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alexwertheim

Gebrauchter Smart nach einem Monat mit Motorschaden - Was tun??

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Liebes Forum,

Anfang November habe ich bei einem KFZ Händler einen Gebrauchtwagen (42, BJ 3/2000 Mod. Blackbeat) gekauft. Als Käufer gehe ich in der Annahme, dass das Auto voll funktionsfähig an mich übergeben wurde. Eine Gebrauchtwagengarantie umfasst der Kaufvertrag auch. Nach zwei Wochen musste ich zwei (!) Liter Öl nachfüllen. Das hat mich schon leicht verwundert. Gestern Fuhr ich mit dem Wagen und stellte fest, dass er qualmt und nicht mehr recht „zieht“. Also sofort abgestellt und die „Gelben Engel“ angerufen. Die stellten dann einen Motorschaden fest und außerdem die Tatsache, dass sich kein (!!!) Öl mehr im Motor befand. Mein Wagen hat in zwei Wochen also zwei Liter Öl verschlungen! Jetzt steht das Auto 150km entfernt von meinem Verkäufer (Händler). (ich selbst habe einen Mietwagen vom ADAC bekommen).

 

Heute Morgen stellte ich mich sofort beim Händler vor und der staunte nicht schlecht, als er hörte, dass der Wagen einen Motorschaden hat. Jetzt stellt sich die Frage, wie es weiter geht. Der Händler will das Auto unbedingt selbst in seiner Werkstatt untersuchen und prüfen, ob nicht ein Bedienfehler vorliegt (kurz: Er glaubt bestimmt, dass ich gar kein Öl nachgefüllt habe und will mir die Schuld geben – sodass ich auf den Kosten sitzen bleiben muss).

 

Außerdem will er die Überführung nicht zahlen. Der Wagen steht ja 150km weit weg. Im Kaufvertrag steht aber folgendes:

 

„Wird der Kaufgegenstand wegen eines Sachmangels betriebsunfähig, kann sich der Käufer mit Zustimmung des Verkäufers an den den Ort des betriebsunfähigen Kaufgegenstandes nächstgelegenen dienstbereiten KFZ-Meisterbetrieb wenden, wenn sich der Ort des betriebsunfähigen Kaufgegenstandes mehr als 50 km vom Verkäufer entfernt befindet.“

 

Ich habe Ihn heute Morgen mit meinem Vater besucht und direkt gefragt, ob ein anderer Betrieb am jetzigen Standort des Autos die Reparatur durchführen kann. Er sagte „Nein, nein. Das machen wir hier schon selbst. Sorgen Sie einfach dafür, dass der Wagen so schnell es geht hier her kommt.“ Er hat also oben erwähnten Wunsch, das Auto von einem anderen dienstbereiten KFZ-Meisterbetrieb reparieren zu lassen, abgelehnt. Warum muss ICH dann die Überführung des Wagens in seine Werkstatt zahlen? Es ist doch sein eigener Wunsch – nicht meiner!!! Muss er zahlen?

 

Habt Ihr sonst noch Tipps für mich, damit ich aus der Sache heile rauskomme? Ich habe einfach Angst, dass ich mein Geld nicht wieder sehe. Immerhin habe ich das Auto erst vor 37 Tagen bei ihm gekauft und muss mich jetzt schon mit einem Motorschaden rumschlagen!!!

 

Vielen Dank schon jetzt!!!

 

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Wie viele km hat denn der kleine schon auf der Uhr?

 

Prüfe mal das teillastventil (siehe Bild) daran saugen soll gehen, reinblasen nicht. Wenn das in beiden Richtungen durchlässig ist weist Du wo der Ölverbrauch herkam. Und wenn das Ventil gestern kaputt ging geht nicht heut der Motor kaputt......weist Du auf was ich hinaus will..?? 8-)

 

707776.jpg

 


09´Hummer H2 SUT

08´Viper SRT 10

09´Abarth 500, getuned

 

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Als ADAC-Mitglied bekommst du doch eine kostenfreie Rechtsberatung durch einen ADAC-Vertragsanwalt. Am besten mal anrufen: 0 180 5 10 11 12

 

 

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Hallo,

 

die Überführungskosten brauchst Du nicht zu übernehmen, denn der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen zu tragen, dazu gehören auch Transportkosten,vgl. § 439 Abs. 2 BGB.

 

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Hallo Ihr! vielen Dank an Euch!

 

Der Wagen hat jetzt rd. 97000 Kilometer drauf.

 

@ granny86: Ich kann im Augenblick nichts prüfen, da ich selbst 150 km vom Wagen weg bin. Außerdem weiß ich grad auch nicht worauf du hinaus willst... *auf der Leitung steh*

 

@ quattroporte: Das wäre ja toll, wie Sicher bist Du dir, dass das auch in meinem Falle gilt?

 

@ pfleger: Der Schaden trat gestern um 21 Uhr auf. Und um 22 Uhr habe ich beim gelben Engel im Auto eine ADAC Plus Mitgliedschaft unterschrieben - vorher hatte ich nix! Und meine Mitgliedschaft gilt erst ab heute. Alles was mit dem Schaden gestern zu tun hatte interessiert den somit ADAC nicht...

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Auf was ich hinaus will: Den Symptomen zu urteilen hat Dein Smart einen Motorschaden. Der Motorschaden kommt zu 90% vom hohen Ölverbrauch. Wenn das Ventil der Teillastentlüftung defekt ist bekommt der Motor sehr viel Öl das er verbrennt. Es bilden sich Rußablagerungen die schlieslich zur Überhitzung am Auslassventil führen, das brennt dann durch und somit ist die Kompression auf einen Zylinder weg und Du hast keine Leistung mehr.

Nur: Wie ich schon schrieb: Wenn gestern das Teillastventil kaputt gegangen ist geht nicht heute der Motor kaputt. Das ist eher ein schleichender Prozess.(Der Vorbesitzer von meinen ist ca. 30tkm mit überhöhtem Ölverbrauch gefahren) Also kann man davon ausgehen das das Ventil schon kaputt war als Du den Smart kaufste. Der Vorbesitzer hat ihn bestimmt auch wegen des Ölverbrauchs verkauft.

 

Gruß

 

René

 

 

-----------------

99`Smart 42 passion

01`Grand Cherokee 4,7

06`Grand Cherokee SRT 8

 

 


09´Hummer H2 SUT

08´Viper SRT 10

09´Abarth 500, getuned

 

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Hi, soviel ich weis muss der Händler die Garantie übernehmen ,somit musst du ihm auch das Recht einräumen den Schaden wieder gut zu machen ....Wichtig ist der Km Stand bei Kauf und die tatsächlichen gefahrenen Km .

 

Von Nov bis jetzt kann man 200 oder auch 5000 km fahren (wenns sein muss) .Bist du jedoch nur ca 500 km gefahren , und du hast kein Oel mehr drin hat dir der Händler Schrott verkauft ...

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@granny86: Da hast Du recht. Das ist mir auch schon durch den Kopf gegangen. Mein Vorbesitzer (ich bin quasi 4. Hand) hat den Wagen nach einem Jahr wieder abgegeben!

Trotzdem hat mich der Händler über den Mangel nicht aufgeklärt. Ds hätte er tun müssen!

:-x

 

@micha1300: Ich habe den Wagen mit 95000 bekommen und er hat jetzt 97000 drauf. Ich bin 2000 km gefahren. Ich finde auch, dass 2L Öl hierfür zu viel sind! :)

Ich hoffe nur dem Händler das auch nachweisen zu können!

Danke für Eure Antworten!!!

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Quote:
@ quattroporte: Das wäre ja toll, wie Sicher bist Du dir, dass das auch in meinem Falle gilt?

 

Das gilt grundsätzlich immer dann wenn der Käufer einen Gewährleistungsanspruch hat.

Da Du bei einem Händler gekauft hast konnte dieser die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche auch nicht vertraglich ausschließen.

Du hast also einen Anspruch auf Nachbesserung (= Instandsetzung des Wagens) wenn ein Mangel vorliegt der bereits bei Gefahrübergang (= idR Übergabe des Wagens) vorgelegen hat. Da Du beim gewerblichen Händler gakauft hast wirst Du durch die sog. Beweislastumkehr (§ 476 BGB) privilegiert, d.h. wenn sich der Mangel innerhalb der ersten sechs Monate zeigt wird (widerlegbar) vermutet dass der Mangel bereits bei Gefahrübergang vorgelegen hat. Daher musst DU dem Verkäufer gar nichts beweisen, sondern ER Dir!

 

Wie bereits gesagt muss demnach der Verkäufer auch die Kosten der Überführung übernehmen.

