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BGH-Urteil zu Garantieansprüchen: Kraftfahrzeuggewerbe überrascht

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Tach!

 

Gefunden bei auto-reporter.net:

 

Kraftfahrzeuggewerbe vom BGH-Urteil überrascht

 

Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) zeigt sich vom Urteil des Bundesgerichtshofes vom 12. Dezember 2007 zur Fahrzeuggarantie überrascht. Die Richter hatten festgestellt, dass ein Autohersteller Gewährleistungsansprüche an regelmäßige Inspektionen in der Vertragswerkstatt knüpfen darf. Im konkreten Fall ging es um eine 30-jährige Durchrostungsgarantie von Mercedes-Benz.

 

Das nach deutschem Verbraucherschutzrecht ergangene Urteil, so Dr. Axel Koblitz, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Kfz-Gewerbes, stehe im Widerspruch zur Rechtsauffassung der EU-Kommission. Diese habe bereits vor Jahren eine Verknüpfung der Herstellergarantie mit dem Besuch von Vertragswerkstätten als Verstoß gegen europäisches Wettbewerbsrecht bezeichnet. Die nun entstandene Rechtsunsicherheit müsse daher möglichst rasch ausgeräumt werden.

 

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I love you all!

 

smartsigvk6.jpg :-D

 

Für GV ohne Horst S.!*

 

*GV = Grevenbroich • Horst S. = Horst Schlimm, Schlamm, Schlämmer

 


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Für GV ohne Horst S.!*

 

*GV = Grevenbroich • Horst S. = Horst Schlimm, Schlamm, Schlämmer

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Wenn ich als Hersteller freiwillig eine Leistung (Garantie) anbiete, dann sollte es mir auch frei stehen diese damit zuverknüpfen das der Kunde auch regelmäßig wie vorgeschrieben die Vertragswerkstatt besucht.

 

 


sig_amg2.gif" border="0" align="rightMarkus [me»mysmart.org]

 

2003-2006: smart city-coupé&passion (2000) - mehr... | 2006-2008: smart forfour BRABUS xclusive (2006) - mehr... | 2010-2012: smart fortwo coupé passion 52kw (Modelljahr 2011) - mehr... | 2012-2015: Skoda Octavia RS Combi TDI DSG (2012) | 2015: Skoda Superb Combi TDI DSG (2014)

 

Aktuell: seit 2008: Mercedes-Benz SLK 350 (2004) - mehr... | seit 2015: Skoda Octavia RS Combi TDI DSG (2015)

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Das eine relgelmäßige Wartung vorgeschrieben wird kann ich noch noch nachvollziehen - aber weshalb soll diese an die Vertragswerkstatt gebunden sein? Da wollen die Hersteller mal wieder Kohle machen - soviel zum Wettbewerb.....

 

 

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Smart Forfour Passion 1.5 cdi 95PS; EZ 11/04; Rechtslenker, Blau/Silber; 17' BRABUS Monoblock VI (Sommer), 17' Smart Grandline (Winter), Komfort-Paket, Sicht-Paket, Soft-Touch, Glasschiebedach, Webasto Standheizung mit Fb, Sitzheizung, Heckscheibenrollo, Twinface-Armlehne, MuFu-Lenkrad mit Bordcomputer, Shift-Paddles, Zusatzinstrumente, Multimedia Navigator, Sound-Paket, Windowbags, Alarmanlage, BRABUS Schaltknauf, BRABUS Pedalauflagen, BRABUS Handbremsgriff, BRABUS Fußmatten, BRABUS Grill, BRABUS Frontspoiler, BRABUS Seitenschweller, BRABUS Heckschürze, BRABUS Dachspoiler

[ Diese Nachricht wurde editiert von KermitKlein am 14.12.2007 um 18:23 Uhr ]


