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clevertrailer

AHK OHNE ABMAHNUNG

Empfohlene Beiträge

Gute Nachricht für alle Smartfahrer mit Interesse für eine AHK.

 

Zur Zeit werden alle smart Center von smart/Daimler Chrysler informiert, dass die Firma clevertrailer als einziger Hersteller einer AHK zum neuen fortwo, die Anhängerkupplung anbieten und verkaufen darf, ohne dass eine Abmahnung erfolgt.

 

Weitere Informationen:

 

www.clevertrailer.ch

 

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Aha, ohne Abmahnung ?????

Auch wir dürfen unsere Anhängerkupplung verkaufen.

Wir stellen schon seit 5 Jahren eine Anhängerkupplung für den for2 Typ 450 her, ohne jemals eine Abmahnung erhalten zu haben.

Warum sollten wir auch abgemahnt werden ??

 

Unsere Kupplung für den for2 Typ 451 wird in Kürze erhältlich sein. Der Preis liegt dann bei 590,- incl. 19% Mwst.

 

Die Kupplung aus der Schweiz kostet 550,- zzgl. 19% Mwst. zzgl. 40,- Versand zzgl. evt. Zollgebühren also mind. 690,-.

Dafür ist sie nur lackiert nicht feuerverzinkt und hat keinen Kugelkopf aus Edelstahl.

Ist nur mit 6 Schrauben befestigt und nicht mit 8

 

 

 

-----------------

MisterDotCom

a_yellow_trans.gif

info@misterdotcom.info

[ Diese Nachricht wurde editiert von star-one-006 am 27.08.2007 um 20:07 Uhr ]

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Klingt ja mal verdammt nach Eigenwerbung! :lol: :lol:

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timobanner8hi.jpg

spritmonitor.de

 


Der der gesagt hat ich mach nichts mehr an meinem Smart!:-D

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Wen wohl????:roll:

Den ersten natürlich! :-D

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timobanner8hi.jpg

spritmonitor.de

 


Der der gesagt hat ich mach nichts mehr an meinem Smart!:-D

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Ob Daimer / nicht mehr lange Chrysler eine Abmahung schickt oder in China ein Sack Reis umfällt, ist doch eigentlich vollkommen egal.

 

:-P Rolf

 

PS: Die AHK aus dem Zubehör haben übrigens eine bessere Qualität als der ganze 42!

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von Triking am 26.08.2007 um 21:11 Uhr ]


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Das Eingangsposting weist eine spürbare Tendenz zur Fehlbehauptung auf und (allein) das wäre an der Sache wettbewerbswidrig und daher abmahnfähig! Eine Anhängerkupplung ist weder ein prägendes noch ein gestaltendes Bauteil.

 

Keine Ahnung, wie das in der Schweiz so läuft - man sagt ja, die Uhren gingen dort ein wenig anders, unsere hier in Deutschland bzw. in diesem Falle in der EU jedenfalls laufen vorwärts - und daher ist das Posting in Bezug auf den EWR völliger Nonsens. DC würde so einen Quatsch noch nicht einmal ansatzweise versuchen. Gruppenfreistellungsverordnung lautet übrigens das Zauberwort.

 

Aber auch bei den Eidgenossen dürfte die Sachlage inziwschen ähnlich liegen wie hier. Wayne's interessiert, der klickt.

 

@clevertrailer: Was bitte soll denn egentlich Gegenstand der Unterlassungsaufforderung sein? Könntest du von deinem Geheimnis da vielleicht mal ein kleines Stück lüften?


Smart me up!
Smartling aus dem wWw
Lieber V8 als Hartz 4!

 

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Das interessiert mich jetzt auch

 

 


Citroen DS3 THP

www.ds3.eu

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Ja, ich sehe, als Schweizer hat man es in Deutschland extrem schwer.

 

Wie bereits der fortwo 450 ist auch der neue fortwo 451 nicht für den Anhängerbetrieb freigegeben.

Daher erhalten grundsätzliche alle Anbieter von AHK’s (gilt auch für andere Teile) eine Abmahnung.

Die Abmahnung hat einen ganz einfachen Zweck: smart schützt sich vor allfälligen Strafrechts- oder Zivilklagen.

 

Wenn aber ein Fahrzeughersteller seine Produktbeobachtungspflicht erfüllt und feststellt, dass Teile eines Fremdanbieters durch eigene Tests keine erkennbare Gefahren darstellen, kann er gegebenenfalls Ausnahmen gewähren.

 

Ich werde mich hüten, an dieser Stelle etwas über den Inhalt der Infoletter zu zitieren.

Informieren Sie sich doch demnächst in einem smart center.

 

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Quote:

Am 27.08.2007 um 08:09 Uhr hat clevertrailer geschrieben:
Ja, ich sehe, als Schweizer hat man es in Deutschland extrem schwer.

 

Was soll denn der Scheiss? Ob Du Schweizer bist oder Deutscher oder Inder spielt doch mal ueberhaupt keine Rolle!

