bukkakelady Geschrieben am 22. August 2007 Quote: Irgendwie ist das "Luftablassen" auch blöderweise eine rechtliche Grauzone: es wird ja nix beschädigt - und die Luft ist wertlos...lol Stimmt nicht. Es ist Sachbeschädigung, da die Funktion des Gegenstandes wesentlich eingeschränkt wurde. Quote: Kommt drauf an...wenn die Luft nur etwas abgelassen wird und man dann mit zuwenig Luftdruck einen Platzer hat-> Unfall -> usw. Dann kann es doch u. U. eine versuchte Tötung sein.Naja, rechtlich gesehen muss man ja vor jeder Fahrt sein Fahrzeug überprüfen und praktisch sollte deutlich zu wenig Luft schon auffallen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen