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Elmar

Smarte Querparker

Empfohlene Beiträge

Hallo zusammen,

aufgrund der immer noch nicht eindeutig geklärten Rechtslage stößt das Thema Querparken immer wieder auf unterschiedliche Meinungen.

Nun meldet sich das Mitteilungsblatt KOMPASS der Landespolizeischule Berlin zu Wort und veröffentlicht in seiner Ausgabe 03/2001 (ab Seite 60) ein Antwortschreiben des LSA an die Daimler-Chrysler AG, beruhend auf der aktuellen Rechtslage.
Der DC-Konzern hatte mit seinem Schreiben an den Polizeipräsidenten auf die Vorteile des Querparkens aufmerksam gemacht und um "smarten" Hinweis an die Polizeidienststellen gebeten.

Das Mitteilungsblatt KOMPASS der Landespolizeischule Berlin gibt es als PDF-File (aktueller Acrobat Reader wird benötig) hier

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Smarte Grüße

Elmar


Hier gibt es Infos zum smart-Forum-Team!

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Hi, ich hab auf meiner Homepage eine Seite zu dem Thema eingerichtet, um dort Links und Erfahrungen zu dem Thema zusammenzutragen. Wer Lust und Zeit hat, kann mir interessante Infos gern per mail schicken, werd ich dort veröffentlichen.
http://www.claudia2001.homestead.com/SmartQuerparken.html

Ich hab mir grad diese Polizeizeitschrift oder was das ist, durchgelesen. Seltsame Argumente. Normale Fahrzeuge sind maximal 1,7 Meter breit... aha, hätte ich also dort einen Kleintransporter nicht abstellen dürfen, interessant.

Desi



[ Diese Nachricht wurde editiert von desi am 16.09.2001 um 19:34 Uhr ]

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Hier mal der vielzitierte §12, Abs. 4 der StVo, der angeblich "das Parken in Längsrichtung am rechten Fahrbahnrand" vorschreibt - die Formulierung "in Fahrtrichtung" mag zwar gemeint sein, ist aber in dieser Deutlichkeit nicht enthalten!!!

(4) Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren. Das gilt in der Regel auch für den, der nur halten will; jedenfalls muß auch er dazu auf der rechten Fahrbahnseite rechts bleiben. Taxen dürfen, wenn die Verkehrslage es zuläßt, neben anderen Fahrzeugen, die auf dem Seitenstreifen oder am rechten Fahrbahnrand halten oder parken, um Fahrgäste ein- oder aussteigen lassen. Soweit auf der rechten Seite Schienen liegen sowie in Einbahnstraßen (Zeichen 220) darf links gehalten und geparkt werden. Im Fahrraum von Schienenfahrzeugen darf nicht gehalten werden.

Jeder mag sich seinen Teil dazu denken - oder zur Aufmunterung meinen Lieblingsartikel zum Thema lesen...

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smart hübsch, elegant u. dabei gewandt u. durchtrieben

(Wahrig Deutsches Wörterbuch)


NIEHELTZ >>> formerly known als nbruech

Zwei Fast Vier You!

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@nbruech: Der Artikel ist ja ein TRAUM!!
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---SMART - Einfach mehr Spass pro Kilometer---
SMART NR.33
SmartV12


SmartV12

Sig1_640.jpg

- - - - SMART - Einfach mehr Spass pro Kilometer - - - -

N-CC_194.jpgN-CC_196.jpgN-IE_451.jpgSpritmonitor.de

http://www.mobileaudiosolutions.de

 

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Das Argument, dass Autos normalerweise 1,70m breit sind und der Smart dadurch vorsteht, kann ich nicht verstehen.
Immerhin ist die zulässige Breite in Deutschland für Autos 2,50m. Also müssen doch auch alle Parkplätze so angelegt werden, dass so breite (lange :)) Autos dort parken können.

Oder habe ich da einen Denkfehler?

Gruss
Stefan

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Hallo Stefan!

Da gebe ich dir vollkommen Recht!
Aber wer versteht deutsche Gesetze schon???????????
Ich jedenfalls nicht...

kopfschüttelnde Grüße
Nadine


Liebe Grüße aus dem schönen Rheinland

Nadine

 

 

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Genau, es gibt ja schließlich Gesetze, die besagen, daß auf einer Straße noch soundsoviel Platz sein muß, daß man nicht auf dem Bordstein stehen darf, bzw. dort noch x cm Platz lassen muß etc. Und da parken, wo der Smart noch ellenlang in die Straße ragt, würde ich eh nicht, weil der erstbeste Idiot meine Scheinwerfer abrasiert. Es gibt Stellen, wo ein quergeparkter Smart oder ein längstgeparkter Kleintransporter sämtliche Rettungswege blockieren dürfen. Aber das ist doch alles mit der bisherigen Rechtslage abgedeckt. Wozu da noch ein extra Querparkverbot. Ist doch ganz einfach: behindere ich jemanden: Strafmandat, tu ich es nicht, dann nicht.

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von desi am 20.09.2001 um 17:29 Uhr ]

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