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F451

451 und gebremster Anhänger

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Das die Anhängelast für den 451 450kg betragen darf ist ja hinreichend bekannt.

Vermutlich bezieht sich das auf einen ungebremsten Anhänger. Wie sieht es bei einem Anhänger mit Auflaufbremse aus?

 

Gruß, Martin


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Tja beim Smart ist halt alles etwas anders als bei anderen die 450 sind leider Gebremst wie ungebremst

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gruß Utzle :-D:-D

 

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gruß Utzle :-D:-D

 

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So is es auch beim 451er....kann sowohl als auch sein.... ;-) d.h. wem der ungebremste zu unsicher ist....kann ja auch einen gebremsten nehmen.....spricht nichts dagegen und muß jeder selber entscheiden, ist doch o.k.....mittlerweile wird ja eh soviel vorgeschrieben............ :lol: :lol:

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Sorry,

 

aber wo ist jetzt die Botschaft?

Ich hätte es schon gern etwas konkreter.

 

Gruß Martin :(


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Entscheidend für eine Anhängelast ist der D-Wert.

 

Der kann durch extrem aufwändige Verfahren ermittelt werden oder man (clevertrailer) macht ein Vernunftentscheid und sagt sich: 400 kg (+ gegebenenfalls Stützlast) genügen für den smart.

 

Es soll ja kein Lastentransporter geben.

 

Die Schwingfestigkeitsprüfung (nach 94/20) wird dann mit angestrebtem D-Wert durchgeführt.

 

Wenn dieser Test bestanden ist, folgen Anfahren am Berg und verschieden Brems- und Fahrdynamikmanöver.

 

Wenn hier die geforderten Werte nicht erreicht werden, muss man den D-Wert reduzieren.

 

Beim 451 wurden alle geforderten Tests mit vorgängig bestimmtem D-Wert erreicht.

 

Es wurden also auch die geforderten Verzögerungswerte erreicht => ohne gebremsten Anhänger.

Mit gebremstem Anhänger wären die Werte wohl noch etwas besser, dafür ist das Leergewicht des Hängers durch die gebremste Achse höher und so ergibt sich hier kein grosser Vorteil bezüglich Zuladung.

Nicht zu vergessen ist, dass die Bremse eines gebremsten Anhängers sehr gut gewartet werden muss. Bei kleinen Anhängern kritisch.

Ein Blockieren der Räder hätte fatale Folgen.

 

 

Jetzt könnte man den D-Wert erhöhen und das Ganze von vorne wiederholen.

Da alleine die Schwingfestigkeitsprüfung mehrere 1'000.- EUR kostet lohnt sich dieser Aufwand nicht.

 

Ich bin der Meinung, dass die 400 kg genügen. Fahrdynamisch auf der sicheren Seite und spätestens beim anfahren am Berg würde der smart sowieso an seine Grenzen stossen.

 

 

clevertrailer

 

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@ Martin

 

konkret.....da kannst 450 kg anhängen.....egal ob der "Anhänger" gebremst oder ungebremst ist...in der ABG sind beide Zustände aufgeführt :)

 

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5vl-o.jpg

 

 


5vl-o.jpg

 

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@ clevertrailer

 

das hilft ja schon mal ein bißchen weiter. Ich hatte auf einen gebremsten Hänger abgezielt, weil ich mir einen erheblichen Sicherheitsgewinn und eine geringere Belastung der Smartbremsen versprochen hatte. Aber, was nicht geht, geht nicht. Wie stark darf den die Steigung mit dem 84PSler sein, oder gibt es da keine Beschränkung in den Fahrzeugpapieren (kenne ich von früher so: z.B. 10% bei ...Kg gebremst; 6% ungebremst).

 

(mdc hat übrigens seine Zitate umgestellt) und antwortet mir nicht. Naja, vielleicht bin ich auf seiner Ignorierliste gelandet.

 

Gruß, Martin


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@richie

 

danke.


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Gefordert ist:

 

Gesamtzuggewicht an einer Steigung von 12% innerhalb 5 Minuten 5x einwandfrei anfahren.

Wurde mit dem schwächsten smart (inkl. Diesel) durchgeführt und bestanden.

 

Also keine Einschränkungen.

 

 

Zitat MDC:

Habe es gesehen. Trotzdem sind es Sätze aus einem Schreiben, das sich nicht zu Anhängerkupplungen allgemein sonder sich nur auf die AHK von clevertrailer bezieht.

Beim Teil wo nicht „zitiert“ wird, lässt er clevertrailer grosszügig weg!!!???

 

 

clevertrailer

 

 

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Ja, wollt eigentlich noch bemerken, dass ich das immer noch nicht so ganz fair finde. Aber ich gehe davon aus, das sich die Smartfahrer sich selber ein Urteil bilden werden.

 

Aber dafür, dass sich mdc soweit aus dem Fenster hängt, ist seine Reaktion alles Andere als souverain.

 

Gruß, Martin


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