eigentlich Personen zugeordnet werden. Bei Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr ist das wirklich leichter als im fließenden Verkehr.

 

Die Kriminalpolizei wird vermutlich alle möglichen Fahrer der Firma für eine Befragung vorladen und vernehmen. Wenn alle leugnen, dann hilft eigentlich nur noch eine Gegenüberstellung.

 

Entweder persönlich oder als Foto. Das kann durchaus schon mal ein Jahr dauern, ich habe selber mal einen Nötiger nach so langer Zeit identifizieren können.

 

Mal überlegen, wer würde in einer Fa. einen Porsche als Dienstwagen fahren? Der Boss! Man sollte sich zum Feierabend mal vor die Fa. stellen und warten, wer damit abrauscht. Vermutlich ist es der Unfallflüchtige. Für die Polizei könnte es eine hilfreiche Angabe sein, wenn man den Fahrer noch einmal im Tatfahrzeug sehen würde.

 

Gruß, Rolf


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ääähm ... was mir noch so eingefallen ist:

 

sollte es sich um ein leasingfahrzeug handeln,

kann es sein, dass das fahrzeug mit einem

elektronischen fahrtenbuch ausgestattet ist.

nach meinen wissenstand genehmigt sich das

finanzamt 1% vom neupreis, wenn das fahrzeug

privat genutzt wird. -monatlich-

um diese 1%-klausel zu umgehen muß der

fahrer (ich denke auch mal, das es der chef

persönlich war, aus den oben genannten gründen)

vor fahrtantritt eingeben, um welche art von fahrt es sich handelt (privat/geschäftlich)

zumindest ist es bei unseren firmenwagen

so.

auch das mit "auf die lauer legen" ist ne gute

idee.

rechtsanwälte beauftragen für sowas gerne

mal privatschnüffler, die photos knipsen ... allerdings

bei einem schaden von ~300 euro wird es sich wohl kaum lohnen.

 


signatur.gif

...Die Zeit ist das Feuer, in dem wir alle verbrennen...

 

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sowas regt mich immer wieder auf! wenn man einer grossen firma gegenueber steht, hinter der genug kohle steht, kann man das ganze eigentlich gleich vergessen! alleine schon weil wohl jeder in der situation die angst hat, keine chance gegen eine ganze kanzlei zu haben! wuerde mir genauso gehen!

 

zum thema porsche faehrt nur der chef:

ich fahre auch des oefteren firmenwagen (boxster, cayenne, gt3, etc.) und ich bin nur eine aushilfe! von daher sind solche vermutungen wohl nicht unbedingt sinnvoll!

 

dass aber der chef der firma, fuer den schaden haften muss, wenn der fahrer nicht heraus gefunden werden kann, ist meiner meinung nach richtig! sonst koennten man mit nem firmenwagen ja machen was man will, solange man nicht auf frischer tat ertappt wird! faehrste mit 200 durch die stadt, wirst geblitzt und keiner kann was machen? kann ich mir nicht vorstellen!

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Aus dem Grund werden doch die Insassen beim "Blitzen" fotografiert - sonst würde ja das Kennzeichen reichen.

 

JB

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heh leute, schmeisst mal nicht zivil- und straf (bzw- ordnungswidirgkeits)recht durcheinander:

 

Zivilrecht ( in diesem Fall Schadensersatz) = Halterhaftung § 7 StVG (egal wer gefahren ist)

 

Der Rest (unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr) muss in der Tat einer konkreten Person zugewiesen werden. Das aber ist Sache der Strafverfolgungsbehörden.


Viele Grüße

 

schmarterix

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@ Sander

 

sucht ihr villeicht noch ne aushilfe? das klingt ja wirklich nett, was du da schreibst :-D


Viele Grüße

 

schmarterix

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Auch wenn ich mich rechtlich nicht groß auskenne, bin ich doch der Meinung, daß hier die strafrechtliche Seite, die Fahrerflucht, und die zivilrechtliche Seite, nämlich der Schadenersatz bzw. die Regulierung des Schadens nicht zwingend miteinander verknüpft sind.