 

So ziemlich jeder, der auch diese Art Eigenwerbung betreibt, muss damit rechnen das er einen ueber die Muetze bekommt.......da sollte man als Profi doch drueber stehen, oder?


wählt EEE !

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Außerdem wird auch noch mit falschen Tatsachenbehauptungen geworben, es gibt für den alten Smart ein paar Anbieter für Anhängerkupplungen und auch für den neuen bereits oder zumindest demnächst ebensolche, ohne daß jemals eine Abmahnung ausgesprochen wurde.

 

Was also soll das?

 

Die Nationalität ist für die Kritik hinten so vorne wie hoch, fehlt nur noch, daß die Erinnerung an braunes Gedankengut folgt!

Kopfschüttel!

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Quote:

Am 27.08.2007 um 08:09 Uhr hat clevertrailer geschrieben:
Ja, ich sehe, als Schweizer hat man es in Deutschland extrem schwer.



Wie bereits der fortwo 450 ist auch der neue fortwo 451 nicht für den Anhängerbetrieb freigegeben.

Daher erhalten grundsätzliche alle Anbieter von AHK’s (gilt auch für andere Teile) eine Abmahnung.

 

ich finds echt wahnsinn wie leute es versuchen mit vorspielung falscher tatsachen, unlauterem wettbewerb und einfach nur bullshit labern, versuchen ihre produkte an die/den frau/mann zu bekommen...

 

:o :o :o :o


Citroen DS3 THP

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selten so einen verqueren einstieg mit eigenwerbung in einem forum erlebt... *kopfschüttel*

 

und wie michael zurecht schreibt, vertreibt er die ahk bereits seit langer zeit und in sehr guter qualität....

 

vielleicht mal nen bisschen kürzer treten und vor allem so einen schmarrn mit nationalitäten weglassen... :roll: :roll: :roll:

 

-----------------

Gruß Stephan

smartmuc - die smarte Community für München und Umgebung


madserver - Bine, Tuxxi und der Rest

online?icq=330812333&img=7Spritmonitor.de


 

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Entschuldigung, es sollte natürlich Hersteller und nicht Anbieter heissen.

 

Der smart fortwo 451 hat keine Anhängelast. Ansonsten schauen Sie sich bitte mal den Typenschein an!

 

Betreffend Eigenwerbung überraschen mich die Antworten schon ein wenig. Die erste Antwort kommt von MDC und er bewirbt gleich vergleichend sein Produkt. Als MDC bereits im April hier in diesem Forum seine AHK anpries sprach niemand von Eigenwerbung.

 

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Quote:

Am 26.08.2007 um 17:44 Uhr hat clevertrailer geschrieben:
.... als einziger Hersteller ....

das rechtfertigt doch die Antwort von MDC weil die Behauptung nicht stimmt.

-----------------

Gruss

Stefanie

Mein Smartiermslogo.gif

Benziner: spritmonitor.de

 


Gruss

Stefanie

Mein Smartiermslogo.gifBenziner: spritmonitor.de

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Ich glaub', ich seh' schon, wo hier der Hase im Pfeffer liegt. Wohl die meisten verstehen dies unter einer Abmahnung und Einzelne halt eben "etwas ganz Anderes". ;-)

 

Mein Tipp fürs Eingangsposting: Streiche "Abmahnung", setze "Hinweis"! Dann könnt's unter Umständen das treffen, was du meintest (@clevertrailer)

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von smartling am 27.08.2007 um 15:25 Uhr ]


Smart me up!
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Quote:

Am 27.08.2007 um 12:18 Uhr hat clevertrailer geschrieben:

Betreffend Eigenwerbung überraschen mich die Antworten schon ein wenig. Die erste Antwort kommt von MDC und er bewirbt gleich vergleichend sein Produkt. Als MDC bereits im April hier in diesem Forum seine AHK anpries sprach niemand von Eigenwerbung.





 

es ist was anderes ob man jetzt eigenwerbung betreibt oder ob man im gleichen zuge lügen verbreitet nur um seine konkurrenten schlecht zu machen...

 

in meinen augen ist das einfach nur armseelig sein produkt durch solche mittel vertreiben zu müssen...


Citroen DS3 THP

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Das mit dem Lügner nehme ich jetzt schon ein bisschen persönlich.

Tatsache ist, dass im Intranet der Schweizer smart Center eine entsprechende Infoletter von smart DE aufgeschaltet ist.

Ob das in Deutschland auch so ist, entzieht sich meiner Kenntnis.

 

Hier ein kleiner Auszug (Zitat) aus dem Papier:

 

………………. ist eine Abmahnung der Fa. Clevertrailer durch smart, auch ohne generelle Zulassung des 451 für Anhängerbetrieb, nicht erforderlich…………………………........................

.. trotz ausbleibender Abmahnung an die Fa. Clevertrailer haben Drittanbieter keinen Anspruch auf die Freigabe vergleichbarer Produkte durch smart.

