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pixelproll

Und schon wieder Pech beim Auto fahren ...

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Hi @ all,

 

ich hatte in der letzten Zeit nicht wirklich Glück beim Auto fahren.

 

Vor einem Monat hatte ich mit meinem Firmenwagen einen Wildunfall, der für das Reh leider nicht gut ausging. Letzte Woche hatte ich Gelegenheit meine Schuld an "Mutter Natur" zu tilgen indem ich einen ausgebüchsten Husky an einer stark befahrenen Landstraße einfing und ins Tierheim brachte wo er dann ein paar Stunden später von seinem besorgten Halter abgeholt wurde. Das arme Tier war die ganze Nacht bei Regen auf dieser Landstraße unterwegs.

 

Heute nun fahre ich diese Landstraße wieder entlang und es rennt mir erneut ein großer Hund vor mein Auto, ich also angehalten und geschaut ob er sich anlocken lässt um ihn von der Landstraße zu bekommen, keine Chance. Der Hund rennt auf der Straße herum und wird fast von einem weiteren Auto erfasst, dann biegt der Hund in die Weinberge ab.

 

Ich also in mein Auto und ein Stück die Landstraße runter und dann => Blinker links, umgeschaut, meine Freundin sagt "Achtung!" beim Schulterblick sehe ich von hinten ein Auto was mich Überholen will, ich stehe bereits, weil mein Frauchen ja „Achtung!“ sagte, eine Sekunde vergeht, das andere Auto rollt an mir vorbei und streift mir vorne links das Auto.

 

Kotflügel, Stoßfänger, Scheinwerfer sind beschädigt und das Rad hat einen ordentlich weg bekommen. Nun fährt die Kiste nicht mehr gerade aus und das ESP ist die ganze Zeit am machen und bremst wie Wild so das die Kiste nicht mehr fahrbar ist.

OK es ist zum Glück nicht mein privater Wagen aber schade ist es schon wenn es kracht.

 

Der Hund, der meine Aufmerksamkeit erweckte ist natürlich weg! Er war zum Zeitpunkt des Unfalls auch nicht mehr vor Ort, ich wurde also nicht abgelegt sondern war ganz normal am Verkehrsgeschehen beteiligt.

 

Wer hat nun Schuld?

 

Unfallfreie Grüße Pix

:-?

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Liest sich so, also ob du gestanden hast.

 

Beim Einfädeln in den fließenden Verkehr hast du die Vorfahr zu beachten. Also denke ich (so hab ich es gelernt) bist du leider Schuld. :(


3 smarts auf zwei Fahrspuren! sesame14.gif147599_3.png

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Hallo Pix, nach Deinen Angaben kann man die Sachlage nur schwerlich beurteilen.

 

Mir ist nicht klar, ob Du beim Abbiegen (Blinker links) überholt wurdest, oder oder tatsächlich angefahren bist und der Unfallgegner dann "nur" an Dir vorbeigefahren ist.

 

 

Gruß, Rolf

 

 

 


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Ich habe es so gelesen, dass Du von der Landstraße links in einen Feldweg abbiegen wolltest. Dann darfst Du eigentlich nicht überholt werden.

 

Sollte der Unfall passiert sein, nachdem Du vom Feldweg auf die Landstraße gefahren bist (wenden o.ä.) wird es sicherlich spannend, ob Du dann überhaupt schon hättest fahren dürfen oder ob Du Deinem Gegener damit die Vorfahrt genommen hast. Kannst es ja mal detailiert beschreiben.

 

War die Polizei da? Dann sollte das "gerecht" zugehen. Wenn Du schuld bist, mußt Du es halt gradbiegen. Wenn Du nicht schuld bist, wird die Polizei Dich schon "raushauen".

 

Jaja, is klar, jetzt kommen die ganzen Horror-Geschichten von unwilligen oder unfähigen Polizisten. Laßt mal stecken!!!

 

Grüße von der Neckar-Alb, Micha

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Einem Bekannten ist vor vielen Jahren derselbe Fall passiert.

Er wollte links abbiegen, sieht keinen, biegt ab und ein überholender fährt ihm ins Auto.

Genau das, was Roadster60 sagte, dachten wir auch.

Nur steht in der Stvo was ganz anderes.