[ Diese Nachricht wurde editiert von quattroporte am 15.12.2007 um 22:59 Uhr ]

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Quote:

Das ist passiert:
Ihr Fahrzeug fällt auf Grund einer Panne oder eines Unfalls aus.
Ihr gestohlenes Fahrzeug wurde wieder aufgefunden. Ein Rücktransport wird deshalb notwendig.


Das leisten wir für PlusMitglieder:

Organisation, Durchführung und Kostenübernahme des Rücktransports des Fahrzeugs an Ihren Wohnsitz
Übernahme der Abschlepp- und Einstellkosten
gemeinsamer Rücktransport von Ihnen und berechtigten Insassen sowie des Fahrzeugs innerhalb Deutschlands (Pick-up Service)


 

 

Quelle: ADAC!

 

Wollt doch sagen, der ADAC hat mir meine Autos bis jetzt immer nach Hause gebracht.

Dabei handelte es sich eigentlich immer um die alte Karre da unten.

Und da nützt natürlich auch die nächste Werkstatt nix, die haben eh keine Teile.

Das sollte bei einem Smart ja auch der Fall sein.

Die würd ich auf jeden Fall mal anrufen, die wissen ja schiesslich was sie leisten.

Vielleicht zahlen die ja auch nen Leihanhänger.

-----------------

Anfang:

 

Opel Kadett C,Renault Fuego,Renault 5 GT Turbo,Renault 5 GT Turbo,Renault 20,Renault Fuego,VW 181,Opel Kadett D,BMW 1602,Opel Rekord A,VW Golf 1 GTI,Opel Commodore B Coupe,Opel Senator,VW 181,BMW 635 CSI,VW 181,Golf 2,Alfa Romeo 33 Sportwagon,Mercedes 250D,Alfa Romeo 145 Quadrifoglio...

 

Jetzt:

VW Kübel 181 mit Land Rover Cassettenradio und Pioneer "Schranz" Boxen.007.gif

Smart 42 CDI mit Becker Indianapolis Pro, Mcintosh MC 431, Focal K2 Power 130-KP, Rockford Fosgate P2D28.44.gif

 

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Jetzt: VW 181, Smart 451 CDI Cabrio

 

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Quote:

Am 15.12.2007 um 18:52 Uhr hat alexwertheim geschrieben:
Der Schaden trat gestern um 21 Uhr auf. Und um 22 Uhr habe ich beim gelben Engel im Auto eine ADAC Plus Mitgliedschaft unterschrieben - vorher hatte ich nix! Und meine Mitgliedschaft gilt erst ab heute. Alles was mit dem Schaden gestern zu tun hatte interessiert den somit ADAC nicht...



 

Das ist ja das Problem. Der ADAC hilft gerne und gut. Nur leider kann er kostenlos meinen Smarti nicht überführen - weil der Schaden gestern auftrat und ich seit heute 0:00 Uhr erst Mitglied bin - dumm gelaufen für mich! Mein Schutzbrief nimmt das leider auch nicht auf seine Rechnung. Deshalb frage ich hier nach, ob ich meinen Händler dafür zahlen lassen kann! Der Will schließlich auch das Auto in seiner Werkstatt haben! und glaubt man Kollege "quattroporte" muss der Händler auch zahlen. Ich sag Euch: so ein Scheiß Hin und her! :lol:

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Überlesen :roll:

 

 


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@alex:

Der granny86 hat's ja eigentlich schon genau beschrieben, aber ich sag's nochmal so:

 

wenn Du etwas genauer wissen willst, was mit Deinem Motor passiert ist, gib mal links in das Suchfeld "Teillastentlüftung" und "Ölabscheider" ein, dann hast Du ein Weilchen zu lesen und kannst dem Händler besser gegenübertreten. ;-)

 

Wünsch Dir trotzdem schon mal viel Glück, das das gut ausgeht für Dich !

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Fummel da jetzt bloß nix rum am Teillastventil usw. Wenn der Händler die Karre unbedingt in seiner Werkstatt haben will, dann soll er sie holen (lassen).

 

Hier geht es auch nicht in erster Linie um Ansprüche aus der Garantieversicherung, sondern vielmehr um solche aus der Gewährleistungsverpflichtung des Händlers.

 

Die Beschreibung von quattroporte zur Rechtslage ist so in aller Regel zutreffend.

