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Mitendrius

Brauche Rat - Vom Porsche gerammt worden & Fahrerflucht -> Versicherung zahlt nicht

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Hab nochmal mit der Versicherung gesprochen, die meinten das hätte mit § 7 StVG nichts zu tun, da ja eben noch nicht geklärt ist wer nun schuld hat oder nicht und Sie noch keine Einsicht in die Polizeiakte hatten.

Als ich daraufhin fragte warum Sie denn bitte die Akte noch nicht eingesehen haben, da die Schuldfrage ja eigentlich ja schon geklärt meinten die Wortwörtlich: " Da müssten wir die ja erst anschreiben" ....

 

Mir ist daraufhin der Kragen geplatzt und hab dem Sachbearbeiter erstmal die Leviten gelesen, dass es ja wohl nicht sein kann, dass die so unfähig sind nen kleinen Brief aufzusetzen...

 

Naja man versprach mir nun das Sie da nachhacken und das vorantreiben werden...

 

Da ich da aber jetzt nicht vertraue werde ich der Polizei morgen ein Fax schicken mit der Bitte bezüglich der Herausgabe der Daten des Halters um Ihn direkt eine Frist zu setzen.


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Ich kann Dir nur noch einmal anraten, einen Anwalt zu mandatieren. Dieser könnte dann Akteneinsicht bei der Ermittlungsbehörde beantragen und alles weitere in die Wege leiten. Das Recht auf Akteneinsicht ist dem Rechtsanwalt vorbehalten, gem. § 406e StPO. Wie Du den Fall schilderst schätze ich Deine Chancen sehr hoch ein, demnach werden Dir im Erfolgsfall keine Anwaltsgebühren anfallen. Weigstens eine anwaltliche Erstberatung solltest Du in Anspruch nehmen, wenn Dir der Anwalt vor weiteren Schritten abrät hast Du nicht viel verloren.

 

 

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von quattroporte am 20.08.2007 um 17:08 Uhr ]

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Quote:

Am 20.08.2007 um 15:59 Uhr hat Mitendrius geschrieben:
Hab nochmal mit der Versicherung gesprochen, die meinten das hätte mit § 7 StVG nichts zu tun, da ja eben noch nicht geklärt ist wer nun schuld hat oder nicht und Sie noch keine Einsicht in die Polizeiakte hatten.

Wenn ich mitbekommen hätte, daß einer unserer Azubis eine solche Auskunft am Telefon erteilt, hätte es hinterher gekracht, und zwar ganz heftig.

 

Die Haftung aus § 7 StVG ist eine Gefährdungshaftung und somit verschuldensunabhängig. Das lernt jeder Stift bei einer Versicherung im 1. Lehrjahr!

 

Bitte, geh zum Anwalt, und das zügigst. Du wirst von der Versicherung - ich vermute mal mit Rücksicht auf die Kundenverbindung, ist ja ein Firmenkunde, der sicher 'ne gute Prämie bringt - übelst hingehalten hingehalten. Das anders zu regeln überlaß einem Anwalt, mit dem funzt das nicht so leicht, wie mit Dir.


Manche kennen mich. Die anderen können mich...

 

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Das war aber kein azubi sondern der Sachbearbeiter :) ...

 

Naja nichts desto trotz ich such mir mal nen Anwalt


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Also: Du Wurdest von einem Porsche gerammt, dessen Halter eine Firma ist und dessen Fahrer Fahrerflucht begangen hat. Halter ist bekannt.

 

Strafrechtlich: Unbedingt Anzeige wegen Fahrerflucht und Strafantrag stellen.Ein Anwalt ist hierzu nicht erforderlich.Die Polizei wird ermitteln. Du musst in einem eventuellen Prozess vielleicht als Zeuge aussagen.

 

Zivilrechtlich:

Du kannst Deinen Schaden gegen den Fahrer, gegen den Halter und gegen die gegnerische Haftpflicht nach Deinem Belieben geltend machen. Zum Schaden gehören auch Deine Kosten für eine anwaltliche Vertretung. Der vorab dargestellte Prozesskostenrechner gilt erst ab dem Klageverfahren. Es entstehen auch außergerichtliche Gebühren.

Ein Anwalt hat das Recht, in die Ermittlungsakte einzusehen und wird insbesondere einige Schadenspositionen nicht übersehen.

Die Anwaltskosten werden natürlich vom Gegner nur gertragen, wenn Dich keine Mitschuld trifft.

 

Gruß

 

 


Das Leben ist ungerecht, aber manchmal auch zu deinem Gunsten.

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Ja Anzeige wurde ja schon vor 3 Monaten gestellt.

