eonart Geschrieben am 22. Oktober 2007 Hallo.Biete hier eine unbenutzte AHK von der Fa.CFI (Baugleich MDC) an.AHL = 300kgInkl.Gutachten,E-Satz und der Chromabschlussblende.Interessenten bitte per E-Mail melden. Gruss Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
MisterDotCom Geschrieben am 23. Oktober 2007 !!!!! Die AHK ist NICHT Baugleich !!!!!!!-----------------MisterDotCom info@misterdotcom.info MisterDotCom info@misterdotcom.info Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
eonart Geschrieben am 24. Oktober 2007 Sorry,dann muss mich wohl der Hersteller "irre führen"..Auf deren Homepage www.trailer-für-smart.de steht:Zitat:"smart Anhängerkupplung mit 300 kg Anhängelast,so wie sie den meisten AHK-Eignern heute bekannt ist. Perfektioniert hab ich die cfi-Kupplung mit Michael Papenburg (MDC), der dann auch die Herstellung übernommen hat, Vertrieb und Einbau wird aber nach wie vor von mir erledigt !!! " Würde mich jetzt aber schon interessieren,was Tatsache ist und wenn ja,was an der AHK anders sein soll ? Gruss Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Richi Geschrieben am 25. Oktober 2007 Die cfi-Kupplung ist aus zwei Teilen zusammengeschweißt, daher auch schwerer und nicht verzinkt. Auch ist im Normalfall der Kugelkopf kein Edelstahl...und nach meinem Weggang 2001 wurde nichts weiterentwickelt, weil niemand von smart Ahnung hatte....sind deshalb auch schon lange pleite !! Die 2. Generation von Michael ist leicht abgeändert und von weitaus besserer Qualität :) Richi 8-) ----------------- Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
eonart Geschrieben am 25. Oktober 2007 @Richi & star-oneAngebote von Mitgliedern schlechtzumachen ist wohl Eure Spezialität, Ihr beiden Kollegen.Wundert mich auch nicht nachdem ich sehe ,dass der liebe Richi wohl auch diesen Artikel vertreibt.Gehen die Verkäufe von Euch soo schlecht,dass Ihr auf so eine miese Art und Weise auf eure Produkte aufmerksam machen müsst ?. @Richi:Sag mal,wenn ich auf die angegebe Homepage von dir klicke,komme ich genau auf die Herstellerseite der von mir angebotenen AHK.Komisch oder dubios..? Werde von der ganzen Aktion einfach nicht schlau,so amateurhaft vorzugehen.Ich glaube,dass ist ungefähr genau das selbe,wie wenn ein Automobilhersteller um das Neuwagengeschäft anzukurbeln,seine gebrauchten (und schon verkauften..) Fahrzeuge öffentlich dermassen schlechtredet,damit die Leute sich verunsichert einen Neuwagen zulegen. Jedenfalls,die AHK die ich hier anbiete:-Ist aus einem Teil zusammengeschweisst-Ist vollverzinkt-Kugelkopf aus Edelstahl Würde gerne ein Bild einfügen wenn ich das könnte.Weiss nur nicht,was ich als URL oder wie das heisst eingeben muss.Einfach vom PC hochladen wäre super,aber geht wohl nicht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
CDIler Geschrieben am 26. Oktober 2007 Hi, mein Angebot steht nach wie vor noch! Nen Bild kannst Du von Deinem Rechner unter www.imageshack.us hochladen und den dann erscheinenden Linkk fügst Du hier z.B. mit dem Button "Image" ein, oder kopierst gleich den entsprechenden Link der bei Imageshack angeboten wird, hier ein. Mach mir mal ein unwiderstehliches Angebot, wir haben doch schon so schön kommuniziert :roll: ---------------------------------- Echte Autos haben den Motor hinten......nur Kutschen werden gezogen [ Diese Nachricht wurde editiert von CDIler am 17.07.2011 um 18:21 Uhr ] Echte Autos haben den Motor hinten... ...nur Kutschen werden gezogen Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Richi Geschrieben am 26. Oktober 2007 @eonartWer hat hier wen schlecht gemacht :-? Hab nur auf deine Behauptung reagiert, daß die cfi-Kupplung mit MDC baugleich ist ??!! Und das ist sie definitv nicht............ Und da ich 2000 die cfi-ahk selber entwickelt habe und bei der MDC-Kupplung 2002 mit dabei war....sind alle Verbesserungen hier mit eingeflossen ;-) Außerdem ist die Kupplung nicht, wie du geschrieben hast, "aus einem Teil zusammengeschweißt"......sondern es handelt sich um ein sog. "Brennteil" das anschließend abgekantet und verzinkt wird ??!! Die cfi-Kupplung wurde seinerzeit in Rumänien gefertigt bzw. zusammengeschweißt, die konnten das nicht anders............und die MDC ist zu 100% "made in Germany" :) :) Also ruhig mal "den Ball flach halten", wenn du dich nicht genau auskennst..........denn ohne diese "Entwicklungen" würde es gar keine ahk für unseren smartie geben..............die Rechtsabteilung von MCC hat damals schon versucht "gegenzuhalten"........ ;-) ;-) ----------------- Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