Smart Forfour Passion 1.5 cdi 95PS; EZ 11/04; Rechtslenker, Blau/Silber; 17' BRABUS Monoblock VI (Sommer), 17' BRABUS Monoblock VI (Winter), Komfort-Paket, Sicht-Paket, Soft-Touch, Glasschiebedach, Webasto Standheizung mit Fb, Sitzheizung, Heckscheibenrollo, Twinface-Armlehne, MuFu-Lenkrad mit Bordcomputer, Shift-Paddles, Zusatzinstrumente, DVD Multimedia Navigator, Sound-Paket, Windowbags, Alarmanlage, Kurzstab-Antenne, BRABUS Schaltknauf, BRABUS Pedalauflagen, BRABUS Handbremsgriff, BRABUS Fußmatten, BRABUS Grill, BRABUS Frontspoiler, BRABUS Seitenschweller, BRABUS Heckschürze, BRABUS Dachspoiler

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Quote:

Am 14.12.2007 um 14:53 Uhr hat RPGamer geschrieben:
Wenn ich als Hersteller freiwillig eine Leistung (Garantie) anbiete, dann sollte es mir auch frei stehen diese damit zuverknüpfen das der Kunde auch regelmäßig wie vorgeschrieben die Vertragswerkstatt besucht.



 

Finde ich nicht ganz: schließlich werben die ja mit der Garantie; diese dann mit verschiedenen Auflagen zu relativieren hat irgendwas Betrügendes an sich! Dann dürfen sie eben nicht mit werben, wenn sie es nciht einhalten können!

 

 

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Benziner

 

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Ich halte den Wunsch Daimlers auch nicht für nachvollziehbar. Immerhin würde dies bedeuten, dass der Kunde für dreißig (30!) Jahre an die lokale Vertragswerkstatt gebunden wäre. In anderen Bereichen ist so etwas bereits bei wesentlich kürzeren Zeitspannen sittenwidrig.

 

Da kann er ja gleich seine Seele verkaufen. :-D

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Das passiert ja eh, wenn man einen Mercedes kauft....... :-D

 

 


Anfang:

Opel Kadett C,Renault Fuego,Renault 5 GT Turbo,Renault 5 GT Turbo,Renault 20,Renault Fuego,VW 181,Opel Kadett D,BMW 1602,Opel Rekord A,VW Golf 1 GTI,Opel Commodore B Coupe,Opel Senator,VW 181,BMW 635 CSI,VW 181,Golf 2,Alfa Romeo 33 Sportwagon,Mercedes W124 250D,Alfa Romeo 145 Quadrifoglio, Smart 450 CDI, Smart 452 Roadster, Mercedes S124 E320...

 

Jetzt: VW 181, Smart 451 CDI Cabrio

 

Spritmonitor.de

 

a>

 

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Quote:

Am 15.12.2007 um 12:27 Uhr hat kuebel_181 geschrieben:
Das passiert ja eh, wenn man einen Mercedes kauft....... :-D

 

Stimmt :-D

 

 

 

-> Ansonsten wäre es halt wichtig wenn man damit wirbt, das die Karre 30 Jahre Garantie gegen Durchrostung hat, auch auf das Kleingedruckte hinzuweisen, dann kann man ja immer noch selber entscheiden ...


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also ich finde das auch ok ;-)

 

wenn mercedes garantie gibt (was ja freiwillig ist) nicht zu verwechseln mit gewährleistung,

 

dann sollte sich der kunde auch an die vorgaben von mercedes halten, denn warum soll mercedes dann für was gerade stehen wo vielleicht ne hinterhofwerkstadt vermurkst hat?

 

gruß chris


 

mein motto:

 

Ich lebe über meinem Verhältnis aber unter meinem Niveau!

 

sowie

 

Ich bremse auch für Heteros!

 

Brabus xclusiv Roadster, Passat CC sowie ECO UP

 

 

http://www.clipfish.de/videoplayer.swf?videoid=Mjk1MHw4OA==&r=1

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Quote:

Am 15.12.2007 um 17:43 Uhr hat GelberRoadster geschrieben:
...

wenn mercedes garantie gibt (was ja freiwillig ist) nicht zu verwechseln mit gewährleistung...

 

Das wird aber bereits im Eingangsposting zitierten Bericht kreuz und quer verwechselt.


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Smartling aus dem wWw
Lieber V8 als Hartz 4!