 

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Fakt ist:

smart macht nach wie vor keine Freigabe.

 

Hier soll doch der Eindruck erweckt werden, dass smart keine Einwände gegen den Betrieb einer AHK hat.

 

Fakt ist auch:

 

JEDE TÜV geprüfte AHK ist grundsätzlich zulässig und wird auch eingetragen sofern die erforderlichen Papiere vorhanden sind.

 

Wir , die Firma MDC, hatte in der Vergangenheit NIE ein Problem mit der Firma smart bzgl. unserer AHK.

Dies wird sicherlich auch in Zukunft so sein. Sowohl für den smart Typ 450 und Typ 451.

-----------------

MisterDotCom

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Quote:

Am 27.08.2007 um 08:09 Uhr hat clevertrailer geschrieben:

Wie bereits der fortwo 450 ist auch der neue fortwo 451 nicht für den Anhängerbetrieb freigegeben.

Daher erhalten grundsätzliche alle Anbieter von AHK’s (gilt auch für andere Teile) eine Abmahnung.

 

das ist also keine lüge.

 

meiner ansicht nach hatte ein namentlicher deutscher hersteller für anhängerkupplungen für den smart noch nie probleme mit der fimra smart gehabt. und das konnte auch schon mehrmals rausgelesen werden.

 

und da diese behauptung angestellt wird ist es eine lüge. so einfach ist das :)


Citroen DS3 THP

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Grundsätzlich oder nach Wikipedia auch eigentlich - heisst ja nicht unbedingt zwingend.

Diese Aussage war sehr allgemein gehalten.

Habe da wohl das falsche Wort benutzt.

Ich habe in keiner Weisse gesagt, dass Hersteller zwingend abgemahnt werden, es könnte aber sein. Und es ist eine Gängige Praxis das Fahrzeughersteller, Abmahnungen aussprechen..

 

Gemäss Infoletter wird clevertrailer aber mit Sicherheit Nicht abgemahnt.

 

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Quote:

Am 26.08.2007 um 17:44 Uhr hat clevertrailer geschrieben:
Gute Nachricht für alle Smartfahrer mit Interesse für eine AHK.



Zur Zeit werden alle smart Center von smart/Daimler Chrysler informiert, dass die Firma clevertrailer als einziger Hersteller einer AHK zum neuen fortwo, die Anhängerkupplung anbieten und verkaufen darf, ohne dass eine Abmahnung erfolgt.



Weitere Informationen:



www.clevertrailer.ch





 

So, ich habe das jetzt mal absichtlich ge-quote-tet, damit da nicht später irgendwas anderes steht.

 

Das ist ja echt zum kotzen. :evil:

Wie kann man sich nur erdreisten, so frech, solche Behauptungen aufzustellen.

 

Zumal es in diesem speziellen Bereich nicht soooviele Anbieter gibt und jeder den Anderen kennen müsste (zumindest vom Namen her).

Soein Verhalten finde ich echt schade! :( ...und das ist gewiß nicht sonderlich Geschäftsfördernd.

 

Ich habe mich mit dem Thema auch lang und breit auseinander gesetzt... - und so wie es ausschaut, gilt beim 451 genauso wie beim 450 der (auch wenn er nicht ausformuliert wurde) Zusatz: auf eigene Gefahr.

Denn schließlich sind beide nicht für den Anhängerbetrieb ausgelegt. Egal ob auf der AHK nun clevertr..... oder was auch immer als Hersteller steht.

 

Aber eine (mal ganz einfache Frage):

Warum sollte 'smart' überhaupt einen Hersteller eines Bauteils abmahnen, welches 'smart' selbst gar nicht herstellt!??

Da wäre doch überhaupt kein Verlust zu erwarten... - letztendlich ist es doch für 'smart' ein Vorteil, wenn sich jemand 'ne AHK an den Wagen schraubt und 'smart' nicht mehr die volle Gewährleistung für manches Bauteil übernehmen muss (deswegen gibt es ja auch keine AHK's in den smart-centern). :roll:


mfG Ralph | 2001er cdi

Verbrauch (seit 11/2001 | ~140.000 km | ~95% Stadt | digitaler Gasfuß) ca. spritmonitor.de

Ich komme aus Ironien. Das liegt an der sarkastischen Grenze...

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Alles klar.

Hier Zitat von der clevertrailerseite:

 

Clevertrailer ist der einzige Hersteller einer Anhängerkupplung zum smart fortwo 451 ohne Abmahnung von Seiten smart / Daimler Chrysler. Die Anhängerkupplung darf ohne Einschränkungen angeboten und verkauft werden.

 

Zitat Ende.

 

Da wir auch keine Abmahnung erhalten haben, stimmt die Aussage ja wohl nicht ??

 

 

Es ist auch gängige Praxis, dass ein Mitbewerber Abgemahnt wird, wenn er unwahre/unlautere Aussagen trifft.

Kann sogar sehr teuer werden, auch Grenzübergreifend .

 

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MisterDotCom

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