Wenn es unzweifelhaft feststeht, daß der Schaden mit dem Fahrzeug verursacht wurde und es hierfür Zeugen gibt, vielleicht auch noch Unfallspuren an dem Porsche, sollte die Haftpflichtversicherung dieses Fahrzeugs auch den Unfallschaden regulieren müssen, unabhängig davon, wer am Steuer gesessen ist.

Wenn die Versicherung allerdings auf stur stellt, wird Dir nichts anders übrig bleiben, als den zivilrechtlichen Weg zu gehen, nämlich den Schaden einklagen. Ohne Rechtsschutzversicherung bist Du da natürlich in der Zwickmühle, daß der Aufwand sehr schnell die Schadenshöhe übersteigt.

Einfach aufgeben würde ich aber deshalb auch nicht.

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Moin!

 

Der Ansatz, daß zwischen Straf- und Zivilrecht zwingend zu unerscheiden ist, ist im Prinzip ja schon richtig. Ansonsten mutet das hier aber alles ziemlich nach Kaffeesatzleserei an.

 

@Mitendrius: Du schreibst in Deiner Unfallschildereung, Du wärst von dem Porschefahrer absichtlich, sprich mit Vorsatz, gerammt worden. Wenn dem denn tatsächlich so ist, mußt Du zunächst einmal davon ausgehen, daß die Haftpflichtversicherung des Porsche in diesem besonderen Fall nicht zahlen wird und das auch nicht muß. Der Versicherer haftet bei Vorsatz nicht (§ 152 VVG). Da die Haftung des Versicherers bei Vorsatz von vornherein ausgeschlossen ist, läuft das anders als bei "normaler" Leistungsfreiheit wegen Trunkenheit, Fahrerflucht oder was sonst noch in Betracht kommen kann. In diesen Fällen würde der Versicherer leisten, aber beim Versicherten Regreß nehmen. Wie gesagt, das gilt hier nicht.

 

Du solltest Dir also überlegen, ob Du an der Vorsatzgeschichte festhalten willst bzw. ob es wirklich Absicht war. u.U. schadest Du Dir damit mehr, als Du Dir nutzt.

 

Grundsätzlich wäre in Vorsatzfällen an den Verein Verkehrsopferhilfe e.V. anstelle der Versicherung zu denken. Die Verkehrsopferhilfe leistet bei reinen (zudem kleinen) Sachschäden in aller Regel aber nicht. Einen Versuch ist es dennoch wert.

 

Was Dir in jedem Fall bleibt, ist die verschuldensunabhängige Halterhaftung aus § 7 StVG. Wer das Fahrzeug gefahren hat, kann Dir, der Du ja auch einen Zeugen hast, ziemlich egal sein, solange Du den Halter kennst.

 

Sieh zu, daß Du Dir einen Anwalt nimmst, die Kosten der erforderlichen Rechtsverfolgung, sprich die Anwaltskosten, sind Bestandteil Deines Schadenersatzanspruches gegen den Halter und von diesem zu zahlen. Ich würde mich auch nicht mehr auf langen außergerichtlichen Schriftwechsel einlassen, sondern nach einmaliger außergerichtlicher Zahlungsaufforderung durch den Anwalt im Falle der Fruchtlosigkeit sofort Klage gegen den Halter erheben lassen.

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von smartawb am 19.08.2007 um 23:14 Uhr ]


Manche kennen mich. Die anderen können mich...

 

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in jedem Fall ein Anwalt nehmen, du bekommst deinen schaden auf jeden Fall ersetzt.

 

Zeugen, Fahrerflucht, Anzeige bei der Polizei => Glas klarer Fall, ärgere Dich nicht mit so was => das ist der Job deines Rechtsbeistandes.

 

-----------------

DSC00519.jpg

 

 

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JannineBu:

hast du die bilder mal gesehen? also wirklich doll sind die nicht! vor allem in kombination mit sonnenbrille, cap und runtergeklappter sonnenblende! also, was passiert in solch einem fall?

 

schmarterix:

noe, sind gut besetzt im moment :-P

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Hi Leute

 

Danke für die netten Antworten, dann werde ich mir wohl mal einen Anwalt suchen ... Das mit dem Vorsatz ist halt so ne Sache, hab das bei der Anzeige so angegeben und der Zeuge hat das auch so gesehen ... denke da kann man nichts machen.