 

Ich kann nur nicht verstehen warum bei so einem mikrigen Betrag so entgegenstellt. Bei mehren tausend euro könnt ich das ja verstehen aber bei dem lächerlichen Betrag...

 

 


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Du hast doch Anzeige erstellt - damit dürfte für den/diejenige die Fahrerflucht das schwerer wiegende Motiv sein als das Geld. (Und ganz vergessen darf man ja auch nicht, dass es sich hier u.U. nicht um einen juristischen Winkelzug handelt, sondern um die Wahrheit und der Fahrer eventuell tatsächlich nicht zu ermitteln ist. In meiner Firma würde zwar der Schlüssel für einen Porsche nicht zur allgemeinen Verwendung an einem Haken hinter der Tür hängen aber sowas gibts vielleicht anderswo).

 

JB

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Quote:

Am 21.08.2007 um 15:46 Uhr hat Mitendrius geschrieben:
Ja Anzeige wurde ja schon vor 3 Monaten gestellt.



Ich kann nur nicht verstehen warum bei so einem mikrigen Betrag so entgegenstellt. Bei mehren tausend euro könnt ich das ja verstehen aber bei dem lächerlichen Betrag...







Im Zweifel geht es nicht um den tatsächlich lächerlichen Betrag, sondern, wie schon angemerkt, die Fahrerflucht und, in Verbindung mit Deinem Vorsatzvorwurf, eine vorsätzliche Gefährdung des Straßenverkehrs. Damit steht die Pappe auf dem Spiel, und das nicht nur für 4 Wochen.


Manche kennen mich. Die anderen können mich...

 

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...Also mir ist mal einer besoffen in einen Firmenwagen reingefahren und abgedampft.

Der Halter meinte, es wäre ein entfernte amerikanischer Verwandter gewesen, der schon wieder in Amiland wäre...

Naja, nie wieder was von gehört!

 

Dafür ist ein Kumpel von mir mal beim Ausparken gegen einen VW-Bus gekommen. Dumm nur, das das ein Bus vom Ordnungsamt mit Knipser drinne war und die Beamten hinterm Steuer dösten! :) Er meinte, er wäre dann an einer Ampel wie in einem Krimi von vier Streifenwagen der Polizei angehalten worden und die Sache wurde ziemlich übel...

Auch wenns gemein war, aber wir hatten uns alle kaputtgelacht.... :-D

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von laulau am 21.08.2007 um 17:38 Uhr ]

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Hab jetzt mim Anwalt geredet, der meinte die Versicherung braucht da Einsicht in die Polizeiakte und das kann schon mal bis zu 3 Monaten dauern. Ich soll denen noch 2 Wochen Zeit geben, wenn da immernoch nichts passiert ist soll ich nochmal zu denen kommen.

 

Nur so mal am Rande, die Aktion war eh die Frechheit an sich, ein anderes Auto absichtlich zu rammen, dass schon mal sehr krass.

Ich persöhnlich glaube nicht das die nicht wissen wer das Auto gefahren hat. Denn seinen Firmenporsche gibt man nicht einfach SOMAL fürs Wochende weg. (Unfall war an einem Sonntag)

[ Diese Nachricht wurde editiert von Mitendrius am 21.08.2007 um 19:46 Uhr ]


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...das spricht ja für die chef-theorie, oder?

(ohne jemanden verdächtigen zu wollen)

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übrigens:

akteneinsicht ist nicht voraussetzung der regulierung. beliebtes argument von versicherern bei verzögerungstaktik.

 

wenn die gegenseite klagepoker spielt, (vielleicht hat der geschädigte keinen rechtsschutz, vielleicht gibt er auf, wenn wir verzögern, vielleicht erinnert sich der zeuge nach einem halben jahr an nichts mehr), am besten klage einreichen.

 

der versicherer hat bei klarer haftungslage nach ungefähr sechs wochen zu regulieren. das ist der angemesse zeitraum, in dem der versicherer den sachverhalt eigenständig zu ermitteln hat.

 

tut er das nicht, hat er veranlassung zur klage gegeben (so heißt das im juristendeutsch).

 

gewinnen kannst du den prozess natürlich nur, wenn die verursachung durch den gegner bewiesen werden kann.

 

anwälte sind übrigens nicht scharf auf solche prozesse, da das geld, das der anwalt da verdient, bei weitem nicht kostendeckend ist. (in der zeit, in der der anwalt für dich 2,50 eur verdient, muss er trotzdem die miete für die kanzlei bezahlen, die zeit fehlt dann aber für "vernünftige" verfahren. )

 

-----------------

Wer anderen eine Bratwurst brät, der hat ein Bratwurst-Bratgerät.

