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MaxMatter

Getönte Scheiben auf Fahrer und Beifahrerseite

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Kann mir jemand helfen, ich möchte getönte Scheiben für meinen schwarzen Smart CDI !! Wie weit und stark darf ich die Scheiben Tönen ?? Kann ich die Seitenscheiben mit einer Silberfolie tönen ???

Darf ich die Seitenscheiben komplett schwärzen ?? Für eure Hilfe wäre ich sehr dankbar !!!!

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*** 2 Smart 4 U ****


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"Ich denke jeder sollte eine Maschine sein.

Andy Warhol"

 

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Hi!

Grundsätzlich darf man ALLES!

Man darf sich nur nicht dabei erwischen lassen!!! :classic_wink:

So ist es auch in deinem Fall, denn das Tönen der Scheiben, die im Sichtbereich des Fahrers liegen, ist nicht erlaubt.

Also auch nicht das Tönen der Herunterlassbaren Seitenscheiben. Bei mir habe ich lediglich die feststehenden Seitenscheibchen, die hinteren und die Heckklappenscheibe getönt.

Von allem anderen würde ich dir abraten, denn wenn du, wie es der Teufel manchmal so will, bei Dämmerung z.B. einen Radfahrer übersiehst, oder er meinetwegen auch nur dich, wird dir keine Versicherung auch nur einen Pfennig zahlen.

Ich denke mal, dass das ein paar dunkle Seitenscheiben nicht wert sind.

Das einzige, was man auf die Scheiben kleben darf, ist Splitterschutzfolie, die Einbruchhemmend sein soll, aber auch 0- Tönungseffekt hat.

Gruss :classic_smile:

[Diese Nachricht wurde von Udo_B am 27. Februar 2001 editiert.]

[Diese Nachricht wurde von Udo_B am 27. Februar 2001 editiert.]

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es muß eine lichtdurchlassigkeit von mehr wie 70% gegeben sein, einschließlich eigentönung der scheiben. deshalb ist eine dunklere abtönung erst ab der b-säule genehmigt.

gruß aus muc


smart_mini.jpg

 

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Hi Fridolin,

wo ist beim Smart denn offiziell die B-Säule?

63dc950d1546f17bcd91c95e89ef5d8b_2.jpg

Die Tönung auf dem Foto dürfte noch erlaubt sein. Alles was weiter vorne ist nicht mehr, oder?

Mehr Bilder von Stani's Smarty gibt es in der Smart-Galerie auf meiner Homepage.

------------------

Gruss Elmar

KO-MR 276

www.smart-welt.de

elmar@smart-welt.de

ICQ#: 41363587

[Diese Nachricht wurde von Elmar am 27. Februar 2001 editiert.]

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Also laut Aussage von Smart dürfen die Scheiben erst ab dem Tridion getönt werden,

die feststehenden Scheiben der Türen nicht!

N-CC 194


SmartV12

Sig1_640.jpg

- - - - SMART - Einfach mehr Spass pro Kilometer - - - -

N-CC_194.jpgN-CC_196.jpgN-IE_451.jpgSpritmonitor.de

http://www.mobileaudiosolutions.de

 

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hi Elmar

war gestern bei meinem Glashändler wegen tönen.Die kleine Scheibe an der Tür darf nicht getönt werden.

Gruss

WN-EN318

 

 


Tschüssi
M_C + Krümel
Smart-Club-00813 wave.gifwww.nnass.de

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Hi Elmar.

Laut Nummernschild ist es nicht dein Smart, oder?Vieleicht hast du doch eine Ahnung davon. Waren die hinteren Kunststoffseitenscheiben

auch mit der blauen Foliatec-Folie beklebt?

Waren sie sauber ohne Falten bekleben?

Wie ist es mit der Wärmeausdehnung der Folie und der Kst.scheibe? Ich habe gehört, daß die Folie reiße würde.

Gruß Schmarti

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Ich habe irgendwo im Forum mal in einem posting gelesen, dass jemand passgenaue Folie anbietet. Kostete ca. 50 Mark !!! Hat jemand einen Plan wer das war, oder wo ich die Folie herbekomme ???


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Hi Smarti,

c5689187b096e0eb39edbf9f32481bd2_2.jpg

stimmt, das ist Stani's smart.

Zur Folie kann ich Dir leider nichts sagen. Schreib doch mal ne Mail an ihn stanim@gmx.de

Die Antwort von ihm kannst Du ja hier mal veröffentlichen (würde mich auch interessieren :classic_wink: ).

Zum Thema passgenau weiss ich nur, das Michael Huhn alias mhuhn die Folie mal angeboten hat.

------------------

Gruss Elmar

KO-MR 276

www.smart-welt.de

elmar@smart-welt.de

ICQ#: 41363587

[Diese Nachricht wurde von Elmar am 28. Februar 2001 editiert.]

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quote:

Original erstellt von Mc Chaos:

hi Elmar

war gestern bei meinem Glashändler wegen tönen.Die kleine Scheibe an der Tür darf nicht getönt werden.

Gruss

WN-EN318

Hi,

hmmm, also viele sagen, man darf die kleine Scheibe tönen, andere wieder nein.

Also die großen Seitenscheiben dürfen auf jeden fall nicht geklebt werden. Ich würde sie auch gerne tönen, aber ich möchte mein Versicherungsschutz nicht verlieren.