 

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Hallo zusammen...

 

Ich glaube, dass mehr als 90 % aller Konsumenten nicht wissen, was Garantie und was Gewährleistung ist.

 

Ich muss mich täglich damit auf der Arbeit rumschlagen und es ist immer wieder lustig, was für Garantieansprüche die Kunden haben.

 

Das geht von Fallschäden über Wasserschäden, bis hin zu technischen Eingriffen an den Geräten durch den Kunden.

 

Da kann man manchmal nur den Kopf schütteln.

 

Ganz interessant wird es immer wieder, wenn ein Hersteller dicht macht, was auf dem MP3 Markt nicht selten ist.

Dann hat der Kunde zwar immer noch Gewährleistungsansprüche gegen uns (Händler) aber keinen Anspruch mehr auf die Garantie, denn die Garantie gibt der Hersteller, nicht der Verkäufer.

Gibt es den Hersteller nicht mehr, dann ist auch die Garantie futsch.

 

Zum Thema Garantie an Voraussetzungen knüpfen:

 

Ich finde es völlig ok, denn durch besondere Garantien möchte man natürlich Kunden locken aber auch an den Hersteller binden. Garantie kostet viel Geld und das Geld muss ja wieder rein kommen, z.B. durch Wartung oder andere Servicearbeiten beim Hersteller bzw bei der Vertragswerkstatt.

 

Bei einem Auto geht natürlich nicht die Gewährleistung verloren, wenn man beispielsweise einen Ölwechsel beim Hinterhofschrauber macht, die Garantie könnte aber verloren gehen.

 

LG, Christian :)

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S M A R T - R U H R G E B I E T - H O M E P A G E ! ! !

Smart-Ruhrgebiet gibt es jetzt auch bei www.wer-kennt-wen.de!!!

 


 

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Am 16.12.2007 um 12:53 Uhr hat Chrisman1971 geschrieben:

Bei einem Auto geht natürlich nicht die Gewährleistung verloren, wenn man beispielsweise einen Ölwechsel beim Hinterhofschrauber macht, die Garantie könnte aber verloren gehen.

 

Auch Gewährleistungsansprüche können verlorengehen. Je "hinterhöfer" umso eher! ;-)

Stichwort: Sorgfaltspflichten... ;-)


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Ist doch Wurst ob Garantie, Gewährleistung, freiwillig oder unfreiwillig: wer mit Versprechen wirbt, verschaft sich dadurch einen Wettbewerbsvorteil. Daher, find ich, muß das doch einklagbar sein!

Und 30 (!) Jahre Anbindung an die Werkstatt ist ein zur Unkenntlichkeit relativiertes Versprechen und vollkommen unbrauchbar. Ich find das Betrug!

 

 

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Es geht hier nicht um wettbewerbsrechtliche Fragen. Das Wettbewerbsrecht wären dann betroffen, wenn jemand unter Verstoß gegen geltendes Recht sich einen Vorteil verschafft. Dies ist vorliegend nicht der Fall. Jeder andere Autohersteller kann ebenso verfahren, da diese Praxis, wie gerade höchstrichterlich festgestellt, den Kunden nicht unangemessen benachteiligt. Außerdem gilt der in Rede stehende Vorbehalt erst nach frühestens 5 Jahren ab Erstzulassung.

 

 


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....... :-D

 

 

Und was mach ich dann mit dieser "Garantie"?

In die Haare schmieren.... :)

 

 

 

 

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199665.png

Benziner

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von laulau am 16.12.2007 um 22:04 Uhr ]

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Wenn Du nicht zu den Wartungsdiensten fahren willst, dann: JEPP! ;-)

 

Hab zwar auch zwei Autos, die theoretisch von dieser Einschränkung betroffen wären, aber erstens erscheine ich in der NL zu den fälligen Wartungsdiensten, weil nur diese über die aktuellsten Infos zu den Fahrzeugen verfügen (sollten).

 

Und zweitens werden die Rüben bei mir keine 5 Jahre alt, so dass sich ggf. jemand anderes damit rumschlagen muss. :-P


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