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gramels

smart in die schweiz importieren?

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Hallo dynamische community,

da ich wahrscheinlich demnaechst in die Schweiz auswandern werde und ein Smart in Zürich das wohl einzige praktische Auto gibts da ein paar Fragen.

Weiss jemand, ob und wie es funktioniert, wenn man die Kiste in Frankreich bestellt und sie dann in die Schweiz einführt. Erst in D anmelden und dann in die Schweiz einführen lohnt sich nicht wirklich, da man dann die Umsatzsteuer in D abführen muss und sie bei der Ausfuhr auch nicht wieder zurückbekommt.

Vielleicht ist ja ein Schweizer unter uns, der schon mal ein EU Auto importiert hat.

Grüsse

[Diese Nachricht wurde von gramels am 23. Februar 2001 editiert.]

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Sollte ohne Probleme funktionieren, da die CH die EU Zulassungsvorschriften übernommen hat.

Jedoch ein kleiner Tip: Du kannst jedes Auto, das in die CH eingeführt wird, bis zu 3 Jahren mit einem Zollkennzeichen fahren, was soviel Bedeutet, dass das Auto nicht in die CH importiert wird -> also keine Steuern. Wenn das Auto in Deutschland noch nicht zugelassen war und du den Export nachweist bekommst du aber die 16% Märchensteuer zurück.

PS: nach 3 Jahren muss die Kiste dann für mind. 4 Wochen aus dem Ländle raus, oder du importirst sie (zum Zeitwert) oder wenn du bis dahin nach D zurückkommst kannst du es als Umzugsgut auch ohne Steuern zurückbringen.


 

 

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Hallo, habe die Antwort inzwischen vom Schweizer Strassenverkehrsamt erhalten:

-------------------------------------------

Besten Dank für Ihre Mailanfrage vom 23.02.01. Ich würde Ihnen auf keinem

Fall empfehlen das Fahrzeug zuerst in Deutschlad zuzulassen, den der

Deutsche TÜV wird in der Schweiz nicht anerkannt. Der Ablauf des

Fahrzeugimportes ist folgender:

- Überführung

- Verzollung

- Technische Prüfung

- Schweizerische Zulassung

Was für Zollgebühren auf Sie zukommen müssten Sie am Zoll fragen (Zollamt

Freilager in Zürich Tel. Nr. 01/492 11 67)

Für einen Termin zur technischen Prüfung benötigen Sie folgende Unterlagen:

- Prüfbericht vom Zoll

- Versicherungsnachweis einer Schweizer Versicherungsgesellschaft

- Ausländische Fahrzeugpapiere

- EWG-Übereinstimmungsbescheinigung oder Übersiedlungsgut-Bestätigung

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüssen

Daniela Gliewe

STRASSENVERKEHRSAMT DES

KANTONS ZÜRICH

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hallo

hier die ultimative antwort: es stellt sich die frage, wie lange du in die schweiz kommen willst und ob das auto schon eingelöst war. trifft letzteres zu, so gilt es als umzugsgut und es wird billiger siehe unten. kaufst du es aus kostengründen extra ein, so ist das nicht unbedingt ein vorteil, siehe auch unten.

wenn es ein dt. auto mit dt. kennzeichen ist, so gilt die devise: einfach nichts sagen und mit dem schild weiterfahren. hat den vorteil, dass du die parkbussenzettel einfach wegwerfen kannst, denn es gibt kein rechtshilfeabkommen. du musst einfach jemanden haben, der in deutschland wohnt und dein auto dort anmeldet z.b. eltern.

natürlich hat der recht, der da von der zollnummer spricht. das wäre für den kurzaufenthalt die gesetzeskonforme lösung und du brauchst keinen zoll/mwst zu bezahlen. zur Versicherung und mfk musst du aber trotzdem und erhälst dann eine schweizer nummer mit rotem vertikalem balken.

wenn du für länger hierhin kommst, dann lohnt sich das ummelden. da die autos eu konform sind, hast du nur mit behördengängen zu tun.

zuerst musst du bei der einfuhr am schweizer zoll das auto anmelden. dort entrichtest du den gewichtszoll pro 100 kilo und dann noch die mwst. das alles wird dir auf einem speziellen formular bestätigt. dann fährst du an deinen ch wohnsitz und meldest dich bei einer versicherung. am besten sind winterthur und zürich versicherungen, denn diese bieten spezielle smart versicherungen an (inkl. vollkasko ca Fr. 600 = dm 800/jahr). kannst du grad im smart center wallisellen (01-877 66 66) abschliessen. dort erhälst du auch gleich einen versicherungsnachweis in die hand gedrückt (den brauchst du, damit dir die mfk (motorfahrzeugkontrolle = tüv) eine nummer gibt). noch kannst du aber fahren, weil du die dt. nummer dran hast. und so gehst du mit verzollungsnachweis, dt. fz-schein und brief und dem versicherungsnachweis zur mfk bzw. lässt dir dort telefonisch einen termin geben. die haben in zürich nicht immer termine frei und du musst dich auf jeden fall auf längeres anstehen gefasst machen. das auto wird dort in schnellem verfahren abgenommen event. einfach ein neuer fahrzeugausweis (wir haben in der schweiz nicht brief und schein) ausgestellt. aus diesem ist dann auch ersichtlich, dass das fahrzeug nicht aus der schweiz stammt!!! das ist bei einem weiterverkauf wichtig bzw. diskriminierend, weil du nun nicht mehr den besten verkaufspreis erhälst und weit (bis 30%) billiger verkaufen musst, weil ja alle wissen, dass du auch billiger eingekauft hast!!! also, ein auto wegen des günstigen preises zu importieren, ist nicht das schlauste - es rächt sich beim verkauf wieder.

übrigens, war das auto in deutschland zugelassen, so gilt es als umzugsgut. das musst du am zoll sagen, dann zahlst du keinen zoll oder keine mwst oder sogar beides nicht.

gruss, rené

 

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Hallo und danke für die Infos.

So weit ich weiss ist es nicht zulässig mit Schweizer Wohnsitz ein deutsches Auto zu fahren und kann bei eventuellen Passkontrollen zu Fragen führen.

Mit dem im Ausland kaufen und in der Schweiz wiederverkaufen (Preisabschlag) hast du natuerlich recht, allerdings rechnet es sich meiner Meinung nach durch die ersparte Deutsche Mehrwertsteuer zzgl. der niedrigeren Schweizer wieder raus. Die Preise in CH sind ja im vergleich zu F auch deutlich teuerer.

Nun, danke fuer die vielen Infos, ich denke ich habe noch etwas Zeit das in Ruhe durchzurechnen und zu überlegen.

Grüsse

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