Paar Sätze noch zu den kleinen Scheiben: Ich parke jeden Tag auf einem Polizeiparkplatz wo sehr viele grüne Autos rumstehen. Es haben mich schon Polizisten angesprochen wegen meinem Smart, aber keine hat mir gesagt, das die kleinen Seitenscheiben verboten sind zu tönen.

Ich denke es ist genau so wie mit dem Querparken, da weiß auch keiner ob es erlaubt ist ;-) oder nicht :-(

Weitere Bilder mit Scheibentönung findest Ihr hier:

Smartige Grüße aus Frankfurt, wo sehr viel Polizei rumfährt :-)

Stani


 

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Hi Elmar,

hier ist die Antwort von Stani auf meine Frage mit den getönten Scheiben !!! Ich poste sie jetzt einfach mal:

Ich habe jetzt auch gesehen, dass mancher die gewölbte Scheibe einfach mit schwarzer Spraydose "färbt" Im Smart hat man eh keine Chance aus diser gewölbten Scheibe zu schauen, da ja der Beifahrer im Weg ist :classic_smile:

Die passgenaue Folie von Floiatech (www.foliatech.ch) ist mit 140 DM zu teuer (unverschämtheit !!!) und beinhaltet auch nur die Hechscheibe ?!

Hallo !!

Ich habe es von Fachmann machen lassen. Die Tönung sieht gut aus. Eine

Seitenschriebe hat einen kleinen Fehler, da die Scheiben aus Plastik sind,

aber ich drücke einfach mal die Folie wieder an das Fenster. Es ist ein ca.

3 CM lange (2mm Dicke) Strich.

Ich bin echt mit den Scheiben zufrieden.

Wenn du mehr Infos brauchst, sende mir eine weitere E-Mail !!

Bis dann

Stani

stanim@gmx.dewww.pixum.de/members/smartworld

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Hi Stani,

ich hab Deine E-Mail von Elmar bekommen und wollte Dich mal fragen, wie Du bei

Deinem Smart die Tönung der gewölbten Scheiben hinbekommen hast ??? Kanns ja

mal im Smart Forum posten...

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*** 2 Smart 4 U ****

[Diese Nachricht wurde von MaxMatter am 03. März 2001 editiert.]


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Wenn mann´s genau nimmt, ist die Hintere Säule die C-Säule und nicht die B-Säule (vergl. BMW 8er, MB SEC..., die alle keine B-Säule haben!), also ist sicherlich die Tönung der kleinen hinteren Seitenscheibe erlaubt, zumal sie für die Übersicht nun wirklich nicht von Belang ist, oder???!!!

Den kleinen Steg seitlich der Heckscheibe würde ich eher als D-Säule bezeichnen (wenn überhaupt, denn das Cabrio hat diesen schlichtweg nicht!

Also, beim Cabrio dürfte ich garantiert das Fensterchen tönen, denke ich.

Da kann man doch das Coupé nicht ausnehmen, oder?

Grüße, Ingo

[Diese Nachricht wurde von trueblue am 03. März 2001 editiert.]


thumb.giftrueblue wird von 42 Mitgliedern ignoriert thumb.gif

 

 

vomit-smiley-021.gifIngo4.pngvomit-smiley-021.gif

 

Von www.fahnenversand.de:

 

152.jpg

 

Beschreibung:

Regenbogenfahne

 

Material: Polyester

Größe: ca. 150x90cm (BxH)

 

Die Flagge ist an der kurzen Seite mit 2 Ösen versehen

und kann auch an einem Stock oder action-smiley-075.gifÄhnlichem action-smiley-081.gif befestigt werden.

 

 

 

 

 

 

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hi trueblue

also mein Glaser sagt ein Kunde von ihm hatte das Problem.Er bekam 1 Punkt 100 Märker Strafgeld und musste die Folie vor Ort entfernen.Ich werde es trotzdem machen lassen.

Diese Folie für das Kunstoff Fenster würde Steinhart werden und im Sommer durch die Hitze Risse bekommen.Hat da jemand Erfahrung damit ???

Wenn NEIN welch Folie benutzt er.(Firma)

 


Tschüssi
M_C + Krümel
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Hallo,ich habe von einer Firma für Glastönung die zwei kleinen an den Türen sowie die Heckscheibe mit 3M Folie tönen lassen und die Zwei Kunststoffscheiben mit einer ganz schwarzen Folie von außen Bekleben lasen und ist Kälte,Wärme und Waschanlagenfest.Ich erfahre erst beim nächsten Tüv Termin ob dies Erlaubt ist.Die Kunststoffscheiben sind wegen der Sicht sowieso nicht relevant. Viele Grüße!

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Hallo Mc Chaos!

Also, auf irgendwelche "vor Ort" - Aktionen seitens der grünen Jungs würde ich mich eh´ nicht einlassen- denn an dem nötigen Fachwissen in diesen speziellen Dingen mangelt es doch schon oft!

Dann schon lieber eine Mängelkarte- sollen doch die Profis entscheiden, was erlaubt ist, und was nicht!!!

Und gegen jede Entscheidung kann Widerspruch eingelegt werden- nichts ist schlimmer, als bedingungslose Obrigkeitshörigkeit- das hatten wir schon mal in Deutschland!!!

Wahrscheinlich wird diese Frage erst ein Gericht endgültig (???!!!???) klären!

Grüße, Ingo


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Von www.fahnenversand.de:

 

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