 

Und Vorsicht! Der Einwurf des Händlers ("...kein Öl nachgefüllt) riecht danach, als wollte dieser Dir ein Mitverschulden unterjubeln. Daher nötigenfalls rechtzeitig ein Gutachten erstellen lassen.

 

So, nun noch ganz kurz etwas zur Untermalung:

 

Klick1 Klick2

 

es sind aber gewisse Formalitäten zu beachten: Fristsetzung, Gewähr eines Nacherfüllungsversuches usw. Anwalt wäre nützlich...


Smart me up!
Smartling aus dem wWw
Lieber V8 als Hartz 4!

 

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Der 2te Klick trifft genau dein Problem, nämlich das der Verkäufer sämtliche Kosten tragen muss, die mit der beschaffung des Gutes zu seinem Wunschplatz entstehen.

 

Wenn ich in hamburg ´n Auto kauf und dann nach München zieh, muss er halt ne Werkstatt in München beauftragen oder sich das Ding selber holen....


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Ich bin echt dankbar für die bisher so guten Antworten. Echt Weltklasse!

 

Ich werde nun so vorgehen:

 

Am Montagmorgen werde ich nochmal den Händler anrufen und Ihm sagen, dass der ADAC einen kostenfreien Transport verweigert, weil der Schaden vor der ADACplus Mitgliedschaft entstand. Außerdem werde ich ihm anbieten ein Unternehmen zu beauftragen, dass den Wagen zu ihm bringt. Im Sinner der Nacherfüllung werde er aber die Kosten der Überführung tragen müssen. Dann hat er das Auto und kann es sich mal anschauen.

 

Ich habe auch schon daran gedacht sofort einen Gutachter kommen zu lassen oder direkt zum Anwalt zu gehen - was meint Ihr? Ist das nötig, oder ist die Lage klar genug!

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wenn du eine rv hast, rufe die erst an und frage ob sie die anwaltskosten übernehmen.

dann zum anwalt und der soll entscheiden wie und wann du mit dem verkäufer wieder sprichst.

lg holger ;-)

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Lieber Holger,

 

Ich habe eine Rechtsschutzversicherung bei der R+V. Eben (Anfang Nov.) erst abgeschlossen. Da werde ich sofort am Montag mal anrufen! Danke für den Tipp!

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von alexwertheim am 16.12.2007 um 09:34 Uhr ]

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Du bist zur Schadensminderung verpflichtet. Einen Anwalt beauftragen würde ich erst dann, wenn der Verkäufer die Nacherfüllung - einschließlich der Verbringung in (s)eine Werkstatt - binnen einer gesetzten Frist abschließend verweigert oder tatsächlich nicht vorgenommen hat. Gleiches gilt umso mehr in Bezug auf ein Gutachten.

 

Anwaltliche Erstberatung ist jedoch in Ordnung.

[ Diese Nachricht wurde editiert von smartling am 16.12.2007 um 12:16 Uhr ]


Smart me up!
Smartling aus dem wWw
Lieber V8 als Hartz 4!

 

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Quote:

Am 15.12.2007 um 19:16 Uhr hat alexwertheim geschrieben: Ich finde auch, dass 2L Öl hierfür zu viel

 

Vor dem Exitus hat meiner 3 L auf 1000km geschluckt...

Falls er nen angebot macht, neuer Motor rein und behälst ihn oder Geld zurück, ich würde den Motor wählen ;-)

 

Gruß MB

 

-----------------

fortwo cabrio, bj 06/00, rePowered by SmartProfi

 

183785.png

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von MBNalbach am 16.12.2007 um 15:05 Uhr ]


fortwo cabrio, bj 06/00, 600er, aufgebraucht, abgemeldet 

fortwo cabrio, bj 09/01, CDI, verkauft mit 269tkm

fortwo cabrio, bj 04/04, 700er, das Schwarze Elend...

fortwo cabrio, bj 04/19, eq Passion, für die Dame des Hauses 

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Alright. Vielen Lieben Dank für die Ganzen Tips und Tricks im Umgang mit dem Händler. Noch gehe ich davon aus, dass alles in guter Absicht geschah. Trotzdem versuche ich immer freundlich zu sein - und morgen aber zuerst mit meiner Rechtschutzversicherung quatschen. Vielen Dank aber nochmals für die Hilfe!!!

 

 

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