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schaefca

Positives Zeichen in Sachen Pendlerpauschale

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Tach!

 

Gefunden bei stern.de

 

Finanzgericht urteilt pendlerfreundlich

 

Gute Nachricht für Pendler: Der Bundesfinanzhof zweifelt an der Verfassungsmäßigkeit der gekürzten Pendlerpauschale.

Zwar entscheidet letzten Endes das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, dennoch hat das Urteil der Münchner Finanzhofrichter Signalwirkung: Die Regelung könnte bald kippen.

 

Der Bundesfinanzhof (BFH) hält die Abschaffung der Pendlerpauschale für verfassungswidrig. Das sagte der zuständige Richter am höchsten Finanzgericht, Hans-Joachim Kanzler, in München. Die endgültige Entscheidung liegt nun beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, das noch in diesem Jahr entscheiden will. Kippt es die Neuregelung, drohen dem Staat neue Milliardenbelastungen.

 

Neuregelung spart Staat 2,5 Milliarden

Zur Sanierung der Staatsfinanzen war die Pauschale zum 1. Januar 2007 abgeschafft und durch eine Härtefallregelung für Fernpendler ersetzt worden. Sie können ab dem 21. Kilometer auf dem Weg zur Arbeit weiter 30 Cent pro Kilometer absetzen - wer weniger fährt, geht seitdem leer aus. Die Neuregelung erspart den Staatskassen jedes Jahr rund 2,5 Milliarden Euro.

 

Dem Spruch des Bundesfinanzhofes wird Signalcharakter für die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zugemessen. In einem der vom BFH verhandelten konkreten Fälle fährt ein Bäckermeister aus Baden-Württemberg täglich 70 Kilometer bis zu seinem Betrieb und wieder zurück. Dafür hatte er das vollständige Kilometergeld beantragt, sein Finanzamt erkannte aber nur jeweils 50 Kilometer an. Die Frau des Bäckermeisters pendelt 37 Kilometer in die entgegengesetzte Himmelsrichtung.

 

Nach einem Beschluss der Koalition können sich Pendler bis zu einer höchstrichterlichen Entscheidung die alte Pauschale auf ihrer Lohnsteuerkarte eintragen lassen, die Steuerbescheide ergehen aber nur vorläufig. Sollten die Verfassungsrichter die Neuregelung billigen, käme Bundesfinanzminister Peer Steinbrück in eine Zwickmühle: Zwar würde seine Rechtsauffassung bestätigt, möglicherweise müssten aber mitten im Bundestagswahlkampf 2009 viele Pendler mit der alten Pauschale hohe Steuern nachzahlen.

 

Bereits im August hatte der BFH einem niedersächsischen Ehepaar vorläufigen Rechtsschutz gewährt, das gegen die Kürzung geklagt hatte. Damals hatte das oberste Steuergericht schon ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung angemeldet. Die untergeordneten Finanzgerichte hatten zuvor widersprüchliche Urteile gefällt, auch die Fachwelt ist uneins.

 

Durch die Abschaffung der alten Pauschale sparen Bund und Länder jeweils rund eine Milliarde Euro, die Kommunen 500 Millionen Euro. Das Finanzministerium hat mehrfach betont, dass eine erneute Änderung an der Pauschale nur kostenneutral machbar wäre. Dazu bieten sich mehrere Alternativen an. So könnte die Gleichheit vor dem Gesetz auch dadurch wiederhergestellt werden, dass künftig alle leer ausgehen - auch die Fernpendler.

 

Würde die Pauschale wieder von der Wohnung bis zum Werkstor bezahlt, aber auf 25 Cent gesenkt, bliebe nach Berechnungen des Ministeriums noch eine Finanzierungslücke von 1,6 Milliarden Euro. Zum Ausgleich könnte der allen Steuerzahlern zustehende Arbeitnehmerpauschbetrag von 920 Euro um etwa ein Drittel gesenkt werden. Unter 25 Cent könnte das Kilometergeld kaum sinken, weil es sich rechtlich an den vergleichbaren Kosten eines Nutzers öffentlicher Verkehrsmittel orientieren muss.

 

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I love you all!

 

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Für GV ohne Horst S.!*

 

*GV = Grevenbroich • Horst S. = Horst Schlimm, Schlamm, Schlämmer

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von schaefca am 23.01.2008 um 13:56 Uhr ]


I love you all!

 

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Für GV ohne Horst S.!*

 

*GV = Grevenbroich • Horst S. = Horst Schlimm, Schlamm, Schlämmer

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Soweit, soschön......

 

Bleibt abzuwarten ob der BGH der Auffassung des BFH folgen wird. Möglicher Weise, stören sich die Damen und Herren aber nur an der 21km Klausel, wegen der Gleichheit usw.

Dann gibt´s halt nix und das für alle :-P

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LG

°°°°DkM°°°°

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LG

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Quote:

Am 23.01.2008 um 14:10 Uhr hat Der_kleine_Muck geschrieben:


Dann gibt´s halt nix und das für alle :-P

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LG

°°°°DkM°°°°

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schon mal überlegt, dass damit quasi hunderttausende Fernpendler genötigt würden, ihren Job zu kündigen? Aber es wird so kommen, denn das passt ins Schema unserer Regierung, Arbeitnehmer abzustrafen wo es nur geht...

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Hallo

 

ich bin einer, den die neue Regelung mit am Unfairsten trifft: Hab genau 20km auf die Arbeit und ginge somit leer aus.

 

Die Neuregelung halte ich für totalen Schwachsinn: Warum soll einer, der 1x die Woche zur Arbeit geht und dazu 120km einfach zurücklegt, 100km bezahlt kriegen, ich aber mit 6x20km und dem gleichen finanzielen Aufwand krieg garnix?

 

Insofern würde mich eine komplette Abschaffung nicht freuen, aber es wäre zumindest gerecht.

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passion cabrio 84PS

 

Spritmonitor.de

 

 

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ja genau entweder für alle oder für keinen gleichberechtigung für alle,

 

wobei es da noch ziemlich viele andere sachen gibt die unfair sind :(

 

 


 

mein motto:

 

Ich lebe über meinem Verhältnis aber unter meinem Niveau!

 

sowie

 

Ich bremse auch für Heteros!

 

Brabus xclusiv Roadster, Passat CC sowie ECO UP

 

 

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Selbst wenn die Pentlerpauschale weiter existiren wird/Gerichtlich muß, wird die Regierung das Ganze über kurz oder lang anders lösen zB. ab dem ersten Kilometer, dafür aber einen wesentlich geringeren Satz. Finde es auch Schei..., hab im Jahr 15TKm reinen Arbeitsweg und da geht schon ein ganzer Teil des Gehalt´s bei drauf. In Deutschland wird man halt bestraft wenn man "noch" arbeitet!

Gruß Ingo


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