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martinwissing

Darf Kind als Beifahrer vorne Sitzen?

Empfohlene Beiträge

Hallo zusammen,

 

ich überlege mir einen Smart als Zweitwagen zu kaufen. Hierbei meine Frage:

 

- Darf ein Kind ohne weiteres als Beifahrer vorne sitzen? Ansonsten gilt die Bestimmung ja, bis 12 Jahre müssen Kinder hinten Platz nehmen (was bei einem Smart fortwo etwas schwierig werden könnte :).

 

Grüße

martinwissing

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Hallöle und welcome hier im Forum :-D

 

ich denke wenn man die passende Sitzunterlage hat sollte das nicht zum Problem werden! Anders ließe es sich auch nicht bewerkstelligen beim Fortwo :-D

-----------------

Grüße aus dem sonnigen Köln,

Ingo

Smart/Pure CDI /2007 ohne schnick & schnack

 


Grüße aus dem sonnigen Köln,

Ingo

Smart/Pure CDI /2007/Kristallweiß = Flöckchen

ohne schnick & schnack (der kommt noch)

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Da es bei den meisten 2- sitzigen Fahrzeugen in Bezug auf die Sitzplätze kein "hinten" und damit auch kein "vorne" gibt, erübrigt sich die Frage.

 

;-)

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FALSCH! Kinder unter 12 Jahren dürfen im smart NICHT mitgenommen werden.Es gibt aber nachrüst-kits, die eine zweite Sitzreihe hinten beten..... ähm, achso, ist ja ja noch gar nicht erster April, also Scherz beiseite: natürlich dürfen die Kleinen vorne mitfahren.

Ich würde mir das aber gut überlegen, erfahrungsgemäss bekommt man die Kidies nicht mehr dazu, aus dem Auto zu steigen - weil sies so Klasse finden :)

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sig.jpg

 

[ Diese Nachricht wurde vergeblich editiert von iidollarii am 22.11. gegen 02:41 Uhr ]

 


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Quote:
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)


I. Allgemeine Verkehrsregeln

§21 Personenbeförderung

(1) In Kraftfahrzeugen dürfen nicht mehr Personen befördert werden, als mit Sicherheitsgurten ausgerüstete Sitzplätze vorhanden sind. Abweichend von Satz 1 dürfen in Kraftfahrzeugen, für die Sicherheitsgurte nicht für alle Sitzplätze vorgeschrieben sind, so viele Personen befördert werden, wie Sitzplätze vorhanden sind. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht in Kraftomnibussen, bei denen die Beförderung stehender Fahrgäste zugelassen ist. Es ist verboten, Personen mitzunehmen

1.

auf Krafträdern ohne besonderen Sitz,
2.

auf Zugmaschinen ohne geeignete Sitzgelegenheit oder
3.

in Wohnanhängern hinter Kraftfahrzeugen.

(1a) Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, dürfen in Kraftfahrzeugen auf Sitzen, für die Sicherheitsgurte vorgeschrieben sind, nur mitgenommen werden, wenn Rückhalteeinrichtungen für Kinder benutzt werden, die amtlich genehmigt und für das Kind geeignet sind. Abweichend von Satz 1

1.

ist in Kraftomnibussen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t Satz 1 nicht anzuwenden,
2.

dürfen Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr auf Rücksitzen mit den vorgeschriebenen Sicherheitsgurten gesichert werden, soweit wegen der Sicherung anderer Kinder mit Kinderrückhalteeinrichtungen für die Befestigung weiterer Rückhalteeinrichtungen für Kinder keine Möglichkeit besteht,
3.

ist
1.

beim Verkehr mit Taxen und
2.

bei sonstigen Verkehren mit Personenkraftwagen, wenn eine Beförderungspflicht im Sinne des § 22 des Personenbeförderungsgesetzes besteht,

auf Rücksitzen die Verpflichtung zur Sicherung von Kindern mit amtlich genehmigten und geeigneten Rückhalteeinrichtungen auf zwei Kinder mit einem Gewicht ab 9 kg beschränkt, wobei wenigstens für ein Kind mit einem Gewicht zwischen 9 und 18 kg eine Sicherung möglich sein muss; diese Ausnahmeregelung gilt nicht, wenn eine regelmäßige Beförderung von Kindern gegeben ist.

(1b) In Fahrzeugen, die nicht mit Sicherheitsgurten ausgerüstet sind, dürfen Kinder unter drei Jahren nicht befördert werden. Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, müssen in solchen Fahrzeugen auf dem Rücksitz befördert werden. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht für Kraftomnibusse.

 

Ich denke die Frage ist somit abschließend beantwortet. Du darfst !

 

-----------------

Gruß

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°°°°DkM°°°°

205131.png

 

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von Der_kleine_Muck am 08.11.2007 um 10:37 Uhr ]


signatur.gif

***

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LG

°°°°DkM°°°°

205131.png

 

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