Damit magst Du schon recht haben, Hajo, aber eine verbesserte Radabdeckung unterstützt unter Umständen die Argumentation, mit der man bei verständnisvollen Prüfern dem Ziel näher kommt, diese Verbreiterungen gar nicht mehr zu benötigen! 😉
Daß die Ansteckverbreiterungen so mit im Gutachten stehen, ist auch Nonsens, denn in anderen Gutachten wird nur im Text auf die erforderliche Radabdeckung hingewiesen, das erweitert die Möglichkeiten für den Anwender. 😉
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