Moin, sehr geehrte/r tascha90, sehr geehrter Funman, sehr geehrte Forengemeinde !
@tascha90
Mal vorweg: Ein 18 Jahre alter Gebrauchtwagen mit mehr oder weniger Mängeln. Über welchen Zeitwert / Streitwert reden wir hier eigentlich ? Noch eben 4-stellig ? Oder doch 3-stellig ?
Ich sehe das ähnlich wie @Funman:
Und ob man sich den Rechtsweg mit allen Unwägbarkeiten dann tatsächlich antun möchte ???
Meine Enschätzung:
Ein denkbares/mögliches Verfahren wegen des (Anfangs-)Verdachtes eines Betruges würde zwar von den Uniformierten entgegengenommen werden müssen, jedoch spätesten bei der Justiz wegen Mangel an Beweisen und/oder Mangel an öffentlichem Interesse folgenlos eingestellt werden, mit Verweis auf einen zivilrechtlichen Weg nach eigenem Entscheid und Geldbeutel/Vorleistung (ggf. über RS-Versicherung, wenn vorhanden und willig zur Übernahme.....).
Dann der mögliche zivilrechtliche Prozessweg, falls keine "gütliche/außergerichtliche" Einigung möglich sein sollte....
Anwalt, Gegenanwalt, Gutachten, Gegengutachten, Obergutachten, vom Gericht beauftragte Gutachter, DAS alles gegen Vorkasse vom Klageerhebenden bzw. dessen RS-Versicherung, falls diese willig zur Kostenübernahme sein sollte....(Prozesskosten übersteigen den Streitwert mutmaßlich um ein Vielfaches.....).
Dann....nach Jahren.... evtl. doch ein Richterspruch zugunsten des Klageerhebenden. Ist dann noch bei dem "Beklagten" etwas zu holen, zahlt der freiwillig ??? Ansonsten Gerichtsvollzieher..... Aber mit einem zivilrechtlichen Titel kann man/frau ja ca. 30 Jahre lang versuchen, doch noch an Geld zu kommen.....
Wer sich DAS ALLES dann doch noch antun möchte: Bitte sehr ! Recht haben und Recht bekommen sind seeehr unterschiedliche Sachen.
mit freundlichen Grüßen verbleibt
hedwig
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