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RPGamer

Gerade auf VOX: Drängeln oder doch mit Blaulicht

Empfohlene Beiträge

Irgendwas zu einer Raservorschrift und wie man günstiger drängelt :-D

 

Hab mal gegoogelt:

Quote:
Seit der neuen "Dränglervorschrift":
Drängeln: 250 EUR + 4 Punkte + 3 Monate Fahrverbot

Sollte man lieber gleich rechts überholen:
Rechts überholen: 50 EUR und 3 Punkte (200 EUR + 1 Punkt gespart!)

Einen weiteren Punkt kann man sogar noch sparen, wenn man statt der rechten Spur gleich die Standspur benutzt:
Seitenstreifen zum Zweck des schnelleren Vorwärtskommens = 50 EUR und 2 Punkte

Fazit: Niemanden bedrängt, nicht aufgeregt (Nerven geschont...), sehr schnell vorangekommen - und noch 200 EUR + 2 Punkte gespart. ABER!

Das geht noch viel billiger und effektiver! Kauf dir ein Blaulicht und ein Martinshorn, gebrauche dasselbe und du kannst dir deinen Fahrstreifen aussuchen, der freigemacht werden soll.

Die Verwendung solcher kleinen Hilfen im täglichen Verkehr kostet nur läppische 20 EURO?! Steht so im § 38 StVO geschrieben. Also 230 Euro gespart und - K E I N E - Punkte!

 

 

Sehr interessant die Gesetzgebung. Denke aber dennoch das das mit dem Blaulicht keine gute Idee ist (Amtsanmaßung?)


sig_amg2.gif" border="0" align="rightMarkus [me»mysmart.org]

 

2003-2006: smart city-coupé&passion (2000) - mehr... | 2006-2008: smart forfour BRABUS xclusive (2006) - mehr... | 2010-2012: smart fortwo coupé passion 52kw (Modelljahr 2011) - mehr... | 2012-2015: Skoda Octavia RS Combi TDI DSG (2012) | 2015: Skoda Superb Combi TDI DSG (2014)

 

Aktuell: seit 2008: Mercedes-Benz SLK 350 (2004) - mehr... | seit 2015: Skoda Octavia RS Combi TDI DSG (2015)

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Quote:

Am 21.10.2007 um 17:19 Uhr hat RPGamer geschrieben:

Denke aber dennoch das das mit dem Blaulicht keine gute Idee ist (Amtsanmaßung?)


 

Das kam mir auch direkt in den Sinn, komisch dass das gar nicht unter diesem Gesichtspunkt bestraft wird... :(

Hätte schwören können, das würde als Argument angeführt...

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Evtl. ist Blaulicht ohne Martinshorn noch kein Sonder(wege-)recht.

 

 


sig_amg2.gif" border="0" align="rightMarkus [me»mysmart.org]

 

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Quote:


Wegerecht (§ 38 StVO)

Von der Gewährung von Sonderrechten gemäß § 35 StVO zu unterscheiden ist die Inanspruchnahme des Wegerechts gemäß § 38 Abs. 1 StVO, das den (rechtzeitigen!) Einsatz beider Warnvorrichtungen (Blaulicht und Einsatzhorn) voraussetzt .


 

Quelle: Fahrzeuge mit Sonderrechten

 

Quote:


§38 Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht

(2) Blaues Blinklicht allein darf nur von den damit ausgerüsteten Fahrzeugen und nur zur Warnung an Unfall- oder sonstigen Einsatzstellen, bei Einsatzfahrten oder bei der Begleitung von Fahrzeugen oder von geschlossenen Verbänden verwendet werden.


 

Quelle: Blaulicht ohne Martinshorn

 

Ich wusste doch dass da was war. Also hattest du recht. Aber wie du siehst, hat Blaulicht allein, schon wieder zig andere Bedeutungen, die man sich, so sollte man meinen, als Privatmann nicht aneignen darf.

 

Und was ist eigentlich, wenn sich durch das Blaulicht jemand genötigt fühlt? Eine Polizeistreife hätte eine Ausrede... :(

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Aber neben dem Blaulicht:

 

Auf dem Standstreifen überholen ist also wirklich günstiger als auf der rechten Fahrspur?

 

Oder irgendwelche Einwände?


3 Liter Hubraum oder 3 Liter Verbrauch

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Nein, ist wirklich so. Gibt nur 2 statt 3 Punkte... würde aber sagen es ist um einiges Gefährlicher!

 

 


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Naja, beides nicht zu empfehlen. Im Gegensatz zur rechten Spur wird aber in den meisten Fällen keiner nach rechts auf die Standspur wechseln, wenn man gerade überholt, somit eventuell sogar "besser".

 

 


3 Liter Hubraum oder 3 Liter Verbrauch

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vorbei fahren auf dem standstreifen ist ein rechts überholen, ausser man befindet sich im stau. ausserdem wirst du noch angezeigt, wegen gefährdung des strassenverkehrs.

 

aber kann man sich ja mal überlegen... :roll:

-----------------

sig.gif

Ein Mann ohne Bauch ist wie ein Himmel ohne Sterne.

 

openBC ist jetzt XING

 

 


Diskutiere niemals mit jemandem, der 3 Liter Vorsprung hat!!!

 

XING

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