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niobe

Strafzettel wegen Querparken!!

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und angemerkt es müßten noch 3m straße verbleiben

 

 

Also mir hat man das auch in der Fahrschule beigebracht.

Aber soweit ich mich erinnern kann, wurde sich auf den Abstand zu einer eventuell vorhandenen durchgezogenen Linie bezogen.

Zu der sind 3 Meter Abstand zu halten und nicht zur gestrichelten Mittellinie oder lieg ich da falsch?


Anfang:

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@Kübel

Ich gehe mal davon aus, Du meinst nicht eine durchgehende Linie im Sinne einer seitlichen Fahrbahnbegrenzung, neben der linksseitig ohnehin weder gehalten noch geparkt werden darf.

 

Dann ist Deine Ergänzung insoweit zutreffend, als dass diese Linie zwei entgegengerichtete Fahrbahnen trennt. Bei dieser Bestimmung handelt es sich aber um eine ganz andere "Baustelle", nämlich StVO § 12 Abs. 3 Ziff. 8 lit. b i.V.m. § 41 Abs. Ziff. 3 lit. a. In der v.g. Rechtsnorm werden die 3 Meter explizit genannt. Wollte man sämtliche "Sonderfälle" mit aufführen, wann Querparken nicht erlaubt ist, wie z. Bsp. auch im Geltungsbereich des Zeichens 325, dann würde das den Rahmen hier sprengen.

 

Zum einen bin ich in meinem Beitrag stillschweigend davon ausgegangen, dass keine besonderen Umstände vorliegen, die das Parken grundsätzlich, also - unabhängig von der Auftstellrichtung des Fahrzeugs zur Fahrbahn - verbieten. Es ging hier - falls ich mich nicht irre - um die Frage, ob man dort, wo Parken erlaubt ist, auch quer zur Fahrbahn parken darf.

 

Zum anderen hat meine Wortwahl "verbleibende Fahrbahn" diesen Sachverhalt eindeutig bezeichnet. Eine mittels durchgehende Linie abgegrenzte Gegenfahrbahn gehört faktisch nicht zur gleichgerichteten Fahrbahn, da man diese Linie nur

ausnahmsweise bei einem auf der eigenen Fahrbahnseite nicht ganz vorübergehenden Hindernis überfahren werden darf.

 

Und dass ud-10 als vermutliche/r Nicht-Jurist/in mit der Bezeichnung "Straße" die Fahrbahn gemeint hat, war anzunehmen.

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von smartling am 30.11.2007 um 01:15 Uhr ]


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mal abgesehen von allem und völlig losgelöst:

ich finde Querparken unanständig und respektlos. Weckt doch nur den Neid der Minderprivilegierten :roll: :-D

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Und dass ud-10 als vermutliche/r Nicht-Jurist/in mit der Bezeichnung "Straße" die Fahrbahn gemeint hat, war anzunehmen.





Danke genauso hab ich das gemeint


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Das habe ich heute zufällig in der Autobild gefunden.

 

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Wer seinen Smart fortwo im 90-Grad-Winkel abstellt, kann sich beim Ordnungsamt darauf berufen, das StVO-Gebot des platzsparenden Parkens berücksichtigt zu haben – sofern niemand gefährdet wird.

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Das kann so pauschal nicht sagen! Auch eine Behinderung reicht schon für eine Owi. Auch gilt das Gesagte nicht, wenn die Parkflächen markiert sind und man durch das Schräg- oder Querparken (teilweise) außerhalb der eingezeichneten Flächen parken würde oder teils auf dem Gehweg oder gar auf einer - für einen selbst oft nicht ohne Weiteres erkennbaren - Bewegungsfläche der Rettungsdienste (insbes. Feuerwehr) steht. Also, man muss schon ein wenig mitdenken.

 

 


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Hier werden die Begriffe DENKEN und VORSCHRIFTEN zusamengebracht, in sich schon völliger Unfug.

Dazu gibt es doch Vorschriften, daß man nimmer denken muß, was man im Alltag doch auf jedem Meter bestätigt bekommt (ich komme zB gerade vom TÜV und hatte die klassische Diskussion um eine ungleichmäßig ziehende Handbremse :roll: )


Alles wird gut!

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querparken

 

 

...ich habe erfolgreich dagegen vorgehen können!

Verfahren wurde eingestellt! :) :-D

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Quote:

Am 30.05.2008 um 12:43 Uhr hat dieselbub geschrieben:
Hier werden die Begriffe DENKEN und VORSCHRIFTEN zusamengebracht, in sich schon völliger Unfug.

 

Richtig, eigentlich müssten wenn man diese seltsamen § konsequent zuende denkt Hofeinfahrten und senkrechte Parklücken auch verboten sein, weil man beim ausparken den Verkehr behindert und die Reflektoren nicht zu sehen sind. Geht mir jeden Tag so wenn ich aus meiner Hofeinfahrt an senkrecht parkenden Autos vorbei auf die Strasse fahre =)

Aber da Würfel mit AHK bin ich eh ausgeschieden.

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Damit sich auch jeder unter 'ner senkrechten Parklücke was vorstellen kann, hier mal am Beispiel eines Smarts. :-D

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von smartling am 30.05.2008 um 20:49 Uhr ]


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Am 30.05.2008 um 20:48 Uhr hat smartling geschrieben:
Damit sich auch jeder unter 'ner senkrechten Parklücke was vorstellen kann, hier mal am Beispiel eines Smarts. :-D

 

 

 

 

och menno! :cry: :cry: :cry: :cry: :roll: :lol:

 

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[ Diese Nachricht wurde editiert von Onkel_Oli am 30.05.2008 um 21:19 Uhr ]


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