 

Von der Polizei hab ich jetzt auch schon länger nichts mehr gehört, die wollten erst ne Gegenüberstellung machen aber haben sich dann nicht mehr bei mir gemeldet.

 

Hab noch ne Frage zu dem Anwaltsding, die Kosten für den Anwalt gehören ja dann mit zur Anklage, kann es aber passieren das ich auf denen sitzen bleiben könnte?


umbau052.jpg

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Es heisst nicht umsonst:

 

"Vor Gericht und auf hoher See bist Du in Gottes Hand"

 

Passieren kann prinzipiell alles! Deshalb musst Du ohne Rechtsschutzversicherung auch abwägen, ob Du den Rechtsweg beschreitest.

Recht haben und Recht bekommen sind unter Umständen zwei verschiedene Dinge.

Du bist nicht der Erste und bestimmt auch nicht der Letzte, der diese schmerzvolle Erfahrung machen muß.

Das soll Dich aber jetzt nicht davon abhalten, Dein Recht durchzusetzen, Dich nur sensibilisieren, die Kosten im Auge zu behalten und sorgsam abzuwägen.

Wenn der Fahrer unzweifelhaft feststehen würde, wären Deine Chancen besser.

 

 

Ich hoffe, daß es gut für Dich ausgeht!

[ Diese Nachricht wurde editiert von Ahnungslos am 20.08.2007 um 07:53 Uhr ]

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Noch einmal,

 

Du hast das Kennzeichen

Du hast einen Zeugen

Vermutl. wurde auch anhand Lackspuren das Unfallfahrzeug als solches ermittelt

 

Über die Erstattung Deines Schadens und die Kosten Deines Rechtsbeistandes brauchst Du Dir keine Sorgen zu machen - es sei denn das es Zweifel oder Ungereimtheiten bzgl. des Unfallhergangs gibt.

MfG

Silent

 


geiz ist alles andere als geil

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Moin!

 

Der Anwalt sollte Dich bei Mandatserteilung über die Höhe seiner Kosten und das Kostenrisiko umfassend aufklären. Tut er das nicht von sich aus, frage ausdrücklich danach.


Manche kennen mich. Die anderen können mich...

 

logoneu.gif

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Vorsatz hin oder her; ich finde das nicht so dramatisch: Mag sein, dass Du wegen § 152 VVG den Direktanspruch gegen den Versicherer verlierst, aber es bleibt wie smartawb richtig sagt bei deinem Anspruch gegen den Halter. Und bei einem Schaden von 300,- dürftest Du ggf. sowieso im Rahmen bzw. sogar unter der Selbstbeteiligung liegen, so dass der Versicherer damit wohl nie was zu tun bekäme.

 

Abgesehen davon ist das mit dem "Vorsatz" eh so eine Sache; was Du da im Unfallbericht zu PRotokoll gegeben hast, ist ja bestenfalls Deine subjektive Sicht der Dinge. Ob "wirklich" Vorsatz gegeben war, ist dann ja eine Rechtsfrage, die ggf. die Gerichte zu klären haben.

 

Wenn Du den Halter ermittelt hast, kannst du den auch noch locker ohne Anwalt mit Hinweis auf § 7 StVG direkt anschreiben und zur Zahlung auffordern (mit eindeutiger Fristsetzung). Wenn die abgelaufen ist, kannst Du die Anwaltskosten jedenfalls problemlos als Verzugskosten geltend machen.

-----------------

Viele Grüße

 

schmarterix

 


Viele Grüße

 

schmarterix

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Die Prozesskosten kannst Du hier ausrechnen:

 

www.prozesskostenrechner.de

 

Berechnung erfolgt auf Grundlage des RVG.

Ich empfehle Dir auch, Dir einen Anwalt zu suchen. So wie Du es schilderst ist die Sachlage ja recht klar, zumal Du einen Zeugen hast. Die Ansprüche würde ich direkt gegen den Fahrzeughalter geltend machen, so wie oben bereits zutreffend die Halterhaftung nach § 7 StVG angesprochen wurde.

 

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