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von wuzel am 21.08.2007 um 21:14 Uhr ]


Wer anderen eine Bratwurst brät, der hat ein Bratwurst-Bratgerät.

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Hab heute Post von der Staatsanwaltschaft bekommen. Verfahren wurde eingestellt. Besteht kein öfftenliches Interesse. Schuld wäre als gering anzusehen. Schaden ist gering.

 

!!!!!

 

Unglaublich oder? Das voll die frechheit!. Der Schaden wurde auch noch nicht von der Versicherung bezahlt!

 

Geht mir echt voll auf den Sack... Die mit Geld kommen immer davon.

-----------------

 

In Memories of Shrek & Butters

 

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So was hat mein cousin auch mal gemacht, aus welchen Grund auch immer, frag mich nicht.

Der ist jemanden mit einen Transporter von unserer Firma mit Absicht (!!!!!!!) in´s Heck gefahren. Der geschädigte hatte auch das Kennzeichen und den Namen unserer Firma (stehr ja groß und breit drauf.... ;-) ) und der Schaden an seinen Wagen waren über 4000€. Der Fahrer konnte nicht ermittelt werden weil jeder Mitarbeiter von uns in Frage gekommen währe und das Verfahren ist auch eingestellt worden. Der geschädigte ist natürlich auch auf den Rep kosten sitzen geblieben....also kein einzelfall.....

 

Gruß

 

René

 

 

-----------------

99`Smart 42 passion

01`Grand Cherokee 4,7

06`Grand Cherokee SRT 8

 

 


09´Hummer H2 SUT

08´Viper SRT 10

09´Abarth 500, getuned

 

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Nach wie vor kann aber privatrechtlich der Schaden eingeklagt werden. Das steht mit Sicherheit auch auf dem Einstellungsbescheid der Staatsanwaltschaft drauf.

 

Rolf

 

 


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Quote:

Am 19.01.2008 um 15:20 Uhr hat Triking geschrieben:
Nach wie vor kann aber privatrechtlich der Schaden eingeklagt werden. Das steht mit Sicherheit auch auf dem Einstellungsbescheid der Staatsanwaltschaft drauf.



Rolf







 

jo hast recht, glaub langsam ist es echt mal Zeit fürn anwalt

-----------------

 

In Memories of Shrek & Butters

 

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geiz ist nicht geil, v.a. dann nicht, wenn man sein recht bekommen will.

 

@ granny86

 

versetz' Dich mal in die lage des geschädigten. Meinst Du nicht, du würdest Dir in seiner situation sehr wünschen, daß Dir jemand hilft ? Das kann man ja notfalls auch anonym tun ...

-----------------

smarte grüsse

 

:-) jrr

smart cdi, was sonst ?

 

...wehr rechtschraibfeeler phindet, darf Sie behalthen ;-)

 

cdi EZ 08/00

 


smarte grüsse

 

:-) jrr

smart cdi, was sonst ?

 

...wehr rechtschraibfeeler phindet, darf Sie behalthen ;-)

 

cdi EZ 08/00

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Quote:

Am 19.01.2008 um 16:55 Uhr hat jrr geschrieben:
geiz ist nicht geil, v.a. dann nicht, wenn man sein recht bekommen will.



@ granny86



versetz' Dich mal in die lage des geschädigten. Meinst Du nicht, du würdest Dir in seiner situation sehr wünschen, daß Dir jemand hilft ? Das kann man ja notfalls auch anonym tun ...

-----------------
smarte grüsse



:) jrr

smart cdi, was sonst ?



...wehr rechtschraibfeeler phindet, darf Sie behalthen ;-)



cdi EZ 08/00



 

Sicher ist es für den geschädigten besch*****.

Aber der das in dem Fall meines cousins war mit dem hat keiner Mitleid, Du auch nicht wenn Du ihn kennen würdest..... 8-)

 

Gruß

 

René

 

 

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...IM ZWEIFEL HAFTET DER

FAHRZEUG - H A L T E R !!!!!

 

scheißegal, wer gefahren ist. Ich hätte sofort einen Anwalt eingeschaltet.

O.k., du musst die Kohle erstmal auslegen, muss aber bei der Sachlage der andere alles mitbezahlen!

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Bekommt der Halter dann nicht wenigstens ne Auflage, Fahrtenbuch zu führen??

 

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Quote:

Am 19.01.2008 um 18:27 Uhr hat laulau geschrieben:
Bekommt der Halter dann nicht wenigstens ne Auflage, Fahrtenbuch zu führen??





 

In den von mir geschilderten Fall nicht. Es hätte aber normalerweise verlangt werden können.

 

 


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