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larotti

Bei meinem Kleinen jetzt auch, die Hochdruckpumpe

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Hallo zusammen,

 

bei meinem CDI ist auch schon seit längerem die Diesel Hochdruckpumpe undicht. Da das Ganze aber noch beim Anwalt liegt (ist 3 Monate nach Kauf beim Händler aufgetreten und Händler stellt sich jetzt quer. Aber das ist eine andere Geschichte) wollte ich mit der Reparatur noch warten. Da die Dieselflecken aber immer größer werden, muss ich jetzt handeln. Daher dachte ich mir, ich verbaue den Bosch Dichtungssatz. In einem anderen Thread habe ich auch schon einige Fotos u.a. auch vom Dichtungssatz gesehen.

Jetzt hätte ich aber noch ein paar Fragen zu der Aktion und hoffe, dass Ihr mir bis zum Wochenende helfen könnt.

1. Sollten alle gelieferten Dichtungen verbaut werden, oder kann ich welche auf den alten Stand lassen ? Jeder Dichtungstausch birgt immerhin das Risiko einer Undichtigkeit.

2. Auf was muss ich beim Zerlegen, Dichtungen tauschen und Zusammensetzen achten ?

3. Welches Werkzeug benötige ich die ganze Aktion inkl. Endtopf abnehmen ?

Evtl. hat ja noch jemand eine Anleitung mit Fotos rumliegen oder einen passenden Link für mich. :)

Ich danke Euch schonmal für die zahlreichen Antworten. :-D

Bis denne,

Lars


Smart Fortwo CDI, oder wer fährt sonst noch 500km mit 20,-€ für Diesel.

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Steht bereits alles hier irgendwo im Forum. Einfach mal die Suchfunktion nutzen ;-)

 

 

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Les dich mal hier schlau.

Bosch Teilenummer: F01M100275-810 kostet ca 18 Euro! Ich würde alle tauschen. Wenn Du das Ding mal raus hast dann kannstes auch komplett machen.

 

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Hi,

 

ich würde aber vorher den Anwalt fragen ob das ok ist - nicht dass du nachher Probleme kriegst weil du inzwischen was an der Kugel gemacht hast :-?

 

Rein aus Neugier - wieso stellt sich der Händler denn quer? Du hast doch Gewährleistung - auch wenn du z.b. keine Garantie abgeschlossen hast. Und in den ersten sechs Monaten nach Kauf muss der Verkäufer nachbessern... Ging mir ja auch so mit der Hochdruckpumpe und mein Verkäufer hat sie anstandslos im Zuge der Gewährleistung ersetzt.

 

Viel Glück beim weiteren Verlauf!

-----------------

LG

Sandra

 

Marty braucht Spritmonitor.de und trinkt Diesel

 


LG

Sandra

 

 

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Hallo Zusammen,

 

vielen Dank schonmal für die Antworten.

Ich habe heute nochmal mit meinem Anwalt telefoniert und der meinte, ich soll noch Nichts reparieren (lassen). Es würde sich ein Gutachter meine kleine Kugel anschauen und dann würde alles seinen Weg gehen.

 

@ Chili,

Ja, das habe ich Ihm auch so erklärt, aber er ist der festen Meinung, dass ich im ersten halben Jahr in der Beweispflicht wäre. (Trottel). Dann habe ich nochmal direkt mit dem Ausdruck aller Mängel (Vielen Dank nochmal an die smarte Werkstatt) konfrontiert und gefragt, ob er dafür haften würde oder ob er sich quer stellt. Daraufhin hat er mir direkt gesagt, dass er sich quer stellen würde. Also blieb mir nichts anderes übrig, als zum Anwalt zu gehen.

 

Und jetzt heisst es abwarten.

Ich werde berichten, wie es gelaufen ist.

 

Bis denne,

Lars


Smart Fortwo CDI, oder wer fährt sonst noch 500km mit 20,-€ für Diesel.

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Quote:

Am 25.10.2007 um 08:44 Uhr hat Chili geschrieben:
Hi,

Du hast doch Gewährleistung - auch wenn du z.b. keine Garantie abgeschlossen hast. Und in den ersten sechs Monaten nach Kauf muss der Verkäufer nachbessern...

 

Hallo, DAS stimmt so nicht. Der Verkäufer muss theoretisch für Mängel, von denen man vermutet, sie waren bei Übergabe bereits vorhanden, zwei Jahre gerade stehen. In den ersten sechs Monaten obliegt IHM die Beweispflicht, daß der Mangel nicht bei Übergabe vorhanden war (i.d.R. schwierig bis unmöglich), in den nächsten 18 Monaten übliegt DIR die Beweispflicht (ebenfalls schwierig bis unmöglich).

 

ERGO: In den ersten sechs Monaten zahlt er, danach wirst du wohl auf deinen Kosten sitzen bleiben.

 

Gruß.

 

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Morgen,

 

@ Lars - dacht ich mir fast dass es jetzt besser ist nix an der Kugel zu machen ;-)

 

Schade dass du an so einen Verkäufer geraten bist. Wenn du sagst "nen Ausdruck aller Mängel" dann muss ja einiges vorliegen :( Ich drück auf alle Fälle die Daumen dass sich alles regeln lässt!

 

@ DirtyHarry.... äh..... :-D Olli - eben, er muss in den ersten sechs Monaten beweisen dass der Mangel beim Verkauf noch nicht da war - aber da sich das ja normalerweise nicht beweisen lässt hab ich das ganze mal "gekürzt". Fakt ist der Verkäufer kommt in der Regel für die Mängel innerhalb der ersten sechs Monate auf. Danach liegt die Beweispflicht beim Käufer so wie du gesagt hast.

Also - wir meinen doch beide das selbe im Endeffekt :-D

 

Und nu brauch ich erst mal nen Kaffee...

-----------------

LG

Sandra

 

Marty braucht Spritmonitor.de und trinkt Diesel

 


LG

Sandra

 

 

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