 

Quote:

(1) Wer abbiegen will, muß dies rechtzeitig und deutlich ankündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen. Wer nach rechts abbiegen will, hat sein Fahrzeug möglichst weit rechts, wer nach links abbiegen will, bis zur Mitte, auf Fahrbahnen für eine Richtung möglichst weit links einzuordnen, und zwar rechtzeitig. Wer nach links abbiegen will, darf sich auf längs verlegten Schienen nur einordnen, wenn er kein Schienenfahrzeug behindert. Vor dem Einordnen und nochmals vor dem Abbiegen ist auf den nachfolgenden Verkehr zu achten; vor dem Abbiegen ist es dann nicht nötig, wenn eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist.

 

Quelle!

 

Demnach war der Kollege damals schuld.

Du dann wohl leider auch.

Kommt aber wohl noch drauf an, da du ja gestanden hast, in welchem Winkel und so weiter.

Und ob der andere Verkehrsteilnehmer den Unfall hätte vermeiden können


Anfang:

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Obwohl in §5 schon wieder was anderes steht:

 

Quote:

(7) Wer seine Absicht, nach links abzubiegen, ankündigt und sich eingeordnet hat, ist rechts zu überholen. Schienenfahrzeuge sind rechts zu überholen. Nur wer das nicht kann, weil die Schienen zu weit rechts liegen, darf links überholen. Auf Fahrbahnen für eine Richtung dürfen Schienenfahrzeuge auch links überholt werden.

 

Wenn man noch´n bisschen sucht, findet man bestimmt noch mehr für oder gegen....


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Hi,

 

danke mal für die vielemn meinungen ....

 

um es klare auszudrücken

 

ich habe die Landstrasse verlassen wollen, eine zweistreifige Landstrasse, ich wollte von der Strasse runter nach links in einen feldweg, der unfallgegner fuhr hinter mir auf der landstrasse.

 

Polizei war natürlich vor Ort, musste Sie ja holen weils eine Firmenbüchse war.

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DSC00519.jpg

 

 

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Dann dürfte die Sache relativ klar sein, Du hast ja sogar eine Zeugin an Bord.

 

Wichtige Voraussetzung: Blinker war früh genug an und nicht nur im Moment des Abbiegeversuchs

 

Gruß, Rolf

 

 


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sowas ähnliches ist mir auch mal aus Sicht Deines Unfallgegners passiert - vor mir fährt ein Lady sehr langsam und bleibt rechts am Strassenrand (innerorts) stehen. Ich denk mir: "ach die bleibt da stehen" und setz zum überholen an. Plötzlich biegt die Gute nach links in eine Einfahrt ein. Ich kann mich gerade noch vor einem Zusammenstoß retten indem ich vor ihr in die Einfahrt nach links einbiege.

Wenn es gekracht hätte, hätte ich rechtlich gesehen bestimmt schlechte Karten gehabt - auch wenn die Lady in meinen Fall weder rechts noch links geblinkt hatte.

 

 

Gruß,

 

smartz

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Auto-Geschichte: VW Golf 1, Nissan Bluebird, Opel Kadett GSI, Nissan Primera, Smart City Coupe, Smart City Coupe CDI, Nissan 300ZX, Alfa Romeo GTV, Alfa Romeo 147 JTD, Smart Fortwo Cabrio

fortwosignatur2

Mein Smart bei mysmart.org

 

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ich denke auch das die sache klar ist, ich geb bescheid sobald das landratsamt n spruch gemacht hat.

 

 

greeezzz pix

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Stehst du im Unfallbericht der Polizei als 01 oder als 02 drin???

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timobannersmallwincejq8.jpg

spritmonitor.de

 


Der der gesagt hat ich mach nichts mehr an meinem Smart!:-D

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Als 03! 01 war doch der Hund ...... :-D

 

Rolf

 

 


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Biste eigentlich nicht im ADAC?

Ruf die doch mal an, beim ADAC is doch meistens ne Rechtschutz bei.

Dann bisse schlauer.

Ich ruf getz ma meine Bullen an, die wissen vielleicht mehr.


Anfang:

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So, Rätsel gelöst :(

 

Wie ich schon oben erwähnte, Du bist schuld!

 

Hier, im Netz gefunden.

 

Schuldfrage........


Anfang:

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Naja, so pauschal kann man das aber auch nicht immer sagen. Nur weil es damals so entschieden wurde kann pixelproll in diesem Fall auch mit einer Teilschuld davon kommen - nicht die Hoffnung verlieren...

 

Gruß

Salzfisch

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signatur5du2.png

Smart CDI (RPF), Ez 06/2001, 122.xxx km, Durchschnittsverbrauch 4,1 l/100 km

 

 


eeaj7s4f.jpg

Smart CDI (RPF), Ez 06/2001, 339.xxx km, Durchschnittsverbrauch 3,9 l/100 km

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also das mit der schuldfrage vermag sich so pauschal nicht sagen. ne teilschuld wirst sicherlich bekommen, aber vollschuld NICHT.

