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FEINSTAUB-URTEIL: Schmutzige Städte im Visier - Klagewelle droht

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Tach!

 

Gefunden bei spiegel.de:

 

 

Umweltschützer nehmen schmutzige Städte ins Visier - Klagewelle droht

 

Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts könnte Deutschlands Kommunen verändern: Auch wer an Hauptverkehrstraßen wohnt, hat Anrecht auf saubere Luft - und darf Verkehrsbeschränkungen fordern. Jetzt wollen Umweltschützer in mehreren Städten klagen.

 

Leipzig - "Ich bin wirklich glücklich. Nach so vielen Verzögerungen hat dieses Urteil Signalwirkung, dass jetzt etwas getan werden muss", sagte Kläger Dieter Janecek SPIEGEL ONLINE. Der Geschäftsführer der bayrischen Grünen wohnt an der Landshuter Allee in München, durch die täglich rund 140.000 Kraftfahrzeuge rollen. Im Jahr 2005 meldete die Messstation am Streckenabschnitt nahe Janeceks Wohnung bereits im März die 35. Feinstaub-Überschreitung.

 

In einem Grundsatzurteil entschied das Bundesverwaltungsgericht heute, dass Anwohner viel befahrener Straßen zum Schutz vor übermäßiger Feinstaubbelastung unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Verkehrsbeschränkungen haben.

 

Der Anspruch auf solche "planungsunabhängigen" Maßnahmen wie Fahrverbote für Lkw besteht dann, wenn in der betroffenen Kommune kein vom Bundesimmissionsschutzgesetz vorgeschriebener Aktionsplan gegen Feinstaub existiert. Ein solcher Plan enthält Maßnahmen für den Fall, dass der Grenzwert von 50 Mikrogramm Feinstaub pro Kubikmeter Luft an mehr als 35 Tagen pro Jahr überschritten wird.

 

Nach dem Urteil sind weitere Klagen gegen zu hohe Feinstaubwerte wahrscheinlich. "Kandidaten sind Städte, die das auf die lange Bank geschoben haben", sagte Gerd Rosenkranz, Sprecher der Deutschen Umwelthilfe (DUH), gegenüber SPIEGEL ONLINE. Die DUH werde weitere Musterklagen von Bürgern unterstützen. Konkrete Fälle wollte er zunächst nicht nennen. "Wir werden aber nicht lange brauchen", so Rosenkranz.

 

"In München muss jetzt an einer Umweltzone gearbeitet werden", forderte Kläger Jancek. "Bisher hat die Stadt dies bis 1.10.2008 vertagt. So lange keine Gerichtsurteil da war, war auch klar, dass sich nichts ändert. Aber jetzt ändert sich etwas", sagt er. Er war zuvor vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof mit seiner Forderung gescheitert, von der Stadt München Maßnahmen zur Senkung der Feinstaubbelastung in der Landshuter Allee zu erzwingen.

 

Verwaltungsgericht muss Maßnahmen festlegen

 

Die Kommune hatte individuelle Schutzmaßnahmen mit der Begründung abgelehnt, dass zuerst der Freistaat Bayern einen Aktionsplan gegen Feinstaub beschließen müsse. Diese Position bestätigte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof. Das Bundesverwaltungsgericht hob dieses Urteil nun auf und verwies den Fall zur Neuverhandlung zurück.

 

Zur Begründung erklärte es, solange der Freistaat Bayern seiner Pflicht zur Aufstellung eines Aktionsplans nicht nachkomme, dürften Kommunen Einzelmaßnahmen zur Abwehr gesundheitlicher Beeinträchtigungen nicht unterlassen. Bei der Verhandlung der Klage kritisierte der Vorsitzende Richter Georg Herbert die bisherige Untätigkeit der Stadt: "Auch wenn nicht sofort das Optimum erreichbar ist, so kann man nicht einfach die Hände in der Schoß legen."

 

Nach SPIEGEL-ONLINE-Recherchen auf Basis von Daten des Umweltbundesamtes gibt es etliche deutsche Städte, die keinen Aktionsplan besitzen, aber zumindest punktuell deutlich zu hohe Feinstaubwerte aufweisen. Dazu gehören unter anderem Jena, Rostock, Göttingen, Essen, Gera, Osnabrück und Ingolstadt.

 

HINTERGRÜNDE ZUM THEMA FEINSTAUB

Ursachen & Gefahren

 

Als Hauptquelle von Feinstaub gelten Verkehr und Industrie. Die feinen Partikel in der Luft kommen in Dieselruß, Reifenabrieb, Baustaub oder den Abgasen aus Industrie und Heizungen vor. Die Staubteile sind so klein, dass sie nicht in Nase und Rachen hängen bleiben, sondern ungehindert in die Lunge gelangen. Dort können sie Entzündungen, Wucherungen, Asthma, Bronchitis oder Krebs auslösen. In bestimmten Konzentrationen führen sie zum Herzinfarkt. Nach einer EU- Studie sterben in der Europäischen Union jährlich 310.000 Menschen an Erkrankungen durch Feinstaubpartikel, davon 65.000 in Deutschland

 

Grenzwerte

 

In Deutschland gilt seit Anfang 2005 eine EU- Richtlinie. Pro Tag dürfen demnach nur noch höchstens 50 Mikrogramm Feinstaub pro Kubikmeter Luft erreicht werden. Dieser Grenzwert darf an nicht mehr als 35 Tagen pro Jahr überschritten werden. In Deutschland gibt es mehr als 400 Messstationen für Feinstaub.

 

Maßnahmen

 

Zuständig für die Umsetzung der Vorgaben sind die Bundesländer. Die örtlichen Behörden sind verpflichtet, Gebiete aufzulisten, in denen die zulässigen Schadstoffmengen überschritten werden. Echte Sanktionen gibt es bisher nicht. Diskutiert werden immer wieder Streckensperrungen für Lastwagen und Fahrverbote für veraltete Autos in Innenstädten.

 

FOTOSTRECKE>>

 

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I love you all!

 

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Für GV ohne Horst S.!*

 

*GV = Grevenbroich • Horst S. = Horst Schlimm, Schlamm, Schlämmer

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von schaefca am 28.09.2007 um 13:54 Uhr ]


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