wooms Geschrieben am 17. Juli 2011 Hallo Leute,bin auf der suche eines Original Gutachtens für die CFI AHK! Benötige dieses NUR für die Eintragung! Bin mit einer Kopie des Gutachtens nicht weiter gekommen beim TÜV! Desweiteren fehlt mir das Typenschild / Teilenummer. Ein Foto davon wäre auch super! Soweit erstmal vielen DANK! smart rulez Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
harzer32 Geschrieben am 10. September 2011 hallohast du die anhängerkupplung nochmfg Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
CDIler Geschrieben am 10. September 2011 Schon gesehen das der Threadersteller das vor 4 Jahren gepostet hat? :roll: Echte Autos haben den Motor hinten... ...nur Kutschen werden gezogen Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
maikelms Geschrieben am 10. September 2011 Bisschen Retro ist doch auch ganz schön....... -----------------Gruß maikel www.varaboard.dewww.varamaikel.de.tlwww.maikelsseite.de Fortwo Coupe pulse EZ 12/02 61PS Benzinderzeitige Laufleistung (12/09) ~170.000kmLederausstattung Soundsystem Glasdach Klima Stebel-Truckhorn Garmin 276c Gruß maikel www.varaboard.de www.varamaikel.de.tl http://maikelsseite.de/ Fortwo Coupe pulse EZ 12/02 61PS Benzin derzeitige Laufleistung (12/11) ~190.000km Lederausstattung Soundsystem Glasdach Klima Stebel-Truckhorn Garmin 276c Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
DieAlex Geschrieben am 16. September 2011 Quote:Am 17.07.2011 um 17:03 Uhr hat wooms geschrieben:Hallo Leute,bin auf der suche eines Original Gutachtens für die CFI AHK! Benötige dieses NUR für die Eintragung! Bin mit einer Kopie des Gutachtens nicht weiter gekommen beim TÜV! Desweiteren fehlt mir das Typenschild / Teilenummer. Ein Foto davon wäre auch super!Soweit erstmal vielen DANK! Hallo Wooms,hast Du eine Lösung gefunden??? Ich habe genau das gleiche Problem, vielleicht kannst Du mir weiter helfen? LG Alex Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Eggy Vi Geschrieben am 24. März 2020 Hallo ich stecke genau an der gleichen Stelle fest. Aufkleber und Gutachten. Dann wollte ich mit einem Smart CDI 450 einen Wohnwagen QEK Junior HP 500 ziehen. Der Wohnwagen wiegt 360 Kg leer und die Anhängerkupplung ist für 300 zugelassen. Gibt es da Möglichkeiten das eintragen zulassen? Mfg Eggy Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
greatoldman Geschrieben am 24. März 2020 (bearbeitet) Wie viel Stützlast hast Du? Laut MDC hat Deine Kupplung für den 450iger doch 335kg + Stützlast 35kg ist doch 370kg! bearbeitet 24. März 2020 von greatoldman Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
CDIler Geschrieben am 24. März 2020 (bearbeitet) vor 2 Stunden schrieb greatoldman: Laut MDC hat Deine Kupplung für den 450iger doch 335kg + Stützlast 35kg ist doch 370kg! Was ist denn das für eine Rechnung? Der Anhänger welcher gezogen werden soll, darf ein bestimmtes Gewicht haben, ob dieses Gewicht sich auf der AHK oder der Achse des Anhängers abstützt, ändert doch nichts am Gesamtgewicht was der Anhänger wiegen darf und so das Zuggewicht darstellt bearbeitet 24. März 2020 von CDIler Echte Autos haben den Motor hinten... ...nur Kutschen werden gezogen Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