 

vorausschauend fahren ist das stichwort. wenn ich so dicht auffahre das ich weder bremsen noch ausweichen kann, dann bin ich eindeutig NICHT vorausschauend gefahren.

 

woher das ganze:

vergangenen sommer sah ich bei mir vor der haustür einen parkplatz und blinkte, ziemlich spontan, bog ab. hinter mir ein linienbus der das ziemlich spät sah ( kein wunder, der hat sogar schon zum überholen ausgeholt ).

bus bremste also, blieb kurz stehen, fuhr 20 meter weiter und machte warnblinkanlage an.

10 min später ( ich schon zu hause ) polizei an der tür, krankenwagen beim bus.....

 

ich wieder runter und hab mir auch die "schuld" anhören müssen.

 

nach kurzem gespräch mit der polizei war die sachlage geklärt, der busfahrer hat zu geringen abstand gehalten, fuhr zudem noch zu schnell.

schuld hier : eindeutig der busfahrer, verfahren wurde später eingestellt.

 

im bus ist ein kinderwagen der nicht in fahrtrichtung stand und zudem nicht gesichert war, mit kind umgekippt. dieses drohte zu ersticken an dem "eigenen erbrochenen".platzwunde am kopf.

 

auch dieses verfahren wurde gegen mich eingestellt!

 

ergo:

die schuldfrage ist nicht immer so pauschal zu begründen. am besten ist es immer wenn man rechtschutzversichert ist.


HomeAufkleber nach Wunsch

www.grimm.es

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@remember

 

 

Äpfel und Birnen :-D

 

Zu schnell.......

Zu dicht aufgefahren......

In der Stadt (geh ich mal von aus)......

 

Was hat das denn hiermit zu tun?

 

Quote:

Beachtet ein Autofahrer beim Linksabbiegen auf einer Landstraße nicht den nachfolgenden Verkehr, muss er für Unfallschäden allein haften. Im konkreten Fall hat er einen nachfolgen Kradfahrer übersehen, der ihn überholen wollte. Die Richter am Oberlandesgericht Nürnberg entschieden: Auch im Kreuzungsbereich dürfen langsamer fahrende Fahrzeuge überholt werden. Der Abbieger darf sich nicht darauf verlassen, dass er im Kreuzungsbereich nicht überholt wird.
(OLG Nürnberg; AZ 6 U 2114/02 )

 

 

Nicht wirklich viel.

In deiner Sache war der Fall doch wohl eindeutig.

Zu schnell und zu wenig Abstand, wie schon oben geschrieben.

 

Und bei Pixelproll auch, links abgebogen und den rückwärtigen Verkehr nicht beachtet.

 

Tut mir ja auch leid für ihn, aber wie schonmal geschrieben, der Kollege war damals auch schuld.

 

Meinungen sind dem Gericht da glaub ich total egal.

Meiner Meinung nach, sollte auch der schuld sein, der jemanden der schon den Blinker gesetzt hat noch meint zu überholen.

Is doch voll Panne.

 

Obwohl.....*grübel*.....wenn ich mal´n neues Auto brauch´....

 

Was sacht denn eigentlich der Delinquent zu der Sache?

Du warst doch bestimmt schon beim Anwalt oder?


Anfang:

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Hi @ all,

 

das wird ja richtig interessant => ich hab mich ja umgeschaut und einen schulterblick gemacht, habe das Auto schräg hinter mir erkannt und meinen wagen in der rechten Spur zum stehen gebracht, erst dann, ich stand, ist er an mir vorbei gefahren, er war nicht neben mir als ich ihn sah.

 

 

Edit =>

 

Ich also in mein Auto und ein Stück die Landstraße runter und dann => Blinker links, umgeschaut, meine Freundin sagt "Achtung!" beim Schulterblick sehe ich von hinten ein Auto was mich Überholen will, ich stehe bereits, weil mein Frauchen ja „Achtung!“ sagte, eine Sekunde vergeht, das andere Auto rollt an mir vorbei und streift mir vorne links das Auto.

 

ADAC hab ich nicht, bei Rechtsfragen geht es an unseren Firmenanwalt, Private Rechtsfragen klärt die Kanzlei wo meine Mutter arbeitet. Meine Mutter hab ich aber noch nicht involviert, werd ich aber jetzt wohl besser mal machen.

 

Dienstleistungen wie Abschleppen macht unser Vertragshändler und ich hab einfach ein neues Auto bekommen.

 

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