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HS

Drosselklappe reinigen

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Meine Drosselklappe und der Bereich drumherum ist ziemlich Ölverschmiert. Teillastschlauch war mal defekt.

 

Kann ich die Drosselklappe ohne Gefahr ausbauen? Reicht es die vier Torx Schrauben (roter Kreis) zu lösen und den dicken Schlauch, der von links kommt, abzuziehen (nach dem Lösen der Schelle (pinker Kreis))?

Muss ich sonst noch was beachten? Wie bekomme ich das Öl am besten ab?

 

smart1.jpg

 

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von HS am 05.01.2008 um 19:48 Uhr ]

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Ausbau ist kein Problem....aber interessanter als dieses Teil zu reinigen wäre es, den GESAMTEN Ansaugtrakt zu säubern !!!!

 

Ansaugschläuche, Ladeluftkühler, Ansaugbrücke !!!!!!

-----------------

smä smäää smäääääää

 


 

0l.gif0u.gif0r.gif0c.gif0h.gif

 

seit 8.10.2014 Audi A1 nachdem ein Container LKW meinen kleinen in die ewigen Smartgründe beförderte

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Wie bekomme ich den LLK und die Ansaugbrücke raus? Wo sitzen die Schrauben?

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von HS am 05.01.2008 um 20:08 Uhr ]

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Die DK bekommst du genau wie beschrieben raus ... die Ansaugbrücke ist ein wenig frickelei - ohne gescheites Werkzeug, 1/4 Zoll Knarre, Verlängerungen und Winkelstücke ... vergiss es!!! .... ansonsten einfach mal alles abschrauben wo man rankommt, dann ergeben sich weitere Möglichkeiten der Demontage.

 

Hab meine erste Motorrep. mit ausgebauter Maschine gemacht, die zweite mit eingebauten Block. Es geht, ist aber ein Geduldsspiel ... kleiner Tip: Meine Freundin, recht klein und zierlich erwies sich als bester Helfer für unzugängliche Stellen, wo meine großen Pranken nicht hinkamen... ;-)


Keep on rollin´ ....

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Ist der LLk tatsächlich nur geclipst bzw bekommt man ihn von oben raus? Mit der Freundin ist keine schlechte Idee, musste mir jetzt nur noch sagen, wie ich die zum Schrauben kriege :-D

 

 


Smiley

 

 

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Der LLK ist seitlich mit Rastungen gehalten - aver vorher muss massig anderes Zeuchs raus was stört. Mit etwas verkanterei, Fluckerei und evtl den Smart treten geht dann raus .... ;-) Hmmm, also ich prügel meine Freundin immer wenn sie mir nicht hilft :o :o :o

 

(Scherz! :-D )

 

Neee, die hilft immer gern mit, denn ansonsten muss sie meine schlechte Laune ertragen wenn was nicht geht ... Zumal ich auch ihr Auto hege und pflege ist das eigentlich keine Frage. :-D :-D :-D

 

Leider geht hier Bilder posten etwas umstädnlich, hab weit über 1000 Bilder von Motorausbau und Revision ... mailmich mal an, dann kann ich dir mal ne Auswahl zukommen lassen, die evtl hilfreich für dich ist.


Keep on rollin´ ....

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    • Wenn ich das richtig sehe, dann ist Deiner eine Erstzulassung im Februar 2002, also kann man nicht davon ausgehen, daß es einer der ersten Smarts ist, denn die wurden ja bereits ab 1998 gebaut.   Nach dem Bild zu urteilen scheint Deiner einer der Exemplare zu sein, bei dem die EG Genehmigungsnummer im Fahrzeugschein gar nicht vollständig angegeben ist. Normalerweise kommt nämlich hinter dem e1*98/14*0080* noch eine zweistellige Zahl, die den Modifikationsstand des Smarts dokumentiert, diese wird bei serienmäßigen Modifikationen sukzessive nach oben gezählt. Und wie ich oben schon geschrieben habe, setzen manche Felgenhersteller bzw. -Vertreiber eben bestimmte Bauzustände voraus, das steht dann so auch im Gutachten drin. Da steht dann z. B., daß das Gutachten für Fahrzeuge ab der EG Genehmigungsnr. e1*98/14*0080*15 gilt. Ich bin mir nun nicht im Klaren darüber, ob es ein Vorteil oder ein Nachteil ist, wenn die Extension dieser beiden Ziffern in den Papieren komplett fehlt. Denn der abnehmende Prüfer könnte sich ja darauf berufen, daß das Fahrzeug die Kriterien des Gutachtens nicht erfüllt. Aber auch dann sollte immer noch die Abnahme in Form einer Einzelabnahme möglich sein. Wenn man auf der sicheren Seite sein will, dann nimmt man Felgen, bei denen im Gutachten drin steht, daß es ab der EG Genehmigungsnummer e1*98/14*0080*... gilt, denn das wäre dann ab Anbeginn der Fertigung des Smart in 1998.  Dies wäre z. B. bei den Rondell 0077 der Fall. Auf denen kann entweder 175er vorne und 195er hinten oder sogar 195er rundum gefahren werden.   Bei einem technisch orientierten Prüfer sollte auch die Eintragung von Felgen möglich sein, welche die *15 voraussetzen, aber wenn Du an einen Ignoranten gerätst, der nur Paragraphen reiten oder Korinthen kacken kann, dann könnte sich daraus ein Problem ergeben. Breitere Reifen auf den entsprechenden Felgen sollten auf jeden Fall kein Problem sein! Alles eine Frage des Abnehmenden!  
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