greatoldman Geschrieben am 24. März 2020 (bearbeitet) Du darfst die Stützlast dem zul. Anhängerlast (die im Schein steht) zurechnen So hat man es mir beim TÜV erklärt bearbeitet 24. März 2020 von greatoldman Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Laverda 1000 3 Geschrieben am 24. März 2020 https://www.frag-den-fahrlehrer.de/2017/10/30/wie-hoch-ist-die-stützlast/ Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Funman Geschrieben am 24. März 2020 Kommt auf den Smart an. Der ZEE Smart hat nur 300 Kg. Dazu die Stützlast. Das reicht nicht für 360 leer. Meines Wissens hat der QEK aber leer max. 300 Kg, das geht. Sinn macht das allerdings höchstens für eine Überführung. Leere Wohnwagen sind relativ sinnlos. Mal abgesehen davon, daß du die Stützlast schon sehr genau auswiegen mußt. Und, für längere Strecken ist der Luftwiderstand des QEK zu groß. Nochne Frage wäre, was will man mit einem Wohnwagen, wenn man kein Zugfahrzeug dafür hat. Und wenn man eins hat, kann man damit auch überführen. Grüße Hajo .... der mit Smart 450cdi mit Wohnanhänger von der Ostsee in die Sahara und zurück gefahren ist. 705 Kilometer mit 19,43 Litern sind 2,75 Liter/100 Km. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Ahnungslos Geschrieben am 25. März 2020 vor 9 Stunden schrieb Funman: Kommt auf den Smart an. Der ZEE Smart hat nur 300 Kg. Vollkommen richtig, Hajo Gemäß dieser Seite von MDC hat ein ZEE Smart bis Bj. Ende 2002 eine Anhängelast von 300 kg + Stützlast 35 kg, also 335 kg. Ein echter SAM Smart ab Bj. 2003 mit echtem ESP, (Baujahr, nicht Erstzulassung!) hat eine Anhängelast von 350 kg + Stützlast 35 kg, also 385 kg. Dort ist die Anhängelast eben im Gesamten angegeben mit dem Zusatz incl. der Stützlast, aber es ist schon die Addition aus beiden Werten! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
CDIler Geschrieben am 25. März 2020 vor 17 Stunden schrieb greatoldman: Du darfst die Stützlast dem zul. Anhängerlast (die im Schein steht) zurechnen So hat man es mir beim TÜV erklärt Dann hat er es dir falsch erklärt oder man möge mir mal einen Link aufweisen der es so aussagt. ES wäre ja auch total unlogisch Echte Autos haben den Motor hinten... ...nur Kutschen werden gezogen Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
greatoldman Geschrieben am 25. März 2020 (bearbeitet) Vielleicht drücke ich mich auch falsch aus. Wenn, wie beim Smart 451 ungebremst/gebremst je 450 kg steht und bei Stützlast 45 kg, dann darf das Zuggewicht des Hängers 495 kg betragen. Sollte der Hänger zB 500 kg wiegen, darf, bzw muss 5 kg weniger zugeladen werden https://www.kuhnert-anhaenger.de/lasten.html bearbeitet 25. März 2020 von greatoldman Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Ahnungslos Geschrieben am 25. März 2020 Genau, das ist genauso als wenn in einem Raum 15 Leute anwesend sind und 20 Leute raus gehen. Dann müssen 5 Leute wieder rein, damit der Raum leer ist! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Smart_Oldie Geschrieben am 25. März 2020 vor 4 Minuten schrieb Ahnungslos: Genau, das ist genauso als wenn in einem Raum 15 Leute anwesend sind und 20 Leute raus gehen. Dann müssen 5 Leute wieder rein, damit der Raum leer ist! 👍 Gruß Larry Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
CDIler Geschrieben am 25. März 2020 vor 39 Minuten schrieb greatoldman: Wenn, wie beim Smart 451 ungebremst/gebremst je 450 kg steht und bei Stützlast 45 kg, dann darf das Zuggewicht des Hängers 495 kg betragen. Wo steht das nachzulesen? Nirgendwo....weil es auch unogisch ist. Lasse mich ja gerne eines Besseren belehren, nur nennt hier keiner eine offizielle Quelle wo es so steht Echte Autos haben den Motor hinten... ...nur Kutschen werden gezogen Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
greatoldman Geschrieben am 25. März 2020 Hier nochmal: Die Anhängelast ist nicht eindeutig definiert. Aus §42 STVZO ist aber zu entnehmen, dass die "gezogene Anhängelast" sich auf das tatsächliche Gesamtgewicht des Anhängers bezieht. Dieses ergibt sich auch aus § 42 Abs.1 Satz 2 StVZO: "Bei Personenkraftwagen nach Nummer 1 oder 2 darf das tatsächliche Gesamtgewicht des Anhängers (Achslast zuzüglich Stützlast) jedoch in keinem Fall mehr als 3500 kg betragen.zum §42 der STVZO im angekuppelten Zustand die Anhängelast ist. Dies bedeutet, dass die Stützlast (siehe Beispiel 3) zum tatsächlichen Gewicht des Anhängers addiert werden darf. Bedeutsam ist dies, wenn das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers größer als die zulässige Anhängelast des Zugwagens ist. In diesem Fall darf das tatsächliche Gewicht des Anhängers um den Betrag der Stützlast größer als die Anhängelast sein. Das resultiert aus der obigen Definition und ist so auch vom Bundesverkehrsministerium bestätigt worden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen