Jump to content
Melde dich an, um diesem Inhalt zu folgen  
Richi

Anhängerkupplung für 451er verbaut !!

Empfohlene Beiträge

Hallo,

 

hab jetzt die ersten zwei Ahk´s verbaut. Erste Bilder und Info´s gibts wie immer

 

Hier

 

Gruß aus der Oberpfalz

Richi 8-)

 

-----------------

5vl-o.jpg

 

 


5vl-o.jpg

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Sieht gut aus, kompliement. ;-)

 

 


09´Hummer H2 SUT

08´Viper SRT 10

09´Abarth 500, getuned

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Super....dann bau sie ein und zeig sie uns ;-)

 

Nur her damit, vielleicht ist es ja eine Alternative........... 8-)

 

-----------------

5vl-o.jpg

 

 


5vl-o.jpg

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

zuerst möcht ich mal die hässlichen plastikteile rundum in weiß lackiert haben - will ja net 2x das heck ab- und anbauen müssen. :-P

und der hänger muss ja auch noch farblich angepasst werden... :roll:

 

-----------------

tweeksig.jpg

schmutzig.gifsmart-basteln - "DIE" Enzyklopädie wenn es um smart geht... schmutzig.gif

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Nur die hintere schwarze Blende und die Schweller gehen eigentlich easy ab (wenn mans schon mal gemacht hat ?!).....nur das kompl. Heckteil ist ein wenig "kniffelig" :lol:

 

Dann gib mir doch Bescheid, wenn die ahk da ist, damit ich "einen Blick" drauf werfen kann.....das wärs mir wert.....den orig. smart e-Satz kenn ich ja schon :)

 

-----------------

5vl-o.jpg

 

 


5vl-o.jpg

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

"...beträgt einheitlich für ALLE smart fortwo Modelle 450 kg"

 

Wie ist das gemeint?

Für alle? oder alle 451er?

 

8-) Peter.


www.red-peter.de

Bier ist der Beweis, dass Gott uns liebt und will, dass wir glücklich sind.Benjamin Franklin

www.sos-stuttgart.de

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Servus Peter :) ....natürlich sind die 450 Kg nur für den 451er.....beim 450er?! bleibts bei den 300 kg....obwohl eigentlich bescheuert ??!!

 

Der "Neue" hat eine um 50% höhere Anhängerlast...bei "fast gleichen" Maßen und Gewichten :-?...wenn ich das damals im Jahre 2000 schon gewußt hätte............ ;-) :-D

 

Richi 8-)

-----------------

5vl-o.jpg

 

 


5vl-o.jpg

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

geht net trotzdem was ??? und wenn es für die fahrzeuge ab 2003 mit esp und rückrollbremse nur auf 350kg ginge.

 

gruss

dieter


rms2.gif

 

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

@ Richi

 

Da stellt sich die Frage, wer im Jahr 2000 resp. bereits 1999 die Anhängelast definiert hat. ;-)

 

In der Schweiz waren es beim 450er sogar 350 kg Anhängelast. Leider wurde diese Last vom deutschen TüV nie anerkannt. Die Begründung war, dass sonst ein Wettbewerbsvorteil bestanden hätte!?

Neu gibt es eine ECE R55 Genehmigung mit 350 kg. Mal schauen, was der TüV dazu meint.

 

Nun gut, beim neuen smart wurde eine ANHÄNGELAST von 400 kg von clevertrailer festgelegt und geprüft.

 

 

Zum begriff Anhängelast:

 

Es handelt sich um die Achslast ohne Stützlast.

Beim smart 400 kg

Die Stützlast darf max. 10% der Anhängelast betragen.

=> 40 kg

 

Die Werte die über 400 kg angegeben werden, entsprechen dem „MAXIMAL ZULÄSSIGEN ANHÄNGERGESAMTGEWICHT“. z.B 440 kg (Anhängelast + Stützlast)

 

Empfohlene Stützlast der Anhängerhersteller:

Mindestens 4% der Anhängelast (= 16 kg), mehr als 25 kg nicht nötig.

(Entsprechender Kleber ist meistens auf der Deichsel der Anhänger)

 

Es wird unbedingt empfohlen, dass der Anhänger so beladen wird, dass eine positive Stützlast resultiert => zwischen 16 – 25 kg.

 

Bei den Fahrversuchen die smart zusammen mit clevertrailer durchführte, hat sich die Fahrdynamik mit negativer Stützlast sehr nachteilig ausgewirkt. Aber auch zu hohe Stützlasten waren für die Fahrdynamik nachteilig.

 

Im übrigen ist beim an- und abkuppeln eine Stützlast um ca. 20 kg angenehm zu handhaben.

 

Nicht zu vergessen ist, dass die Stützlast, wie übrigens auch das Gewicht der Anhängerkupplung, dem Zuladungsgewicht abgezogen werden muss.

 

Gesamtgewicht smart = 1050 kg

Abzüglich Anhängekupplung z.B. 10 kg

Abzüglich Stützlast z.B. 40 kg

 

In diesem Fall darf der smart nur noch bis 1000 kg beladen werden. Wenn der Anhänger abgekuppelt wird, natürlich wieder 1040 kg.

 

Die Stützlast ist also eine eher komplizierte Angelegenheit. Deshalb:

Anhängelast am smart = 400 kg

 

 

clevertrailer

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

im prinzip alles richtig ausser, das mit 1000kg beladen werden darf.

da würde er wohl arg in die knie gehen und die ferder schreien. denn dann würde er ja fast 2 TONNEN wiegen.

 

 

aber warum so kompliziert ?

 

bei unserer kupplung darf das zuggesamtgewicht 1.500kg betragen bei max. 45kg stützlast.

ist doch eigentlich recht einfach zu rechnen , oder ??

 

 

 

-----------------

MisterDotCom

a_yellow_trans.gif

info@misterdotcom.info

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von star-one-006 am 30.01.2008 um 07:59 Uhr ]

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Die 1000 kg haben sich natürlich auf das Gesamtgewicht (ZGG) bezogen.

 

Es ist so, das dem ZGG das Gewicht der AHK und die Stützlast abgezogen werden muss.

 

Ergibt dann ein ZGG von zum Beispiel 1000 kg.

 

Wieviel dann noch zugeladen werden kann ist sehr vom smart Typ abhängig da das Leergewicht bei den verschiedenen fortwo Modellen recht unterschiedlich ist.

 

1000 kg abzüglich Leergewicht ergibt Zuladung für den smart.

 

 

clevertrailer

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

vom Zuggesamtgewicht wird überhaupt nichts abgezogen.

 

das max. Zuggesamtgewicht ist 1500kg also incl. auto, fahrer, sprit, kupplung, anhänger usw.

wer es genau wissen will, fährt mit dem gespann auf eine waage, bleibt selber ebenfalls auf der waage stehen und zieht das ermittelte gewicht von 1500kg ab.

das ergibt dann die zuladung.

ist doch eigentlich recht einfach.

die 1500kg beziehen sich auf die zulassung unsere kupplung, übrigens die einzige, die vom deutschen kraftfahrtbundesamt zugelassen ist und somit ordnungsgemäß für deutschland zertifiziert ist. dadurch ergeben sich auch keine garantieproblem mit smart.

-----------------

MisterDotCom

a_yellow_trans.gif

info@misterdotcom.info

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

So, jetzt haltet mal den Ball mal wieder flach......es gibt kein "Haar in der Suppe"....die Eckdaten sind bekannt und jeder der lesen kann ist klar im Vorteil ;-) :lol:

 

Richi :-D

-----------------

5vl-o.jpg

 

 


5vl-o.jpg

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

ZGG ist in der Fachsprache das Zulässige Gesamt Gewicht eines Fahrzeuges.

Hat überhaupt nichts mit einem Zuggesamtgewicht zu tun.

 

Wenn ich von einem ZGG von 1050 kg resp. 1000 kg spreche, bezieht sich das nur auf das Zugfahrzeug.

 

Die 1050 kg entsprechen dem garantierten Gesamtgewicht das von smart freigegeben wurde.

 

Diese 1050 kg dürfen also nicht überschritten werden.

 

Wie Sie (Papenburg) z.B. aus den Mustergutachten vom TüV entnehmen können, erhöht sich das Leergewicht um ca. … kg (Gewicht AHK).

Oder andersrum, die Zuladung wird um diesen Betrag herabgesetzt weil die 1050 kg nicht überschritten werden dürfen.

Eigentlich logisch.

 

 

Natürlich ist es so, dass der Anhänger so beladen werden kann, dass die Achse mit einer Last von 405 kg belastet wird und die Deichsel mit 45 kg (Stützlast)

 

(1050 + 450 = 1500)

 

Diese 45 kg müssen aber, wenn der smart bis ZGG beladen ist, aus dem Fz raus genommen werden.

Klar, diese 45 kg könnte man jetzt wieder, schön über der Achse, auf den Anhänger aufladen!

 

Man könnte auch sagen, ich beladen mein smart auf 950 kg.

