Moin, sehr geehrte Forengemeinde !
Ich führe meine "Befürchtungen" mal kurz aus:
Meine Erfahrungen aus der Vergangenheit bzgl. der aus der EU-Bürokratie kommenden Regelungen ist die, daß diese was "Verschlimmerungen", Gängelungen bis hin zu kleinteiligsten Vorschriften angeht (und natürlich damit verbundene Kosten für den Verbraucher), sofort und angeblich "alternativlos" und natürlich auf Kosten den hiesigen Endverbrauchers umzusetzen sind (Floskel dazu: EU-Recht geht vor / bzw. bricht das hiesige Bundes- bzw- Landesrecht.....). Scheint derzeitige Handlungspraxis der Politik zu sein.
Das führt dann z.B. dazu, daß mir als Endverbraucher bindende Vorschriften gemacht werden, welche Art von Leuchtmitteln ich in meine Fassungen zu setzen habe.....oder wieviel Leistung der Motor meines Trocken-Staubsaugers maximal haben darf.....oder daß ich als (zumindest körperlich z.Zt.) nicht-eingeränkter Mensch Schwierigkeiten habe, Schraubverschlüsse von Getränkeflaschen abzuschrauben, da diese ja unbedingt da dranbleiben müssen.....kein "Problem" scheint geringfügig/kleinteilig genug, als daß sich 1000de Bürokraten der EU nicht darum zu unser aller "Wohle" kümmern würden.
Wenn es denn mal um eventuelle Vorteile gehen könnte...... (z.B. EU-weite TÜV-Prüfungen, EU-weiter Strom- und anderer Energie-Einkauf, EU-weite Möglichkeiten, Führerscheine und andere Berechtigungen /z.B. Bootsführerscheine, Angelscheine, Waffenscheine u.v.a.m. zu machen), dann geht das plötzlich alles nicht, weil lokale Gesetze doch irgendwie vorgehen.....(muß man (ich) das verstehen ?)
Und die Auswirkungen auf die hiesigen "Fahrerlaubnisse", insbesondere bei lebensälteren Menschen ? Die anderen Forenteilnehmer haben das Prozedere hinsichtlich der Berechtigungen für schwere LKW schon aufgeführt.
Ich befürchte, daß solche Systeme auf die Fahrerlaubnisse für normale Pkw und Kräder über kurz oder lang "mit Druck aus der EU" übertragen werden könnten.
Und zwar als "Bringeschuld" des Bürgers: Wenn er die kleinteiligen und kurzfristigen Prüfungsnachweise (z.B. Gesundheit, Reaktionsvermögern, aktuelle Kenntnisse des Verkehrsrechts u.v.a.m.) auf seine Kosten nicht bringt...dann erlischt die Fahrerlaubnis AUTOMATSCH !!!!!
Der Grundstein (ist zumindest für mich erkennbar) mit der aktuellen bindenden Umtauschpflicht der Papierführerscheine auf Karte (natürlich auf Kosten des Fahrerlaubnisinhabers...) schon gelegt. Die Karte ist nur 15 Jahre gültig (von der Dauer her, aber DAS ließe sich problemlos auch auf das Recht selbst erweitern.....).
Ich befürchte deshalb SCHLIMMES !!!
mit freundlichen Grüßen verbleibt
hedwig
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