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smartz

Gewährleistungsfall beim Händler durchsetzbar oder Ausrede des Händlers zu erwarten?

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Nachdem es die letzten Tage schönes Wetter mit Temperaturen bis zu knapp 20°C gab, war das Grund für mich mal wieder die Klimanlage auszuprobieren.

Nach meinem Empfinden kam da nur ein laues Lüftchen aus den Lüftungsdüsen.

 

Ich hab das Auto im Juli 2007 beim Händler gekauft. Schon damals bei der Probefahrt wurde klar das die Klimaanlage nicht funktioniert. Die Aussage vom Verkäufer bestätigte meinen Eindruck: es war kein Kühlmittel in der Klimaanlage, der Händler gelobte diese wieder zu befüllen.

Nach dem Kauf kühlte die Klima auch deutlich besser.

 

Wenn sie jetzt schon wieder leer sein sollte, liegt wohl ein größerer Defekt vor (Undichtigkeit).

 

Wenn ich jetzt nach über 6 Monaten und Beginn der Beweislastumkehr vom Händler auf mich beim Autohaus aufschlage und dieser eine Undichtigkeit an der Klima diagnostiziert, wird er sich dann mit Sprüchen wie: "das kommt vom Steinschlag", rausreden oder habe ich eine Chance mit dem Verweis auf die bereits zum Kauf des Fahrzeugs leere Klima, die Reparatur auf Gewährleistung gemacht zu bekommen?

 

Ich hab zwar auch noch eine Gebrauchtwagen-Garantie bis Juli 2009, aber die deckt soweit ich das verstanden habe Komforteinrichtungen wie die Klimaanlage nicht ab.

 

 

Edit* P.S.: Mir ist klar das ich die Antwort auf diese Fragen wohl am klarsten bei meinem Händler selbst bekomme, aber vielleicht hat ja jemand vorab Erfahrungen oder Hinweise zum Thema.

 

 

Gruß,

 

smartz

 

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[ Diese Nachricht wurde editiert von smartz am 26.02.2008 um 18:24 Uhr ]

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wenn der beim kauf vorhandene und nicht reparierte oder geprüfte mangel wieder da ist würde ich dem händler das ja klarmachen.

es wurde lediglich befüllt, obwohl auch ein defekt vorgelegen haben könnte! ich glaube die beweislast liegt jetzt beim händler.

 

lg steffi & holger ;-) ;-) ;-)

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Danke für die aufbauenden Worte :-D

 

Dann willich mal hoffen, dass das der Händler genauso sieht.

 

Gruß,

 

smartz

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Quote:

Am 26.02.2008 um 18:12 Uhr hat smartz geschrieben:

...wird er sich dann mit Sprüchen wie: "das kommt vom Steinschlag", rausreden ...

 

Nö, der wird sagen:" Hmmm, ich tippe mal, Sie haben eine Katze angefahren...."... :-D

 

Okay, Spaß beiseite...

 

Ist es nicht sogar so, dass man bei einer Werkstatt-Reparatur ein Jahr Garantie auf diese ausgeführten Arbeiten hat? Bin mir da aber jetzt auch nicht sicher...

 

Ansonsten, um das Kühlmittelproblem zu lokalisieren: laß´Dir das neue Kühlmittel mit Kontrastmittel befüllen - nach so 500km sollte man dann zum Nachchecken in die Werkstatt fahren: dann kann man die Undichtigkeit am besten feststellen...

 

Mein SC hat sowas mal bei meinem Smart gemacht - war aber auf Garantie...

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Grüße aus dem smarten Berlin

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wer den Schaden hat.... :( ;-) :) :-D

 

 

Gruß,

 

smartz

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Quote:
Ist es nicht sogar so, dass man bei einer Werkstatt-Reparatur ein Jahr Garantie auf diese ausgeführten Arbeiten hat? Bin mir da aber jetzt auch nicht sicher...

 

Ähnlich wie im Kaufrecht hat man auch bei Werkverträgen (worunter Werkstattreparaturen fallen) Mängelansprüche. So wie smatz den Fall geschildert hat wurde die Klimaanlage aber vom Händler in Zusammenhang mit dem Fahrzeugkauf neu befüllt. Somit bleiben nur Gewährleistungsansprüche aus dem Kauf.

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