Also belade ich den Anhänger inkl. Stützlast auf 550 kg

(950 + 550 = 1500)

Geht eben nicht, weil sonst der D-Wert überschritten wird und die AHK überlastet ist.

 

 

Finde ich alles wirklich kompliziert. Deshalb:

Anhängelast 400 kg und eine vernünftige Stützlast von 15 – 25 kg, dann sind sie auf der sicheren Seite.

 

 

 

Zitat MDC

„die 1500kg beziehen sich auf die zulassung unsere kupplung, übrigens die einzige, die vom deutschen kraftfahrtbundesamt zugelassen ist und somit ordnungsgemäß für deutschland zertifiziert ist. dadurch ergeben sich auch keine garantieproblem mit smart“

 

…. genau, bezieht sich auf die Kupplung, nicht aber auf das Fahrzeug. Smart sieht das mit der Garantie mit Sicherheit etwas anders.

Es sei denn, smart hat die Produkte überprüft und positiv beurteilt.

 

Übrigens hat sich auch das KBA positiv zur AHK von clevertrailer geäussert.

 

 

clevertrailer

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

:roll: :roll: :roll: :roll:

 

gehts wieder los?

Macht doch bitte im letzten Thread weiter.

*grummel*

-----------------

~~all in all it´s just another brick in the wall~~

Fortwo, Pulse BJ 2004 cdi mit 55PS zu verkaufen!

Am 15.3. kommt:

kugel.jpg

Langeweile? Dann hört doch mal in das smarte Webradio rein: Smartfernsehen

 


~~all in all it´s just another brick in the wall~~

 

sigtw1.jpg

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

@clevertrailer

die zulassung unsere kupplung bezieht sich auf die kupplung in VERBINDUNG mit dem fahrzeug.

die fahrzeugsicherheit wurde durch die entsprechenden test des tüv nachgewiesen.

bei unserer kupplung hat sich das KBA nicht nur positiv geäußert, sondern auch eine zulassung erteilt.

smart sieht das mit der garantie NICHT anders.

smart schreibt selber in einem schreiben an alle smartCenter:

 

"Ein smart fortwo, mit ordnungsgemäss zertifizierter Anhängerkupplung eines Fremdanbieters verliert, trotz fehlender genereller Freigabe für den Hängerbetrieb durch smart, seine allgemeine Betriebserlaubnis und Herstellergarantie nicht. Allerdings erlischt die Herstellergarantie für die Bauteile, deren Fehlfunktion durch den Einbau einer Anhängerkupplung bzw. durch den Anhängerbetrieb verursacht wurde.“

 

das bezieht sich auf ALLE ordnungsgemäß zertifizierte kupplungen.

und eine vom Kraftfahrtbundesamt (KBA) zugelassene kupplung für den smart ist ja wohl ordnungsgemäß , oder ??

 

das ist nun unsere letzter beitrag zu diesem thema.

 

sollen doch die potentiellen käufer entscheiden ob sie eine deutsche kupplung mit höherer, zugelassener anhängelast und mit wesentlich geringerem preis kaufen sollen oder eine schweizer kupplung die wesentlich teurer ist und mit einer einer geringeren anhängelast zertifiziert ist.

 

 

-----------------

MisterDotCom

a_yellow_trans.gif

info@misterdotcom.info

[ Diese Nachricht wurde editiert von star-one-006 am 31.01.2008 um 08:20 Uhr ]

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Also ich würde bei keinem von Euch Beiden kaufen

 

 


 

Echte Autos haben den Motor hinten...

...nur Kutschen werden gezogen

 

signatur.jpg

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

 

und ich würd mir nie ne kopplung an den smart bauen.........

 

 

gruss,

martin

-----------------

......und tanken macht wieder spass........

 

Spritmonitor.de

 

 


......und tanken macht wieder spass........

 

Spritmonitor.de

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Red Peter hat richi gefragt:

 

"...beträgt einheitlich für ALLE smart fortwo Modelle 450 kg"

 

Wie ist das gemeint?

Für alle? oder alle 451er?

 

und bezog sich wohl auf die Angabe auf seiner Internetseite:

„Endlich ist es soweit………..die Anhängelast ist getestet und abgenommen und beträgt einheitlich für ALLE smart fortwo Modelle

450 kg

Hier die technischen Daten: (siehe auch Bilder weiter unten !!)

Max. Anhängelast 450 kg / Stützlast 45 kg

d-Wert: 3.1 KN geprüft nach EG Ratsrichtlinie 94/20/EG

Zul. Gesamtgewicht incl. Anhänger 1500 Kg !!!“

 

 

 

Hier habe ich mir erlaubt, den Begriff „Anhängelast“ in Frage zu stellen.

 

Nochmals:

Die Anhängelast ist exkl. Stützlast!

Mit Stützlast heisst es „max. zulässiges Anhängergesamtgewicht“

 

 

Es ist äusserst interessant, dass jetzt dieses Zuggesamtgewicht von 1500 kg so hervorgehoben wird.

Beim 450 gibt es dieses Zuggesamtgewicht auch und beträgt 1240 kg.

 

Hier verhält es sich aber ganz anders (Auszug aus dem TüV Mustergutachten):

 

„Die zulässige Anhängelast beträgt 250 kg bei zulässigem Zugfahrzeug Gesamtgewicht (ZGG). Wird das Zugfahrzeug nur teilbeladen und das Zug Gesamtgewicht von 1240 kg nicht überschritten, beträgt die zulässige Anhängelast 300 kg“

 

Hier wird bei Mitbewerbern darauf hingewiesen, dass die max. Anhängelast 330 kg inkl. Stützlast ist.

 

Es wird aber nicht erwähnt, dass in diesem Fall der smart mit 70 kg weniger beladen werden darf. Klar – ist ja auch kein Verkaufsargument.

 

 

 

Ich bin der Meinung, dass mögliche Kunden korrekt informiert werden sollen und deshalb habe ich mir erlaubt das Thema Anhängelast aufzugreifen.

 

Clevertrailer hat im übrigen fast genau die selben Werte in der Genehmigung.

max. zul. Zuggesamtgewicht = 1490 kg

Da die AHK von clevertrailer gewichtsoptimiert ist, ergibt sich kein unterschied mehr.

 

Auch der Preis ist nicht wesentlich höher:

Inkl. Versand nach DE knapp EUR 65.- höher.

Ich gehe mal davon aus, dass die Versandkosten bei den Mitbewerbern noch auf den Verkaufspreis aufgeschlagen werden. Es steht jedenfalls nichts gegenteiliges.

 

 

 

 

@ papenburg

 

Die Infoletter die an die Vertragshändler versandt wurde bezieht sich 100% auf die clevertrailer Produkte. Genauer Wortlaut unter:

 

http://www.clevertrailer.ch/index.asp?fuseaction=kupplung.new

 

Glauben Sie wirklich, dass sich smart nicht aus der Verantwortung windet, wenn ein Problemen mit einer AHK, die nicht von clevertrailer ist, auftreten.

 

 

Der smart hat immer noch keine generelle Anhängelast Freigabe.

 

Das heisst aber nicht, dass er nicht zugelassen werden kann. Hat beim 450 funktionier und funktioniert jetzt auch beim 451.

Aber smart hat immer noch den Trumpf, dass es eben keine Anhängelast gibt.

 

 

Zugelassen könne in diesem speziellen Fall die smarts mit ABE, ECE R 55 Genehmigung oder einem Teilegutachten – funktioniert alles, und nicht nur die ABE vom KBA!.

Die ABE gab es beim 450 auch nicht und es war/ist trotzdem eine Zulassung möglich.

 

 

 

clevertrailer

 

 

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Hans....kannst du jetzt Bitte wieder aufhören, mittlerweile hat es JEDER verstanden ;-)

 

Vorschlag: Schick mir halt eine von deinen AHK´s.....damit ich sie mal einbauen und auch darüber berichten kann......dann hätten wir ALLE was davon :-D

 

Richi :)

 

-----------------

5vl-o.jpg

 

 


5vl-o.jpg

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden
Melde dich an, um diesem Inhalt zu folgen  

  • Aktuell beliebt

  • Der letzte Post

    • Cool, leider habe ich aktuell nicht so viel Zeit, habe eine Petition gegen 30 auf der Bundesstraße gestartet und bin ziemlich eingebunden (6800 Unterschriften bis jetzt). Mein Smart mag 30 nicht. 40 oder 50 war ihm doch lieber. Vor allem weil der Spritverbrauch steigt durch das ganze Stop and Go.   Ich werde auf dich zurückkommen. Ich glaube ich habe sogar nen raspi 4 noch da. Dann hole ich mir den can-hat für raspi und den für den ESP. Macht das Sinn?   Danke für die Hilfe
  • Forenstatistik

    • Themen insgesamt
      151.734
    • Beiträge insgesamt
      1.588.325
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Wir haben Cookies auf Ihrem Gerät platziert, um die Bedinung dieser Website zu verbessern. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Sie damit einverstanden sind.